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Antworten zum Thema „Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?“

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Im Recht sind wir alle Laien....

Das war der Stein des (meines) Anstoßes. Ich denke, in einer Diskussion kann und sollte man auf den Zwangssolidaritätsplural verzichten und nur für sich sprechen. Wenn der Beitragsschreiber ein Laie ist, dann ist das ok und sicher keine Schande.
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Logischerweise gibt hier jeder seinen persönlichen Senf zum Besten (so gut er eben kann) und es erfolgt auch keine Rechtsberatung - weil in einem Forum keine persönlichen und auch keine geschäftlichen Beziehungen bestehen (können). Deshalb spricht auch jeder hier "für sich" - manchmal auch gegen eine Wand.

Anna
warum gibt es in einem forum denn bitte keine persönlichen und geschäftlichen beziehungen???
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Ich kann diesen Einwuf auch nicht nachvollziehen, denn ich kenne hier auch einige User persönlich und pflege mit einigen davon Geschäftsbeziehungen. Und räumlich spielt das ohnehin keine Rolle.
 

Jock-l

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?


Danke für den Hinweis ;)

"Im Recht sind wir alle Laien" ist keine Verallgemeinerung, sondern ein Zitat (dazu habe ich mir leider keine Quelle notiert, also Zusammenhang, Urheber- leider ...), welches m.M. eher treffend beschreibt, daß man schneller im Irrtum ist als angenommen.

Tatsächlich bezeichne ich mich oft als Laie, was ich nicht als schimpflich auffasse- es sagt daß mir wenig Zeit zur Vertiefung in tausendundeine interessierende Sachen bleibt, denn die Profession/Beruf hält raumgreifend (wie bei anderen auch) und manchmal ausufernd das kleene Menschlein im Bann ;)

Aber gern wieder zurück zum Thema- Bilder von Oldtimern ...
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Auch in Radolfzell gibt es gute Anwälte - auch wenn sie etwas Geld kosten. Du schreibst einige Dinge, die keinesfalls zutreffend sind. Dein Beispiellink behandelt Logos und Formen - wenn auch VW hier im Bezug auf die Formen mit einer Klage baden gehen würde (gegangen ist).

Klar darf ich mein oder anderen Fahrzeuge ablichten und einen Kalender daraus machen und den sogar verkaufen und richtig Asche machen!

Eingeschränkt werden kann das Ganze ggf., wenn sich z.B. das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück oder Eventareal befindet. Ist die Eventlocation nicht erkennbar oder hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bildgestaltung, dann kräht da kein Hahn danach.

Wie immer gilt es den Einzelfall zu bewerten und die Gesamtschau zu würdigen.

Hier mal eine zum Thema passende Rechtsauffassung, die ich persönlich teile und die durch den BGH bereits gewürdigt wurde.

Hallo,
@RalliRaser: herzlichen Dank für Deinen Link. Von der Seite aus betrachtet ändere ich meine Meinung und schließe mich Deiner an!
Es zeigt auch, dass Diskussionen und vor allem die gestellte Frage sehr wichtig sind. Ich bin daher dem TE für diesen Thread sehr dankbar!
Grüße
 
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