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#1
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Member
![]() ![]() Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 132
Kamera: Fujis |
Musik von youtubeich habe eine Diaschau gebastelt und brauche dazu Rock & Roll Musik aus den 50ern
nun kenne ich keine andere Quelle, wo die Auswahl so groß ist und wo man alles anhören kann, wie bei youtube Das gewünschte runterladen und die Musik aus dem Video auskoppeln ist kein Problem So habe ich es gemacht meine PRIVATE Diaschau mit Musik aus dem Netz aufgepeppt und bei Youtube eingestellt und schon wurde ich angemozt- wegen GEMA RechtsVerletzung merkwürdig ist, bei Bill Heley und Dolly Parton sind die Urheberrechte betroffen und bei Wanda Jackson und Jerry Lee Lewis nicht Trotzdem: Ich konnte mein Video bei youtube anschauen, für alle andern ist es gesperrt Nun war ich der Meinung, daß alles was bei youtube auftaucht, besonders wenn die Titel schon über 50 Jahre alt sind, daß die von der GEMA beferit sind wie verhält sich das ? nasobem |
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#2
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Premium-Supporter
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 03.10.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 4.139
Kamera: Spiegelreflex Canon EOS 20D/30D + dann noch Canon Ixus 100 IS, Canon Power Shot S80 und Kodak LS 753Verwendet: Design Premium CS3 |
1. Hier ist keine Rechtsberatung möglich und dieser Post stellt auch keine Rechtsberatung da - wende dich hier am Besten an einen entsprechenden Anwalt
2. dass Musik bei youtube verfügbar ist, heißt noch lange nicht, dass du diese downloaden oder gar verwenden darfst - dies ist nämlich NICHT der Fall 3. es kann sein, dass bei einzelnen Künstlern die Zeit wirklich abgelaufen ist, in der die Stücke geschützt sind. Das kann ich dir aber so nicht beantworten 4. teilweise sehen die Verlage darüber hinweg, dass die Musik bei youtube online steht, meist ist die Qualität schlechter oder kA??? 5. das anhören zu Hause bei dir im "stillen Kämmerlein" und die Weiterverwendung sind zwei total unterschiedliche Dinge und die Weiterverwendung (ohne entsprechende Erlaubnis) ist nicht gestattet
__________________
Grüße sunny_76m |
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#3
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Member
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 132
Kamera: Fujis |
Zitat:
Bill Heley ist am 09.Feb1981 gestorben, also vor 31 Jahren vermutlich hat die GEMA die Grabpflege übernommen nasobem |
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#4
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zweckfrei und entnehmbar
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 25.02.2010
Ort: Bei Mainz
Beiträge: 2.756
Kamera: Canon EOS 60D, NikonVerwendet: 5er Frühjahrs-Kollektion von Adobe Moden |
Der Urheberschutz gilt zurzeit in D bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, soviel zu DEM Thema.
Ansonsten gebe ich Dir den Tipp, Dich mal bei http://www.jamendo.com umzuschauen. Legal Tausende von Alben, Zehntausende von mp3, und die meisten davon sind (Lizenz lesen) für solche Zwecke verwendbar.
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„Ich lasse mir von einem kaputten Fernseher nicht vorschreiben, wann ich ins Bett zu gehen habe!“ |
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#5
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Öfter mal hier
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Beiträge: 1.126
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Zitat:
Von den Leistungsschutzrechten will ich hier erst gar nicht sprechen. Nur weil es "kein Problem" darstellt heißt es noch lange nicht, das Du es darfst. Es gibt Leute, für die ist es kein Problem, ein verschlossenes Auto zu öffnen. Aber dürfen die das...??????? Also ganz klar: Finger weg von solchen Sachen, wenn man nicht bescheid weiß. Besser, Du hättest vorher mal hier einen Thread eingestellt, dann hättest Du Dir die "Anmotze" ersparen können. Dafür ist ein Forum doch da. Ansonsten kann ich nur sagen, Pixelverwender hat recht: Der Urheberschutz gilt zurzeit in D bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Rechte gehen dann einfach an die Verwandtschaft. Und immer dran denken: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! Sei also froh, wenn Du noch keine Abmahnung bekommen hast. In diesem Fall wäre sie ja nicht mal abzuschmettern. |
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#6
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 13.05.2010
