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Antworten zum Thema „Bezahlte Shootings und Steuer“

Fotografie

wex_stallion

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AW: Bezahlte Shootings und Steuer

der aufwand ist immer größer als der vorteil, denn einen wirklichen vorteil hat man nicht. beim +ertrag ist die umsatzsteuerlast immer größer, so dass du damit nur arbeit hast.

Größer als was? Größer als das, was du den Kunden berechnet hast wird es bei den Umsätzen, um die es in dem Thread hier geht, kaum sein, wir sind ja noch nicht bei einer 1/11-Regelung o.ä.

Man muss halt "netto" denken, sowohl rein wie raus.

Und: Wenn man sich gegen die USt-Pflicht entscheidet, dann muss man bedenken, dass viele Unternehmer in "Netto" reden, also z.B. der Aussage "Das kostet 100 Euro" eine Rechnung über 119 Euro folgen kann.

Und zum Aufwand … ich muss sowieso den Krempel nachhalten, da macht der Ust-Ausgleich den Bock nun wirklich nicht fett.
 

s4f

Aktives Mitglied

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

wenn du umsatzsteuerabzugsberechtigt bist, dann hast du eine menge arbeit bei der umsatzsteuererklärung sowie bei der buchhaltung.
da ist es in erster linie vollkommen wurst, wei du mit deinem kunden abrechnest.
hier geht es nur um die buchhaltung und diese ist deutlich einfacher (aber nur für kleinunternehmer unter 17.500,-).
 

wex_stallion

Motzerator

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AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Ganz grausam viel Zeuch! Früher hat man so ca. drei bis fünf Zahlen in ein Formular eingetragen. Heute mit dem Computer ist das bestimmt viel komplizierter und aufwändiger.

Auch so eine Tabelle für eine EÜR (in dem Thread geht es ja nicht ums Bilanzieren), die einem Brutto/Netto entsprechend auswirft, das ist … ja, so eine viertel Stunde bis 20 Minuten kann das schon dauern, bis man sich so eine Tabellenvorlage zusammengeschraubt hat.
 

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Darum schrieb ich vom gefühlten Aufwand...

Ich bin selbst Unternehmer, und verrechne USt, das ist in A nicht viel anders als in D. Ich finde es nicht besonders schwierig.

ich kann aber gut nachvollziehen, dass sich das jemand einfach nicht antun will, egal ob es vielleicht vernünftig wäre, weil dieser (für andere vielleicht gefühlt geringe) Mehraufwand zu viel Energie kostet.

Es gibt aber, wenn man (vorwiegend) NichtunternehmerInnen als KundInnen hat auch tatsächliche Wettbewerbsvorteile, besonders bei Dienstleistungen, wo der selbst erwirtschaftete Mehrwert zB im Vergleich zum Handel recht groß ist.
 

s4f

Aktives Mitglied

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

du mußt alle eingänge und ausgänge erfassen und monatlich auswerten (zumindest im 1 jahr). es ist einfach arbeit, die dir keine vorteile bringt.
auf der anderen seite, hast du die möglichkeit, genau diese arbeit dir zu ersparren.
auch 3 klicks im PC sind extra aufwand.
dieser wird aber sofort spürbar, wenn du z.b. im monat x 50x kaufbelege für 3,50 brutto hast.
ich weiß nicht, ob ihr überhaupt buchhaltung führt.
ich finde jede arbeit die ich hier sparen kann ist ein echter vorteil.
die 17,5 regelung ist prima (auch wenn ich selber nicht nutzen kann), gerade für freiberufler mit unregelmässigen umsätzen.
 

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Jetzt mal abgesehen vom Mehraufwand für Buchhaltung und Steuererklärung:

Um zu wissen, was für Dich der bessere Weg ist, musst du zwei Dinge wissen:

1) Wie hoch sind Deine Ausgaben für einen Auftrag?
2) Wer sind Deine Kunden? Private oder UnternehmerInnen?


Grundlage der Überlegungen:
- Du willst mit einen Auftrag die Summe X verdienen
- EineN PrivateN interessiert nur die Gesamtsumme (inkl. allfälliger USt)
- EineN UnternehmerIn interessiert nur die Nettosumme, die USt. ist ein Durchlaufposten
- Je nachdem ob du selbst USt. verrechnest, kannst Du sie bei den Ausgaben abziehen.

Beispiele:
Für alle Beispiele gilt die Annahme, du willst 1.000,- verdienen (von denen dann natürlich noch Einkommenssteuer zu bezahlen sind). Wir gehen von 19% USt. aus und lassen den reduzierten Steuersatz erst einmal außer Acht.

