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Antworten zum Thema „color look in Photoshop CS 5“

Tus_nelda

bin einfach da

Thema color look in Photoshop CS5
hallo liebe hilfreiche User..Ich habe eine Filter Kollektion Sommerlooks von P.Kaplun erworben.Datei laden, entzippen, unter presets speichern, alles O.K. Sie hat die Endung, oder wie man das nennt, 3Dluts. Der Luts Ordner ist aber nicht bei Presets. Ich verstehe das so dass man anscheinend diese Luts Dateien nur in Photoshop unter Korrekturen- Color looks öffnen kann. Aber wie komme ich an color looks in CS5 ? habe schon gegoogelt. Habt ihr einen Tip? Kaplun sagt die Sommerlooks gehen auch mit älteren Versionen von Photoshop.
Danke wenn ich einen Tip bekomme.
Es grüßt Tus_nelda
 

Photoshop

G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Wenn man diesem Beitrag glauben schenkt, erlauben Gradationskurven das Importieren von LUTs in CS5 Ext.
Ein Versuch ist es Wert, obwohl ich es bezweifel. Ich kann mich zumindest nicht entsinnen eine derartige Option gesehen zu haben.
Vermutlich sind in dem Beitrag ACV-Presets gemeint, die für Nutzer von CS5 und früher durchaus eine Alternative zu LUTs sein können.
Ein kleine Auswahl an Presets gibt es z.B. hier.

Ich denke, der Satz
https://shop.kaplun.de/filter-brushes/383/kaplun-filter-kollektion-sommer-looks-ps-premiere schrieb:
Die Sommer-Looks wurden mit Adobe Photoshop CC erstellt, sind aber auch auf älteren Photoshop-Versionen lauffähig.
ist irreführend und Grund genug für eine Rückerstattung des Kaufpreises.
 

Andre_S

unverblümt

Wenn man diesem Beitrag glauben schenkt, erlauben Gradationskurven das Importieren von LUTs in CS5 Ext.
Dem sollte man keinen Glauben schenken Look Up Tables haben mit Gradationskurven nichts zu tun und sind alleine durch eine Kurven nur selten ersetzbar. Color Lookups gabs bei der CS5 noch nicht als Einstellebene.

Da Pavel darauf falsch hingewiesen hat müsste er dir das zurückerstatten. Seine schwammige Formulierung schützt ihn nicht und wäre anfechtbar. Wenn er nicht spurt hilft es, durch Richtigstellung im Angebot und einer Erstattung, ihm die Chance zu bieten eine mögliche Abmahnung zu verhindern.
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Ich persönlich finde, der Threaderöffner sollte sich direkt an Pavel Kaplun wenden.
Dann wird es eine Lösung geben und der Text auf der HP entsprechend angepasst. Fertig.
 

dcmagie

Auf der Suche

Als User in der Bildbearbeitung sollte man eigentlich wissen das Color Lookup Tabellen erst bei CS6 eingeführt worden sind, selbst ich weiss das obwohl ich kein Photoshop habe sondern nur PSE. Die Tabellen sind von Pavel mit Photoshop CC erstellt worden. Vielleicht hätte er das genauer Beschreiben sollen. Mit älteren Version ist wohl cs6 gemeint. Gleich mit Abmahnung zu drohen ist in meinen Augen Schwachsinn. Wie hier schon einer schrieb sich mit Pavel Kaplun in Verbindung setzen über sein Kontaktadresse im Shop und dann wird das denke ich schon geregelt.
 

Andre_S

unverblümt

Gleich mit Abmahnung zu drohen ist in meinen Augen Schwachsinn.
Finde ich auch, weshalb ich auch nicht "Gleich..." sondern "Wenn er nicht spurt..." geschrieben habe.

Bevor mal gleich ne Abmahnung veranlasst ist es nur fair eine Möglichkeit anzubieten dies zu verhindern. Ich habe schon ohne Vorwarnungen Abmahnungen der Konkurrenz erhalten und hätte mich über solch diplomatisches Vorgehen gefreut.
 
