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Antworten zum Thema „Dringende Frage zum Urheberrecht“

He-Man

Noch nicht viel geschrieben

Angenommen, wir haben eine Grafik, deren Urheber die Verbreitung und Weiterverarbeitung unter Bedingung der Namensnennung gestattet. Ich verändere diese Grafik etwas, aber so, dass man sie noch eindeutig erkennt.

Sind dann Verbreitung und Weiterverarbeitung nur für die Originalgrafik gestattet oder automatisch auch für die durch mich veränderte Version?

Ich frage das, weil sich jemand auf seiner Website einfach so an "meinem" Bildmaterial bedient und ich wüsste gern, ob ich dagegen etwas unternehmen kann.
 

TheRealKoston

Noch nicht viel geschrieben

Zur Konkretisierung:
1. Du hast mit Zustimmung des Urhebers dessen Grafik verändert, korrekt?
2. Jetzt hat ein Dritter unbefugt(?) deine veränderte Grafik nochmals geändert, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:

Nedsch

Aktives Mitglied

Ich bin kein Jurist. Aber meine Vermutung ist, dass ein leichtes Verändern der Grafik deinerseits nicht ausreicht, dass Du einen Urheber-Anspruch hast.

Hatte auch mal zu einer Urheberrechtsfrage einen Anwalt gesprochen. Und der hat mir klar gemacht, es gibt äußerst selten eine eindeutige Rechtslage. Kommt es vor Gericht, ist jedes kleine Detail mit entscheidend.
 
E

essdreipro

Guest

1. deinen Aussagen gemäß steht eine 'Veränderung'
nicht zur Debatte, bzw. wird vom Urheber auch so
nicht erlaubt...

2. eine weitere 'Verwendung' durch Dritte 'deines'
Werkes ist - wenn Du es nicht erlaubt hast - so
nicht gestattet...

Tipp...

setze dich mit einem Fachanwalt zusammen und
erläutere den/die Vorgänge...
 

cebito

undefined

Das Original ist freigegeben? Unter welchen Bedingungen? Weitergabe zu gleichen Bedingungen? Und wenn du nur wenig geändert hast, ist es überhaupt DEIN Werk? Fragen über Fragen. Hier hilft ein Link zu den Originalen mit den entsprechenden CC-Regeln und auch einer zu deiner bearbeiteten Version.
 

Haui76

Nicht mehr ganz neu hier

Unter Annahme, dass weder rechte Abgetreten oder anderes mit dem ursprünglichen Urheber Vereinbart wurde:

Angenommen, wir haben eine Grafik, deren Urheber die Verbreitung und Weiterverarbeitung unter Bedingung der Namensnennung gestattet. Ich verändere diese Grafik etwas, aber so, dass man sie noch eindeutig erkennt.

Grundsätzlich erlangst du hier die Urheberrechte nur für die Bearbeitung, und somit muss für die neue Grafik der ursprünglicher Urheber und Bearbeiter für die Verbreitung wie auch Weiterverarbeitung zustimmen.


Ich frage das, weil sich jemand auf seiner Website einfach so an "meinem" Bildmaterial bedient und ich wüsste gern, ob ich dagegen etwas unternehmen kann.

Ist auf "seiner Webseite" ersichtlich, dass diese Grafik von dir bearbeitet wurde und somit zwei Urheber existieren?
Falls nicht, würde ich erst eine freundliche Richtigstellung an den Delinquenten senden.

Ansonsten siehe Post von essdreipro.
 

He-Man

Noch nicht viel geschrieben

Das Original ist unter folgenden Bedingungen freigegeben: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Bei der Grafik handelt es sich um eine anatomische Schaugrafik. Im Original hat mir die Beschriftung (Bestandteil der Grafik) nicht gefallen, also habe ich die entfernt und alles neu beschriftet. Die Beschriftung enthält jetzt Informationen, die im Original nicht vorhanden waren.

Derjenige, der freundlicherweise meine Arbeit verwendet, um mit seiner Website gegen mich zu ranken, hat übrigens keine Quellenangabe gemacht.
 

Haui76

Nicht mehr ganz neu hier

Gemäss den Bedingungen der CC BY 4.0 ist auch deine Bearbeitung an diese Lizenz gebunden.
Veröffentlichung ohne Quellenangabe (Namensnennung) ist ein klarer Verstoss dagegen.
Du wie auch der Urheber des Originals können dagegen vorgehen.

Ein Fachanwalt hilft dir sicher gerne weiter. (Kosten vs Nutzen)
 

He-Man

Noch nicht viel geschrieben

OK. Ist nur das Fehlen der Quellenangabe ein Verstoß oder bedarf es auch meiner Zustimmung, dass er meine Version der Grafik verwenden darf?
 

Haui76

Nicht mehr ganz neu hier

Deine Zustimmung hast du mit der CC BY 4.0 Lizenz bereits gegeben.
Oder verwendest du doch eine andere Lizenz für deine Arbeit? Natürlich ausgewiessen und mit dem Urheber des Originals abgesprochen.

