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Antworten zum Thema „Bildrecht (fotolia)“

mac2010

Kennt sich mit Paint aus

Schönen guten Morgen zusammen,

ich sollte eine Firmeneinladungskarte gestallten und fand bei fotolia folgendes Bild:


Nun las ich mir gerade den Vertrag durch und stieß auf folgenden Absatz:
3. Einschränkungen
Unbeschadet jeglicher anders lautender, in diesem Vertrag enthaltener Bestimmungen akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied (ohne jede Einschränkung zu vorgenannten Bestimmungen), dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist:
...
(f) Nutzung, Vervielfältigung, Verteilung oder Ausstellung des Werks in Verbindung mit jeglichen für den Weiterverkauf oder Vertrieb bestimmten Artikeln, Produkten, Handelswaren oder Dienstleistungen, einschließlich und ohne Beschränkung Bechern, T-Shirts, Postern, Grußkarten oder anderen Gütern und allen vorerwähnten Produkten im "Druck auf Abfrage" oder in "greifbaren" oder elektronischen Formaten, je nachdem, was zutreffend ist;

Nun bin ich etwas verunsichert. Darf ich das Bild für einen Kundenauftrag als Ausdruck von Weihnachtskarten verwenden?
Bei dem Bild selbst steht:
Was darf ich tun: Die Verwendung des Werkes in allen elektronischen oder Druckmedien und Webseiten

Ich hoffe einer von euch kann bei mir hier für Klarheit sorgen.


Danke schonmal im Voraus
 

Anina

Pixelschubserin

AW: Bildrecht (fotolia)

Hi!

Für deinen Kunden kannst du das Bild problemlos verwenden.

Dieser Absatz bezieht sich auf Artikel für den Wiederverkauf, das heißt du dürftest es so nicht verwenden wenn du eine Firma wärst, die Grußkarten herstellt und diese im Handel weiterverkauft.

lg
Anina
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Bildrecht (fotolia)

Für deinen Kunden kannst du das Bild problemlos verwenden.

Ich sehe das etwas anders. In dem zitierten Artikel heißt es:
mit jeglichen für den Weiterverkauf oder Vertrieb bestimmten Artikeln

Eine Weihnachtskarte kann im weiteren Sinn schon als eine Vertriebsmaßnahme gelten.

Am besten bei fotolia für dieses Bild und den konkreten Verwendungszweck nachfragen. Dann sind alle Zweifel ausgeräumt.
 
AW: Bildrecht (fotolia)

Für deinen Kunden kannst du das Bild problemlos verwenden.
Dieser Absatz bezieht sich auf Artikel für den Wiederverkauf, das heißt du dürftest es so nicht verwenden wenn du eine Firma wärst, die Grußkarten herstellt und diese im Handel weiterverkauft.

Das ist falsch. Denn es ist ist egal, ob man das Bild für seinen Kunden lizensiert und der dann die damit hergestellten Karten verkauft oder ob man es direkt selbst nutzt.

Der Paragraph soll verhindern, dass man sich das Bild lizenziert und es auf einer anderen Plattform oder selbst zum Kauf anbietet.
 

mac2010

Kennt sich mit Paint aus

AW: Bildrecht (fotolia)

Danke erstmal.
Also kann ich den Auftrag abschließen?

Das die das nicht einfacher schreiben können...:mad:
 
E

essdreipro

Guest

AW: Bildrecht (fotolia)

mein Vorschlag wäre auch, es einmal definitiv zu klären...

auch dieser Unterpunkt würde mich von einer Nutzung nach Herunterladen des
Motivs erst einmal vorsichtig werden lassen...

FOTOLIA schrieb:
(c) Die öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes online in einem herunterladbaren Format, Bereitstellung eines Werkes in elektronischen Foren oder Boards, die Bereitstellung des Werkes für die Verbreitung mittels Mobilfunkgeräten. Die Einbindung eines Werkes in elektronische Vorlagen (Templates) oder Anwendungen (Applications), einschließlich der Nutzung im Rahmen von Webbasierten Vorlagen und Anwendungen, deren Gebrauch es vorsieht, ein elektronisches oder Druckerzeugnis in mehrfacher Auflage anzubieten, einschließlich aber ohne Einschränkung Webseiten-Design, Präsentationsvorlagen, elektronischen Grußkarten, Visitenkarten oder anderen Elektronischen bzw. Druckerzeugnissen;
 

Anina

Pixelschubserin

AW: Bildrecht (fotolia)

Das ist falsch. Denn es ist ist egal, ob man das Bild für seinen Kunden lizensiert und der dann die damit hergestellten Karten verkauft oder ob man es direkt selbst nutzt.

