Silke, jetzt wo ich mich an Deinen Stil gewöhnt habe, gefällt mir das erste recht gut.
Sind die fahrenden Händler mit ihrem LSD-Vorrat jetzt in Kerpen eingelaufen und Du warst in Kauflaune?
Nee, ich fass' es nicht!
Was hat so ein Driss noch mit „Foto“ zu tun?
SCNR!
Lieber Gruß
Rata
8)
Also - erst einmal befinden sich diese ja im öffentlichen Raum. Bei einer Abbildung von mehr als (glaube ich) 5 Personen stellt das kein Problem dar. Bei weniger schon. Deshalb achte ich dann darauf, dass entweder die Gesichter nicht zu sehen sind bzw. diese so klein abgebildet werden, dass eine Identifizierung nicht möglich ist. Sollte eigentlich reichen.
Da liegst Du aber weit, weit daneben. Das Ammenmärchen von den ominösen (!) 5 Personen hält sich hartnäckig.
Selbst Personen, die nur von hinten abgebildet sind, deren Gesichter gar nicht erkennbar sind, können Dir in Deutschland ans Zeug flicken.
Früher war das nicht so, aber heutzutage ergehen die abstrusesten Urteile zu Gunsten abgelichteter Personen.
„StreetLife“ photographiere ich überhaupt nicht (mehr), aus eben diesen Gründen.
Einzig und allein bei Veranstaltungen und Versammlungen ist das Recht am eigenen Bild aufgehoben; mit leichten Einschränkungen auch für die Presse. Haben wir bei Deinen Bildern beides nicht.
Und dann gilt noch: Wenn eine oder mehrere Personen „Beiwerk“ im Photo sind, dann bist Du auch fein heraus
Nur, was „
Beiwerk“ ist, das entscheidet dann wieder ein Richter nach
seinem Gusto.
Dein Pärchen auf der Wiese ist mit Sicherheit kein
„Beiwerk“, denn es zieht die Aufmerksamkeit des Betrachters sofort (!) auf sich. Und der eventuelle Freund oder Mann der reitenden Schmusetante wird [STRIKE]„sein temporäres Eigentum“[/STRIKE] – T'schuldigung! – „seinen vermeintlichen Besitz“
auch sofort wiedererkennen und schon mal die Koffer vor die Türe stellen;
recht so! 8) ...
Lieber Gruß
Rata
8)