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#31
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localhorst
![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 1.823
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Das war lediglich im Bereich deiner Möglichkeiten an Fehlerbeschreibung? Ok...
Prüfe: 1. XAMPP korrekt installiert und auch gestartet? 2. Der Pfad zu deiner Datei ist korrekt? (localhost/deineindex.php) Möglicherweise ist auch ein anderer Port angegeben. Bei MAMPP unter Mac OS X gerne mal "http://localhost:8888/" 3. Die Datei endet auch auf .php? 4. Der Quelltext ist ist korrekt? |
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#32
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SWFP Mitglied
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 123
Kamera: JVC EnverioVerwendet: EDIUS, Phase 5 html Editor, MAGIX Video deluxe |
zu 1) Ja.
zu 2) Auch richtig. zu 3) Auch das trifft zu. zu 4) Das nehme ich an, denn er wurde mir so gegeben. |
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#33
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localhorst
![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 1.823
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Du kannst die Datei ja mal auf deinen Server online stellen und schauen, ob es dort geht oder zumindest da eine vernünftige Fehlermeldung ausgeworfen wird. Weil normalerweise muss das klappen oder es sollte zumindest eine Fehlermeldung ausgegeben werden.
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#34
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 22.01.2005
Ort: Darmstadt; Lorch am Rhein
Beiträge: 580
Kamera: Canon EOS 5D Mark IIIVerwendet: Adobe Photoshop CS4, Lightroom 4, Coda 2, Cinema 4D R13 Student |
vielleicht kannst du uns ja einfach mal den generierten Quellcode (Rechtsklick -> Quelltest anzeigen) hier rein kopieren, bzw. einen Screenshot machen, wenn du die Datei im Browser aufgerufen hast
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#35
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SWFP Mitglied
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 123
Kamera: JVC EnverioVerwendet: EDIUS, Phase 5 html Editor, MAGIX Video deluxe |
PHP-Code:
PHP-Code:
Code:
[...] � 7 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung Vorstand. [Ein Aufz�hlung ist nicht erforderlich und sollte bei einfachen Satzungen entfallen. Bei komplexeren Satzung mit mehreren Organen dient ein solcher Paragraph der �bersichtlichkeit. Typische weitere Organe und ihre Funktionen sind: Kassenpr�fer, Rechnungspr�fer, Vereinsrevision: Pr�fung der Gesch�ftsf�hrung durch den Vorstand und Berichterstattung gegen�ber der Mitgliederversammlung Aufsichtsrat: analog zu GmbH und AG Kontrolle des Vorstandes, Beauftragung der Wirtschaftspr�fer, Genehmigung von Planabweichungen und Gesch�ften besonderer Bedeutung, Berichterstattung an die Mitgliederversammlung Fachaussch�sse: Willensbildung, Vorbereitung von Beschlussvorlagen, Beratung von Vereinsgremien Beirat: Beratung von Vereinsgremien, Pflege von wichtigen Au�enkontakten. F�r die Gremien k�nnen nahezu beliebige Namen gew�hlt werden, z.B. Pr�sidium statt Vorstand oder Kuratorium statt Aufsichtsrat. In dieser Mustersatzung wird aus Gr�nden der �bersichtlichkeit auf die optionalen Gremien verzichtet, auch wenn weitere Organe bei gr��eren Vereinen oder komplexeren Interessenlagen oft zu empfehlen sind.] � 8 Mitgliederversammlung Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. [Beides dient nur der Klarstellung und gilt auch ohne gesonderte Regelung. Die zentrale Bedeutung der Mitgliederversammlung kann durch zahlreiche Regelungen beschr�nkt werden. Bei sehr gro�en Vereinen tritt an die Stelle der Mitgliederversammlung h�ufig eine Delegiertenversammlung. Hier sind komplexere Regelungen zur Delegiertenwahl und Stimmrechtsverteilung erforderlich.] Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien f�r die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grunds�tzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh�ren insbesondere: a. Wahl und Abwahl des Vorstandes b. [Wahl der Mitglieder weiterer Gremien.] c. Beratung �ber den Stand und die Planung der Arbeit d. