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Kommerzielle Fotografie Teil 09: Rechtliches
25.05.2011 in How-to-Fotopraxis von Jens_Brueggemann
- Kategorie: How-to-Fotopraxis
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- Tutorial: Kommerzielle Fotografie 01: Berufswunsch Fotografie
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Hier eine Übersicht über die einzelnen Kapitel:
01: Berufswunsch Fotografie
Wunsch nach Anerkennung als Antrieb
Der Beruf Fotograf zwischen Klischee und Wirklichkeit
02: Fragen zur Eignung
Persönliche Eignung: „Macher“ vs. Bedenkenträger
Sachliche Voraussetzungen
Monetäre Voraussetzungen
Unterstützendes Umfeld
03: Der Einstieg in die Berufsfotografie
Praktika und Assistenzen
Die klassische, handwerklich geprägte Ausbildung
Der akademische Weg (Fotografiestudium)
Private Fotoschulen
Der autodidaktische Weg (Quereinstieg)
04: Das Fotostudio
Eigenes Studio vs. Mietstudio
Vor- und Nachteile einer Studiogemeinschaft
Tipps zum Mietvertrag
Tipps zur Lage
Tipps zur Eignung und zur sinnvollen Einrichtung des eigenen Fotostudios
05: Positionierung und Zielsetzung
Allrounder oder Spezialist?
Tätigkeitsbereiche
Fluch und Segen des Bildagenturgeschäfts
06: Behördengänge & Co.
Die Künstlereigenschaft
Anmeldung beim Finanzamt
Anmeldung bei der Gewerbemeldestelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer
Sozialversicherung: Anmeldung bei der Künstlersozialkasse
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Die VG Bild-Kunst
07: Sinnvolle Werbemaßnahmen
Zielgerichtete Werbung
Flyerwerbung
Visitenkarten
Internetpräsenz
Schaufenstergestaltung
Akquise bei Werbeagenturen und Verlagen
08: Wie erledige ich professionell, effizient, finanziell erfolgreich und rechtlich sicher meinen ersten Fotojob?
Angebotserstellung
Bestätigungsschreiben
Abwicklung
Rechnungsstellung
Mahnwesen
09: Rechtliches
Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
Die Frage des richtigen Steuersatzes
Umsatzsteuer
Einkommensteuer
Ausblick
Nützliche Links und Literatur-Empfehlungen
Rechtliches
Auch in der Fotografie gilt es einige wichtige Gesetze zu beachten, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Auch wenn die Konsequenzen nicht gleich bedeuten, dass man in Handschellen abgeführt wird. Finanzielle Folgen sind oft nicht weniger unangenehm.

1. Urheberrechtsschutz:
Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch beim Anfertigen eines Fotos; er muss also nirgendwo angemeldet werden. Er gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sofern es sich um ein Lichtbildwerk handelt, also eine Fotografie, die gestaltet aufgenommen wurde. Die Gerichte sprechen in diesem Zusammenhang von den Kriterien der „persönlichen und geistigen Schöpfung“. Handelt es sich bei dem Foto um ein einfaches Knipsfoto, was man als einfaches Lichtbild bezeichnet, besteht der Urheberrechtsschutz „nur“ für die Dauer von 50 Jahren seit Entstehung.2. Namensnennung:
Laut Urheberrechtsgesetz steht dem Urheber das Recht zu, bei Veröffentlichung eines oder mehrerer seiner Fotos namentlich genannt zu werden. Dies hat so zu erfolgen, dass der Name dem jeweiligen Foto zugeordnet werden kann.3. Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild:
Ein Foto, auf dem eine Person abgebildet ist, darf nur veröffentlicht werden, wenn diese Person der Veröffentlichung zugestimmt hat. Ausnahmen: wenn die Person nur als „Beiwerk“ erscheint oder wenn derjenige als absolute Person der Zeitgeschichte einzustufen ist.
4. Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit:
Bei Veranstaltungen, die in der Öffentlichkeit stattfinden, also auch bei Demonstrationen, müssen die teilnehmenden Menschen hinnehmen, dass sie fotografiert werden. Gleiches gilt, wenn das Foto als Dokumentation eines Zustandes anzusehen ist, denn dann handelt es sich um eine Aufnahme aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Das „Herausschießen“ einzelner Personen hingegen wäre nicht erlaubt, hier wäre die Einholung der Erlaubnis vor Veröffentlichung des Fotos notwendig.Wenn Fotos, die in der Öffentlichkeit gemacht wurden, für die Werbung verwendet werden sollen, ist es wichtig, dass man die Passanten nicht erkennen kann. Oder man bucht Statisten, die dafür ein Modellhonorar bekommen. Die Gesetze machen also Unterschiede bezüglich der Verwendung der Fotos. Die (informierende) Presse darf mehr als die Werbung.

