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#1
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Actrice
![]() ![]() Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Wien
Beiträge: 101
Kamera: EOS 600D, Olympus u830, Sony CX150Verwendet: Gimp? |
Recht am BildWer hat das Recht am Bild, der Photograph,
Aber was wäre wenn der Photograph mit meiner Cam oder Photoapparat Bilder macht???? |
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#2
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Spezial-Supporter
![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 14.09.2007
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 1.646
Kamera: Nikon DSLR & Exa 1 SLRVerwendet: CS3, Soundforge, Cubase, Samplitude, Premiere, Avid, Roland XP-80 |
Nabend.
Also wenn jemand "fremdes" mit deiner Cam Bilder macht ? Es ist zwar nach wie vor deine Knipse, nur hast du diese ja dann der anderen Personen temporär geliehen. Gehe ich richtig davon aus, dass du die Frage stellst, weil du gerade so einen Streitfall hast ? Man einigt sich ja eigentlich vorher bei solchen Dingen. Gruß Alex
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www.designhey.de - Wir hören nicht auf zu spielen, weil wir älter werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen. |
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#3
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Mod | Forum, Contest
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 05.03.2011
Ort: Wald
Beiträge: 2.595
Kamera: Canon 600D Objektiv: 18-55mm und Makro bis jetzt vorhandenVerwendet: Zähne und Krallen |
Also nach meinen Wissenstand, hätte der Photograph das Recht am Bild. In dem Moment wo er das Foto gemacht hat ist er der Besitzer der Kamera, auch wenn du der Eigentümer bist. Er ist ja am Ende auch der Ersteller des Bildmaterials, auch wenn er nicht der Eigentümer war der enstrpechenden Mittel.
Beispiel was mir einfällt: Du leihst dir einen Stift und machst deine Unterschrift. Diese Unterschrift gehört dir, auch wenn du nicht der Eigentümer des Stiftes warst. (Eventuell nicht das beste Beispiel, aber kommt der Frage glaube ganz Nahe) Ich kenne mich aber mit den genauen Lizensrechten nicht genau aus und kenne somit auch nicht eventuelle Schlupflöcher, wo man diese Aussage wiederlegen könnte. Geändert von Wolves (18.04.2012 um 01:42 Uhr). |
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#4
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Newbie
![]() Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 90
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Der der Knipst hat das erwähnte Urheberrecht.
Der von dem das Bild gemacht wurde hat das Persönlichkeitsrecht, der Knipser kann also nicht einfach ohne Erlaubnis das gemachte Bild veröffentlichen. Das nur als ganz knapper Abriss eines sehr komplexen und umfassenden Themas. Dies stellt keine fachliche Auskunft dar, dafür gibt's die Advocard
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mfg Philtaer |
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#5
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![]() ![]() ![]() Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.447
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Zitat:
+ 1 Eine akzeptable Schöpfungshöhe – benutz mal eine Suchmaschine Deines Vertrauens – wird aber vorausgesetzt Lieber Gruß Rata Geändert von Rata (18.04.2012 um 04:49 Uhr). |
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#6
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Photonensammler
![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 27.08.2006
Ort: D-68723
Beiträge: 1.899
Kamera: Canon EOS 500D, Tamron SP AF 17-50mm 2,8 XR Di II VC |
Zitat:
Übrigens nicht in jedem Fall: Wenn es sich bei der Aufnahme um eine Gemeinschaftsproduktion von mehreren Leuten handelt (z. B. während eines Workshops bei der Ausarbeitung des Motivs, des Sets usw.), gibt es eine Urhebergemeinschaft. In einer c't Spezial gab es da mal einen interessanten Artikel dazu. Ich find ihn nur leider nicht mehr. Auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Ich bin keiner. Dementsprechend ist meine Antwort auch nicht als rechtsverbindlich anzusehen.
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Meine Bilder auf flickr und Panoramio Informationsfluss im Forum verbessern Wenn Dir Motive fehlen, geh' ohne Kamera auf die Straße und Du wirst 1.000 Motive finden. Geändert von Digicam (18.04.2012 um 05:54 Uhr). |
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#7
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Helper
![]() ![]() Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Dormagen
Beiträge: 523
Kamera: Nikon D200 Panasonic Lumix DMC-TZ22, Photoshop,Verwendet: Photoshop CS5 |
EIne Sache, wie z.B. die Kamera, kann kein Urheberrecht habenn, das dies die kreative Arbeit würdigt. Auch du als Besitzter hast nix davon. Oder willst du dich mit fremden Federn schmücken?
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#8
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Powerposter
![]() ![]() ![]() Registriert seit: 29.07.2007
Beiträge: 1.472
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die Ursprungsfrage der TE'in ist tatsächlich nicht so ohne weiteres zu beantworten ...
ihre eigene Kamera = Urheberrecht bei ihr ... klar ... geliehene Kamera = mMn auch bei ihr ... eigene Kamera, aber IM AUFTRAG, z.B. eines Studio, das sie angehört, sie also in 'abhängiger' Beschäftigung = da kommen erste Bedenken auf ... Urheberrecht kann auch beim 'Beauftragenden' liegen ... ähnlich bei Aufnahmen, die unter 'Anleitung' in workshops gemacht werden = wird gerne vom Veranstalter das Urheberrecht 'übernommen' ... noch interessanter die Frage des Urheberrechts bei 'BEARBEITETEN' Aufnahmen ... also die 'klassische' Fotobearbeitung an deren Ende ein völlig anderes, als das Original-Produkt steht ... aber das ist ja eine andere Frage ...
