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Antworten zum Thema „DSGVO: Wie geht es nach dem 25.05.2018 weiter?“

apri

Chaos rockt..

Ich frage mich gerade, wie es nach diesem Datum bei den Contests weitergehen soll
auch in Bezug auf bereits vorher erstellte Bilder und Composings.
Müssen die alten Bilder gelöscht werden, auf denen Personen zu sehen sind
und dürfen bei neuen Composings ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine Personen mehr zu sehen sein?

Wäre schön, wenn man da rechtzeitig Klarheit bekäme, da nach der neuen Gesetzgebung
ja auch eine bereits erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann...
 
Zuletzt bearbeitet:

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Müssen die alten Bilder gelöscht werden
Was war bleibt so wie es zum damaligen Zeitpunkt war.

da nach der neuen Gesetzgebung
ja auch eine bereits erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann
Ja, so ist es, zumindest theoretisch.
Zur Zeit diskutieren Rechtsgelehrte noch immer. Geurteilt wird in Deutschland nicht nach dem Gesetz sondern nach den Kommentaren und den erfolgten Urteilen. In der Kommentarliteratur wird über viele Unklarheiten geschrieben und darüber das erst Urteile Klarheit bringen werden. Die Verfasser des Gesetzes waren nicht mal in der deutschen Sprache fit. Es gibt viele Artikel die mehrdeutig sind.

Ein Model stimmt der Veröffentlichung und dem Verkauf des Bildes zu und zieht später die Genehmigung zurück.
Wer haftet denn dann für die Produktion von 100000 Katalogen in denen das Bild abgedruckt wurde?

Die DSGVO geht nicht so weit. Auch die Verfasser haben nicht so weit gedacht. Warum also sollten wir darüber nachdenken.
Wir werden in den nächsten Jahren bestimmt einiges zu lachen haben über dieses (gut gemeinte) Gesetz.
Die gleichen Leute haben gerade krosse Pommes verboten. Als nächstes werden Toaster und Heimfritteusen verboten und wir bekommen eine Pommespolizei.

grüße
 
Wir werden in den nächsten Jahren bestimmt einiges zu lachen haben über dieses (gut gemeinte) Gesetz.
Ja, wird bestimmt lustig werden und damit sind jedenfalls die Zukunftsängste einiger Berufssparten gebannt. Nur sind das wieder solche, die schon bisher entweder für ungenau und schlampig formulierte Gesetze oder durch das Aufstöbern von Lücken und Schleichwegen durch solche auch ganz gut gelebt haben.
Gut gemeint ist selten gut.
 

Rata

Hab mal meinen Entwurf vom 16.02.2018 rausgesucht, der war für @liselotte gedacht. Er machte sich Sorgen und war verwirrt. Abgeschickt hab ich den nicht mehr, war erkennbar noch nicht fertig und geriet dann in Vergessenheit oder ich hatte mich wieder über irgendwas im Forum geärgert :D

Aber die Links sind für Euch interessant :)

--- Textdatei ---
Fotorecht - In Arbeit





Danke so richtig kapiert habe ich das nach schnellem Überfliegen nicht

MfG


Hihihi...!


Ich warte schon seit rund zwanzig Jahren genau darauf :cool:

Damals kaufte ich meine erste digitale Kamera. Mir war klar, daß alles, was ich mit ihr aufnähme, in Nullen und Einsen zerlegt würde und die diversen und durchaus verschiedenen Datenschutzgesetze der einzelnen Länder „greifen“ würden.

So, wie Juristen nun mal denken, ist es nur logisch, daß hier wieder eine neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahme samt sprudelnder Geldquelle aufgelegt und erschlossen wird. Mich wundert nur, daß das nicht schon früher geschah...