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans e. Beschlussfassung �ber den Jahresabschluss f. Entgegennahme des Gesch�ftsberichtes des Vorstandes g. Beschlussfassung �ber die Entlastung des Vorstandes [Eine Entlastung ist nicht zwingend erforderlich, aber im Interesse der Gremienmitglieder vorgesehen. Sie stellt einen Verzicht auf Regressanspr�che der Vereinsmitglieder gegen�ber den Gremienmitgliedern f�r solche Anspr�che dar, die auf Tatsachen beruhen, die der Mitgliederversammlung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt waren.] h. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist i. Erlass einer Gesch�ftsordnung f�r den Vorstand [Eine Gesch�ftsordnung (GO) ist nicht zwingend erforderlich. Sie kann nicht von Regelungen der Satzung abweichen. Vorsorglich kann hier die Zust�ndigkeit f�r eine GO bei der Mitgliederversammlung angesiedelt werden.] j. Beschlussfassung �ber die �bernahme neuer Aufgaben oder den R�ckzug aus Aufgaben seitens des Vereins k. Beschlussfassung �ber �nderungen der Satzung und die Aufl�sung des Vereins. [Ein Aufgabenkatalog ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, hilft aber in der Praxis, Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden und einer Verselbst�ndigung des Vorstandes vorzubeugen. Umgekehrt kann durch Aufgabenzuweisungen beim Vorstand dessen Selbst�ndigkeit gest�rkt werden. Hier gilt es, die individuell passende Machtbalance zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung zu finden.] Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorl�ufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr. Eine au�erordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gr�nden verlangen. Sie muss l�ngstens f�nf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen. [Sofern hier keine Regelung getroffen wird, gilt nach � 37 BGB der zehnte Teil der Mitglieder als ausreichend.] 5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf�hig, wenn mehr als die H�lfte der Mitglieder anwesend ist; ihre Beschl�sse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. [Sofern keine Regelung zur Beschlussf�higkeit getroffen wird, ist die Mitgliederversammlung immer beschlussf�hig, also auch dann, wenn nur eine verschwindende Minderheit teilnimmt. Ein zu hohes Quorum f�hrt dazu, dass die Beschlussf�higkeit nicht mehr erreicht wird. H�ufig wird hier ein Passus folgender Art aufgenommen: �Bei Beschlussunf�higkeit l�dt der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabh�ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf�hig. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.� Der Hinweis auf die Stimmenmehrheit dient wieder nur der Klarstellung. Ein Beschluss gilt als gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.] 6. �ber die Beschl�sse und, soweit zum Verst�ndnis �ber deren Zustandekommen erforderlich, auch �ber den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollf�hrer unterschrieben. � 9 Vorstand [Beim Vorstand ist zwischen dem au�envertretungsberechtigten Vorstand nach � 26 BGB und einem �erweiterten Vorstand� zu unterscheiden. Im Innenverh�ltnis werden bei einer solchen Konstruktion die Beschl�sse von dem erweiterten Vorstand (Vorstandschaft, Vereinsausschuss) getroffen, im Au�enverh�ltnis jedoch nur von dem vertretungsberechtigten Vorstand (im Sinne des BGB) verantwortet und umgesetzt. In der Mustersatzung wird nur der Fall eines Vorstandes nach BGB behandelt.] Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von � 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich [hauptamtlich] t�tig. Zur rechtsverbindlichen Vertretung gen�gt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes. [In der Praxis einfacher, aber mit einem Verlust an Kontrolle verbunden ist die Allein- oder Einzelvertretungsberechtigung f�r einzelne oder alle Vorstandsmitglieder.] Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder betr�gt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt. [Eine l�ngere Amtsdauer erh�ht die Kontinuit�t und st�rkt den Vorstand. Andererseits wird der Verein ggf. tr�ger. Eine vorzeitige Abwahl durch die Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund ist jederzeit m�glich. Die �bergangsklausel stellt die Handlungsf�higkeit auch bei versp�teter Vorstandswahl jederzeit sicher, berechtigt aber nicht zur Verz�gerung der Wahlen durch den Vorstand.] Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen. [Der empfohlene Tagungsrythmus verdeutlicht Kandidaten den zu erwartenden Aufwand. Hier oder in der Gesch�ftsordnung k�nnen z.B. noch Regelungen zur Einladungsfrist und �form, Beschlussf�higkeit und schriftlichen/elektronischen Beschlussfassung erg�nzt werden.] Die Beschl�sse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen. � 7 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung Vorstand. [Ein Aufz�hlung ist nicht erforderlich und sollte bei einfachen Satzungen entfallen. Bei komplexeren Satzung mit mehreren Organen dient ein solcher Paragraph der �bersichtlichkeit. Typische weitere Organe und ihre Funktionen sind: Kassenpr�fer, Rechnungspr�fer, Vereinsrevision: Pr�fung der Gesch�ftsf�hrung durch den Vorstand und Berichterstattung gegen�ber der Mitgliederversammlung Aufsichtsrat: analog zu GmbH und AG Kontrolle des Vorstandes, Beauftragung der Wirtschaftspr�fer, Genehmigung von Planabweichungen und Gesch�ften besonderer Bedeutung, Berichterstattung an die Mitgliederversammlung Fachaussch�sse: Willensbildung, Vorbereitung von Beschlussvorlagen, Beratung von Vereinsgremien Beirat: Beratung von Vereinsgremien, Pflege von wichtigen Au�enkontakten. F�r die Gremien k�nnen nahezu beliebige Namen gew�hlt werden, z.B. Pr�sidium statt Vorstand oder Kuratorium statt Aufsichtsrat. In dieser Mustersatzung wird aus Gr�nden der �bersichtlichkeit auf die optionalen Gremien verzichtet, auch wenn weitere Organe bei gr��eren Vereinen oder komplexeren Interessenlagen oft zu empfehlen sind.] � 8 Mitgliederversammlung Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. [Beides dient nur der Klarstellung und gilt auch ohne gesonderte Regelung. Die zentrale Bedeutung der Mitgliederversammlung kann durch zahlreiche Regelungen beschr�nkt werden. Bei sehr gro�en Vereinen tritt an die Stelle der Mitgliederversammlung h�ufig eine Delegiertenversammlung. Hier sind komplexere Regelungen zur Delegiertenwahl und Stimmrechtsverteilung erforderlich.] Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien f�r die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grunds�tzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh�ren insbesondere: a. Wahl und Abwahl des Vorstandes b. [Wahl der Mitglieder weiterer Gremien.] c. Beratung �ber den Stand und die Planung der Arbeit d. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans e. Beschlussfassung �ber den Jahresabschluss f. Entgegennahme des Gesch�ftsberichtes des Vorstandes g. Beschlussfassung �ber die Entlastung des Vorstandes [Eine Entlastung ist nicht zwingend erforderlich, aber im Interesse der Gremienmitglieder vorgesehen. Sie stellt einen Verzicht auf Regressanspr�che der Vereinsmitglieder gegen�ber den Gremienmitgliedern f�r solche Anspr�che dar, die auf Tatsachen beruhen, die der Mitgliederversammlung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt waren.] h. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist i. Erlass einer Gesch�ftsordnung f�r den Vorstand [Eine Gesch�ftsordnung (GO) ist nicht zwingend erforderlich. Sie kann nicht von Regelungen der Satzung abweichen. Vorsorglich kann hier die Zust�ndigkeit f�r eine GO bei der Mitgliederversammlung angesiedelt werden.] j. Beschlussfassung �ber die �bernahme neuer Aufgaben oder den R�ckzug aus Aufgaben seitens des Vereins k. Beschlussfassung �ber �nderungen der Satzung und die Aufl�sung des Vereins. [Ein Aufgabenkatalog ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, hilft aber in der Praxis, Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden und einer Verselbst�ndigung des Vorstandes vorzubeugen. Umgekehrt kann durch Aufgabenzuweisungen beim Vorstand dessen Selbst�ndigkeit gest�rkt werden. Hier gilt es, die individuell passende Machtbalance zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung zu finden.] Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorl�ufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr. Eine au�erordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gr�nden verlangen. Sie muss l�ngstens f�nf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen. [Sofern hier keine Regelung getroffen wird, gilt nach � 37 BGB der zehnte Teil der Mitglieder als ausreichend.] 5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf�hig, wenn mehr als die H�lfte der Mitglieder anwesend ist; ihre Beschl�sse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. [Sofern keine Regelung zur Beschlussf�higkeit getroffen wird, ist die Mitgliederversammlung immer beschlussf�hig, also auch dann, wenn nur eine verschwindende Minderheit teilnimmt. Ein zu hohes Quorum f�hrt dazu, dass die Beschlussf�higkeit nicht mehr erreicht wird. H�ufig wird hier ein Passus folgender Art aufgenommen: �Bei Beschlussunf�higkeit l�dt der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabh�ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf�hig. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.� Der Hinweis auf die Stimmenmehrheit dient wieder nur der Klarstellung. Ein Beschluss gilt als gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.] 6. �ber die Beschl�sse und, soweit zum Verst�ndnis �ber deren Zustandekommen erforderlich, auch �ber den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollf�hrer unterschrieben. � 9 Vorstand [Beim Vorstand ist zwischen dem au�envertretungsberechtigten Vorstand nach � 26 BGB und einem �erweiterten Vorstand� zu unterscheiden. Im Innenverh�ltnis werden bei einer solchen Konstruktion die Beschl�sse von dem erweiterten Vorstand (Vorstandschaft, Vereinsausschuss) getroffen, im Au�enverh�ltnis jedoch nur von dem vertretungsberechtigten Vorstand (im Sinne des BGB) verantwortet und umgesetzt. In der Mustersatzung wird nur der Fall eines Vorstandes nach BGB behandelt.] Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von � 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich [hauptamtlich] t�tig. Zur rechtsverbindlichen Vertretung gen�gt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes. [In der Praxis einfacher, aber mit einem Verlust an Kontrolle verbunden ist die Allein- oder Einzelvertretungsberechtigung f�r einzelne oder alle Vorstandsmitglieder.] Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder betr�gt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt. [Eine l�ngere Amtsdauer erh�ht die Kontinuit�t und st�rkt den Vorstand. Andererseits wird der Verein ggf. tr�ger. Eine vorzeitige Abwahl durch die Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund ist jederzeit m�glich. Die �bergangsklausel stellt die Handlungsf�higkeit auch bei versp�teter Vorstandswahl jederzeit sicher, berechtigt aber nicht zur Verz�gerung der Wahlen durch den Vorstand.] Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen. [Der empfohlene Tagungsrythmus verdeutlicht Kandidaten den zu erwartenden Aufwand. Hier oder in der Gesch�ftsordnung k�nnen z.B. noch Regelungen zur Einladungsfrist und �form, Beschlussf�higkeit und schriftlichen/elektronischen Beschlussfassung erg�nzt werden.] Die Beschl�sse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen. |
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#36
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Mod | Web
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 08.03.2008
Ort: Dresden
Beiträge: 7.290
Kamera: EOS 1000DVerwendet: PS7/ Scriptly |
Es reicht nicht, dem Browser per Meta zu sagen, das er den UTF8 Zeichensatz benutzen soll, die Datei muss auch in UTF8 gespeichert sein. Wo du es schon mal auf den Server geladen hast, gib doch einfach einen Link. Dann hat das Rätselraten endlich mal ein Ende.
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#37
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SWFP Mitglied
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 123
Kamera: JVC EnverioVerwendet: EDIUS, Phase 5 html Editor, MAGIX Video deluxe |
Okay. ftp://swfp.sw.funpic.de/Frameset/Ver...index%20II.php. Aber eigentlich geht es hier ja auch um die Möglichkeit mehrere Frames gleichzeitig zu scrollen. und die sehe ich hier gar nicht.
