Zurück   PSD-Tutorials.de > Fotografie und Gestaltung > (Digitale) Fotografie


Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 18.04.2012, 01:07   #1 Nach oben scrollen
Actrice
MemberMember
 

Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Wien
Beiträge: 101
Kamera: EOS 600D, Olympus u830, Sony CX150
Verwendet: Gimp?

Recht am Bild


Wer hat das Recht am Bild, der Photograph,

Aber was wäre wenn der Photograph mit meiner Cam oder Photoapparat Bilder macht????
  Mit Zitat antworten


Alt 18.04.2012, 01:30   #2 Nach oben scrollen
Spezial-Supporter
Spezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-Supporter
 
Benutzerbild von alexanderhey
 

Registriert seit: 14.09.2007
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 1.646
Kamera: Nikon DSLR & Exa 1 SLR
Verwendet: CS3, Soundforge, Cubase, Samplitude, Premiere, Avid, Roland XP-80

Nabend.

Also wenn jemand "fremdes" mit deiner Cam Bilder macht ? Es ist zwar nach wie vor deine Knipse, nur hast du diese ja dann der anderen Personen temporär geliehen. Gehe ich richtig davon aus, dass du die Frage stellst, weil du gerade so einen Streitfall hast ? Man einigt sich ja eigentlich vorher bei solchen Dingen.

Gruß Alex
__________________
www.designhey.de - Wir hören nicht auf zu spielen, weil wir älter werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 01:35   #3 Nach oben scrollen
Mod | Forum, Contest
ModeratorModeratorModeratorModeratorModeratorModerator
 
Benutzerbild von Wolves
 

Registriert seit: 05.03.2011
Ort: Wald
Beiträge: 2.595
Kamera: Canon 600D Objektiv: 18-55mm und Makro bis jetzt vorhanden
Verwendet: Zähne und Krallen

Also nach meinen Wissenstand, hätte der Photograph das Recht am Bild. In dem Moment wo er das Foto gemacht hat ist er der Besitzer der Kamera, auch wenn du der Eigentümer bist. Er ist ja am Ende auch der Ersteller des Bildmaterials, auch wenn er nicht der Eigentümer war der enstrpechenden Mittel.

Beispiel was mir einfällt: Du leihst dir einen Stift und machst deine Unterschrift. Diese Unterschrift gehört dir, auch wenn du nicht der Eigentümer des Stiftes warst. (Eventuell nicht das beste Beispiel, aber kommt der Frage glaube ganz Nahe)

Ich kenne mich aber mit den genauen Lizensrechten nicht genau aus und kenne somit auch nicht eventuelle Schlupflöcher, wo man diese Aussage wiederlegen könnte.
__________________

Geändert von Wolves (18.04.2012 um 01:42 Uhr).
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 03:55   #4 Nach oben scrollen
Newbie
Newbie
 

Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 90

Der der Knipst hat das erwähnte Urheberrecht.

Der von dem das Bild gemacht wurde hat das Persönlichkeitsrecht, der Knipser kann also nicht einfach ohne Erlaubnis das gemachte Bild veröffentlichen.

Das nur als ganz knapper Abriss eines sehr komplexen und umfassenden Themas.
Dies stellt keine fachliche Auskunft dar, dafür gibt's die Advocard
__________________
mfg Philtaer
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 04:47   #5 Nach oben scrollen
PowerposterPowerposterPowerposter
 

Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.447

Zitat:
Zitat von sinus2k Beitrag anzeigen
und das besitzt in jedem fall der fotograf, unabhängig davon, welche kamera er zu schöpfung dieses bildes nutzt. siehe auch §2 abs 1 und §7 des urhg.

+ 1

Eine akzeptable Schöpfungshöhe – benutz mal eine Suchmaschine Deines Vertrauens – wird aber vorausgesetzt


Lieber Gruß
Rata


Geändert von Rata (18.04.2012 um 04:49 Uhr).
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 05:51   #6 Nach oben scrollen
Photonensammler
Spezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-Supporter
 
Benutzerbild von Digicam
 

Registriert seit: 27.08.2006
Ort: D-68723
Beiträge: 1.899
Kamera: Canon EOS 500D, Tamron SP AF 17-50mm 2,8 XR Di II VC

Zitat:
Zitat von KajiraAnia Beitrag anzeigen
Aber was wäre wenn der Photograph mit meiner Cam oder Photoapparat Bilder macht????
Dann hat der Fotograf immer noch das Recht am Bild.

