Einfach ICH
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Wie immer habt ihr drei Stimmen:
Erste Stimme: 0,5 Punkte
Zweite Stimme: 0,3 Punkte
Dritte Stimme: 0,2 Punkte
************
Auf los geht es los! Viel Spaß
Spiegelungen aller Art 22 45,83%
************
Und wieder ist es soweit.
Drei tolle Themen sind uns da von unseren Gewinnern zur Auswahl gestellt worden, und nun liegt es an Euch ? was wir in diesem Monat mit unserem machen.
?Kontraste? von arite
?Spiegelungen aller Art? von SwissSniper
?Alles spitze? von FeliDae (Auslegbar in viele Richtungen. Klingen, Spitze als Textil, Kirchtumspitzen usw...)
Zeitablauf:
Themenumfrage:
3. März bis 7. März 2007 (ca. 20.40 Uhr)
Von da an geht es auf Motivsuche
7. bis zum 24. März (ca. 22.00 Uhr)
Und dann geht es ans Abstimmen:
Voting vom 24. bis zum 31. März (ca. 22.00 Uhr)
----------
Regeln:
Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. - siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt).
Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder.
Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info".
Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen.
Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via ?PM? an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden.
Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig.
Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund!
Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist.
Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage.
So und nun noch viel Spaß und gut Licht
Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion.
Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht.
Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen
www.dforum.de
Zitat aus obiger Seite:
Frage:
Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt?
Antwort:
Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch
erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht!
Frage:
Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen?
Antwort:
Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein.
Frage:
Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge?
Antwort:
Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz.
Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag.
VIEL SPASS!
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Zweite Stimme: 0,3 Punkte
Dritte Stimme: 0,2 Punkte
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Zeitablauf:
Themenumfrage:
3. März bis 7. März 2007 (ca. 20.40 Uhr)
Von da an geht es auf Motivsuche
7. bis zum 24. März (ca. 22.00 Uhr)
Und dann geht es ans Abstimmen:
Voting vom 24. bis zum 31. März (ca. 22.00 Uhr)
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Regeln:
Abgegeben wird nur ein Endbild in einem eigens dafür vorgesehenen Endbeitrag. Da unser Votingmodul nur Bilder von mindestens 600 px oder höchstens 1024 Px und 200 kb akzeptiert, darf es natürlich diese Größe nicht über- oder unterschreiten. Es kann bestehen aus einem oder mehreren Fotos (eine Serie, Konzeptuelles, etc. - siehe vorherige Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Wettbewerben), die klar von einander abgegrenzt sind (d.h. man muss erkennen können, dass es sich um mehrere Fotos handelt).
Das Bild muss fotorealistisch sein, d.h. kleinere Korrekturen wie Stromleitungen/Linsenflecken wegretuschieren sind erlaubt, aber nur wenn es auf dem Foto nicht ersichtlich ist. Zusätzliches Material darf nicht verwendet werden (z.B. Wolken einmontieren), Montagen sind verboten! Tonwertkorrekturen am Bild dürfen natürlich vorgenommen werden, ebenso das Imitieren von Fotofiltern (Skyline-, UV-, Grauverlaufs-, diverse Farbfilter) und das Korrigieren der Perspektive (wenn es am Endbild nicht ganz offensichtlich ist). Abgegeben werden dürfen s/w- und Farbbilder.
Um einen möglichst fairen Contest zu ermöglichen (bitte nur selber fotografierte Bilder reinstellen!), bitte ich alle Teilnehmer beim Hochladen im Endbilderthread die Exifdaten mit abzugeben (zumindest Blende, Verschlusszeit und Brennweite). In sind die Exifdaten anzusehen im "File Browser" oder unter "File Info".
Bitte macht ein zweites Foto von dem Objekt was Euch vor die Linse kommt, dies soll dann zur Kontrolle dienen, dass es Euer eigenes Foto ist. Die ersten Drei möchte ich bitten dieses zweite Beweisfoto dann ungebeten in den End- oder Glückwunschbeitrag zu stellen.
Nach dem Endergebnis dürfen die ersten Drei einen Themenvorschlag für das nächste Thema via ?PM? an mich schicken. Wenn zwei Teilnehmer dasselbe Thema wählen, werde ich einen darum bitten mir ein Neues zu senden.
Es wird darum gebeten, dass die Themenvorschläge bis spätestens 2 Tage nach dem Verkünden des Endergebnisses gegen 18.00 Uhr eintreffen, ansonsten nehme ich mir das Recht ein Ersatzthema zu wählen, welches dann auch trotz späteren Nachreichens bestehen bleibt. Denn die Bordsoftware ist dann etwas zickig.
Ich möchte drauf hinweisen, dass dieser Contest alleine dem Vergnügen und dem Spaß am Austausch von Erfahrungen & Techniken im Bereich der Fotographie gilt! Es gibt höchstens einen nett grinsenden Smilie für die Gewinner. Wer diesen Contest als eine Art Wettstreit ansieht ist leider falsch am Platz und wird darum gebeten um etwaige Diskussionen zu vermeiden, lieber an der Teilnahme zu verzichten. Wie bei den anderen Monatscontests steht das Lernen im und der Spaß im Vordergrund!
Mit der Teilnahme und (oder) Abgabe erklärt der Teilnehmer, dass er die Regeln gelesen, und damit auch einverstanden ist.
Vorabversionen können in diesem Beitrag vorgestellt werden, ebenso dient dieser Thread als Diskussionsgrundlage.
So und nun noch viel Spaß und gut Licht
Ich freue mich über eine rege Teilnahme und eine konstruktive Diskussion.
Bitte keine HDR oder DRI-Bilder und beachtet das Fotorecht.
Law-Blog » Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen
www.dforum.de
Zitat aus obiger Seite:
Frage:
Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt?
Antwort:
Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wie viel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber nur, wenn die Person auch
erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht!
Frage:
Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen?
Antwort:
Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein.
Frage:
Kann ich Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, wenn ich damit nur künstlerische Interessen verfolge?
Antwort:
Nein. Der Ausnahmetatbestand im KUG mit Bezug auf "die höheren Interessen der Kunst" ist in der Praxis nahezu ohne jede Relevanz.
Dies ist jetzt mal ein kleiner Auszug aus dem Beitrag.
VIEL SPASS!
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