Beiträge: 600
Kamera: Canon EOS 600D, Panasonic GH1, Sony RX 100Verwendet: Adobe CS64 Suite, Blender, Bryce, Microsoft Expression Suite |
Zitat:
Ich staune schon etwas, dass nach all dem Medienrummel bis hin zum Erfolg der Piratenpartei (u.a. wegen solcher Konflikte) jemand noch Musik einfach irgendwo drunterlegt und sich über Ärger wundert. Natürlich ist Deine Diashow nicht mehr privat, wenn sie bei YouTube verÖFFENTLICHt ist. In einem wirklich privaten Rahmen - zuhause, Dein lokales Notebook - wäre das natürlich nicht passiert. Das zeigt sicher den Unterschied. Zitat:
Oder schlichtweg: der Admin dort musste Dich wegen diverser Gründe sperren. Er hatte dazu ausreichend und der Rest wäre für den nur noch Schreibarbeit gewesen. Rein rechtlich sieht das zumindest so aus wie der Standard-Konfliktfall im Netz - zu Deinen Ungunsten, soweit schon einfache Gesetzestexte hergeben. Aus der Situation - ein paar Sachen ungezählt, aber irgendwie nicht alle - entsteht kein Vorteil für Dich und läßt sich auch kein Irrtum etc. des Anklägers ableiten. Im Falle eines Verstoßes hat niemand die Pflicht zu einer Vollständigkeit oder Gerechtigkeit seiner Anklagen. Im Gegenteil - da gilt offiziell: im Unrecht gibt es keine Gerechtigkeit. Wie beim Falschparken: da kann sich ein Polizist einfach einen rauspicken. Du kannst Dich nicht mit den anderen rauslavieren, die vielleicht auch falsch standen und kein Ticket haben. Abschließend nochmal: wenn Du wirklich unwissend so eine Falle getappt bist, lauern unzählige teure weitere solche Stellen im Netz, wenn Du dort Sachen veröffentlichst. Solange Du Dich da rechtlich nicht besser auskennst, empfehle ich Dir nichts im Netz öffentlich zu machen, von dem Du Folgen nicht wirklich gut abschätzen kannst. Nicht-öffentlich geht über bleiben lassen - ganz hart, oder zumindest über Netzwerke, wo nur Du ganz persönlich den Zugang jedes einzelnen Dir genehmen und bekannten Betrachters erlauben kannst. Alles andere kann richtig böse und teuer werden - wir reden von viel Geld oder (gerade in England wegen eine YouTube-Veröffentlichung so ähnlich gelaufen) von mehrjährigen Haftstrafen, wenn Du in ein Land reisen willst, das Urheberrechte noch enger auslegt als in Deutschland. Leider kein Scherz, also Vorsicht. |
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#7
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 503
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@ nasobem ich empfehle dir mal bei Youtube den Channel von "SemperCensio" anzuklicken, der befaßt sich u. a. mit solchen Themen die dich gerade belasten- wie es aussieht hat die GEMA youtube verpflichtet deinen Film wegen Urheberrechtsverletzung runterzunehmen, dazu sind die verpflichtet, die mischen sich da auch nicht rein und prüfen wer jetzt recht hat- das Problem besteht zwischen dir und der GEMA, also mußt du das klären
zu den Piraten- die sind nicht gegen das Urheberrecht, sondern schlagen Modelle für die Verwertung von Urheberrechten vor, die durchaus im allgemeinen Interesse sind mit den Rechten 70 Jahre nach dem Tod ist richtig- deshalb ist ein Neudruck des Machwerkes des kleinen Arschlochs "Mein Wadenkrampf" bis heute unmöglich (jedenfalls legal, da die Verwertungsrechte in Bayern liegen- es ist aber schon erlaubt zu fragen ob es solche Blüten wie bei der GEMA annehmen muß, die Gebühren von Kitas haben wollen, weil die Knirpse Volkslieder singen- VSN Geändert von tourjap (25.07.2012 um 20:12 Uhr). Grund: Text vergessen- sorry |
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#8
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Der mit dem Doppel-N ;)
![]() ![]() ![]() Registriert seit: 15.08.2010
Beiträge: 1.067
Kamera: SpiegelreflexVerwendet: Photoshop CS5 Ext., |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
_________________________________ Wenn man die Sichtweise so ansieht, ist es Diebstahl von digitalem Eigentum. Deswegen die Urheberrechtsverletzung. P.S.: Ich finde es gut so, dass die Videos auf Youtube gesperrt werden. Denn sonst verdienen die Künstler kein Geld und bald gibt es dann nur noch wenige Bands. Deshalb kaufe ich mir auch immer Alben! |
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#9
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 07.01.2008
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 409
Kamera: Panasonic Lumix FZ28, TZ6, TZ18, Canon EOS 300 analog, Pentax ME und ME Super Freak |
Hm.... Bei den älteren Volksliedern bestehen ja eben nicht die Gema-Probleme. Aber bei Musik von Rolf Zuckowski und Co - und die werden ja vor allem in Kita und Schule gesungen - wird kassiert.