Der Paragraph soll verhindern, dass man sich das Bild lizenziert und es auf einer anderen Plattform oder selbst zum Kauf anbietet.

Natürlich, so hatte ich das aber auch nicht gemeint: Es scheint ja schließlich so zu sein, dass er für seinen Kunden eine Weihnachtskarte gestaltet, die dieser VERSCHICKT, nicht weiterverkauft. Und dann darf er das Bild verwenden.
 
AW: Bildrecht (fotolia)

Natürlich, so hatte ich das aber auch nicht gemeint: Es scheint ja schließlich so zu sein, dass er für seinen Kunden eine Weihnachtskarte gestaltet, die dieser VERSCHICKT, nicht weiterverkauft. Und dann darf er das Bild verwenden.

Auch wenn er die Karten weiter verkauft, darf er das. Es handelt sich um eine Nutzungsfreigabe in der "alle Medien" steht.
Wenn das nicht ginge, wäre Fotolia schon pleite.

Nur der Weiterverkauf des erworbenen Bildes ist untersagt.
 

mac2010

Kennt sich mit Paint aus

AW: Bildrecht (fotolia)

Ich denke auch, fotolia würde doch kaum Bilder verkaufen, wenn man sie dann auch nicht nutzen dürfte.

@Anina: Nein, es ist eine Firma, die die Karten benötigt. Die Karten werden dann an deren Kunden verteilt (Weihnachtsgrußkarten). Als kein weiter-weiter verkauf.
 
AW: Bildrecht (fotolia)

Hm. Also das sehe ich nicht so. Wenn er die Grußkarten an... meinetwegen Rewe... zum Weiterverkauf verkauft dann darf er das Bild nicht nehmen.

Auch wenn du nicht willst...
Ich habe tagtäglich mit solchen Sachen zu tun.

Zitat aus:


Produkte für den Weiterverkauf
Verwendungsbeispiele
- Produkte für den Weiterverkauf mit Bildern als primärem Verkaufsargument (Poster, Tapeten, Wandtattoos, Postkarten, Kalender, T-Shirts, etc.) - Bilderpools in CMS bzw. Medienvorlagen, z.B. Web-Templates, Powerpoint, Web2-Print, Digital Signage, etc. - Vertrieb i.R.v. Pressemitteilungen - Konzernweite Nutzung

Auch bei der Fotosuche wird genau das das angeboten.
 

koenigsadler

Raucher

AW: Bildrecht (fotolia)

Du gestaltest die Karte doch Zweck gebunden, sprich mit Grüßen, Logo, einem Spruch der Firma... Am besten noch Adresse.
Dann ist es zwar eine Grußkarte aber nicht in dem Sinn den man allgemein darunter versteht. Entscheidend ist hier, denke ich, der Zweck dem diese Karte dient.

Auch veräusserst du nicht das Bild oder die Lizenz.

Es würde anders aussehen, wenn du eine Karte erstellst, in die jeder rein schreiben kann was er möchte. Solche Grußkarten oder Tassen, T-Shirts wie Sie, wie erwähnt, bei Rewe an der Kasse hängen oder im Laden. Dies ist ne ganz andere Geschichte und auch dafür gibt es eine Lizenz, und die ist teurer.

Da die Karte keinem anderen Zweck dient, wie dem von dir beschrieben, hat dieser Paragraph keine direkte Bedeutung für dich.

So sehe ich das und wäre das anders wäre Fotolia schon pleite, oder viele Agenturen ärmer. Auch das wurde schon gesagt.;)
 
Zuletzt bearbeitet:

mac2010

Kennt sich mit Paint aus

AW: Bildrecht (fotolia)

So, um auf Nummer sicher zu gehen, hatte ich fotolia geschieben. Die Antwort war kurz und knapp:
Nachricht: Für Print geeignet
 
A

annabellkiara

Guest

AW: Bildrecht (fotolia)

Jetzt haben wir so lange diskutiert und dann diese nichtssagende Antwort. Logisch, daß ein 2MB großes Fotos für den Druck (print) geeignet ist. Das ist aber auch ein 0,1 MB "großes". Was ja auch nachzulesen ist:

@mac2010, hast Du die Frage gestellt, über die wir hier philosophiert haben oder nur, ob das Bildchen druckbar ist?

Anna
 
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