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Alt 25.07.2012, 14:23   #1 Nach oben scrollen
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Musik von youtube


ich habe eine Diaschau gebastelt und brauche dazu Rock & Roll Musik aus den 50ern
nun kenne ich keine andere Quelle, wo die Auswahl so groß ist
und wo man alles anhören kann, wie bei youtube
Das gewünschte runterladen und die Musik aus dem Video auskoppeln ist kein Problem

So habe ich es gemacht
meine PRIVATE Diaschau mit Musik aus dem Netz aufgepeppt und bei Youtube eingestellt
und schon wurde ich angemozt- wegen GEMA RechtsVerletzung
merkwürdig ist, bei
Bill Heley und Dolly Parton sind die Urheberrechte betroffen
und bei
Wanda Jackson und Jerry Lee Lewis nicht

Trotzdem: Ich konnte mein Video bei youtube anschauen, für alle andern ist es gesperrt

Nun war ich der Meinung, daß alles was bei youtube auftaucht, besonders wenn die Titel schon über 50 Jahre alt sind, daß die von der GEMA beferit sind
wie verhält sich das ?
nasobem
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Alt 25.07.2012, 14:37   #2 Nach oben scrollen
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Benutzerbild von sunny_76m
 

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1. Hier ist keine Rechtsberatung möglich und dieser Post stellt auch keine Rechtsberatung da - wende dich hier am Besten an einen entsprechenden Anwalt

2. dass Musik bei youtube verfügbar ist, heißt noch lange nicht, dass du diese downloaden oder gar verwenden darfst - dies ist nämlich NICHT der Fall

3. es kann sein, dass bei einzelnen Künstlern die Zeit wirklich abgelaufen ist, in der die Stücke geschützt sind. Das kann ich dir aber so nicht beantworten

4. teilweise sehen die Verlage darüber hinweg, dass die Musik bei youtube online steht, meist ist die Qualität schlechter oder kA???

5. das anhören zu Hause bei dir im "stillen Kämmerlein" und die Weiterverwendung sind zwei total unterschiedliche Dinge und die Weiterverwendung (ohne entsprechende Erlaubnis) ist nicht gestattet
__________________
Grüße
sunny_76m
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Alt 25.07.2012, 15:02   #3 Nach oben scrollen
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Kamera: Fujis

Zitat:
Zitat von sunny_76m Beitrag anzeigen
1.
3. es kann sein, dass bei einzelnen Künstlern die Zeit wirklich abgelaufen ist,
in der die Stücke geschützt sind. Das kann ich dir aber so nicht beantworten
das kann schon sein
Bill Heley ist am 09.Feb1981 gestorben, also vor 31 Jahren
vermutlich hat die GEMA die Grabpflege übernommen
nasobem
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Alt 25.07.2012, 15:11   #4 Nach oben scrollen
zweckfrei und entnehmbar
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Der Urheberschutz gilt zurzeit in D bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, soviel zu DEM Thema.
Ansonsten gebe ich Dir den Tipp, Dich mal bei http://www.jamendo.com
umzuschauen.
Legal Tausende von Alben, Zehntausende von mp3, und die meisten davon sind (Lizenz lesen) für solche Zwecke verwendbar.
__________________
„Ich lasse mir von einem kaputten Fernseher nicht vorschreiben, wann ich ins Bett zu gehen habe!
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Alt 25.07.2012, 15:36   #5 Nach oben scrollen
Öfter mal hier
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Benutzerbild von mapegele
 

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Zitat:
Zitat von nasobem Beitrag anzeigen
........Das gewünschte runterladen und die Musik aus dem Video auskoppeln ist kein Problem

So habe ich es gemacht .........
Nach Deiner Beschreibung ein klarer Fall von Urheberrechtsverletzung.
Von den Leistungsschutzrechten will ich hier erst gar nicht sprechen.

Nur weil es "kein Problem" darstellt heißt es noch lange nicht, das Du es darfst.

Es gibt Leute, für die ist es kein Problem, ein verschlossenes Auto zu öffnen. Aber dürfen die das...???????

Also ganz klar: Finger weg von solchen Sachen, wenn man nicht bescheid weiß.
Besser, Du hättest vorher mal hier einen Thread eingestellt, dann hättest Du Dir die "Anmotze" ersparen können. Dafür ist ein Forum doch da.

Ansonsten kann ich nur sagen, Pixelverwender hat recht: Der Urheberschutz gilt zurzeit in D bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Rechte gehen dann einfach an die Verwandtschaft.