L

Lindhane

Guest

Finde ich auch, weshalb ich auch nicht "Gleich..." sondern "Wenn er nicht spurt..." geschrieben habe.

Was ich mich aber frage: In wie weit kann man voraussetzen, dass der Käufer des Produktes weiß, dass selbiges eben erst ab CS6 funktioniert. :confused::(

Wenngleich das hier

Die Sommer-Looks wurden mit Adobe Photoshop CC erstellt, sind aber auch auf älteren Photoshop-Versionen lauffähig.

wirklich mehr als schwammig ist und besser durch eine Formulierung, wie "kompatibel ab CS6" ersetzt werden sollte.

Meiner Einschätzung kann man als Käufer hier nur auf Kulanz von Verkäuferseite hoffen.
 

Andre_S

unverblümt

In wie weit kann man voraussetzen, dass der Käufer des Produktes weiß, dass selbiges eben erst ab CS6 funktioniert. :confused::(
Das spielt keine Rolle, der Verkäufer muss eindeutige Angaben machen. Er tut sich selbst keinen Gefallen mit solch schwammigen Angaben und heimst sich nur Theater und Zeitaufwand für Rückabwicklungen /-fragen ein.
 

Tus_nelda

bin einfach da

Hallo zusammen, bin ganz überrascht über so viele Antworten. Vielen Dank. Ich hatte nach dem Kauf und ausprobieren eine Mail an Kaplun geschickt mit der Info dass ich CS 5 habe und es nicht mit dem Öffnen funktioniert und ob er einen Tip hat. Die Antwort darauf. "ich empfehle dass Sie googeln wie Presets in Photoshop CS5 implementiert werden ( kleinere Unterschiede bei verschiedenen Versionen)."
Ich habe das Googeln inzwischen aufgegeben und denke eine 3Dluts Datei kann ich nur mit Photoshop CS6 öffnen. Vielleicht bekomme ich mal irgendwann CS6. Bis dahin soll der Sommerlook ruhen. ( wird ja eh Herbst ;--)) .
Euch herzlichen dank, LG Tus_nelda
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Bis dahin soll der Sommerlook ruhen.
Das darf er auch gerne, den Kaufpreis würde ich mir dennoch erstatten lassen.
Beworben wird die Kompatibilität zu älteren Versionen als Ps CC (das schließt CS5 mit ein) und somit ist das Produkt nicht für den beworbenen Zweck verwendbar.

Als User in der Bildbearbeitung sollte man eigentlich wissen das Color Lookup Tabellen erst bei CS6 eingeführt worden sind [..]
Ich finde diese Aussage ist dem TE gegenüber nicht fair, da ferab der Wahrheit. Ich würde wetten, dass auch ein @10dency nachschlagen müsste, um Dir mit Gewissheit zu erzählen, wann genau welche Funktion zu welcher Ps Version hinzugefügt worden ist.
Klar kann man sich als Käufer informieren ob ein Produkt zu einer verwendeten Software kombatibel ist. Doch wenn in der Produktbescheibung steht, dass es funktioniert oder auch nur der Eindruck vermittelt wird, dass dem so ist, darf man sich als Käufer auch darauf verlassen.
Sicherlich muss hier kein Rechtsstreit vom Zaun gebrochen werden - ein persönlicher Kontakt sollte reichen um der Kreativstudio Pavel Kaplun GmbH den Sachverhalt darzulegen, eine Rückerstattung zu fordern und eine Korrektur der Produktbeschreibung vorzuschlagen.
 

Andre_S

unverblümt

Ich würde wetten, dass auch ein @10dency nachschlagen müsste, um Dir mit Gewissheit zu erzählen, wann genau welche Funktion zu welcher Ps Version hinzugefügt worden ist.
Um wie viel, ich würde die Wette in diesem Fall halten?