<ergänzen>

Im Klartext und runtergebrochen auf das Verständnisniveau des Nichtjuristen:

Nach dem 25.Mai wird es zumindest innerhalb der EU dann teuer werden (können), wenn auch nur entferntere Gewinnerzielungsabsichten mit der Aufnahme (!) eines Photos verbunden sind oder sein könnten, vorausgesetzt, man hat als Urheber nicht einen expliziten Vertrag mit jeder (!) abgebildeten Person vor (!) Anfertigung der Aufnahme geschlossen.

Das gilt für jeden „Pixelhaufen“, der umgangsprachlich als „Foto“ oder „Photo“ bezeichnet wird.


Als Urheber ist man verantwortlich, egal was später aus dem 'Werk' werden wird.

Die Verantwortlichkeit beginnt mit der Aufnahme, also mit Druck auf den Auslöser.



Warum die EU diese EU-DSGVO angeleiert hat, was man sich dabei „gedacht“ hatte — SCNR! —, liest man am Besten in den gelisteten 173 (!) Gründen nach.



Fazit


In seinen zu erwartenden Auswirkungen Realsatire pur [made by EU *)] und uns werden künftig kafkaeske Zustände auf das Trefflichste unterhalten. Wer mag, kann sich ja mal durch die Gesamtheit der Rechtsnormen der EU-DSGVO durchwühlen. Viel Spaß!



Die EU hat aber noch mehr in der Pipeline; besonders der weitere Ausbau des (sogenannten) „harmonisierten Urheberrechts in der Europäischen Union“ wird noch echt lustig werden.

<ergänzen>



Lieber Gruß

Rata



*)Wie das genau abläuft mit der Europäischen Gesetzgebung, das wird Euch hier erklärt. Den Verlinkungen bitte ich zu folgen

Einfach mal ein paar Abende lesen und — wie ich — künftig nur noch Blümchen und wehrlose Sachen phototographieren :p...:D


Lieber Gruß
Rata
 

Rata

Zu grundsätzlichen Thematik kann ich Euch auch noch zwei Jura-Podcasts von Marcus Richter & Thomas Schwenke empfehlen, zu beziehen über http://rechtsbelehrung.com:

DSGVO: Alles zur EU-Datenschutzgrundverordnung – Rechtsbelehrung Folge 54 (Jura-Podcast) vom 5.04.2018

und

DSGVO: Datenschutzerklärung FAQ – Rechtsbelehrung Folge 55 (Jura-Podcast) vom 24.04.2018


Beide sind recht lang, ... die Beiträge, nicht die Gesprächspartner :p



Lieber Gruß
Rata
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Irgendwann wird die Zeit kommen, (ich bete jetzt schon, dass es nicht kommt) dass überhaupt fotografieren verboten wird, bis auf die eigene Selfies.
Vor kurzem wollte ich eine schöne Blume am rande eines Schrebergartens fotografieren, die Blume war außerhalb des Gartens; prompt tauchte erbost der Gartenherr und untersagte mein Vorhaben. Toll, oder?
 
Habe gerade das hier herin bekommen. Vielleicht interessant...

PS: Wenn das als Werbung verstanden wird, was jetzt nicht meine Absicht war, darf ein Mod meinen Beitrag auch wieder löschen. ;)
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Je mehr Unbedarfte ihre Bilder in Asozialen Netzwerken zeigen, desto paranoider reagieren andere auf das Fotografieren. Aber vielleicht war die schöne Blume eine Mohnblume und wurde nicht zum Anschauen angebaut.:D
Ach so, ich habe noch nicht erwähnt, dass ich in KEINE sozialen Netzwerke aktiv bin ...
Von Blumen habe ich sowieso null Ahnung, aber ich glaube, waren Krokusse.
 

Knut1

Nicht mehr ganz neu hier

Nachdem ich heute hier in zwei Foren von dieser Wahnwitzigen DSGVO fürs Fotografieren gestoßen bin
und einige Zeit mit lesen derselbigen verplembert habe bin ich zu dem Entschluss gekommen meine private webseite abzusschalten und meine Kamera wegzuwerfen.
Da haben die Id...n der EU das Gurken gerade biegen Gesetz ja noch getoppt
Sorry für den Gefühlsausbruch bin aber auf 180..
Gruß
Knut
 

apri

Chaos rockt..