Beispiel A:
Es gibt keine wesentlichen Ausgaben, für den Auftrag benötigst du nur die schon lange vorhandene Ausrüstung und deine Zeit.

Variante du bist NICHT Ust-pflichtig:
hier ist die Art der Kunden egal, auf der Rechnung steht 1000,- sowohl private als auch Unternehmer zahlen 1000,-

Variante du bist Ust-pflichtig:
Auf der Rechnung steht netto 1000,-, brutto 1190,- Private zahlen real 1190,- Unternehmer real 1.000,- weil die Ust für sie ein Durchläufer ist.
==> UST egal bei Unternehmern, Wettbewerbsnachteil bei Privaten

Beispiel B:
Du hast Ausgaben für Studiomiete, Models oder was auch immer in der Höhe von 500,- netto bzw. 595,- inkl. Ust.

Variante du bist nicht USt-pflichtig:
Du musst 1595 verrechnen, Unternehmer und Private zahlen real 1595

Variante du bist USt-pflichtig:
Du kannst die 95 Vorsteuer abziehen, der Rechnungsbetrag beträgt 1500,- netto, 1785 inkl. USt.
der Private zahlt real 1785,- der Unternehmer real nur 1500,-

==>UST Wetbewerbsnachteil bei Privaten, Wettbewerbsvorteil bei Unternehmern.
 

wex_stallion

Motzerator

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AW: Bezahlte Shootings und Steuer

du mußt alle eingänge und ausgänge erfassen und monatlich auswerten (zumindest im 1 jahr). es ist einfach arbeit, die dir keine vorteile bringt.

Was schreibst du dann am Jahresende in deine Einkommensteuererklärung rein, wenn du deine Belege nicht erfasst und auswertest (die Form sei mal egal)? Eine Schätzung?
 

s4f

Aktives Mitglied

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Was schreibst du dann am Jahresende in deine Einkommensteuererklärung rein, wenn du deine Belege nicht erfasst und auswertest (die Form sei mal egal)? Eine Schätzung?
die einkommensteuererklärung hat nichts mit der umsatzsteuererklärung zu tun.
worüber reden wir denn jetzt?
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Davon, dass du deine Belege so oder so in irgendeiner Form erfassen und auswerten musst, oder was schreibst du sonst bei der Steuererklärung in die Anlage S rein? Eine grobe Schätzung?

Mal davon abgesehen, dass ich jedem, der sich Selbständig machen will (egal ob nebenberuflich oder freiberuflich oder als Gewerbe) nur dringend anraten kann, sich auch mit dem Papierkram auseinanderzusetzen und eben die Belege zu erfassen und auszuwerten. Das ist das grundlegenste Handwerkszeug für jeden Selbständigen, egal ob als nebenberuflicher Mietkellner, Szeneplayboy oder Atomkraftwerkbesitzer.

Und sei es nur, um nach einem Jahr festzustellen, dass man sich viel zu billig verkauft und eigentlich draufgezahlt hat. Draufzahlen funktioniert, übrigens, auch hervorragend, wenn man das Finanzamt einfach mal die Einnahmen schätzen lässt. Machen die gerne bei Schuhkarton-Buchführungs-Fetischisten :D
 
Zuletzt bearbeitet:

s4f

Aktives Mitglied

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

das ist doch aber ein anderes pferd.
die einkommenssteuererklärung muß ich machen, so hast du natürlich recht, dass ich die belege erfassen muß.
ich muß aber keine umsatzsteuervoranmeldung, diese auch noch monatlich, anfertigen. es ist doch zusätzliche arbeit, die ich mir bei kleinaufträgen (denn es geht ja nur bis 17.500 umsatz/jahr) sparen kann.
zusätzlich wie in dem beispiel von webwolfi prima deutlich zu sehen ist, diese regelung bring auch noch vorteile.
bei einem umsatz von max. 17,500 liegt dein kundenkreis hauptsächlich bei privat. die ausgaben sollten also eher überschauber/gering bis 0,- sein. sie gehen also nicht negativ in die rechnung ein.
 

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

bei einem umsatz von max. 17,500 liegt dein kundenkreis hauptsächlich bei privat

Das wage ich zu bezweifeln. Um mit Privaten über der Wahrnehmbarkeitsgrenze Geld zu verdienen (also abseits der Hochzeitsfoto für Cousin Peter) musst du SEHR VIEL arbeiten.
- Die Auftragssummen sind eher klein
- Private Kunden zu gewinnen ist (du brauchst ja viele davon) aufwändig

Der wahrscheinlichere/häufigere Weg zum nebenbei mit so was wie Fotos Geld verdienen (in einer Weise, dass du über Steuern nachdenkst):

über Empfehlung/Zufall kommst du an einen Firmenauftrag, aus dem dann regelmäßige werden (z.b. pics für 2-4 Kataloge im Jahr) über Empfehlung kommen noch zwei drei Kunden dieser Art dazu.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Bezahlte Shootings und Steuer

In meinen Augen hinkt der »Wettbewerbsvorteil« der Fakturierung ohne Umsatzsteuer ein wenig, denn im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer bei Ausgaben abziehen. Das heißt, das packst du am Ende so oder so wieder mit drauf. (Zumindest sollte das so sein, wenn man wenigstens auf eine schwarze 0 kalkuliert.)

