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Alt 29.04.2012, 17:14   #1 Nach oben scrollen
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Der MSA-Vertrag und die Steuer


Hallo,
gerade über der Steuer sitzend, grübel ich über folgenden Punkt:
Wo tragt Ihr den MSA-Vertag ein? Software und dann mit einjähriger Abschreibung? Das über die üblichen Jahre abzuschreiben ist ja irrsinnig! Oder wo noch?

Geändert von Diefa (29.04.2012 um 17:20 Uhr).
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Alt 29.04.2012, 17:58   #2 Nach oben scrollen
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Soweit ich weiß, schreibt mein Steuermensch die Software über die Nutzungsdauer ab.

Da gibt's aber noch ne Regelung, was die Kosten der Software betrifft. Ab nem bestimmten Betrag (410€ mMn) tritt das erst in Kraft.

Aber das kannste ja nachlesen.

Also nimmt die Software im Grunde die Position eines laufenden Postens ein, inkl. Verschleiß.
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Alt 30.04.2012, 09:37   #3 Nach oben scrollen
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Software gehört in die AfA. Eine Abschreibung über 3 Jahre bringt normalerweise keine Beanstandungen.
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Alt 01.05.2012, 11:38   #4 Nach oben scrollen
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Software, Updates und MSA habe ich bislang unter dem SKR 03 Konto 4981 (EDV Bedarf) verbucht, was weder beim Steuerbetreuer noch beim FA-Menschen bislang auf Widerstand stieß.
Das nur, wenn man nicht abschreiben *möchte*. Unter GWG bzw. Abschreibung ist m.W. jedenfalls ein Kann-Fall (ersters natürlich je nach Größenordnung), aber dazu würde ich immer in erster Linie den Steuerbetreuer anfragen bzw. direkt beim FA. Je nach Facharbeiter sind die dort auch recht hilfreich & zuvorkommend
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"How to use the HELP" - Ernst zu nehmendes Tutorial, wie die Hilfe in C4D zu nutzen ist
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Alt 01.05.2012, 17:01   #5 Nach oben scrollen
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Steuerklärung ist raus, harren wir der Dinge...

EDV-Bedarf klingt gut, werde ich, wenn das FA meiner Argumentation nicht folgt, schon mal vormerken.

Danke
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