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Antworten zum Thema „DSGVO: Wie geht es nach dem 25.05.2018 weiter?“

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Fazit
In seinen zu erwartenden Auswirkungen Realsatire pur [made by EU *)] und uns werden künftig kafkaeske Zustände auf das Trefflichste unterhalten. Wer mag, kann sich ja mal durch die Gesamtheit der Rechtsnormen der EU-DSGVO durchwühlen. Viel Spaß!
Rata, bei allem Verständnis und Wertschätzung für Dich: DSGVO behandelt die maschinelle Verarbeitung von Daten, deine Verlinkung behandelt das Urheberrecht. Das sind zwei paar Schuhe.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Die DSGVO ist bis auf ein paar Details ziemlich genau das deutsche Datenschutzgesetz.

Bitte, bitte lies die DSGVO einfach mal durch. Wenn Du so schreibst hast Du weder die Verordnung noch die fachlichen Kommentare dazu gelesen.
Du musst beim nachträglichen Zurückziehen allerdings triftige Gründe vorweisen
Nein, muß ich nicht. Im Gegenteil. Wenn nicht ein Portrait durch Auftrag von mir hergestellt wurde darf erst gar kein Foto gemacht werden. Die Speicherung und die Verknüpfung der Daten geschieht bei der Aufnahme und nicht wenn später irgend etwas mit dem Bild gemacht wird.
Gebe ich dem Eventfotografen mündlich die Genehmigung das er ein Foto machen darf, hat er später das Problem, denn der Nachweis muss durch ihn geführt werden. Das übliche Bild in unserem Gemeindeblättchen vom Kindergarten "Bienchen" ist nicht mehr, oder nur noch mit hohem bürokratischen Aufwand, durchführbar, der Fotograf gehört eben in der Regel nicht der institutionellen Presse an. Fotos vom Hexenfeuer nächste Woche, auf dem man Personen erkennen kann, wird es im Gemeindeblättchen zumindest nicht mehr geben. Und wenn jemand dort fotografiert verstößt er bereits bei der Aufnahme gegen die Verordnung und wenn er die gespeicherte Aufnahme mit sich rumträgt erneut und wenn er sie auf seinen Rechner transferiert auch noch mal.

grüße
Ralf
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Jegliche elektronische Verarbeitung von Daten wird erfasst.
Jegliche Erfassung und Verknüpfung von Daten wird nach der DSGVO geregelt, nicht nur digitale Daten.
Wenn ich ein Verfahrensverzeichnis führen muss muss dort auch die Speicherung analoger Daten erfasst sein.
Letztlich ist der Austausch von geschäftlichen Visitenkarten mit aufgedrucktem Namen des Angestellten eine Speicherung der Daten und nach DSGVO nicht mehr zulässig. Dort sind der Name des Angestellten mit der Firma für die er arbeitet verknüpft.

Es geht bei der DSGVO weder um maschinelle noch um digitale Daten.
Es wird im Grundsatz verboten Daten von natürlichen Personen zu speichern. Automatische Ausnahmen gibt es nicht.

grüße
ralf
 

virra

lazy lizzard

Bedeutet das also, dass auch das Filmen von Leuten per Überwachungsvideo obsolet ist?
Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass dieses ominöse Gesetz ab dem Stichtag auch nur zu 3% Anwendung findet....

Ich hab heute morgen zu dem Thema etwas schriftliches bekommen

...
Vielen Dank für den wertvollen Beitrag.
Ich gehe davon aus, dass du die Erlaubnis hast, das hier zu veröffentlichen. Frage: ist es erlaubt, das weiter zu verbreiten? Oder gibt's evtl einen offiziellen Link deines Anwaltes, wo man drauf verweisen könnte?
 

Rata

Es wird im Grundsatz verboten Daten von natürlichen Personen zu speichern. Automatische Ausnahmen gibt es nicht.

grüße
ralf


Was für ein Quatsch!
idiot.gif

Es wird (neu) nur klargestellt, daß vor Datenerfassung aufgeklärt werden muß, daß dokumentiert werden muß und welche Auskunfts- und Berichtigungsansprüche der Einzelne anschließend (vulgo: später) hat.
Alles andere ist alter Wein in neuen Schläuchen.


Mit Verlaub, Ralf, Deine juristischen Interpretationen bringen mich wiederholt zum Lachen.
Sei mir bitte nicht bös, ist aber so. Studier' erst mal... :(


Lieber Gruß
Rata
 

virra

lazy lizzard

Was denn für Sonne? ;)

Danke für die Links. Ich nerv mich nicht, hat eher den Effekt von zurücklehnen und sich interessiert wundern.
Trotzdem nochmal die Frage nach der Info deines Anwalts. Ich würde mir gerne den Spaß erlauben, das unserem digitalisierungs-Oberguru zu senden. Besonders unter dem Aspekt, dass gerade ne neue Arbeitsanweisung zum Thema Bilder in unserem Haus entsteht und ich am Ende die bin, die ggfs den Quatsch ausbaden muss.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Deine juristischen Interpretationen bringen mich wiederholt zum Lachen.
Mit meinem Verlaub. Du solltest mal über Deine aufgeblasenen Sprüche nachdenken.
Wenn Du lesen kannst empfehle ich Dir die Lektüre des obigen Aufsatzes oder diese Fachlektüre.
Es handelt sich bei meinem Geschriebenen nicht um meine Interpretationen, sondern die von Rechtsexperten die ich nur wieder gegeben oder verlinkt habe.

