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#1
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Newbie
![]() Registriert seit: 19.04.2011
Ort: BW
Beiträge: 82
Kamera: Canon 7DVerwendet: CS5.5 Design Premium und Lightroom, Adobe Muse |
Flyer nachstellen, erlaubt????Hallo zusammen,
ich hab da mal ne rechtliche Frage. Mein Chef hat mich gefragt ob ich für unsere Schule einen Flyer erstellen kann und zwar soll er aussehen wie unser Schulflyer immer aussieht. Haben da so ein Standartdesign also eins das wir für alles nutzen. Leider hat dieses Design eine Firma gemacht auf die wir ständig angewiesen sind um Text oder Anderes zu verändern. Da wir aber ständig etwas Neues machen, wird uns das auf die Dauer zu teuer. Darf ich diesen Flyer nachbauen? Ich habe nebenher noch ein Kleingewerbe und möchte da keine Schwierigkeiten bekommen. Würde mich freuen ein paar Hinweise zu bekommen. Flyer zu basteln gehört übrigens nicht zu meinem Gewerbe, das wird eine einmalige Aktion. LG Bianca |
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#2
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Premium-Supporter
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 03.10.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 4.139
Kamera: Spiegelreflex Canon EOS 20D/30D + dann noch Canon Ixus 100 IS, Canon Power Shot S80 und Kodak LS 753Verwendet: Design Premium CS3 |
Achtung: Das ist keine Rechtsberatung!
Das ist mit Vorsicht zu genießen. Generell ist es so, dass die Firma, die das Design entworfen hat, erst mal auch die Rechte darauf hat. Nun kann es sein, dass mit der Zahlung für die Flyer, auch vereinbart war, dass die Weiterverwertungsrechte an dem Design auf die Schule übergehen. An deiner Stelle - bzw. an Stelle der Schule - würde ich mit dem bisherigen Vertragspartner sprechen, ihm die Situation erklären und ihm auch sagen, dass eben künftig das Design weiterverwendet werden soll, das aber schulintern gelöst wird. Vielleicht wird dann ein kleiner Betrag fällig, vielleicht sagt die Werbeagentur aber auch "ok, könnte ihr verwenden" - nur dann ist es rechtlich einwandfrei. Nebenbei bemerkt, mit dem Einverständnis der Agentur, geben die dir vielleicht auch die Vorlagendatei - dann musst du da nicht selbst Hand anlegen. Die Alternativvariante ist antürlich, was komplett Eigenes und Neues selbst zu entwerfen. Ich würde jedoch dann vielleicht trotzdem mit der Agentur mal sprechen, und denen auch sagen WARUM ihr künftig die Flyer etc. selbst gestaltet.
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Grüße sunny_76m |
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#3
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Medienjongleur
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 11.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 5.849
Kamera: Canon Eos 7D, Eos 60D, MV900, RevueVerwendet: CS4/CS6, Corel, GIMP, Coda, SublimeText 2, Wacom [...] |
Dem von sunny ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Am besten direkt bei der Agentur nachfragen bzw. im Vorfeld klären in wie fern ihr den Flyer weiter verwenden dürft.
Grüße Patrick |
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#4
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Member
![]() ![]() ![]() Registriert seit: 22.12.2007
Beiträge: 1.152
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Allerdings muss man das schriftlich vereinbaren mit dem Inhaber, bezw. dem Geschäftsführer der Firma.
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#5
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Medienjongleur
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 11.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 5.849
Kamera: Canon Eos 7D, Eos 60D, MV900, RevueVerwendet: CS4/CS6, Corel, GIMP, Coda, SublimeText 2, Wacom [...] |
Zitat:
Grüße Patrick |
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#6
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Member
![]() ![]() Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 132
Kamera: UnFotoGen |
Falls ihr die Vorlagendatei bekommt, unbedingt zuvor die Rechte der Schriften klären. Einen (professionellen) Font darf man i.d.R. nicht weitergeben, bzw. nur wenn er in Pfade konvertiert wurde. Ggf. auf einen (Free)-Font ausweichen, obwohl es dort auch rechtliche Fallstricke gibt.