5. Hausrecht:
Wer in geschlossenen Räumen (zum Beispiel im Hotelzimmer, in einer Zahnarztpraxis, in einer Eiskunstlaufhalle, etc.) oder auf dem Gelände eines anderen (zum Beispiel bei einer Sportveranstaltung, im Schwimmbad, etc.) fotografiert, benötigt hierfür eine Erlaubnis, wenn er die Fotos veröffentlichen möchte.Es gilt das Hausrecht, was bedeutet, dass der Eigentümer oder Besitzer bestimmen kann, ob er das Anfertigen von Fotos (und deren Veröffentlichung) duldet oder nicht. Am besten, ihr besorgt euch ein Location Release, welches ihr vom Hausherren unterschreiben lasst, wenn geplant ist, dass die Fotos veröffentlicht werden sollen.

6. Konzertfotos:
Wer auf einem Konzert fotografieren möchte, benötigt hierfür in der Regel eine Akkreditierung, also die Erlaubnis des Hausherren beziehungsweise des Veranstalters, der für die Dauer des Konzertes als Hausherr anzusehen ist.
Wer auf einem Konzert fotografiert, muss das Hausrecht des Veranstalters beachten. Im Allgemeinen hat sich leider durchgesetzt, dass bei Konzerten nur während der ersten 3 Lieder fotografiert werden darf, und das auch noch ausschließlich ohne Blitz. In den meisten Fällen ist außerdem eine Akkreditierung nötig; Ausnahmen gibt es da nur bei Auftritten weniger bekannter Künstler in kleineren Clubs.

7. Panoramafreiheit:
Werke, die sich „bleibend“ (dauerhaft) an öffentlichen Wegen und Straßen und Plätzen befinden, dürfen im Regelfall fotografiert und die Ergebnisse auch veröffentlicht werden. Hiervon erfasst ist nur die äußere Ansicht. Es darf auch kein Privatgelände betreten werden, um die Aufnahme machen zu können.Ist das Werk nur vorübergehend „installiert“, so darf eine kommerzielle Verbreitung der Fotos nicht erfolgen, es sei denn, der Urheber der Installation hat euch hierfür die (schriftliche) Erlaubnis erteilt.

In Deutschland gilt das Prinzip der „Panoramafreiheit“. Sofern ihr ohne Zuhilfenahme irgendwelcher Hilfsmittel, wie zum Beispiel eines Hochstativs oder einer Leiter, fotografiert, ist dies erlaubt. Voraussetzung ist ferner, dass ihr dies von einem Standpunkt aus macht, der sich ebenerdig auf einer öffentlich zugänglichen Straße (oder Weg oder Platz) befindet.
8. Recht am Bild von Gegenständen:
Niemand kann einem anderen verbieten, beispielsweise dessen Auto oder Jacht in der Öffentlichkeit zu fotografieren. Ein Recht am Bild von Gegenständen gibt es nicht.
Der Besitzer der Yacht könnte mir nicht verbieten, sein schickes Motorboot zu fotografieren und das Foto zu veröffentlichen. Gegebenenfalls muss bei solch einem Foto aber das Hausrecht des Jachthafen-Betreibers beachtet werden.
9. Nachstellen von Fotomotiven:
Die Veröffentlichung von nachgestellten Fotos ist verboten. Dies gilt auch, wenn die Fotos nicht-kommerziell, zum Beispiel im Internet in der fc, präsentiert werden.
Auch Hobbyfotografen dürfen nicht die Werke bekannter Künstler nahezu identisch kopieren und ins Internet stellen. Erlaubt ist lediglich die „freie Benutzung“ eines anderen Werkes, wenn das Ergebnis ein „eigenständiges Werk“ ist und das Werk des anderen nur als Vorlage für eigene Bearbeitungen dient. Dies nennt man dann „freie Benutzung“. Wichtig dabei ist, dass die „entlehnten Züge des ursprünglichen Werkes“ durch die Bearbeitung „verblassen“.
10. Paparazzifotos:
Wer Prominente fotografiert, sollte seine Rechte kennen, bevor er die Fotos zur Veröffentlichung freigibt. Handelt es sich um einen Prominenten, der als absolute Person der Zeitgeschichte einzustufen ist (dies ist bei Monarchen und Regierungschefs der Fall, aber auch bei Moderatoren wie Jauch und Stefan Raab, bei Spitzensportlern, die regelmäßig im Rampenlicht stehen wie Michael Schumacher, etc.), so dürfen die Fotos ungefragt veröffentlicht werden, es sei denn, die Privatsphäre des Prominenten würde verletzt.Es muss also immer eine Abwägung erfolgen zwischen Pressefreiheit und Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutzinteresse der Prominenten andererseits. Wird ein Ereignis mit zeitgeschichtlicher Bedeutung fotografiert, so hat das Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang vor den Interessen des Prominenten. Die Zeitschriften der Regenbogenpresse, die als Abnehmer für solche Fotos infrage kommen, wissen in der Regel aber recht genau, ob die jeweiligen Fotos abgedruckt werden dürfen.