Natürlich rechnen sich viele die Pixelschubserei schön, so nach dem Motto: »Der PC ist eh da und ob ich nun gerade einen Brief an Onkel Hedwig schreibe oder auf einem Hochzeitsfoto den Brautstrauß pimpe ist der Kiste egal.« Das hat nur mit unternehmerischer Kalkulation nix zu tun und funktioniert auch nur so lange man ausschließlich mit freier / kostenloser Software hantiert.

Es ist, in meinen Augen, ziemlich sinnfrei sich aus der Privatschatulle z.B. eine kommerziell nutzbare Photoshopversion zu kaufen, die man virtuell an den Kleinunternehmer in sich verleiht, der dann dem Brautpaar ne Rechnung für die Fotos schickt.
 
Zuletzt bearbeitet:

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

bei einem umsatz von max. 17,500 liegt dein kundenkreis hauptsächlich bei privat. die ausgaben sollten also eher überschauber/gering bis 0,- sein. sie gehen also nicht negativ in die rechnung ein.

das stimmt so nicht,
du brauchst die selben Druckerpatronen, Drucker, Fotoapperat, Laptop, Photoshop, Lightroom, Blitze, Linsen, und 100 weitere Dinge die einer braucht der 18.500 umsetzt...

by the way... warum hat man bei privatleuten weniger Kosten als bei Firmen???

wie wex sagte, wenn du im schwarzen bereich bist, musst du deine Einnahmen so wie so noch mal versteuern, ... und dann machen sich die Brutto -Netto Differenz spätestens dort wieder negativ bemerkbar... dazu wie wex schon sagte die Vorsteuer...

meine Frau steht just genau vor der Entscheidung, ...
wir haben das durchgerechnet, gewinnen tust du eigentlich nur wenn du wirklich keine ausgaben hast und unter 10.000 einnahmen liegst...

webwolfi hat das eigentlich schon gut auf den Punkt gebracht und S4f hat auch nicht gaaaaaaaaanz unrecht, es ist schon einfacher das mann sich im ersten Jahr die Umsatzsteuervoranmeldung sparen kann.
Das wars aber auch schon.
Wie Wex sagte: Auch als Kleinunternehmer musst du das Kassenbuch genauso fürhren wie ohne Freiberuflerregelung.
Du hast die selben Belege, du hast die gleichen Ausgaben.
das einzige ist die UsStVA, die wegfällt und die ist eigentlich das geringste... die spuckt dir jede OpenOffice-Calc-Tabelle gratis mit aus...
es sind ganze 12 Formulare die du weniger Arbeit hast
(und wenn man die kleine Lexware-Version für Freiberufler / kleine Gewerbe nimmt,
dann hat man gar keinen Mehraufwand, da es automatisch erfolgt...

und ein ganz wichtiger Punkt der FÜR ein gewerbe spricht:
Man hat seine Kosten und Umsätze JEDEN MONAT VOR AUGEN!!!
man wird praktisch GEZWUNGEN sich damit auseinander zu setzten.

das ist in meinen Augen ein ganz ganz wichtiger Aspekt.
 
Zuletzt bearbeitet:

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Selbstverständlich gehören "ordentlich kalkuliert" auch die anteiligen Kosten der Ausrüstung, der PC, die Software-Lizenz etc. zu den Ausgaben.

Hier gehts aber um Leute, die das wirklich nebenbei machen wollen. Die Finanz schaut (zumindest in A, vermutlich wohl auch in D) ziemlich genau darauf, dass abgezogene Vorsteuer und bezahlte USt. (abgesehen von der Gründungsphase) in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Der Hobbyfotograf der gelegentlich mal einen Auftrag hat kann also nicht einfach die Vorsteuer aus seinen neuen Objektiv, nicht mal die aus einer Tintenpatrone einfach abziehen, es muss anteilig für den gewerblich genutzten Anteil geschehen.

Natürlich kannst du ganz locker bei der Steuererklärung massig Vorsteuer in Abzug bringen, wenn dir aber dann die Finanz bei der Steuerprüfung nach fünf Jahren eine private Nutzung von 80% vorrechnet (was anhand dieser Website und den privaten Blogs recht einfach wird), kannst du ganz schnell eine happige Nachzahlung aufgebrummt bekommen, die dann ohne weiteres in die 1000e gehen kann.
 

