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Antworten zum Thema „Briefbogen aus rechtlicher Sicht“

Leni_Madeleine

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo.

Habe schon ne lange gesucht aber dazu nirgends was gefunden! :(
Und zwar brauche ich eine AUflistung (oder auch Text) was in einem Geschäftlichen Briefpapier drin stehen muss.
Also nichts mit Abständen oder so Seiten mit, "das kann rein muss aber nicht" etc ...
Die DIN Normen hab ich auch soweit durch aber die sind ja auch eher - du solltest ist aber kein muss!
Also wirklich ne Rechtsverbindlichkeit

Kennt einer sowas?

Lg und Danke
 

philip-h

Hat es drauf

AW: Briefbogen aus rechtlicher Sicht

Bei uns (Werbeagentur [GmbH]) steht folgendes drin:
Geschäftsführer, Sitz und Registergericht, Ust-IDNr., Steuer-Nr., Bankverbindungen, Firmensitz
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Briefbogen aus rechtlicher Sicht

Also wirklich ne Rechtsverbindlichkeit

Rechtsverbindlichkeit gibt es frühestens beim Anwalt.


Zudem gibt es dazu keine allgemeinen Angaben, da das auch abhängig von der Unternehmensform. Ein Einzelunternehmer hat andere Pflichtangaben als eine GmbH.
 
K

Kampfzwerg

Guest

AW: Briefbogen aus rechtlicher Sicht

Ich kann mich noch ganz im dunkeln daran erinnern daß du auf alle Fälle Name der Firma drin haben solltest, den Geschäftsführer, den Sitz, solltest du im Handelsregister eingetragen sein, daß mit aufnehmen (egal ob Regsiter A oder B) die UST-ID Nr ist ganz wichtig und für kleine Hilfestellung falls man sich bei dir melden will auch noch die Telefonnummern, e-Mail Adressen usw.

Aber ich kann Dir nicht genau sagen ob es wirklich reicht.
 

volli69

Panoramamann

AW: Briefbogen aus rechtlicher Sicht

genau weiss ich es auch nicht, aber warum nimmst du nicht inhalte anderer briefbögen als hilfe?
 

Leni_Madeleine

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Briefbogen aus rechtlicher Sicht

Danke für die Antworten :)

Damit kam ich nun ein ganzes Stück weiter.
Habe mich soweit auch an anderen orientiert jedoch waren da grobe Abweichungen. Daher dann meine Frage ;)
Aber ich habe gestern noch einen anderen Tipp bekommen und hab folgendes herausgefunden:

Notwendig ist

- Firmenname
- Firmenbezeichnug (Vorgaben das Umsatzsteuergesetzes)
- Firmenanschrift
- Steuernummer oder Umsatzsteuer ID

(alle Angaben nach dem UStG §14 "Notwenige Angaben in einer Rechung seit dem 1.1.2004")

der Rest kann aber muss wohl nicht.

Nochmals Danke
 
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