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#10
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Augen-Blicke
![]() ![]() Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 342
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Zitat:
Das Urheberrecht erstreckt sich bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Somit wäre hier das Urheberrecht auf jeden Fall verletzt. |
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#11
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Der mit dem Doppel-N ;)
![]() ![]() ![]() Registriert seit: 15.08.2010
Beiträge: 1.067
Kamera: SpiegelreflexVerwendet: Photoshop CS5 Ext., |
Das finde ich einfach lächerlich. Auch bei Volksfesten wie Karneval usw. soll Musik erlaubt werden!
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#12
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Neuweltkamel
![]() ![]() Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 253
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Zitat:
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#13
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Member
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 132
Kamera: Fujis |
Zitat:
gebt doch mal >Jonny Cash< bei youtube ein glaubt einer im ernst, all die zahlriechen Videos wären alle von der GEMA lizensiert? Die GEMA ist ein Verein, der sich zunächst selbstverpflichtet ist Dieser Verein hat Verträge- nicht mit Heino oder den Roling Stones sondern mit den Plattenfirmen/Musikverlagen die widerum haben Verträge mit dem Manager von Heino und den Roling Stones Für Heino und die Roling Stones bleibt nur ein winziger Teil der Einnahmen zurück zu youtube der riesen Vorteil ist: dort gibt es alles und man findet auch alles wonach man sucht und ich hätte kein Problem etwas für die Nutzung zu zahlen bei den anderen Musikbörsen finde ich nix- zumindest nicht das was ich suche Obwohl bei youtube keine Gebühren verlangt werden, hat die GEMA keinen Nachteil Zitat Die Zahlen verdeutlichen, dass sich seit dem Auftreten von YouTube am 15. Februar 2005 ertragsseitig bislang keinerlei negative Auswirkungen für die Rechtverwertung nachweisen lassen. Im Gegenteil kommt es ab 2005 sogar zu einer beträchtlichen Steigerung der Erträge. nasobem wie selbstverständlich nutzt Ihr Adobe Reader, Picasa, Gimp, Wikipedia.... und die anderen 1000anderen kostenfreien Helferlein OHNE etwas dafür zu bezahlen ich hätte nix gegen einen Kostenbeitrag |
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#14
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zweckfrei und entnehmbar
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 25.02.2010
Ort: Bei Mainz
Beiträge: 2.756
Kamera: Canon EOS 60D, NikonVerwendet: 5er Frühjahrs-Kollektion von Adobe Moden |
Unfug.
Zitat:
Die GEMA hat Verträge mit den Urhebern (Textdichter/Komponisten/Arrangeure) und mit den Plattenfirmen prinzipiell mal nicht das Geringste zu tun. Plattenfirmen stellen Tonträger her und verkaufen diese. Für die Herstellung dieser Tonträger müssen seitens des Presswerks Gebühren an die GEMA abgeführt werden. Diese Gebühren stellt das Presswerk natürlich der Plattenfirma in Rechnung. Und was die diversen Manager betrifft, haben diese keine Verträge mit Plattenfirmen, sondern mit den Künstlern, die sie vertreten. Ich will das Thema jetzt und hier aber nicht weiter vertiefen, da es dem TE nicht darum ging.
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„Ich lasse mir von einem kaputten Fernseher nicht vorschreiben, wann ich ins Bett zu gehen habe!“ |
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#15
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 13.05.2010
Beiträge: 600
Kamera: Canon EOS 600D, Panasonic GH1, Sony RX 100Verwendet: Adobe CS64 Suite, Blender, Bryce, Microsoft Expression Suite |
Zitat:
"... bis hin zum Erfolg der Piratenpartei (u.a. wegen solcher Konflikte) ..." ... nehme ich an, dass Du Dich darauf beziehst. Soweit ich sehe, habe ich nie behauptet, dass irgendjemand für oder gegen etwas ist. Lediglich, dass jemand, der sich mit einem Thema beschäftigt, sogar in Wahlen erfolgreich ist. Ansonsten stimme ich Dir/Deiner Aussage über die Piraten zu. Zitat:
Geändert von DoctorG (26.07.2012 um 09:40 Uhr). |
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