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Alt 16.04.2012, 19:04   #1 Nach oben scrollen
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Was muss man beachten Wenn man als Freelancer oder Privater Webdesigner arbeiten will


Hi Leute,

weiß nich genau ob des dieses Thema schon gibt, hab mal nach freelancer gesucht, hab aber nichts gefunden. Google gibt mir zwar auch einige vorschläge, allerdings sind die alle so unterschiedlich, das ich lieber euch mal frage.

Ich möchte neben meiner Arbeit als Fachinformatiker auch noch privat und/oder freelancer als Webdesigner/Developer arbeiten, und mir so noch etwas geld nebenbei zu verdienen.
Was muss ich den da beachten? Darf ich das überhaupt?
Ich möchte dafür nicht unbedingt ein Gewerbe oder sonstiges anmelden.

Ich hoffe ihr versteht so was ich mein, ansonsten schreibt einfach, dann versuch ich es anders aus zu drücken.

Vielen Dank schonmal.

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Alt 16.04.2012, 19:08   #2 Nach oben scrollen
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Na ohne Anmeldung?

Kleinunternehmerregleung wäre eine Möglichkeit. Allerdings beschränkte Einnahmen....
Aber auch dazu brauchst du ne Steuernummer....

mmmh!
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Alt 16.04.2012, 19:12   #3 Nach oben scrollen
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Danke schonmal für die Super schnelle antwort.
Ich kann mir das aber iwie nicht richtig vorstellen, das man das überhauptnicht ohne
Gewerbeanmeldung machen kann.
Gibt doch bestimmt viele die das nebenbei machen und kein gewerbe angemeldet haben, oder? :/
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Alt 16.04.2012, 19:15   #4 Nach oben scrollen
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Hi,

habe diese Prozedur gerade hinter mir.

Zunächst musste ich das bei meinem Arbeitgeber anmelden und eine Genehmigung einholen, da das andernfalls ein Kündigungsgrund sein kann, wenn ich die Tätigkeit durchführe, ohne bei meinem Arbeitgeber anzumelden. Da ich in einer größeren Firma angestellt bin, gibt es dazu auch extra eine Betriebsvereinbarung. Bei anderen Firmen kann das natürlich abweichen.

Daraufhin habe ich das Gewerbe beim Amt angemeldet und auch beim Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angefordert.
Die Abführung der Steuer wird über die jährliche normale Steuererklärung vorgenommen.
Die erste Steuererklärung unter Einbezug der Nebentätigkeit und auch das Ausfüllen das Fragebogens habe ich gemeinsam mit einem Steuerberater gemacht, um steuerlich alles korrekt zu machen.

... und das war es dann auch schon ;-)

Natürlich kannst du das ohne Werbeschein und Steueranmeldung machen, aber das Risiko würde ich perönlich nicht eingehen... Dann lieber den offiziellen Weg, aber dafür bist du dann abgesichert.
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Alt 16.04.2012, 19:20   #5 Nach oben scrollen
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Auch dir dank ich für die schnelle antwort.
Ich arbeite auch in einer relativ großen Firma.
Aber kann ich das ganze nicht irgendwie auch privat machen, also lieber nicht soo viel damit einnehmen und dafür kein gewerbe anmelden. habe immer gedacht, gewerbe muss man erst ab einem bestimmten monats/jahresumsatz anmelden. Das würde ich dann auch natürlich machen, wenns gut läuft, ansonsten nicht.
Ich hoff ma irgendjemand hier hat auch schon davon gehört, das es privat ohne gewerbeanmeldung geht, oder selbst schon gemacht.
DAnke
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Alt 16.04.2012, 19:20   #6 Nach oben scrollen
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Blurange: keine Gewerbeanmeldung---> keine Versteuerung---> Schwarzarbeit--->Strafbar, gell?
Du musst deinen Kunden ja eine Rechnung ausstellen können, das geht dann aber nur, wenn du eine Steuernummer angibst - das ist auch beim Kleinunternehmergesetz so. da fällt nur die 19% Meerschweinsteuer weg.
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Alt 16.04.2012, 19:25   #7 Nach oben scrollen
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aber wenn man zb für einen verein oder sonstiges arbeitet und dort nur ein geringen betrag bekommt, dann wird das ja auch nicht versteuert.

Ich hab schon häufig davon gehört, das man etwas nur versteuern muss, wenn man einen bestimmten betrag verlangt, wenn es aber nur ein geringer betrag ist, muss dieser auch nicht versteuert werden.
So hab ich das gehört
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Alt 16.04.2012, 19:33   #8 Nach oben scrollen
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Zitat:
Ich hab schon häufig davon gehört, das man etwas nur versteuern muss, wenn man einen bestimmten betrag verlangt, wenn es aber nur ein geringer betrag ist, muss dieser auch nicht versteuert werden.
So hab ich das gehört
Das wäre zumindesst eine Erklärung für die ganzen 1-Euro Läden
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Alt 16.04.2012, 19:35   #9 Nach oben scrollen
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Zitat:
Zitat:
Ich hab schon häufig davon gehört, das man etwas nur versteuern muss, wenn man einen bestimmten betrag verlangt, wenn es aber nur ein geringer betrag ist, muss dieser auch nicht versteuert werden.
So hab ich das gehört
Das wäre zumindesst eine Erklärung für die ganzen 1-Euro Läden
haha ja, das auch.
Aber ich bin mir eig ziemlich sicher, dass das nicht nur für 1€ gilt, sondern schon ein bisschen mehr ^^
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Alt 16.04.2012, 19:39   #10 Nach oben scrollen
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Mit der Kleinunternehmerregelung hat man wohl einen Freibetrag, ab dem dann zu versteuern ist,evt ja interessant für Dich:

http://www.steuertipps.de/lexikon/k/...nehmerregelung

http://www.kleinunternehmerregelung.org/
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Geändert von leveler (16.04.2012 um 19:43 Uhr).
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Alt 16.04.2012, 19:49   #11 Nach oben scrollen
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Zitat:
Zitat von Blurange Beitrag anzeigen
aber wenn man zb für einen verein oder sonstiges arbeitet und dort nur ein geringen betrag bekommt, dann wird das ja auch nicht versteuert.
An dieser Stelle muss ich aber einmal fragen, wie du dir das denn vorstellst?

Möchtest du Websites zu geringen Preisen anbieten? Also Dumpingpreise?


Wenn ich für einen Verein arbeite, mache ich das ehrenamtlich. Ab einem gewissen Aufwand steht mir aber eine Aufwandsentschädigung zu. Bin ich beim Verein angestellt, muss ich entweder als 400 € einen Pauschalbetrag an den Fiskus abtreten oder sogar normal über Lohnsteuerkarte.
Das ist widerrum ein ganz anderes Thema und hat nichts mit einer freiberuflichen Tätigkeit z. B. als Webdesigner zu tun.

EDIT: Frage einfach einen Steuerberater.
Der sollte dir das Geld in jedem Falle wert sein.
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Geändert von stb_87 (16.04.2012 um 19:55 Uhr).
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Alt 16.04.2012, 20:17   #12 Nach oben scrollen
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Nachdem hier etliche Begriffe kunterbunt durcheinander gewürfelt wurden:

1. Gewerbe hat nicht zwingend mit selbständiger Tätigkeit zu tun, diese kann auch freiberuflicher Natur sein ==> keine Gewerbeanmeldung.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Tätigkeiten freiberuflicher und welche gewerblicher Natur sind.
2. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuerpflicht (abhängig von der Umsatzhöhe, im Einzelfall kann die Umsatzsteuerpflicht sogar seitens des Kleinunternehmers beantragt werden) und hat mit sonstigen Steuern nicht das Geringste zu tun.
3. Das örtliche Finanzamz gibt Auskunft darüber, in welcher Weise eine selbständige Nebentätigkeit anzumelden ist – oft reicht ein Zusatz zur Einkommensteuererklärung.
4. Wie oben schon erwähnt wurde, setzt eine Nebentätigkeit die Einwilligung des Arbeitgebers voraus. Falls nicht genehmigt und es kommt heraus: i.d.R. fristlose Kündigung.
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„Ich lasse mir von einem kaputten Fernseher nicht vorschreiben, wann ich ins Bett zu gehen habe!
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Alt 16.04.2012, 20:19   #13 Nach oben scrollen
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Wer was verdient, der muss es versteuern. Normalerweise muss man sogar seinen Flohmarktkram als Einnahmen angeben.
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Alt 16.04.2012, 20:32   #14 Nach oben scrollen
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Also steuerfrei sind Einkommen, egal aus wievielen Quellen, die zusammen im Jahr 200 Euro unterschreiten. Ab 201€ ist der gesamte Betrag zu versteuern.
Da du in einem normalen Angestelltenverhältnis bist, solltest du sowieso eine Steuernummer haben.
Dein Arbeitgeber sollte unterrichtet sein, sonst richtig Mecker.
Achte darauf, daß die gesamte Wochenarbeitszeit nicht 48 Stunden überschreitet, vereinzelt (!) darf sie überschritten werden; Urlaubs- und Ruhezeit sind als solche zu verwenden, sonst auch Mecker vom Arbeitgeber wenn du unfit am Arbeitsplatz auftauchst.
Wenn der Nebenverdienst erheblich unter dem Verdienst eines Gesellen/ Angestellten in dieser Branche ist, brauchst du definitiv kein extra Gewerbe anzumelden. Aber:
Mädchensteuer fällt weg, d. h. du darfst sie auch nicht "draufschlagen".
Achte darauf, daß du nicht deinem Arbeitgeber konkurenz machst, es sollte sich wirklich um ganz andere Geschäftsbereiche handeln.
Rechnungen darfst du natürlich auch als Privatperson ausstellen. Achte nur darauf, daß die Rechnungsnummern fortlaufend sind.
Versteuern musst du die Einkünfte, sobald sie 200€ überschreiten, und zwar voll. Du kannst einen gewissen Betrag als Pauschale als "eine Art Werbungskosten" absetzen, aber hier hilft dir gerne der Steuerberater deiner Wahl weiter. Hierfür gibt es auf der EK- Steuererklärung ein Blatt für "Sonstige Einkünfte", auch "Anlage SO" genannt.
Eine Zusatzversicherung ist mehr als angesagt, denn wenn du z. B. den Server deines Kunden abrauchst, bist du zu 100% regresspflichtig.
__________________
Gruß,
Michael.
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Alt 16.04.2012, 20:35   #15 Nach oben scrollen
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