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Antworten zum Thema „Abgabe von Rechten für 3D Arbeiten“

Wellenbrecher1963

Aktives Mitglied

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe einen Kunden, der jetzt gern möchte, dass ich kommende Arbeiten auch per Rechte verkaufe. Dafür soll ich mir eine moderate Summe einfallen lassen.

Der Kunde hat ein Metallbau Unternehmen, was sich auf Sicherheitstechniken spezialisiert hat. Ich muß ständig für den Kunden einige Erklärvideos bauen (Realszenen mit Trickeinblendungen von Cinema4D Arbeiten) welche
den gübten Kunden das Einbauen oder Anbringen von Sicherheitstechniken verdeutlichen soll. Es soll ja noch Käufer geben, die das selber tun wollen und kein Unternehmen beauftragen.

So, also die Kunden kaufen dann das Zeug im Shop und erhalten eine DVD oder USB oder Downloadlink zum Tutorialvideo.

Der Kunde will sicher sein, dass die von mir erstellten Tutorials auch nur bei der Kundenfirma zu sehen sind. Darum kümmert sich ein Mediengestalter.

Ich werde für die Film- und 3D Arbeiten bezahlt und ebenfalls für die Abtretung des eben erstellten Videos / Animation. Diese Prozedur wiederholt sich laufend, bei jeder Produktion eines Video- Animationsauftrages.
Eine allumfassende Rechteabgabe will der Kunde nicht. Halt bei jedem Produkt separat.

Gibt es eine Klausel, oder gar eine Formel, wie man so einen Aufwand der Abgeabe festsetzen kann? Wie würdet Ihr vorgehen. Ich habe momentan keinen Plan und weiß auch nicht, wie ich an das Problem rantreten soll. Was ist Moderat? 1000, oder 10.000 oder 100.000 Euro oder mehr? Der Wert der einzelnen Tutorials bewegt sich im mittleren 4-stelligen Betrag. Mal mehr oder mal auch etwas weniger. Je nach Aufwand und Sendelänge.

Danke für jede Idee
Euer Sylvio, der Wellenbrech'rige
 

KBB

Mod 3D | Blaubaer

Teammitglied
Da man das Urheberrecht selbst per se nicht abgeben kann, sprichst du vermutlich von den Lizenz oder besser Nutzungsrechten Deines Kunden an Deinen geistigen Ergüssen. Zu diesem Thema kannst Du 3 Leute fragen und erhälst 5 Antworten, weil spannendes Thema ^^ Im Designbereich konnte man das früher, als man das noch konnte, einen Multiplikator, oder einfach Prozente festlegen, die für bestimmtes Handling gelten. Denn Nutzung ist ja nicht gleich Nutzung, exklusive wie hier würde ich mir gut bezahlen lassen. Ich würde mir hier überlegen, wie viel ist Dir der Kunde langfristig wert, und willst Du ihn vergraulen oder behalten. Außerdem hast Du ihn ja schon um Knete für bisherige Arbeiten erleichtert, da sollte sich doch mittlerweile auch was abgezeichnet haben. Tatsächlich waren im Designbereich nach bestimmten Vorgaben (AGD) bis zum 2.5fachen (!) möglich, ich will nicht sagen, üblich. Wobei es wie gesagt auf die Nutzung ankam: Lokal oder weltweit, nur kurzfristig (Messen) oder auf 5 oder 10 Jahre beschränkt, oder unendlich uvam. Je doller, desto mehr. Das wären also Preis für die reine Arbeit plus 250% für die reine Nutzungserlaubnis besagter Ergüsse. mir war das immer a bissel viel, und ich bin mit 50-100%, also plus 0,5-1fach oben drauf ganz gut gefahren, z.B. wenn Kunden auch die Dateien haben wollten. Was ein nur geringfügig anderes Problem der gleichen Frage darstellt. manche Kollegen nehmen auch dafür nur 10%. Wie gesagt, handhabe das wie es Dein Gewissen und Deine bisherige Handhabe spiegelt.
Es sind natürlich auch andere Zahlungen möglich. Wenn ihr regelmäßig zusammen arbeitet, könnte ich mir z.B. einen fixen Prozentsatz per Monat vorstellen. 200,-/Monat, Lebenslang ^^ Oder eine prozentuale Beteiligung am Verkauf. U.U. sind solche geringeren aber regelmäßigen Zahlungen für Firmen interessant, weil sie eben nicht so viel abdrücken müssen, pro Monat. Das Prinzip der Subscription, kannst Du auch auf die Videos an sich ausdehnen :D
Das ist ganz Deiner Phantasie überlassen.

Edit: sorry, der Faktor bzw die Prozente beziehen sich natürlich NUR auf die rein geistige Arbeit, also das Entwickeln des Konzepts. Alles andere ist „Handwerk“ und daher nicht da mit reinzubringen. Dann passen 10-25% auf den Gesamtpreis vermutlich auch wesentlich besser ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

liselotte

Bärliner Jung

Exklusive vollständige Nutzungsrechte, mal so in den Raum geworfen
Was hattet Ihr den vorher für eine Abmachung (Vertrag) durftest du das doppelt verwerten?
 

KBB

Mod 3D | Blaubaer

Teammitglied
Nur schade, wenn die Firma dann aus Insolvenzgründen plötzlich ein sehr kurzes "lebenslang" hat.
:D Da hast Du völlig Recht. Evtl. kann man sowas auch versichern. Banken jedenfalls können sich z.B. ziemlich günstig gegen einen „Kreditrückzahlungsausfall“ versichern lassen, was ja im Prinzip fast das gleiche ist. K.A., musste ich mich bisher nicht drum kümmern. Da kann Sylvio ja vielleicht irgendwann mal was zu sagen.