Sicher ist aber, dass die fehlende Namensnennung ein Verstoss bei der CC BY 4.0 Lizenz darstellt, der aber korrigiert werden kann.
Ich denke nicht das du hier einen Richter findest, der diese nachträgliche Anpassung nicht zulassen würde.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Es bedarf auch deiner Zustimmung, denn durch die erlaubte Bearbeitung hast du ein eigenes Werk geschaffen, dessen Urheberrechte du inne hast.
Sich darauf zu berufen, dass du es ja schließlich aus freiem Material erstellt hast, ist kein Argument, denn eben diese Möglichkeit steht dem unberechtigten Nutzer deiner Grafik ja auch zur Verfügung.
Soll er sich die Ursprungsdatei doch nehmen und wenn sie ihm nicht gefällt, darf er gerne Arbeit und Können investieren, um sie für seine Ansprüche aufzubereiten.
Von deiner Arbeit zu profitieren, weil im deine Bearbeitung auch besser gefällt als das Original, geht jedenfalls nicht.

Und dann nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Schreib den Bösewicht an und weise ihn darauf hin, dass du Urheber der von ihm genutzten Grafik bist, diese nicht zum freien Download steht und er sie umgehend (mit Fristsetzung) von seiner Page entfernen möchte, da du dir anderenfalls rechtliche Schritte vorbehältst.
In den meisten Fällen reicht das bereits, um das Thema _für dieses Mal ;-)_ aus der Welt zu schaffen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Ich schreibe hier meine persönliche Meinung, basierend auf der Lizenz wie ich sie verstehe. Ich bin kein Rechtsanwalt und erteile keine Rechtsberatung.

In meinen Augen ist hier kein neues Werk entstanden, die Änderung der Beschriftung ist nicht ausreichend, und die bearbeitete Grafik enthält nach meiner Ansicht auch keine über die Lizenz hinausgehende, besonders zu schützende Inhalte - weder urheber-, persönlichkeits- oder datenschutzrechtlich.
Der TE muss laut Lizenz, bei Veröffentlichung folgende Angaben machen: Urheberangaben, Nennung und Link zur Lizenz und einen Hinweis auf Änderungen.
Der TE veröffentlicht die Grafik ebenfalls unter der CC BY 4.0 und somit kann die dritte Person auch diese Grafik nutzen.
Sinnvoll wäre es, nach meiner Meinung, würde die dritte Person auf seiner Seite, auch diese Person ist an die Lizenz gebunden, folgende Angaben machen: Urheberangaben, Nennung und Link zur Lizenz sowie den Hinweis, dass die Grafik (optional durch den namentlich zu nennenden TE) verändert wurde.

Edit:
Der TE darf den vermeintlichen Bösewicht sicherlich auf die Bedingungen der Lizenz hinweisen, rechtlich gegen ihn vorzugehen, dazu fehlt nach meiner Ansicht die Grundlage. Das ist dem Urheber vorbehalten! Und auch wenn die Lizenz Hinweise auf Veränderungen am Original vorsieht, so besteht nach meiner Auffassung keine Notwendigkeit den TE dafür zu nennen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

virra

lazy lizzard

Hier mal meine persönliche Einschätzung:

• Ohne Erlaubnis darf schon mal niemand was von deiner Seite herunterladen. DAS alleine ist schon ein Verstoß gegen das UrhG.
• Hat die Ursprungsdatei eine Lizenz, die eine Weitergabe gestattet, heißt das noch nicht, dass du deine (geänderte) Version auch weitergeben MUSST.
• I.d.R. ist die Weitergabe mit entsprechender Nennung des Urhebers (des Originales zumindest mal) zu nennen, kommt aber drauf an, was die Lizenz des Original exakt sagt.
• Sich als Urheber auszugeben für ein Werk, dass man nicht erstellt hat, ist auch sicherlich irgendwie abmahnbar.

>>> Fachanwalt fragen, da ist die Chance auf Schadensersatz hoch. Wenn der Klauer ein Profi ist (hört sich so an, was du schreibst), gelten erhöhte Preise für ungefragte und/oder nicht lizenzentsprechende Verwendung.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Eine von einem Urheber erteilte Lizenz kann sich nur auf das Werk beziehen, dass der Urheber anbietet und sich nur an den jeweiligen Nutzer richten, der das Werk von ihm nimmt.
In diesem Falle berechtigt der Urheber zwar auch zur Weitergabe SEINES Werkes, jedoch ist der Lizenznehmer weder zur Weitergabe des Originalwerkes verpflichtet, noch und schon gar nicht zur Weitergabe eines Werkes, das er auf Grundlage des Originals geschaffen hat.
Da zudem Quellennennung gefordert ist, hat jeder Interessierte die Möglichkeit, sich das Original beim Anbieter zu holen.
Und nur so ist es recht und auch logisch, denn wäre es anders, dann könnten wir uns überall alles holen und uns immer darauf berufen, dass der andere es ja schließlich schon hatte und die Lizenzbedingungen quasi pauschal für jeden eventuellen Nutzer des Originals bereits angenommen hatte.
So geht's natürlich nicht und deswegen hat jeder ein Recht an seinem eigenen Werk - egal aus was es letztlich zusammengebaut wurde.

