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Antworten zum Thema „Bildrechte von sehr alten Postkarten“

gefrorene_wand

Angekommener

Hallo Forumgemeinschaft,

nun muß ich auch mal eine Rechtsfrage stellen. Ich habe eine Postkarte/Ansichtskarte auf der sich eine Person der Zeitgeschichte befindet, zusammen mit seinen Kindern welche sich etwa im Alter zwischen Kindergarten und Vorschuljahr(also ca.3-5 Jahre) befinden. Diese Personen werden im Laufe der Geschichte öfter abgebildet und dokumentiert.
Alle Personen, auch die Kinder sind nachweislich bereits einige Jahre tot.
Die Karte hat bereits viele Jahrzehnte auf dem Buckel. Wie sieht es mit Bildrechten für diese Postkarten aus. Zudem wird die Postkarte auch für damalige Verhältnisse sehr oft dupliziert worden sein, es ist ja kein Bild aus dem Familienalbum.Auch das Kunsturhebergesetz mit 75 Jahren ist abgelaufen.

Natürlich erwarte ich keine Rechtssicheren Auskünfte, die kann hier wahrscheinlich eh keiner geben, sondern eine Einschätzung oder vielleicht hat auch jemand bereits so etwas selber gehabt.

Posten kann ich das Bild halt leider nicht.

Trotzdem freue ich mich eure Antworten, falls Ihr denn welche habt, zu lesen

Gruß,

gefrorene_wand
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografie

gegge92

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Gegenfrage: Was hast Du denn mit der Postkarte vor? Zuhause an die Wand hängen oder veröffentlichen usw...?

Lg Georg
 

Roxania

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Interessant das wusste ich bisher noch nicht, man lernt immer wieder dazu auch durch fragen anderer. Danke !
 
F

Fotojojo

Guest

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Ergänzung zu Babamungipa: Evtl. sind die Rechte auf die Erben übergegangen.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Diese Personen werden im Laufe der Geschichte öfter abgebildet und dokumentiert.

Auch wenn die Personen in anderen Bildern abgebildet sind. Jedes Werk hat seinen eigenen Urheber und somit die dazugehörigen Bild / Urheberrechte.

Zudem wird die Postkarte auch für damalige Verhältnisse sehr oft dupliziert worden sein, es ist ja kein Bild aus dem Familienalbum.

Es spielt keine Rolle wie oft ein Bild dupliziert wurde. Wichtig ist nur zu wissen ob es legale Vervielfältigungen sind. Wurde die Rechte dazu vom Urheber eingeräumt.

"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers", § 64 UrhG.

Wie sie oft in Deutschland gibt es auch hier Abweichungen od. Sonderregelungen in einzelnen Fällen. Das Urheberrecht kann nicht an dritte weiter gegeben werden, man muss aber auch andere Rechte (z.B. Lizenzrecht) berücksichtigen. Genaueres dazu wird kostenlos auf der Website des Bundesministeriums der Justiz angeboten: http://www.gesetze-im-internet.de/ Das Bundesrecht kann zu dem auch als PDF heruntergeladen werden.

Da aber das meiste in Rechtssprache geschrieben und somit nicht immer verständlich ist, macht es Sinn sich ein Buch für Laien anzuschaffen. Für knapp 12 Euro gibt es Meine Rechte als Urheber / Urheber & Verlagsrecht von Gernot Schulze im Buchhandel. (Quelle: PDF zum Urheberrecht der AdvancedPhotoshop Ausgabe 1/2009)

Grüße Patrick

Ergänzung zu Babamungipa: Evtl. sind die Rechte auf die Erben übergegangen.

Nur die Rechte am Bild können Vererbt werden, nicht das Urheberrecht. Auch nach dem Tod bin ich schließlich immer noch der Urheber. Nur die dazugehörigen Rechte erlöschen nach einiger Zeit.

Was auch Interessant ist: Gesetzt zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht. http://www.gesetze-im-internet.de/urhrschfrverlg/
sowie Verlängerung von Schutzfristen von Lichtbildern http://www.gesetze-im-internet.de/libiurhfrverlg/ und verwandte Schutzrechte http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
http://www.gesetze-im-internet.de/urhrschfrverlg/
 
Zuletzt bearbeitet:

dottorino

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Auch ich habe viele alte Postkarten/historische Fotografien aus Berlin. Teilweise ohne Datum und ohne Poststempel und dergleichen (Alter unbekannt). Die wollte ich alle mal einscannen und digital weiterbearbeiten. Mögliche Quellenangaben und Daten (wenn überhaupt vorhanden) gehen dabei verloren.

Dies ist, so wie ich das hier lese, schon absolute Grauzone und wenn ich die in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich mache, vielleicht schon strafrechtlich relevant oder?

Oh man, es ist kompliziert, historisches Material für die Nachwelt zu konservieren, wenn die Quellenangaben nicht ausführlich ersichtlich sind....

Uff
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Hallo,
Noch eins: Rechtsberatung bekommst Du hier nicht. Definitive rechtssichere Auskunft erhälst Du nur vom Anwalt Deines Vertrauens, der ist derjenige der Dir eine "rechtssichere Auskunft" geben kann, der haftet sogar für diese Auskunft. Auch wenn m.E. die Anworten schon alle gekommen sind.

Grüße
 

Milly

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Hallo,
Noch eins: Rechtsberatung bekommst Du hier nicht. Definitive rechtssichere Auskunft erhälst Du nur vom Anwalt Deines Vertrauens, der ist derjenige der Dir eine "rechtssichere Auskunft" geben kann, der haftet sogar für diese Auskunft. Auch wenn m.E. die Anworten schon alle gekommen sind.

Grüße



Das hat er doch schon in seinem Startthreat geschrieben:


....Natürlich erwarte ich keine Rechtssicheren Auskünfte, die kann hier wahrscheinlich eh keiner geben, sondern eine Einschätzung oder vielleicht hat auch jemand bereits so etwas selber gehabt......
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Ich abe eigentlich vor die Karten digital zu verarbeiten. Aus Ihnen möchte ich Bilder gestalten die an die Alte zeit erinnern. Zudem werden die Karten so dzent zu Papier gebracht das die Personen nicht mal mehr zu erkennen sind. Somit dürfte sich vieles erledigt haben. Mich interessiert es nur da ich sehr genau die Rechte anderer wahren, wie auch ich meine Bilder geschützt wissen möchte und meine Rechte auch durchsetze.

Also klar das dies keine Rechtsberatung ist wie auch nicht die anderen hunderte Treads die bereits eröffnet wurden. Es ist halt einfach nur das einholen von Meinungen und Ansichten.
 

woffi

Universal-Dilettant

AW: Bildrechte von sehr alten Postkarten

Eigentlich müsste drei Rechte betroffen sein.
1. Das Urheberrecht (hier hinreichend diskuttiert), 2 das Nutzungsrecht (sollte beim Verlag der Postkarte liegen). Wahrscheinlich ist es nicht einmal sonderlich einfach, die Rechteinhaber zu ermitteln. Ich habe schon auf offiziellen Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung Hinweise gesehen, das die Rechteinhaber trotz Bemühungen nicht ermittelt werden konnten.
Wenn Deine Verwendung
3. wäre das Persönlichkeitsrecht, denn natürlich dürfte man die Personenabbildungen nicht ohne weiteres veröffentlichen. Hier könnte es sein - ich weiß es nicht - dass das nicht auf die Erben übergeht.
 
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