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Antworten zum Thema „Darf Fotograf die Abzüge vorenthalten?“

Grummel13

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,

morgen hat eine gute Freundin ein Termin beim Fotografen. Allerdings darf sie keine "Negative" (in Digitalerform) davon mitnehmen, sondern muss diese teuer erwerben oder gleich Papierfotos von den Aufnahmen kaufen.

Da stellte ich mir die Frage, ob dieses rechtes ist. Warum?
Auf der einen Seite hat der Fotograf das Urheberrecht am Bild. Aber die Bilder sollen ja nicht verändert werden, sondern ja nur zum späteren Entwickeln verwendet werden. Es gibt ja noch sowas wie das "Recht am Bild".
Siehe

Auf der anderen Seite, handelt es sich beim Fotografieren um ein Werksvertrag. Um das Verkaufen von Abzügen handelt es sich, meiner Ansicht nach, um ein Kaufvertrag. Der Fotograf von meiner Hochzeit sagte, es wäre nicht rechtes die Negative einzubehalten.

Weiter bewahrt der Fotoladen die Digitalbilder nur ein Jahr auf?

Wie seht Ihr das Ganze? Oder, wie kann man den Fotohandel zur Herausgabe der Abzüge "bringen".

Vielen Dank für Eure Stellungnahme.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografie

hanco

ex

AW: Darf Fotograf die Abzüge vorenthalten?

Und wieder der Hinweis: Das Forum ist keine Rechtsberatung. Alles, was im Nachfolgenden gepostet wird spiegelt die persönliche Meinung der User wieder.
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Darf Fotograf die Abzüge vorenthalten?

Und wieder der Hinweis, dass wir die Diskussion schon öfter hatten.

nur so viel dazu:
wenn du ein Auto kaufst bekommst du auch keinen Bauplan des Autos im Handschuhfach.

aber du beantwortest die Frage doch selbst in deinem Link?

Schon das Reichsgericht hatte bei der Frage, wem die Negative - damals waren es Fotoplatten - gehören zugunsten des Fotografen entschieden.

111 war schneller ;-)
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf Fotograf die Abzüge vorenthalten?

Du beantwortest doch Deine Frage selber.

"Eigentum an Negativen
Schon das Reichsgericht hatte bei der Frage, wem die Negative - damals waren es Fotoplatten - gehören zugunsten des Fotografen entschieden. Diese Rechtsprechung gilt noch heute, wenn der Kunde lediglich z.B. ein Porträtfotos von sich zum Verschenken bestellt hat. Gegenstand des Vertrages (sogenannter Werkvertrag) zwischen Kunden und Fotograf ist regelmäßig die Herstellung von Fotos in Form von Papierabzügen. Demnach hat der Kunde also auch nur einen Anspruch auf die Papierbilder. Entsprechendes gilt auch für digitale Bilddaten, wenn die Fotos mit einer Digitalkamera hergestellt wurden. Bei Werbekunden kommt regelmäßig noch eine lizenzrechtliche Komponente hinzu, wobei der Fotograf noch Nutzungsrechte einräumt."

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Du die Negative kaufen möchtest.
 
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