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Übrigens: in meiner Rechnung steckt ein wichtiger Hinweis für alle, die (egal ob hauptberuflich oder nebenbei) selbständig arbeiten wollen.

Der aus dem Auftrag zu erzielende Gewinn (das was die tatsächliche Arbeitsleistung -die vorab kalkulierte, benötigte Zeit- kosten soll) ist von Anfang an eine fixe Größe, sonstige Kosten werden in der Kalkulation draufgeschlagen.

Andersrum zu rechnen führt meist in den Ruin: Ich bekomme für meinen Auftrag die fixe Summe X, davon zahle ich alle Ausgaben und was über bleibt ist dann für mich.
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Selbstverständlich gehören "ordentlich kalkuliert" auch die anteiligen Kosten der Ausrüstung, der PC, die Software-Lizenz etc. zu den Ausgaben.

Hier gehts aber um Leute, die das wirklich nebenbei machen wollen. Die Finanz schaut (zumindest in A, vermutlich wohl auch in D) ziemlich genau darauf, dass abgezogene Vorsteuer und bezahlte USt. (abgesehen von der Gründungsphase) in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Der Hobbyfotograf der gelegentlich mal einen Auftrag hat kann also nicht einfach die Vorsteuer aus seinen neuen Objektiv, nicht mal die aus einer Tintenpatrone einfach abziehen, es muss anteilig für den gewerblich genutzten Anteil geschehen.

Natürlich kannst du ganz locker bei der Steuererklärung massig Vorsteuer in Abzug bringen, wenn dir aber dann die Finanz bei der Steuerprüfung nach fünf Jahren eine private Nutzung von 80% vorrechnet (was anhand dieser Website und den privaten Blogs recht einfach wird), kannst du ganz schnell eine happige Nachzahlung aufgebrummt bekommen, die dann ohne weiteres in die 1000e gehen kann.

jup oben hast du selbstverständlich recht, wer 10 mal im Jahr ne rechnung schreibt, für den ist die Freiberufler Regelung 1A

im unteren Teil widerspreche ich dir.
Den Schreibtischstuhl, den du für dein Büro braucht kannst du genauso 99% privat benutzen und voll absetzten, wie die Computermaus oder deine Photoshop Version. Das interessiert kein Finanzamt ob du zu fortbildungszwecken auch privat mit Photoshop arbeitest. ist wie 100erte andere Dinge.

Wie man anhand dieser Webseite oder eines Blogs nachvollziehen kann, wie ich was benutze, müsstest du grad mal erklären. (lass es hochkommen, dass jemand 1% seiner Bilder öffentlich zeigt)
Oder bei Druckerpatronen... oder bei Papier oder Tesafilm, oder sonst was...

edit: ich glaube die sind schon froh wenn du die Geräte überhaupt noch hast die angegeben sind ;-)))
und das die einnahmen höher sind als die Ausgaben (im zweiten Jahr)

aber ich glaube da gehen wir zu weit offtopic jetzt ;-)) gerne PM ;-))
 
Zuletzt bearbeitet:

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Klar muss das realistisch sein. Ich kann keinen 40-Tonner absetzen, wenn ich einmal im Monat dem Tierheim einen Sack Hundefutter vorbeibringe.

Umgekehrt kann ich mir spontan kaum vorstellen, daß das Finanzamt von Herrn Rudolf Schenker verlangt die durchgespielten Saiten der letzten 20 Jahre vorzulegen :D
 

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Den Schreibtischstuhl, den du für dein Büro braucht kannst du genauso 99% privat benutzen und voll absetzten, wie die Computermaus oder deine Photoshop Version. Das interessiert kein Finanzamt ob du zu fortbildungszwecken auch privat mit Photoshop arbeitest. ist wie 100erte andere Dinge.

Ich gebe Dir Recht, aber es kommt auf die Relation an.
Wenn ich hauptberuflich Unternehmer bin, interessiert das Finanzamt nicht, ob ich mit meinem gewerblichen Klebeband die privaten Weihnachtspackerln zuklebe, auch nicht ernsthaft, ob ich mit meiner Kamera auch Urlaubsfotos mache.

Im konkreten Beispiel geht's um einen 3000 Eur Auftrag bei jemanden, der eine umfangreiche Website über seine Hobbyfotografie hat.

In A kann dir die Finanz die Vorsteuer sogar ganz streichen, wenn das private Interesse klar im Vordergrund steht. (sogenannte "Liebhaberei")
 
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