Art. 4 Ziff. 2 DSGVO :
Verarbeitung“ ist jeder – mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren – (Anmerkung: mit oder ohne Computer bzw. Software) ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“.
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/ schrieb:
Datenverarbeitung ist also das Fotografieren, selbst wenn keine Person als Motiv aufgenommen wurde, aber Daten des Fotografen erfasst werden, die Bildbearbeitung, die Verschlagwortung, das Speichern der Bilddateien samt Backup, der Upload der Bilddateien in einen Cloudspeicher oder auf eine Webseite, die Übermittlung an einen Online-Printdienstleister, der ggf. sogar eine Nachbestellfunktion für die fotografierten Personen anbietet, die Übermittlung an eine Bildagentur, eine Werbeagentur, die Speicherung und Archivierung der Fotos, ja sogar das Löschen der Fotos etc.
Ist doch einfach zu verstehen oder? "mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren"
Die wohl einzige Ausnahme für die Nutzung, Speicherung, etc. ist die Nutzung durch natürliche Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
Da bei einer analogen Aufnahme keine Daten nach IPICT Standard mit in der Bilddatei gespeichert wird ist das eben keine Verarbeitung nach DSGVO, solange keine Person als Motiv aufgenommen wurde.
Wer gerne spontane Fotos macht darf sie, sobald sie personenbezogene Daten enthalten, zwar für sich aufnehmen, aber nicht rumzeigen.

Die Verarbeitung ist also bereits das Fotografieren. Und vor der Verarbeitung muss der Fotografierende über das Recht verfügen diese personenbezogenen Daten überhaupt in Form eines Bildes zu verarbeiten/aufzunehmen.

Also, nächste Woche ist bei uns hier auf dem Feld ein großes Hexenfeuer. Da kommen und saufen jedes Jahr hunderte Leute. Wenn der Fotograf dort ein Bild aufnehmen möchte was später dann im Gemeindeblättchen abgedruckt wird kann er das aktuell nach dem UrhG und Kuk machen. Er darf halt nicht den total besoffenen aufnehmen.
Nach dem 25.Mai muss er vor der Speicherung, also vor der Aufnahme entweder jeden Besoffenen und auch alle anderen Personen aus dem Bild jagen oder sich vorher von jedem die Genehmigung holen. Denn der Fotograf macht die Fotos eben nicht nach der Ausnahme privat. Und der Anwendungsvorrang der DSGVO setzt sie vor UrhG und KuK.

https://www.it-recht-kanzlei.de/neue-datenschutzgrundverordnung-auswirkung-deutsches-datenschutzrecht.html schrieb:
Weil die DSGVO Innerhalb ihres Geltungsbereichs Anwendungsvorrang genießt, ist anzunehmen, dass maßgebliche Abschnitte des BDSG durch die Rechtswirkungen des neuen europäischen Rechtsaktes verdrängt werden


grüße
ralf
 
Zuletzt bearbeitet:

Rata

Mit meinem Verlaub. Du solltest mal über Deine aufgeblasenen Sprüche nachdenken.

Versprochen! :D
Aber nur unter der Voraussetzung, daß Du mal einen Kurs in Rechtschreibung und Interpunktion belegst und wenigstens einen Grundkurs in Jura bei Deiner örtlichen VHS.
Auf jedem der drei Gebiete wirfst Du gerne einiges durcheinander ;)


Hinweis: was bitte hatte ich hier schon geschrieben?


Dein Satz da oben ist trotzdem Kokolores, es wird nichts verboten! Dein Handeln wird lediglich an europaweit einheitliche, neue, klare und geregelte Voraussetzungen geknüpft; der kleine, feine juristische Unterschied ;)


Lieber Gruß
Rata
 

apri

Chaos rockt..

Da sind die doch schon als CC gelistet
Das heißt ja nur, dass der Ersteller auf seine Urheberrechte verzichtet,
aber es schließt nicht die Rechte abgebildeter Personen ein.

Wenn das "Model" sein zuvor gegebenes Einverständnis jetzt widerruft,
muss das Bild ja wohl entfernt werden.

Hab ich jetzt so ein Bild verwendet, (ohne zu wissen, dass es mittlerweile
entfernt werden musste) läuft mein gesetzter Quellenlink irgendwann ins Leere
und plötzlich bin ich dann möglicherweise Beschuldigte, ein nicht freigegebenes Bild
verwendet zu haben.
(...obwohl es zum Zeitpunkt der Verwendung noch als CC0 gekennzeichnet war )
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

Gibt es dann eigentlich Sonderregelungen für die Presse? Wenn nicht, dann heißt es ansonsten doch plötzlich "Husten, wir haben ein Problem", denn ausschließlich Stilleben will doch niemand auf Dauer in der Zeitung sehen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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