Auftragsfotos als Referenz:
Wenn ihr euren Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen eingeräumt habt (wovon bei bezahlten Auftrags-Fotoshootings regelmäßig auszugehen ist), müsst ihr eine ausdrückliche (schriftliche) Erlaubnis haben, um die Fotos als Eigenwerbung auf eurer Internetseite präsentieren zu dürfen!Dieser Punkt ist den meisten Fotografen gar nicht bekannt, gewiss auch schwer verständlich, aber so ist nun mal die Rechtslage. Am besten, ihr vereinbart mit euren Kunden schon vorab, dass ihr einzelne Fotos aus dem Shooting für eure Eigenwerbung auf eurer Internetseite (und am besten auch gleich noch auf Flyern, die ihr als Eigenwerbung verteilt) nutzen dürft!

Wenn ihr Fotos von einem Auftrag auf eurer Internetseite oder anderweitig für eure Eigenwerbung verwenden möchtet, solltet ihr eine schriftliche Einverständniserklärung eures Kunden haben.
12. Geklaute Fotos:
Wenn jemand eines oder mehrere eurer Fotos widerrechtlich (also ohne eure Erlaubnis) veröffentlicht, hat er: erstens dies zu unterlassen, zweitens die Fotografie wieder zu beseitigen (zum Beispiel von seiner Internetseite zu löschen), drittens Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang die Veröffentlichung erfolgte und viertens euch Schadenersatz zu zahlen.13. Gewandelte Überzeugung:
Ein Fotomodell kann nicht nach ein paar Jahren einseitig und einfach so den bestehenden Modellvertrag mit einem Fotografen kündigen, auch nicht, wenn es sich bei den Aufnahmen um Aktfotos handelt. Der Grund muss schon tief greifender Natur sein, beispielsweise, wenn das Modell nachhaltig ein neues Leben als Nonne in einem Kloster begonnen hat.
14. Zweckübertragungsregel:
Wer zum Beispiel einen Verlagsvertrag über einen Bildband abschließt und die Rechte „am Werk“ dem Verleger überträgt, hat damit bezweckt, dass der Verleger die Fotos gesammelt in Form eines Bildbandes drucken lässt und anschließend die Bildbände an den Buchhandel verkauft. Auch der Verleger wird bei Abschluss des Verlagsvertrages nichts anderes bezweckt haben.Wenn nun nach einiger Zeit der Verleger einzelne Fotos herausnimmt und an die Presse in einem anderen Zusammenhang verkauft, weil es sich beim abgebildeten Modell um eine Prominente handelt, so widerspricht dies der Zweckübertragungsregel und ist nicht zulässig.