Und immer dran denken: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
Sei also froh, wenn Du noch keine Abmahnung bekommen hast. In diesem Fall wäre sie ja nicht mal abzuschmettern.
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Alt 25.07.2012, 15:44   #6 Nach oben scrollen
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Benutzerbild von DoctorG
 

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Zitat:
Nun war ich der Meinung, daß alles was bei youtube auftaucht, besonders wenn die Titel schon über 50 Jahre alt sind, daß die von der GEMA beferit sind
wie verhält sich das ?
Wie kommst Du darauf (speziell auf die 50)? Die Regelung ist so, wie Pixelverwender geschrieben hat. Mein Tipp ist, BEVOR Du irgendwas mit möglichen Rechten Dritter (Musik, Bilder, Videoteile, Grafik, Animation ...) nimmst, das Du nicht selbst gemacht hast, diese rechtlichen Sachen durchliest. Nervig - aber wichtig. Sei froh, wenn Du nicht noch gebührenpflichtig abgemahnt wurdest.

Ich staune schon etwas, dass nach all dem Medienrummel bis hin zum Erfolg der Piratenpartei (u.a. wegen solcher Konflikte) jemand noch Musik einfach irgendwo drunterlegt und sich über Ärger wundert.

Natürlich ist Deine Diashow nicht mehr privat, wenn sie bei YouTube verÖFFENTLICHt ist. In einem wirklich privaten Rahmen - zuhause, Dein lokales Notebook - wäre das natürlich nicht passiert. Das zeigt sicher den Unterschied.

Zitat:
und bei Wanda Jackson und Jerry Lee Lewis nicht
Das muss rechtlich gar nichts heißen. Vielleicht sind die einfach bei einer anderen Plattenfirma, die der Organisation, die Dich angeschrieben hat, nicht so nahe steht. Vielleicht kommt von denen auch noch was.
Oder schlichtweg: der Admin dort musste Dich wegen diverser Gründe sperren. Er hatte dazu ausreichend und der Rest wäre für den nur noch Schreibarbeit gewesen.

Rein rechtlich sieht das zumindest so aus wie der Standard-Konfliktfall im Netz - zu Deinen Ungunsten, soweit schon einfache Gesetzestexte hergeben. Aus der Situation - ein paar Sachen ungezählt, aber irgendwie nicht alle - entsteht kein Vorteil für Dich und läßt sich auch kein Irrtum etc. des Anklägers ableiten. Im Falle eines Verstoßes hat niemand die Pflicht zu einer Vollständigkeit oder Gerechtigkeit seiner Anklagen. Im Gegenteil - da gilt offiziell: im Unrecht gibt es keine Gerechtigkeit. Wie beim Falschparken: da kann sich ein Polizist einfach einen rauspicken. Du kannst Dich nicht mit den anderen rauslavieren, die vielleicht auch falsch standen und kein Ticket haben.

Abschließend nochmal: wenn Du wirklich unwissend so eine Falle getappt bist, lauern unzählige teure weitere solche Stellen im Netz, wenn Du dort Sachen veröffentlichst. Solange Du Dich da rechtlich nicht besser auskennst, empfehle ich Dir nichts im Netz öffentlich zu machen, von dem Du Folgen nicht wirklich gut abschätzen kannst. Nicht-öffentlich geht über bleiben lassen - ganz hart, oder zumindest über Netzwerke, wo nur Du ganz persönlich den Zugang jedes einzelnen Dir genehmen und bekannten Betrachters erlauben kannst.
Alles andere kann richtig böse und teuer werden - wir reden von viel Geld oder (gerade in England wegen eine YouTube-Veröffentlichung so ähnlich gelaufen) von mehrjährigen Haftstrafen, wenn Du in ein Land reisen willst, das Urheberrechte noch enger auslegt als in Deutschland.
Leider kein Scherz, also Vorsicht.
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Alt 25.07.2012, 20:10   #7 Nach oben scrollen
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@ nasobem ich empfehle dir mal bei Youtube den Channel von "SemperCensio" anzuklicken, der befaßt sich u. a. mit solchen Themen die dich gerade belasten- wie es aussieht hat die GEMA youtube verpflichtet deinen Film wegen Urheberrechtsverletzung runterzunehmen, dazu sind die verpflichtet, die mischen sich da auch nicht rein und prüfen wer jetzt recht hat- das Problem besteht zwischen dir und der GEMA, also mußt du das klären
zu den Piraten- die sind nicht gegen das Urheberrecht, sondern schlagen Modelle für die Verwertung von Urheberrechten vor, die durchaus im allgemeinen Interesse sind
mit den Rechten 70 Jahre nach dem Tod ist richtig- deshalb ist ein Neudruck des Machwerkes des kleinen Arschlochs "Mein Wadenkrampf" bis heute unmöglich (jedenfalls legal, da die Verwertungsrechte in Bayern liegen- es ist aber schon erlaubt zu fragen ob es solche Blüten wie bei der GEMA annehmen muß, die Gebühren von Kitas haben wollen, weil die Knirpse Volkslieder singen- VSN