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#38
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Powerposter
![]() ![]() ![]() Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Ö
Beiträge: 1.293
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Wie schon x-mal vorher gesagt: Vergiss das mit den Frames. Am Besten sofort. Und erstelle deine Seite nach heutigen Webstandards und nicht nach denen vom letzten Jahrtausend
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#39
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SWFP Mitglied
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 123
Kamera: JVC EnverioVerwendet: EDIUS, Phase 5 html Editor, MAGIX Video deluxe |
jaja, das weiß ich doch. Aber der Code erfüllt auch den Sinn meiner Frage im Allgemeinen, also ohne Frames, nicht.
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#40
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localhorst
![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 1.823
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Der Code ist doch absolut ok. Das Problem mit den fehlenden Umlauten hat cebito dir ja schon gerade erklärt.
Damit die 3 Spalten auch nebeneinander angezeigt werden, müssen diese per CSS gefloatet werden. Ich hab hier schon öfter den Link auf little boxes gesehen. Liest du dir die Tipps eigentlich auch durch oder erwartest du, dass wir alles für dich erstellen? ps: dein Link funktioniert nicht. |
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#41
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Newbie
![]() Registriert seit: 26.12.2009
Beiträge: 3
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Du hast dir nur nicht die FTP-Daten geben lassen. Optional wäre der Link ein Versuch wert: http://swfp.sw.funpic.de/Frameset/Ve...index%20II.php
Ansonsten seh ich beschriebenes Problem (falsch dargestellte Sonderzeichen) nicht. Allerdings ist die Seite so wie sie ist doch eher sinnfrei, da zwar über die PHP-Funktion sidebar1.html und sidebar2.html eingebunden werden, selbige aber nicht einmal vorhanden sind. |
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#42
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SWFP Mitglied
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 123
Kamera: JVC EnverioVerwendet: EDIUS, Phase 5 html Editor, MAGIX Video deluxe |
Das ist schön zu hören. Dann ist der schon mal okay. Okay, da bin ich dran. Aber es kann noch ein bisschen dauern- ich lerne noch.
Klar lese ich die Tipps. Er kann auch nicht funktionieren, weil du das Passwort nicht hast. |
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#43
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 22.01.2005
Ort: Darmstadt; Lorch am Rhein
Beiträge: 580
Kamera: Canon EOS 5D Mark IIIVerwendet: Adobe Photoshop CS4, Lightroom 4, Coda 2, Cinema 4D R13 Student |
hast du denn sidebar1.html und sidebar2.html erstellt?
schau dir am besten mal die Grundlagen zu html und css an |
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#44
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SWFP Mitglied
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 123
Kamera: JVC EnverioVerwendet: EDIUS, Phase 5 html Editor, MAGIX Video deluxe |
Ich wusste, bis es angesprochen wurde nichts davon. Tut mir leid, das habe ich wohl überlesen.
Da bin ich gerade bei. Aber ich werde es mir zu Herzen nehmen. |
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#45
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SWFP Mitglied
![]() ![]() Themenstarter
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 123
Kamera: JVC EnverioVerwendet: EDIUS, Phase 5 html Editor, MAGIX Video deluxe |
Hallo, ich habe zuvor versucht, meine Website mit Framesets zu realisieren. Da dies aber problematisch und nach neuem HTML-Standart sogar nicht konform ist, habe ich mich entschlossen, das Layout nun mit CSS zu erstellen.
Nun kam aber eine Frage auf´: Framesets haben viele gute Eigenschaften, bringen aber letztendlich nicht das gewünschte Ergebnis. Diese guten Eigenschaften würde ich gerne mit CSS nutzen. Die Sache ist die: Macht man ein Layout mit Framesets, so braucht man die anderen Frames, bis auf das Main-Frame nur einmal erstellen. Mit Tabellen ist das gar nicht möglich; mit Css wüsste ich nicht, wie ich das anstellen sollte. Weiß jemand, wie man sowas machen kann. Ich habe es schon mit einem Script versucht: Code:
function seite(link) {
var link
document.rahmen.container.main.write="<object width='700px' height='300px' type='text/html' data='" + link + "'><a href='" + link + "' >alternativer link</a></object>"
Geändert von SWFP (26.04.2012 um 15:00 Uhr). |
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