15. Unwesentliches Beiwerk:
Immer wieder kommt es vor, dass Fotos, ohne dass vorher die Erlaubnis vom Urheber eingeholt wurde, von Privatleuten oder Grafikern verwendet werden. Die Fotos finden Verwendung als Hintergründe, als Teil des Layouts von Firmenkatalogen, etc. Argumentiert wird, dass Fotos, wenn sie als unwesentliches Beiwerk anzusehen sind, frei verwendet werden können. Die Argumentation ist hier falsch: Fotos, auch wenn sie nur ausschnittsweise verwendet werden, sind in solchen Fällen nicht als unwesentliches Beiwerk anzusehen. Ein unwesentliches Beiwerk wäre beispielsweise bei einer Aufnahme einer Fußgängerzone ein Werbeplakat im Schaufenster eines der vielen abgebildeten Geschäfte.
Am wenigsten Ärger kann man bekommen, wenn man im eigenen Studio abstrakte Fotos macht. Auch Landschaftsaufnahmen sind unproblematisch. Doch selbst wenn ihr immer korrekt vorgeht, könnt ihr selbst Betroffene sein, wenn andere eure Fotografien widerrechtlich verwenden. Auch dann sollte man seine Rechte kennen. Wird ein solches Foto ohne meine Erlaubnis genutzt, kann ich Unterlassung verlangen, auf Beseitigung drängen und Auskunft über den Umfang der Veröffentlichung verlangen. Außerdem kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen. Zumindest hätte der Verletzer eine fiktive Lizenzgebühr zu zahlen, die beispielsweise nach den MFM-Honorarempfehlungen berechnet werden könnte. Zusätzlich die vermutlich entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
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GHR
29.03.2012 - 03:09
danke, sehr hilfreiches tutorial!
sportfotoWells
11.10.2011 - 15:11
Super Beitrag, habe wieder mal viel gelernt!! Danke.
allannda
29.09.2011 - 21:56
Vielen Dank für die Zusammenstellung.
TiNiT
29.07.2011 - 20:02
Echt ein interessantes Tut
ich hätte mir nie gedacht , was man alles beachten müsste
silvanegra
21.07.2011 - 08:14
für mich schon sehr interessant. jedoch fehlt die information über die rechte an fotos von tieren ( hund ,katze ....u.s.w.) öffentlich , in vereinen und zu kommerziellen zwecken.
solabula
06.06.2011 - 19:48
Sehr interessant. Empfehlenswert!
strerath
06.06.2011 - 15:10
Durchaus lesenswert, allerdings doch eher als Werbung für das Buch: "Fotografie und Recht" zu sehen ;)
vwonko
31.05.2011 - 23:53
Sehr gutes Tutorial. jetzt weiss ich endlich, was ich darf, oder wovon ich besser die Finger lasse. Danke !!!
wir697296
30.05.2011 - 16:38
danke - war wie immer perfekt - vielen vielen Dank
dannyb
30.05.2011 - 14:36
Vielen Dank für die gesamte Serie! War wirklich informativ und hilfreich.
kasumar
29.05.2011 - 15:32
Informativ und echt gut.
mzaron
29.05.2011 - 09:15
Informativ, vielen Dank.
Nicht so schön: viel zu große Fotos, das ist unnötig, und mal wieder nackte Damen, die sieht man ja so selten.
Ulf_Artursson
28.05.2011 - 11:04
Sehr gelungen. Damit ist man auf der (fast) sicheren Seite. Weiter so.
Dannylove
28.05.2011 - 09:29
Es ist immer gut zu wissen was man machen darf und kann, Vielen dank dafür.
EveKathy
27.05.2011 - 15:33
Möchte mich an dieser Stelle mal ausdrücklich dafür bedanken, dass es im Tut immerhin 50% Fotos ohne nacktes weibliches Fleisch zu sehen gibt. :-)
Niobe
27.05.2011 - 12:39
Zum Großteil bin ich gleicher Meinung, finde jedoch die grossen Bilder etwas zuviel des Guten... das bläht das Tut unnötig auf.
FaunFables
27.05.2011 - 08:40
Dies ist durchaus auch für Privatnutzer interessant, die beispielsweise mal schnell etwas "verbasteln" wollen, viele machen sich da wohl überhaupt keine Gedanken bzw. wissen gar nicht was man darf oder nicht. Gut und vorallem verständlich erklärt ohne umständliches "Beamtendeutsch". Langeweile beim lesen kommt bei dem doch schwerer verdaulichen Thema auch nicht auf.
Aries
27.05.2011 - 08:18
Vielen, vielen Dank!!! Die ganze Serie hat mir sehr sehr viel gebracht und mich gut informiert!!!
lichtwerker
27.05.2011 - 08:17
Vielen Dank für den sehr informativen Beitrag.
Docviper
27.05.2011 - 08:14
THX! Das sollte mann unbedingt Wissen was mann daraf.