Juristisches
„Asterix“ und „Obelix“ sind eingetragene
Marken des Pariser Verlags
Les Éditions Albert René, der die Rechte aus der Marke bereits mehrfach geltend gemacht hat. So wurde beispielsweise der Inhaber des Markennamens „MobiliX“ (für „Mobiles Unix“) wegen angeblicher Verwechslungsgefahr mit „Obelix“ verklagt. Nachdem der Verlag beim Oberlandesgericht München diesen Rechtsstreit gewonnen hatte, legte der Markeninhaber von „MobiliX“ erfolglos
Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof ein. Eine ähnliche Klage gegen den Handynamen „Mobilix“ von
Orange S.A. hingegen scheiterte vor dem europäischen Gerichtshof.
Mitte der 80er Jahre verfolgte
Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth Asterix-Plagiate, in denen unlizenziert Zeichnungen aus Asterix-Bänden mit neuen Texten in den Sprechblasen versehen wurden, um damit z. B. auf satirische Weise gegen Kernkraft (
Asterix und das Atomkraftwerk), gegen die Nachrüstung (
Asterix in Bombenstimmung) oder gegen die Startbahn West des Frankfurter Flughafens (
Asterix im Hüttendorf) zu protestieren. So wurden Tauschanzeigen von Comicsammlern durchsucht und Anfragen nach diesen Comics an alternative Buchhandlungen geschrieben. Anbieter dieser Hefte erhielten Abmahnungen. Auch stellte Gravenreuth im Namen seines Mandanten gegen den Veranstalter des Kölner Comic-Tauschtages Strafantrag, weil ein Teilnehmer dieser Veranstaltung entsprechende Hefte anbot. Außerdem sorgte Gravenreuth dafür, dass diese Hefte seit 1985 im
Comic-Preiskatalog nicht mehr mit Sammlerwert aufgeführt werden.
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