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Gruß ... essdreipro ... |
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#9
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Newbie
![]() Registriert seit: 28.07.2011
Beiträge: 60
Kamera: Nikon D300/D700Verwendet: Adobe CS5 |
Hallo zusammen,
kann es sein das das hier gemeint ist, wenn jemand meine Kamera nimmt dann stehen bei den Fotos "meine", auf der Kamera eingetragenen, Urheberrecht Informationen, in den von einer anderen Person, erstellten Fotos? In diesem Fall könnte es schwer sein zu beweisen wer die Fotos gemacht hat. Ich habe für diesen Fall ein zweites Profil auf meiner Nikon angelegt. Immer wenn ich die Kamera kurz aus der Hand gebe (was ich sehr ungern mache *g*) stelle ich das kurz um, dann stehen bei den Fotos "default" Werte und gut ist. Zu kommerziellen Zwecken würde ich direkt den richtigen Urheber eintragen, vorrausgesetzt ich würde zu diesem Zweck jemals meine Kamera hergeben. Ansonsten gilt, der der das Foto gemacht hat ist Urheber. Und ich kann Digicam nur zustimmen am besten einen ANWALT fragen, da dir hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen kann/darf. Gruß Gwanun |
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#10
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Photonensammler
![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 27.08.2006
Ort: D-68723
Beiträge: 1.899
Kamera: Canon EOS 500D, Tamron SP AF 17-50mm 2,8 XR Di II VC |
Wie sich herauskristallisiert:
Jeder Fall ist unter Berücksichtigung aller Umstände einzeln zu bewerten. Eine pauschale Antwort wird auch ein Anwalt nicht geben können. Auf jeden Fall sollte man bei einer Gemeinschaftsproduktion (die kann tatsächlich schon mit dem Verleihen der Kamera gegeben sein) vorher klären und schriftlich festhalten, wer in welchem Umfang welche Rechte hat. Auch das am besten mit anwaltlicher Beratung.
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Meine Bilder auf flickr und Panoramio Informationsfluss im Forum verbessern Wenn Dir Motive fehlen, geh' ohne Kamera auf die Straße und Du wirst 1.000 Motive finden. |
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#11
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Denken macht frei
![]() ![]() ![]() Registriert seit: 08.09.2010
Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 1.307
Verwendet: CS6 Master, MacPro mit Parallels
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Zitat:
Und jetzt ist mal wieder spekuliert worden, "warum - weshalb - wieso" und der TE hält sich mit Erklärungen zurück. Wäre doch an der Zeit, daß der sich meldet? Anna |
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#12
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Premium-Supporter
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 13.04.2010
Ort: Seevetal
Beiträge: 3.343
Kamera: Canon Eos 450 dVerwendet: Photoshop Elements 11 |
Deutsches Recht, schweres Recht, mal ehrlich wir sind hier alle mehr oder weniger Hobbyfotografen und wenn ich meine Kamera aus der Hand gebe bzw. eine Gemeinschaftsproduktion mache renne ich doch nicht vorher zum Anwalt uns las mich beraten. Viel zu teuer. Wenn ich die Kamera aus der Hand gebe hab ich auch keine Rechte am Bild, will ich aber auch nicht, hat was mit den fremden Federn zu tun. Bei einer Gemeinschaftsproduktion haben alle Beteiligten die gleichen Rechte Punkt.
So sieht mein Rechtsverständnis aus. Außerdem ist es nur ein Bild und damit viel Geld zu machen ist eher unwahrscheinlich. Wenn eine Person erkennbar auf dem Bild ist, hat eh diese Person alle Bildrechte. Es sei denn es ist eine Person des öffentlichen Lebens. |
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#13
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Powerposter
![]() ![]() ![]() Registriert seit: 14.01.2007
Beiträge: 1.006
Kamera: EOS 5D MKII, EOS 40D, 1000D, E50, Nikon FE2; FM2, RB67 |
hier gabs schon mal ne ellenlange Diskussion und es ändert sich immer noch nichts an der Rechtsituation
http://www.rechtambild.de/ hier noch mal der ganze Kaffee zum Aufwärmen Wie erwerbe ich das Urheberrecht an meinen Fotos?
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When you buy an expensive GUITAR, you KNOW that playing skills DO NOT COME with it! When you buy an expensive CAR, driving skills DO NOT COME with it! When you buy an expensive CAMERA, why, then, do you NOT KNOW that exposure skills DO NOT COME with it? |
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#14
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Member
![]() ![]() Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 104
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vllt hilft das hier weiter
http://www.rechtambild.de/2011/03/ju...ktualisierung/ |
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#15
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grumpy
![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 01.01.2010
Beiträge: 1.903
Kamera: EOS analog & digital |
Zitat:
Nein, das kann es nicht. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Du vermengst bei dieser Aussage Urheberrecht und Nutzungsrechte (die auch ausschließlich sein können). Lektüre: § 29 I UrhG zur Übertragbarkeit §§ 15 ff. zu den Nutzungsrechten, die der Urheber Dritten einräumen kann. |
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