Nichts anderes ist hier in jedem Contest der Fall. Die Tatsache, dass man das Recht hat, ein Original zu verwenden, bedeutet nicht gleichsam, dass andere ein daraus entstandenes Werk benutzen und sich dabei darauf berufen könnten, dass die Bestandteile schließlich freies Material seien, das jeder verwenden darf.
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

dass andere ein daraus entstandenes Werk benutzen
Die Grafik wurde allerdings nicht in ein eigenes Werk eingebettet. Was ich anzweifel ist, dass hier durch die geringfügigen Änderungen ein eigenes Werk entstanden ist. Darauf beruht meine Interpretation der CC BY 4.0 Lizenz.

Edit:
Es spricht aber nichts dagegen, dass der TE die beschriebene Person anschreibt und sie bittet, das Original zu verwenden und es selbst zu bearbeiten. Vielleicht ist die Geschichte dann ja schon vom Tisch!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Panta rhei

Colorjunkie

Die Grafik wurde allerdings nicht in ein eigenes Werk eingebettet. Was ich anzweifel ist, dass hier durch die geringfügigen Änderungen ein eigenes Werk entstanden ist. Darauf beruht meine Interpretation der CC BY 4.0 Lizenz.

Es wurde daran "herumgewerkelt" und es ist also somit mit Sicherheit nicht mehr das Original. Der Urheber des Originals kann aber nur für sein Original Lizenzrechte vergeben.
Wie viel dann "herumgewerkelt" wurde, kann maximal für eine eventuelle Strafhöhe oder die Ermittlung eines Schadensersatzes von Belang sein, aber nicht für die Auslegung des Urheberrechtes.

Mal ganz unabhängig davon, dass anatomische Darstellungen auch in der Beschriftung sehr komplex sein können.
Da kommen schnell etliche Begriffe in jeweils Deutsch und Latein zusammen und wenn, wie vom TE angemerkt, sogar von ihm Beschreibungen hinzugefügt wurden, die im Original nicht mal aufgeführt waren, dann bedeutet das, dass in die Bearbeitung nicht nur mehr oder weniger Fleiß gesteckt wurde, sondern auch noch anatomisches Fachwissen.
Es kann doch gar keine Frage sein, dass die so überarbeitete Grafik nun kein Original mehr ist und also nun in der neuen Fassung das Werk desjenigen sein muss, der es bearbeitet hat.
Und ebenso ist es keine Frage, dass jeder, der sich nun dieser Grafik unerlaubt bedient, den Urheber beklaut und seine Rechte verletzt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Wie viel dann "herumgewerkelt" wurde, kann maximal für eine eventuelle Strafhöhe oder die Ermittlung eines Schadensersatzes von Belang sein, aber nicht für die Auslegung des Urheberrechtes.
Es kann doch gar keine Frage sein, dass die so überarbeitete Grafik nun kein Original mehr ist und also nun in der neuen Fassung das Werk desjenigen sein muss, der es bearbeitet hat.
Das käme nach meiner Auffassung einer Übernahme des Urheberrechts, das zu keinem Zeitpunkt vom Urheber abgetreten wurde, gleich.
Wir sind da offensichtlich, was ja nicht schlimm ist, anderer Ansicht. Um das abschließend zu klären, müsste wohl ein Fachanwalt bemüht werden. Aus diesem Grund nehme ich mich jetzt hier raus.
Vielleicht hat ja jemand schon einen ähnlichen Fall mit einem Rechtsgelehrten besprochen und kann Licht ins Dunkel bringen. Ich für meinen Teil kann nicht mehr zu diesem Thema beitragen!
 

Panta rhei

Colorjunkie

Das käme nach meiner Auffassung einer Übernahme des Urheberrechts, das zu keinem Zeitpunkt vom Urheber abgetreten wurde, gleich.

Warum das denn? Er bleibt doch weiterhin Urheber des/SEINES Originals, aber eben auch nur von diesem.
Er hat die Bearbeitung dieses/seines Originals erlaubt. Damit erwirbt er jedoch nicht gleichzeitig die Urheberrechte an jedweder Bearbeitung, der dieses Original zugrunde liegt oder deren Bestandteil es ist.
Für ihn bleibt alles wie gehabt. Niemand nimmt ihm die Urheberschaft an seiner Grafik. Es kommt lediglich ein Urheber einer neuen/anderen Grafik seinerseits zu entsprechenden Urheberrechten.
 

He-Man

Noch nicht viel geschrieben

Die Meinungen gehen ja nun leider extrem weit auseinander. Offensichtlich ein schwieriges Thema. Sofern sich unter uns kein Rechtsgelehrter befindet, wird sich die Frage anscheinend nicht abschließend beantworten lassen und vielleicht nichtmal dann.

Trotzdem danke ich euch für eure rege Teilnahme. Immerhin habt ihr mir ein paar interessante Denkanstöße gegeben. Ich werde erstmal versuchen, mich mit dem Bösewicht so zu einigen. Mal schauen, was dabei herauskommt.
 
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