Die " Risikofaktoren"
eigene Webseite und (a)soziale Netzwerke fallen bei mir schon mal weg.
(Um eine Webseite zu erstellen bin ich zu doof, aber für die Netzwerke nicht doof genug..:D)

Mir ging es jetzt darum, wie die Composings, die wir hier erstellen gewertet werden,
wenn Personen darauf zu sehen sind.
Wenn man Stocks von Pixabay und Co. verwendet und die darauf (evtl.) abgebildeten
Personen plötzlich auf die Idee kommen, dass man doch wunderbar sein Einverständnis
widerrufen kann um dann anschließend die Nutzer der Stocks zu belangen und abzuzocken,
dann ist Schluss mit lustich... <--(Rata das ch ist Absicht..:p)
 

liselotte

Bärliner Jung

Vor kurzem wollte ich eine schöne Blume am rande eines Schrebergartens fotografieren, die Blume war außerhalb des Gartens; prompt tauchte erbost der Gartenherr und untersagte mein Vorhaben. Toll, oder?
Und Du bist weg gerannt?
Panoramafreiheit Du warst hoffentlich nicht bei denen auf dem Grundstück

Wenn man Stocks von Pixabay und Co. verwendet und die darauf (evtl.) abgebildeten
Personen plötzlich auf die Idee kommen, dass man doch wunderbar sein Einverständnis
widerrufen kann um dann anschließend die Nutzer der Stocks zu belangen und abzuzocken,
Da sind die doch schon als CC gelistet
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Ich hab heute morgen zu dem Thema etwas schriftliches bekommen

Also, zurück zur analogen Fotografie.
Schade das unsere deutschen Politiker so dumm sind das sie nicht mal die EU-Vorgaben umsetzen können.
GroKo setzen, 6!
Hier wird jetzt die Unfähigkeit und die Untätigkeit unserer Regierung für jeden der etwas abbilden möchte, sowohl geschäftlich als auch privat, zum Verbot für Fotos und Filme.
Schande auch über die die sie wieder gewählt haben, denn das Gesetz ist ja schon seit 2 Jahren in Kraft.

Ich habe im Kühlschrank noch einen Karton voll mit Diafilmen. Gut das ich sie noch nicht weggeschmissen habe.
Jetzt muss ich nur noch eine Digitalkamera kaufen. (Danke Liselotte, hier liest wenigstens einer mit)
Fehler meinerseits, natürlich eine Analoge. Ich hab meine mal verschenkt.
Oder ich male in Zukunft alles…

grüße
ralf
 
Zuletzt bearbeitet:

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Wäre schon, wenn man da rechtzeitig Klarheit bekäme, da nach der neuen Gesetzgebung ja auch eine bereits erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann...
Das war auch bisher im deutschen Datenschutz und beim Bildrecht so. Du musst beim nachträglichen Zurückziehen allerdings triftige Gründe vorweisen. Und wenn Geld geflossen ist, haben wir einen geschäftlichen Vorgang, da geht das gar nicht so einfach. Das hat sich sich nach meinem Kenntnisstand auch nicht verändert.

Die DSGVO ist bis auf ein paar Details ziemlich genau das deutsche Datenschutzgesetz. Nur Länder, die bisher keine Datenschutzrichtlinien erlassen haben, kommen jetzt ins rudern.

Abgesehen davon ist die DSGVO eine europäische Verordnung mit Gesetzescharakter; da ist nichts mit "regionaler Umsetzung" oder Anpassung. Und wer jetzt unangenehm aufwacht, hat einfach bisher in Deutschland seine Hausaufgaben nicht gemacht. Wer sauber seine Prozesse dokumentiert, braucht fast nichts machen.
Abmahner und Anwälte reiben sich natürlich die Hände, kann man jetzt doch panischen Kunden leicht das Geld aus der Tasche ziehen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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