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Es gibt Sachen, die sind so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil richtig ist. |
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#7
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Medienjongleur
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 11.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 5.849
Kamera: Canon Eos 7D, Eos 60D, MV900, RevueVerwendet: CS4/CS6, Corel, GIMP, Coda, SublimeText 2, Wacom [...] |
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#8
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Member
![]() ![]() Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 132
Kamera: UnFotoGen |
Kommt halt darauf an, wie "professionell" die Agentur wirklich ist. Wenn ich da an die Berufsgruppe der Rechtsanwälte und den vielen Wohnzimmerkanzleien denke ...;-)
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Es gibt Sachen, die sind so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil richtig ist. |
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#9
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 343
Kamera: Die Gelben mit ein paar GläsernVerwendet: Foddoschobb |
Es gibt Verträge und die AGB, die solche Details zwischen Vertragspartnern regeln.
Wenn ich eine Agentur beauftrage eine CI zu entwerfen, dann habe ich in erster Linie daran Interesse, diese CI alleine zu nutzen - dafür bezahle ich. Das sollte in deinem Fall ebenfalls vertraglich verfasst sein. Einfach mal in die Verträge schauen. I.d.R. sollte der "Nachbau" daher rechtlich unbedenklich sein. |
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#10
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Newbie
![]() Themenstarter
Registriert seit: 19.04.2011
Ort: BW
Beiträge: 82
Kamera: Canon 7DVerwendet: CS5.5 Design Premium und Lightroom, Adobe Muse |
Also vielen Dank für eure Antworten.
Hab jetzt noch mal mit meinem Chef telefoniert und danach mit der Grafik-Firma. Die melden sich morgen bei mir zurück um eine Lösung zu finden. Werde berichten falls es jemanden interessiert. LG Bianca |
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#11
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Spezial-Supporter
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Beiträge: 1.974
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Servus Bianca, ja das interessiert - nicht nur mich - sondern viele Andere sicherlich auch. Wäre also nett von Dir, wenn Du uns mit den Ergebnissen der morgigen Verhandlung vertraut machen würdest. Gruß DaTrautinger
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#12
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 343
Kamera: Die Gelben mit ein paar GläsernVerwendet: Foddoschobb |
@ DaTrautinger
Dass ist von Fall zu Fall anders geregelt. Wie gesagt, in erster Linie ist es eine Sache der vertraglichen Regelung (Vertragsfreiheit). Wurde nichts schriftlich fixiert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Geht man von den gesetzlichen Bestimmungen aus (vgl. Rechtsprechungen, Rechtskommentare) dann wird zugrunde gelegt, dass der Auftraggeber ein dauerhaftes, alleiniges Nutzungsinteresse hat, wenn er einen solchen Auftrag vergibt. Aber auch hier gilt: So der Richter will... |
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#13
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Premium-Supporter
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 02.04.2007
Ort: Bremerhaven
Beiträge: 6.445
Kamera: Canon: Powershot G5, EOS 350 DVerwendet: Adobe einmal quer durchs Beet (ohne Webkram): CS3, MacOS 10.6.6 (i5); CS4, 10.6.6 (DuoCore) |
Der Auftraggeber darf es nutzen, ja. Das heißt aber noch lange nicht, dass er es nachbauen darf. Ohne Genehmigung des Urhebers, also der Agentur/des Grafikers wäre das zumindest nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das UrhG. Das ist sicherlich jetzt auch nur mein Wissen und nicht rechtssicher, aber ich wette, dass der Grafiker/die Agentur im Ernstfall vor Gericht gewinnen würde.
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#14
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 343
Kamera: Die Gelben mit ein paar GläsernVerwendet: Foddoschobb |
Dann hast du hellseherische Fähigkeit. Meinen rechtlichen Einschätzung liegen 7 Jahre Studium der Rechtswissenschaften zugrunde. Einsicht in die Verträge habe ich in diesem Fall naturgemäß nicht.
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#15
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Premium-Supporter
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 02.04.2007
Ort: Bremerhaven
Beiträge: 6.445
Kamera: Canon: Powershot G5, EOS 350 DVerwendet: Adobe einmal quer durchs Beet (ohne Webkram): CS3, MacOS 10.6.6 (i5); CS4, 10.6.6 (DuoCore) |
Hellseherische Fähigkeiten hab ich zwar nicht, aber in dem Fall halt einen straken Glauben.
Ich will allerdings nicht behaupten, dass diese Weltsicht von meinem Beruf als Grafikerin nicht stark gefärbt wäre …
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