Eine Antwort im Stil "Google doch selbst" lässt vermuten das Pavel genau weiß das es keine Lösung gibt und zeugt nicht gerade von Kulanzbereitschaft. Von daher auf falsche Angaben zur Kompabilität hinweisen und Rückerstattung fordern. Vorher würde ich die Seite noch ausdrucken.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Ich hatte nach dem Kauf und ausprobieren eine Mail an Kaplun geschickt mit der Info dass ich CS 5 habe und es nicht mit dem Öffnen funktioniert und ob er einen Tip hat. Die Antwort darauf. "ich empfehle dass Sie googeln wie Presets in Photoshop CS5 implementiert werden

Mal unabhängig von der Antwort des Herrn Kaplun, die ich als äußerst kundenunfreundlich und dumm erachte (könnte durchaus Kunden/Umsätze kosten), so kann man dir dennoch eine gewisse Mitschuld nicht absprechen.
Du hast ein Programm und hättest vor dem Kauf von Presets oder Plugins durchaus die Möglichkeit und auch die Verpflichtung, dich zu informieren, welche der Angebote überhaupt für dich nutzbar sind.
Du kaufst ja für dein Auto auch keine Ersatzteile/Zubehör für Flugzeuge, um dich dann zu beschweren, dass sie gar nicht in dein Auto eingebaut werden können.
Zudem handelt es sich bei dem erworbenen Produkt um Datenpakete und zu einer Rückabwicklung eines Geschäftes gehört es nun mal, dass der Verkäufer das Geld und der Käufer das Produkt zurück gibt, was in diesem Falle eine recht einseitige Geschichte sein dürfte.

Ich denke also, dass es dir eine Lehre sein sollte und deine Idee, das Produkt dann eben für später aufzubewahren, sehr angemessen und klug ist, denn alles andere würde nur zu Ärger führen, der den Kaufpreis (von 20 Euro) nicht wert wäre und im Endeffekt wohl zu gar nichts führen würde. Man sollte schlechtem Geld nicht noch gutes hinterherwerfen.

Ob du allerdings jemals wieder bei einem Verkäufer einkaufen willst, der nicht nur irrige Aussagen über seine Produkte macht, sondern zudem noch bemerkenswert unfreundlich auftritt, möchte ich bezweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tus_nelda

bin einfach da

Hallo, ich melde mich doch noch einmal, obwohl für mich das Theme abgesclossen ist. Danke für all Eure Bemühungen. Ich erkenne daran dass Ihr mitten im Leben steht und wisst wie man heute ein Produkt erwirbt. Zu meiner Zeit ( Jahrg.33) konnte man sich darauf verlassen wenn der Verkäufer sagt: geht auch mit früheren Versionen, Ich hatte schon früher DVDs oder ähnliches von Pavel gekauft. Und es war immer in Ordnung! Natürlich mache ich kein Theater, es lohn sich nicht. Ist nicht meine Art.
Freue mich aber den Austausch mit Euch gehabt zu haben. Bleibt fröhlich und gesund, das wünscht Euch Tus_neld
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

[..] ich würde die Wette in diesem Fall halten?
So schlecht würden Deine Chancen vermutlich auch nicht stehen! :D

[..] kann man dir dennoch eine gewisse Mitschuld nicht absprechen.
Du hast ein Programm und hättest vor dem Kauf von Presets oder Plugins durchaus die Möglichkeit und auch die Verpflichtung, dich zu informieren, welche der Angebote überhaupt für dich nutzbar sind.
Das sehe ich entschieden anders!
Du kaufst ja für dein Auto auch keine Ersatzteile/Zubehör für Flugzeuge, um dich dann zu beschweren, dass sie gar nicht in dein Auto eingebaut werden können.
Ich denke, folgendes Bild wäre hier angebrachter:
Der TE wollte ein Ersatzteil für seinen Audi F103 kaufen, ist in ein Geschäft für Autoteile gegangen, in die Audi-Abteilung gewandert wo ein Verkäufer im gesagt hat, dass dieses Teil in sein Auto passt. Am Ende hat sich herausgestellt, dass das verkaufte Teil für den Nachfolger Audi 80 ist.
[..] alles andere würde nur zu Ärger führen, der den Kaufpreis (von 20 Euro) nicht wert wäre [..]
Mir persönlich wäre der Ärger auch für ein 1,99 € Produkt wert.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Mir persönlich wäre der Ärger auch für ein 1,99 € Produkt wert.

Das täte mir -ehrlich gesagt- wirklich sehr leid für dich, denn dann misst du deiner Lebenszeit und Lebensqualität offensichtlich keinen besonders hohen Wert zu.

Die Entscheidung der TE, da ein Ei drüber zu schlagen und sich von diesem geringwertigen Fehlkauf nicht die Laune verderben zu lassen, finde ich da allemal klüger und gesünder.
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

[..] dann misst du deiner Lebenszeit und Lebensqualität offensichtlich keinen besonders hohen Wert zu.
Das stimmt, eine gute Minute für das Ausfüllen eines Online-Formulars werte ich nicht besonders hoch, um zu meinen Recht zu kommen. Das wird aber jeder für sich selbst entscheiden müssen.
 

Rata

Was soll dieses Aufeinandereinschlagen? :confused:


Sachverhalt:

Pavel hat ein Produkt angeboten, das auch mit Versionen vor Photoshop® CC lauffähig sein soll, wörtliches Zitat aus dem Angebot:
Die Sommer-Looks wurden mit Adobe Photoshop CC erstellt, sind aber auch auf älteren Photoshop-Versionen lauffähig. Darüber hinaus kann man sie z.B. in Adobe Premiere Pro für Videos anwenden.


ist irreführend und Grund genug für eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Nö.
Wenn, dann höchstens aus Kulanz oder u. g. Erwägungen.


Mit eingeschaltetem Hirn:

Die „Sommer-Looks“ sind mit allen Versionen vor CC lauffähig, die die Verwendung von LookUpTables erlauben, LookUpTables gibt es (überhaupt) erst seit CS6, also ab den Ps-Versionen 13, derer es mehrere (Versionen, Plural!) gibt:
  • Photoshop® 13 (Mac®)
  • Photoshop® 13 Extended (Mac®)
  • Photoshop® 13 (Windows™)
  • Photoshop® 13 Extended (Windows™)
Zu jeder der o. g. Version gibt es meiner Erinnerung nach auch noch jeweils (mindestens) zwei UpDates — werden gerne auch 'Versionen' genannt—, zu recht, dazu jede Menge UpDates der ACR-Engine.

So, mir sind die Finger schon bei Windows™ ausgegangen... :p

Farbkorrekturen in Adobe® Premiere® Pro gibt es erst seit der CC-Version.



Die Pavel Kaplun GmbH listet unten auf ihrer Seite „Rechtliche Vorabinformationen“, Angaben zum „Widerrufsrecht“ und die „AGB“ auf, sauber gemacht. Eine Telefonnummer gibt's auch, ebenso ein Kontaktformular.
Seriös :daumenhoch

Worin sollen die Schwierigkeiten liegen?
Innerhalb von 14 Tagen tätig werden und gut ist's, jedenfalls, wenn mir beim Diagonallesen nichts ausgekommen ist.

Dümmliches Gebrabbel — Stichwort „Abmahnung!“ — ist schlicht lächerlich, geradezu enzephal, in einem öffentlichen Forum geäußert auch als geschäftsschädigend anzusehen, geht angesichts o. g. Fakten über 'Meinungsäußerung' hinaus.
Punkt.

Der Eine — und vielleicht auch der And(e)re :D — sollte oben vielleicht mal ein bißchen editieren.
Wäre ich Pavel, ich würd Euch den Podex verhauen! :ironie:
Was kann der arme, nette Pavel dafür, wenn @Tus_nelda mit modernster Heiztechnik ihren ollen Bollerofen bestücken will?
Richtig: nix!


Lieber Gruß
Rata
 
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