Übrigens nicht in jedem Fall:
Wenn es sich bei der Aufnahme um eine Gemeinschaftsproduktion von mehreren Leuten handelt (z. B. während eines Workshops bei der Ausarbeitung des Motivs, des Sets usw.), gibt es eine Urhebergemeinschaft.

In einer c't Spezial gab es da mal einen interessanten Artikel dazu.
Ich find ihn nur leider nicht mehr.

Auf jeden Fall einen Anwalt fragen.
Ich bin keiner. Dementsprechend ist meine Antwort auch nicht als rechtsverbindlich anzusehen.
__________________
Meine Bilder auf flickr und Panoramio
Informationsfluss im Forum verbessern
Wenn Dir Motive fehlen, geh' ohne Kamera auf die Straße und Du wirst 1.000 Motive finden.

Geändert von Digicam (18.04.2012 um 05:54 Uhr).
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 05:53   #7 Nach oben scrollen
Helper
HelperHelper
 
Benutzerbild von Fotojojo
 

Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Dormagen
Beiträge: 523
Kamera: Nikon D200 Panasonic Lumix DMC-TZ22, Photoshop,
Verwendet: Photoshop CS5

EIne Sache, wie z.B. die Kamera, kann kein Urheberrecht habenn, das dies die kreative Arbeit würdigt. Auch du als Besitzter hast nix davon. Oder willst du dich mit fremden Federn schmücken?
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 07:59   #8 Nach oben scrollen
Powerposter
PowerposterPowerposterPowerposter
 

Registriert seit: 29.07.2007
Beiträge: 1.472

die Ursprungsfrage der TE'in ist tatsächlich nicht so ohne weiteres zu beantworten ...

ihre eigene Kamera = Urheberrecht bei ihr ... klar ...
geliehene Kamera = mMn auch bei ihr ...
eigene Kamera, aber IM AUFTRAG, z.B. eines Studio, das sie angehört, sie also in 'abhängiger' Beschäftigung = da kommen erste Bedenken auf ... Urheberrecht kann auch beim 'Beauftragenden' liegen ...
ähnlich bei Aufnahmen, die unter 'Anleitung' in workshops gemacht werden = wird gerne vom Veranstalter das Urheberrecht 'übernommen' ...

noch interessanter die Frage des Urheberrechts bei 'BEARBEITETEN' Aufnahmen ... also die 'klassische' Fotobearbeitung an deren Ende ein völlig anderes, als das Original-Produkt steht ...

aber das ist ja eine andere Frage ...
__________________
Gruß ... essdreipro ...
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 08:11   #9 Nach oben scrollen
Newbie
Newbie
 

Registriert seit: 28.07.2011
Beiträge: 60
Kamera: Nikon D300/D700
Verwendet: Adobe CS5

Hallo zusammen,

kann es sein das das hier gemeint ist, wenn jemand meine Kamera nimmt dann stehen bei den Fotos "meine", auf der Kamera eingetragenen, Urheberrecht Informationen, in den von einer anderen Person, erstellten Fotos?
In diesem Fall könnte es schwer sein zu beweisen wer die Fotos gemacht hat. Ich habe für diesen Fall ein zweites Profil auf meiner Nikon angelegt. Immer wenn ich die Kamera kurz aus der Hand gebe (was ich sehr ungern mache *g*) stelle ich das kurz um, dann stehen bei den Fotos "default" Werte und gut ist. Zu kommerziellen Zwecken würde ich direkt den richtigen Urheber eintragen, vorrausgesetzt ich würde zu diesem Zweck jemals meine Kamera hergeben.

Ansonsten gilt, der der das Foto gemacht hat ist Urheber. Und ich kann Digicam nur zustimmen am besten einen ANWALT fragen, da dir hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen kann/darf.

Gruß Gwanun
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 08:26   #10 Nach oben scrollen
Photonensammler
Spezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-Supporter
 
Benutzerbild von Digicam
 

Registriert seit: 27.08.2006
Ort: D-68723
Beiträge: 1.899
Kamera: Canon EOS 500D, Tamron SP AF 17-50mm 2,8 XR Di II VC

Wie sich herauskristallisiert:
Jeder Fall ist unter Berücksichtigung aller Umstände einzeln zu bewerten.
Eine pauschale Antwort wird auch ein Anwalt nicht geben können.