Geändert von tourjap (25.07.2012 um 20:12 Uhr). Grund: Text vergessen- sorry
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Alt 25.07.2012, 20:23   #8 Nach oben scrollen
Der mit dem Doppel-N ;)
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Benutzerbild von JannisL
 

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Zitat:
Zitat von nasobem Beitrag anzeigen
Das gewünschte runterladen und die Musik aus dem Video auskoppeln ist kein Problem
Es ist auch kein Problem in Laden zu gehen und einfach mal was mitzunehmen.

Zitat:
So habe ich es gemacht
meine PRIVATE Diaschau mit Musik aus dem Netz aufgepeppt und bei Youtube eingestellt
PRIVATE Diaschau, die die ganze Welt ansehen kann.
Zitat:
und schon wurde ich angemozt- wegen GEMA RechtsVerletzung
merkwürdig ist, bei
Bill Heley und Dolly Parton sind die Urheberrechte betroffen
und bei
Wanda Jackson und Jerry Lee Lewis nicht
Es ist ja egal, ob es merkwürdig ist. Es verletzt die Urheberrechte. Punkt.
Zitat:
Trotzdem: Ich konnte mein Video bei youtube anschauen, für alle andern ist es gesperrt
Nur für deutsche ist es gesperrt. Und du kannst es anschauen, da du es hochgeladen hast.

Zitat:
Nun war ich der Meinung, daß alles was bei youtube auftaucht, besonders wenn die Titel schon über 50 Jahre alt sind, daß die von der GEMA beferit sind
wie verhält sich das ?
nasobem
Hat mapegele beantwortet.

_________________________________
Wenn man die Sichtweise so ansieht, ist es Diebstahl von digitalem Eigentum. Deswegen die Urheberrechtsverletzung.

P.S.: Ich finde es gut so, dass die Videos auf Youtube gesperrt werden. Denn sonst verdienen die Künstler kein Geld und bald gibt es dann nur noch wenige Bands. Deshalb kaufe ich mir auch immer Alben!
__________________
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Alt 25.07.2012, 20:33   #9 Nach oben scrollen
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Zitat:
Zitat von tourjap Beitrag anzeigen
es ist aber schon erlaubt zu fragen ob es solche Blüten wie bei der GEMA annehmen muß, die Gebühren von Kitas haben wollen, weil die Knirpse Volkslieder singen- VSN
Hm.... Bei den älteren Volksliedern bestehen ja eben nicht die Gema-Probleme. Aber bei Musik von Rolf Zuckowski und Co - und die werden ja vor allem in Kita und Schule gesungen - wird kassiert.
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Alt 25.07.2012, 20:33   #10 Nach oben scrollen
Augen-Blicke
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Benutzerbild von defcon-one
 

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Zitat:
Zitat von nasobem Beitrag anzeigen
das kann schon sein
Bill Heley ist am 09.Feb1981 gestorben, also vor 31 Jahren
vermutlich hat die GEMA die Grabpflege übernommen
nasobem
Da muss ich die Verbessern.
Das Urheberrecht erstreckt sich bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.
Somit wäre hier das Urheberrecht auf jeden Fall verletzt.
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Alt 25.07.2012, 20:43   #11 Nach oben scrollen
Der mit dem Doppel-N ;)
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Benutzerbild von JannisL
 

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Zitat:
Zitat von sppopeid Beitrag anzeigen
Hm.... Bei den älteren Volksliedern bestehen ja eben nicht die Gema-Probleme. Aber bei Musik von Rolf Zuckowski und Co - und die werden ja vor allem in Kita und Schule gesungen - wird kassiert.
Das finde ich einfach lächerlich. Auch bei Volksfesten wie Karneval usw. soll Musik erlaubt werden!
__________________
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Alt 26.07.2012, 00:42   #12 Nach oben scrollen
Neuweltkamel
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Zitat:
Zitat von JannisL Beitrag anzeigen
Das finde ich einfach lächerlich. Auch bei Volksfesten wie Karneval usw. soll Musik erlaubt werden!
Oh toll, ist Musik neuerdings bei Karneval verboten?
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Alt 26.07.2012, 09:17   #13 Nach oben scrollen
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Zitat:
Zitat von JannisL Beitrag anzeigen
Es ist auch kein Problem in Laden zu gehen und einfach mal was mitzunehmen.


P.S.: Ich finde es gut so, dass die Videos auf Youtube gesperrt werden. Denn sonst verdienen die Künstler kein Geld und bald gibt es dann nur noch wenige Bands. Deshalb kaufe ich mir auch immer Alben!
@ alle HobbyJuristen
gebt doch mal >Jonny Cash< bei youtube ein
glaubt einer im ernst, all die zahlriechen Videos wären alle von der GEMA lizensiert?

Die GEMA ist ein Verein, der sich zunächst selbstverpflichtet ist

Dieser Verein hat Verträge- nicht mit Heino oder den Roling Stones
sondern mit den Plattenfirmen/Musikverlagen
die widerum haben Verträge mit dem Manager von Heino und den Roling Stones
Für Heino und die Roling Stones bleibt nur ein winziger Teil der Einnahmen

zurück zu youtube
der riesen Vorteil ist: dort gibt es alles und man findet auch alles wonach man sucht
und ich hätte kein Problem etwas für die Nutzung zu zahlen
bei den anderen Musikbörsen finde ich nix- zumindest nicht das was ich suche

Obwohl bei youtube keine Gebühren verlangt werden, hat die GEMA keinen Nachteil
Zitat
Die Zahlen verdeutlichen, dass sich seit dem Auftreten von YouTube am 15. Februar 2005 ertragsseitig bislang keinerlei negative Auswirkungen für die Rechtverwertung nachweisen lassen.
Im Gegenteil kommt es ab 2005 sogar zu einer beträchtlichen Steigerung der Erträge.
nasobem

wie selbstverständlich nutzt Ihr Adobe Reader, Picasa, Gimp, Wikipedia....
und die anderen 1000anderen kostenfreien Helferlein
OHNE etwas dafür zu bezahlen
ich hätte nix gegen einen Kostenbeitrag
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Alt 26.07.2012, 09:31   #14 Nach oben scrollen
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Zitat:
Zitat von nasobem Beitrag anzeigen
Die GEMA ist ein Verein, der sich zunächst selbstverpflichtet ist
Unfug.

Zitat:
Zitat von nasobem Beitrag anzeigen
Dieser Verein hat Verträge- nicht mit Heino oder den Roling Stones
sondern mit den Plattenfirmen/Musikverlagen
die widerum haben Verträge mit dem Manager von Heino und den Roling Stones
Nochmal Unfug.
Die GEMA hat Verträge mit den Urhebern (Textdichter/Komponisten/Arrangeure) und mit den Plattenfirmen prinzipiell mal nicht das Geringste zu tun.
Plattenfirmen stellen Tonträger her und verkaufen diese. Für die Herstellung dieser Tonträger müssen seitens des Presswerks Gebühren an die GEMA abgeführt werden. Diese Gebühren stellt das Presswerk natürlich der Plattenfirma in Rechnung.
Und was die diversen Manager betrifft, haben diese keine Verträge mit Plattenfirmen, sondern mit den Künstlern, die sie vertreten.

Ich will das Thema jetzt und hier aber nicht weiter vertiefen, da es dem TE nicht darum ging.
__________________
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Alt 26.07.2012, 09:37   #15 Nach oben scrollen
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Zitat:
zu den Piraten- die sind nicht gegen das Urheberrecht, sondern schlagen Modelle für die Verwertung von Urheberrechten vor, die durchaus im allgemeinen Interesse sind
Da in dem Thread nur ich die Piraten erwähnt habe ...
"... bis hin zum Erfolg der Piratenpartei (u.a. wegen solcher Konflikte) ..."
... nehme ich an, dass Du Dich darauf beziehst.

Soweit ich sehe, habe ich nie behauptet, dass irgendjemand für oder gegen etwas ist. Lediglich, dass jemand, der sich mit einem Thema beschäftigt, sogar in Wahlen erfolgreich ist. Ansonsten stimme ich Dir/Deiner Aussage über die Piraten zu.

Zitat:
Piraten- die sind nicht gegen das Urheberrecht
Was sollte "gegen das Urheberrecht sein" auch bedeuten? Ersatzlos abschaffen? Oder ein Verbot jemals wieder Werke gegen Geld zu veräußern? Ist mir nicht bekannt, dass ein ernstzunehmender Interessenverband so eine Forderung stellt. ... und vor allem nicht, dass ich das so geschrieben hätte. ... falls sich das auf mich bezog.
__________________
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