Das kurze lebenslang gilt allerdings grundsätzlich und auch wenn es nicht sehr häufig passiert, es kommt vor.
Bei einem Kollegen hat ein relativ großer Dauerkunde sein Zahlungsziel kurz vor Corona auf 90 Tage angehoben. Das bei Projekten, die schonmal ein 3/4 Jahr gedauert haben. Ich würde bei sowas Meilensteine einbauen, an denen auch Rechnungen gezahlt werden müssen, wollte er aber zuerst nicht. Der Kunde ist noch da, aber im Moment ist ja auch alles andere als sicher in der Wirtschaft. Mittlerweile sind die Preise angehoben - irgendwas muss die 90 Tage ja überbrücken, und wenn’s die Bank ist, kostet ihn das ja Zinsen - und es werden nun auch Meilensteine abgerechnet. Sicher ist trotzdem nix, nie.
Man braucht einen verdammt langen Atem um so eine Zeit zu überbrücken und auch die Familie versorgen zu können, und wehe in so einem Jahr geht der Kunde insolvent. Der ja auch immer insolvent gehen kann, egal zu welchen Zeiten. Ist ein bisschen anderes Thema, denn die Zahlungen um die es Sylvio geht, sind ja zusätzliche zur eigentlichen Arbeit, die einen füttert. Man muss die Nutzungen nicht in Rechnung stellen. Das ist dann nur unfair gegenüber dem Wettbewerb, der es tut und damit scheinbar unvergleichlich teurer ist.
 

KBB

Mod 3D | Blaubaer

Teammitglied
^^ klasse, die Verdenglischung vor allem im Managing- wie im Medienbereich ist nicht aufzuhalten.
"... oder „Usage Fee“ " - oder einfach Nutzungsrecht? :D

Auch wenn sie zu Anfang von den neuen Medien sprechen - die "Ausstrahlung" auf Webplattformen ist da noch nicht eingeschlossen - da gibt es ja kaum Anzahlen von Ausstrahlungen. Und Klicks sind da nicht bei.
"Diese, als „Residuals“ bezeichneten Vergütungen orientieren sich dementsprechend an den Media-Plänen, der Anzahl an Ausstrahlungen des Werbe-Spots sowie dem genauen Medium, z. B. ob es sich um nationales, regionales oder Kabelfernsehen handelt."

"Bei einem „Buy out“ überträgt der Urheber durch einen Vertrag gleichsam alle Rechte, die er besitzt"
Auch das finde ich bis heute fraglich. Das Urheberrecht kann per se und nach deutschem Recht nicht verkauft werden. Wenn ich etwas geschaffen habe, kann ich diese Tat, dieses Schaffen, die an meine Person geknüpft ist, nicht weitergeben. Nach einigen Internationalen Regeln schon, wie auch immer das letztlich funktioniert. Wie Lilo schon schrieb: Exklusive, ausschließliche und weltweite Nutzungsrechte, mehr Buy-Out geht bei uns eigentlich nicht, wie hoch auch immer das honoriert wird.
Was übrigens auch weiter unten im Wiki-Text um den rechtlichen Hintergrund beschrieben wird.


Den Begriff Buy-Out höre ich übrigens zum ersten Mal, hier, unter Kollegen, im Netz. Sorry wenn das anmaßend klingt, aber SO weit verbreitet kann speziell das handling (^^) zumindest bei uns im VFX Bereich noch nicht sein.


Um das o.g. AGD konkret ins Spiel zu bringen, kannst Du alternativ auch deren Bestimmungen durchlesen. Dort findest Du auch konkrete Beispiele, Zahlen, Abrechnungen und Begründungen dazu.


Hier kannst Du auch gleich mit dem VTV (Vergütungstarifvertrag) rechnen:
https://www.vtv-online.de/

Kommt aber immer alles aufs gleiche raus: Du musst Dir was ausdenken, was Dir und Deinem Kunden gerecht wird. In der Reihenfolge, denn Du wirst damit leben müssen. Das betrifft sowohl das Geld als auch die konkreten Nutzungsrechte, die in DE normal nicht über "exklusiv, ausschließlich, weltweit" hinausgehen können.

"Unter dem Begriff der Branchenübung ist „dasjenige, was von einem vernünftigen Urheber üblicherweise verlangt und worauf sich ein redlicher Nutzer einlässt, wenn er die erforderlichen Rechte ordnungsgemäß erwirbt“ zu verstehen." Da kannst Du Dir jetzt die verschiedenen Quellen zugrunde legen.

Wie zu Anfang gesagt: frag 3 Leute und Du bekommst 5 Antworten.
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Und wer das Geld nicht hat, seine Rechte einzuklagen, z.B. bei Streitwert 50K, kann seinen Pinsel einpacken. :eek:
 

Wellenbrecher1963

Aktives Mitglied

alles klar Leute. Danke für Eueren reichhaltigen Input. Hätte nie gedacht, dass ich so eine Lavine lostreten kann. Ja, das Thema ist wie KBB schon sagte ein Gummiband Thema. Trotzdem danke für die vielen Ideen. Ich denke, mir wird gemeinsam mit dem Kunden schon was einfallen, womit beide Seiten leben können.

Jedenfalls danke für Eure Zeilen und Zeit.
 
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