Auf jeden Fall sollte man bei einer Gemeinschaftsproduktion (die kann tatsächlich schon mit dem Verleihen der Kamera gegeben sein) vorher klären und schriftlich festhalten, wer in welchem Umfang welche Rechte hat. Auch das am besten mit anwaltlicher Beratung.
__________________
Meine Bilder auf flickr und Panoramio
Informationsfluss im Forum verbessern
Wenn Dir Motive fehlen, geh' ohne Kamera auf die Straße und Du wirst 1.000 Motive finden.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 08:38   #11 Nach oben scrollen
Denken macht frei
PowerposterPowerposterPowerposter
 

Registriert seit: 08.09.2010
Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 1.307
Verwendet: CS6 Master, MacPro mit Parallels

Zitat:
Zitat von Digicam Beitrag anzeigen
... Dementsprechend ist meine Antwort auch nicht als rechtsverbindlich anzusehen.
Ich denke, das erwartet hier auch keiner.
Und jetzt ist mal wieder spekuliert worden, "warum - weshalb - wieso" und der TE hält sich mit Erklärungen zurück. Wäre doch an der Zeit, daß der sich meldet?

Anna
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 08:46   #12 Nach oben scrollen
Premium-Supporter
Premium-SupporterPremium-SupporterPremium-SupporterPremium-SupporterPremium-Supporter
 
Benutzerbild von oliver111
 

Registriert seit: 13.04.2010
Ort: Seevetal
Beiträge: 3.343
Kamera: Canon Eos 450 d
Verwendet: Photoshop Elements 11

Deutsches Recht, schweres Recht, mal ehrlich wir sind hier alle mehr oder weniger Hobbyfotografen und wenn ich meine Kamera aus der Hand gebe bzw. eine Gemeinschaftsproduktion mache renne ich doch nicht vorher zum Anwalt uns las mich beraten. Viel zu teuer. Wenn ich die Kamera aus der Hand gebe hab ich auch keine Rechte am Bild, will ich aber auch nicht, hat was mit den fremden Federn zu tun. Bei einer Gemeinschaftsproduktion haben alle Beteiligten die gleichen Rechte Punkt.
So sieht mein Rechtsverständnis aus.
Außerdem ist es nur ein Bild und damit viel Geld zu machen ist eher unwahrscheinlich.
Wenn eine Person erkennbar auf dem Bild ist, hat eh diese Person alle Bildrechte. Es sei denn es ist eine Person des öffentlichen Lebens.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 08:54   #13 Nach oben scrollen
Powerposter
PowerposterPowerposterPowerposter
 

Registriert seit: 14.01.2007
Beiträge: 1.006
Kamera: EOS 5D MKII, EOS 40D, 1000D, E50, Nikon FE2; FM2, RB67

hier gabs schon mal ne ellenlange Diskussion und es ändert sich immer noch nichts an der Rechtsituation

http://www.rechtambild.de/

hier noch mal der ganze Kaffee zum Aufwärmen

Wie erwerbe ich das Urheberrecht an meinen Fotos?
__________________
When you buy an expensive GUITAR, you KNOW that playing skills DO NOT COME with it!
When you buy an expensive CAR, driving skills DO NOT COME with it! When you buy an expensive CAMERA, why, then, do you NOT KNOW that exposure skills DO NOT COME with it?
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 08:54   #14 Nach oben scrollen
Member
MemberMember
 
Benutzerbild von spenderorgan
 

Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 104

vllt hilft das hier weiter
http://www.rechtambild.de/2011/03/ju...ktualisierung/
  Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2012, 08:55   #15 Nach oben scrollen
grumpy
Spezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-SupporterSpezial-Supporter
 
Benutzerbild von Babamungipa
 

Registriert seit: 01.01.2010
Beiträge: 1.903
Kamera: EOS analog & digital

Zitat:
Zitat von essdreipro Beitrag anzeigen
eigene Kamera, aber IM AUFTRAG, z.B. eines Studio, das sie angehört, sie also in 'abhängiger' Beschäftigung = da kommen erste Bedenken auf ... Urheberrecht kann auch beim 'Beauftragenden' liegen ...
Bevor sich hier bei einem Leser was Falsches festsetzt:

Nein, das kann es nicht. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
Du vermengst bei dieser Aussage Urheberrecht und Nutzungsrechte (die auch ausschließlich sein können).

Lektüre: § 29 I UrhG zur Übertragbarkeit
§§ 15 ff. zu den Nutzungsrechten, die der Urheber Dritten einräumen kann.
  Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen