Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
03.07.2012 von Stefan
-
-
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen als legal eingestuft - unabhängig vom Vertriebsweg. Damit scheitert Oracle mit seiner Klage gegen den deutschen Händler Usedsoft.
Mehr Infos auf Golem.de
Kommentare
Weitere KommentareAchtung: Du kannst den Inhalt erst nach dem Login kommentieren.
-
Reklame
-
-
- neuer Filter von Redfield
- Auswahl mit transparentem Hintergrund abspeichern
- Kameraentscheidung
- Guten Abend zusammen...
- Steam Worskop
- Photoshop speichert nicht weiter
- Und wieder Bildlook. Oder:"Wie hat er das gemacht?"
- Animationszeitfenster ohne loop
- Schrift am Pfad ausrichten - Problem! Stopp am Knotenpunkt?
- Backen beim Sculpten funktioniert nicht
- 3D mit dem OpenSimulator
- DB Fehler bei Umzug auf Server
- Mappen eines halb-runden Zylinders
- Frage: Partieller UV-Lack ... Text ohne Lack einbinden
- Text im kreis schreiben in andere Richtung
- schöner Rand für Bewerbungsfoto
- Webinar mit Adibe Photoshop
- Freistellen in einem SW-Halbton-Bild
- Suche Tutotial/Guideline: Sturm aus "Big trouble aus little China"/Raiden MK
- PSD und JPG dateien wiederherstellen
-
-
Aktuelles Commag
Anzeige
-
Anzeige

berginet
25.09.2012 - 14:11
Gilt dies auch z.b. für eine damalie Photoshop CS3 oder CS4 Education Version (nicht zu verwechseln mit der Student / Teacher Version), oder muss man hier wieder gesondert aufpassen?
berginet
25.09.2012 - 14:03
Wie sieht es mit den alten Education Versionen (Nicht die heutigen oder damaligen Student / Teacher Versionen) von Adobe Photoshop aus? Fallen die auch darunter oder ist hier wieder gesondert aufzupassen?
gefrorene_wand
08.07.2012 - 11:59
Hallo
Ich finde das Urteil ebenfalls gut. War für mich eh immer lächerlich das ich ehrlich erworbene Waren nicht gebraucht weiterverkaufen darf. Oh Wunder, manchmal und wenigstens für ein paar Sachen sind die Gehirnakrobaten bei der EU ja tatsächlich zu gebrauchen.
Gruß gefrorene_wand
geia1
07.07.2012 - 13:51
Ich finde das Urteil ist richtig, wasrum soll ich eine legal gekaufe Ware nicht verkaufen dürfen.
Das nenne ich gesunder Menschenverstand
Polygon
07.07.2012 - 11:52
Als Software-Supporter sehe ich es von der "etwas anderen Seite". Ich kann verstehen, dass Hersteller das Weitergeben von Lizenzen nicht gerne sehen, da sie ja dann einen weiteren "Kunden" unterstützen müssten, von dem sie aber weder Geld noch mit dem sie einen direkten Vertrag gemacht haben.
amelander
10.07.2012 - 09:51
Moin, wieso weiterer Kunde? Durch den Verkauf ändert sich doch an der Zahl der Nutzer nix - der eine löscht die Software und erhält somit keine weitere Unterstützung, der neue Besitzer meldet die Software wieder an. Wo entsteht ein Mehraufwand?
Das Produkt wurde bezahlt - der Hersteller/Händler usw. hat sein Geld erhalten - damit ist es doch völlig egal ob nun Frau Meier oder Herr Müller das Produkt nutzt.
Hauptsache ist doch das nur einer damit arbeiten kann und darf.
Polygon
10.07.2012 - 10:12
Du bist offensichtlich nicht aus der Branche. Nix für ungut.
berginet
25.09.2012 - 13:59
@Polygon: Ich bins und ich denke genauso? Gerade bei Software die nur einmal aktiviert werden kann wie z.b. Adobe sehe ich keinen Grund warum man das nicht dürfen sollte, sowas ist schlichtweg eine Frechheit.
Pionierbrigade70
06.07.2012 - 12:23
Finde ich völlig richtig. Was ich gekauft habe, habe ich auch bezahlt und wenn ich es weiterverkaufe ist das meine Sache. Warum die Softwarehersteller solche ZIcken machen, wo sie doch genug verdienen und genügend Fallstricke bei den Lizensen eingebaut haben.
Gutes Urteil.
Rata
06.07.2012 - 04:39
Na ja, Apple® wird klein beigeben MÜSSEN :)
Lieber Gruß
Rata
8)
macher
04.07.2012 - 19:58
Bin gespannt, wie Apple reagieren wird. Bei den Apps für iPAD und Co gibt es ja derzeit keine Möglichkeit, diese an 3. weiter zu geben.
sundash
04.07.2012 - 13:13
Auch das ACTA-Abkommen ist abgeschmettert worden!
TIPS
04.07.2012 - 13:01
Moin, moin.
Ja, daß sind gute Nachrichten.
Schließlich schreibe ich den Herstellern auch nicht vor, daß sie mein für die Lizenz bezahltes Geld nicht weitergeben dürfen.
Aber Adobe muß mit solch einem Urteil gerechnet haben, denn, wenn ich richtig informiert bin, kann man seit 30.06.2012 nur noch zwei Versionen zurück und ab 2013 1 Version zurück upgraden. Das heißt heute kann ich nur noch von CS4 auf CS6 und ab 2013 von CS6 auf CS7 Upgraden. Wobei die halben Versionen (5.5 und vielleicht 6.5) bei dieser Rechnung rausfallen sollen.
Also mal billig eine CS3 kaufen um günstig auf CS7 upgraden ist dann nicht mehr möglich.
Eine Lizenzübertragungen war aber trotz allem schon länger bei Adobe möglich.
Ich bin mal gespannt wie andere Hersteller reagieren.
antonio_mo
04.07.2012 - 18:50
Ab dem 01.01.2013 kann man nur noch eine Nummerversion tiefer upgraden, darunter fällt dann auch (sofern es das überhaupt geben wird!) von CS6.5 auf CS7
geändert von antonio_mo am 04.07.2012 - 18:50
puppe1963
04.07.2012 - 10:22
hallo, na das sind ja mal neuigkeiten...ich begrüsse das urteil auch sehr!
shanie
04.07.2012 - 10:09
Mir gefällt das urteil auch, denn wenn ich um geld zu sparen,ein programm gebraucht erwerbe, und es dann nicht nutzen dürfte, das wäre schon sehr ärgerlich.....
shanie
04.07.2012 - 10:09
Mir gefällt das urteil auch, denn wenn ich um geld zu sparen,ein programm gebraucht erwerbe, und es dann nicht nutzen dürfte, das wäre schon sehr ärgerlich.....
patrick_l
04.07.2012 - 09:35
Einerseits begrüße ich den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen. Auf der andere Seite muss man auch sagen das dies auch gleichzeitig neuen Spielraum für schwarze Schafe gibt. Software die beispielsweise nicht beim Hersteller registriert werden muss.
Balivandi
04.07.2012 - 09:12
Mal eine Frage :)
denn Adobe teilte mir mit, dass die Studentenversionen nicht weiterverkauft werden dürfen! Aber was ist denn auch nur richtig!?
Erdi
04.07.2012 - 09:49
Von Adobe nein, alte Macromedia Studentenversionen ja.