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Antworten zum Thema „Forum, Composing und DSGVO“

D

dreamie

Guest

da ja überall hysterie herrsch in sachen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
die nun EU weit gilt, hab ich mal ein paar fragen oder anmerkungen oder diskussionsbedarf.
weiß nicht recht, wie ich das für mcih formulieren soll.

1. composings:
wie schaut das nun aus, wenn ich im composing einen stock mit einer person verwende?
stockgeber sagt: kannste benutzten. bei pixabay ist es in der regel CC bei deviantart steht: nenne meinen namen als fotografen und alles ist schick
muß ich mir jetzt von jedem stockgeber eine einverständniserklärung zeigen lassen, ob das model auch einverstanden ist.
wie schaut das aus, wenn der stockgeber gar nicht in EU beheimatet ist?

2. wenn ich eigenes material nutze, muß ich jetzt nicht nur das bild wo hochladen und verlinken und sagen: meins, sondern auch ne einverständniserklärung von dem abgebildeten model beibringen?

3. wie hält es das forum allgemein mit datenschutz?

4. in dem zusammenhang nochmal die frage:
wie steht es mit dem bilderschutz?
oder wird der nachwievor ignoriert?
 

Rata

Jetzt bin ich aber mal gespannt :D:D:D

Ich frage mich natürlich, liebe @dreamie, wie es Dir gelingen will, von den Verantwortlichen des Forums eine Rückäußerung oder Stellungnahme, Einschätzung oder wenigstens ein »Piep!« ;) zu erhalten, ohne die direkt anzusprechen :rolleyes:


Lieber Gruß
Rata
 

haschelsax

Panoramikus

Teammitglied
PSD Beta Team
Ich glaube irgendwann werden sich alle Foto, Composings o.ä. auf denen Personen abgebildet sind, hier nicht mehr zeigen lassen aus Angst vor irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen.
Der Gesetzgeber lässt zu viele Dinge im Unklaren bzw. die Abmahnmafia nutzt die Unkenntnis vieler aus, um abzukassieren.
Übrig bleibt ein weiterer Rückgang aller derjenigen, die an Contests teilnehmen wollen.
 
M

Moin

Guest

muß ich mir jetzt von jedem stockgeber eine einverständniserklärung zeigen lassen, ob das model auch einverstanden ist.
wie schaut das aus, wenn der stockgeber gar nicht in EU beheimatet ist?
2. wenn ich eigenes material nutze, muß ich jetzt nicht nur das bild wo hochladen und verlinken und sagen: meins, sondern auch ne einverständniserklärung von dem abgebildeten model beibringen?

Soweit ich das verstehe, ist wie bisher der Verkäufer in der Verantwortung und nicht der Käufer, daher also die Agentur und dahinter der Fotograf, die haben dann die Nachweispflicht, wenn es eine Nachfrage o.ä. gibt. Stockfotografien sind ja auch oft aus Shootings, die sind vertraglich geregelt und davon anscheinend nicht betroffen. Widerrufsmöglichkeiten gab es immer schon und die galten dann ab Widerruf, nicht rückwirkend. Es ist wirklich schwer, sich darüber zu informieren, da ja anscheinend auch viele Rechtsprofis das Ganze unterschiedlich interpretieren. Ich vermute, dass Bildagenturen dazu übergehen werden, solche Einverständniserklärungen von Personen mit einzufordern, damit die Bilder zum Verkauf akzeptiert werden...

Bei eigenem Material sollte Dir selbst eine Einverständniserklärung vorliegen, damit Dir kein Schaden daraus entsteht, wenn Dein Model nicht mehr veröffentlicht werden möchte, da bist Du dann in der Verantwortung. Das warst Du aber vorher auch schon, jetzt steht da eben nur etwas mehr drinnen.

Ich bin jedenfalls sehr gespannt, wie sich die DSGVO auswirken wird, denn bisher ist es recht schwer zu durchschauen. Thematisiert wird oft nur der Hochzeits-, Sport und Street-Fotograf, aber man erfährt kaum etwas über die Auswirkungen eines Widerrufs und ähnliches. Zumindest kann man sagen, dass die DSGVO nicht rückwirkend gilt, daher kann alles, was bisher veröffentlicht wurde noch verwendet werden. Allerdings ist das alles natürlich nur aus meiner Sicht betrachtet :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Rata

Ich glaube irgendwann werden sich alle Foto, Composings o.ä. auf denen Personen abgebildet sind, hier nicht mehr zeigen lassen aus Angst vor irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen.
Der Gesetzgeber lässt zu viele Dinge im Unklaren bzw. die Abmahnmafia nutzt die Unkenntnis vieler aus, um abzukassieren.
Übrig bleibt ein weiterer Rückgang aller derjenigen, die an Contests teilnehmen wollen.
Vielleicht ist von Interesse für Euch:

Nun haltet mal die Füße still! :D
Ist doch alles im Fluß :ironie:




Lieber Gruß
Rata
 
D

dreamie

Guest

Jetzt bin ich aber mal gespannt :D:D:D

ich auch!

vielleicht sind @Stefan und @Matthias auch gespannt :D


Hatte dazu auch schon einen Thread erstellt,
aber auch keine wirklich brauchbare Erklärung bekommen.;)

und warum hast du mir dann keinen link geschickt



Ich glaube irgendwann werden sich alle Foto, Composings o.ä. auf denen Personen abgebildet sind, hier nicht mehr zeigen lassen aus Angst vor irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen.

das befürchte ich auch


Der Gesetzgeber lässt zu viele Dinge im Unklaren bzw. die Abmahnmafia nutzt die Unkenntnis vieler aus, um abzukassieren.
Übrig bleibt ein weiterer Rückgang aller derjenigen, die an Contests teilnehmen wollen.

und auch das letztere befürchte ich

abmahnmafia darf glaube nur aktiv werden, wenn es einen wettbewerbsvorteil verschaft. aber so das, was ich in den letzten wochen (auch aus beruflichen gründen) zum thema gelesen habe, gilt wohl nicht bei so einem gesetz, wenn man was nicht korrekt aus unkenntnis umgesetzt hat
da kämen dann höchstens die bußgelder von den einschlägigen instituionen, aber das ist nicht abmahnung


Bleiben im Härtefall nur noch Personen von hinten,
komplett vermummte Personen, Geköpfte und Skelette übrig..:D:oops:

ich fürchte mich vor nur noch zuckersüßen tierbildchen

Soweit ich das verstehe, ist wie bisher der Verkäufer in der Verantwortung und nicht der Käufer, daher also die Agentur und dahinter der Fotograf, die haben dann die Nachweispflicht, wenn es eine Nachfrage o.ä. gibt.

problem ist ja auch: stockgeber (z.b. die beliebte faestock) sitzt in australien, wir wissen nicht wo das model aufgenommen wurde, und wir verarbeiten in europa weiter.!

Warum habe ich kein gutes Gefühl dabei? :confused:
weil es richtig ist an dieser stelle kein gutes gefühl zu haben!
 
L

Lindhane

Guest

Sehr gut, dass diese Diskussion angestoßen wurde :daumenhoch

Wie sieht das in Zukunft denn bei Composings für Contestteilnahme aus?

Dies Frage weite ich einmal auf die Verwendbarkeit von Modelstocks, sowohl von Pixabay als auch von deviant Art, aus. Gerade wir Contest - Mods müssen da eine klare Richtlinie haben, nach der wir die Stockkontrollen durchführen, @Stefan, @Matthias, @dkarvounaris....


Ersetze das doch durch "noch", zumindest was unsere Contests hier angeht. Wenn es wirklich in die Richtung geht, dass Modelstocks nicht mehr verwendbar sind, obwohl Stockgeber dies erlauben, resp. die Bilder unter CC0 veröffentlicht sind, weil wir von den auf den Bildern abgelichteten Personen eine Klage an den Hals kriegen...

.... dann können wir die Contests hier dicht machen, weil dann keiner mehr mitmacht... :(
 
M

Moin

Guest

problem ist ja auch: stockgeber (z.b. die beliebte faestock) sitzt in australien, wir wissen nicht wo das model aufgenommen wurde, und wir verarbeiten in europa weiter.!

Guten Morgen, das müssen wir doch auch gar nicht wissen, genauso wie bisher. Solange wir Bilder legal erwerben und lizenzkonform damit umgehen, ob kostenlos oder käuflich, ist der Anbieter verantwortlich und damit haftbar und nicht der Verwender. Darum sind die Quellen wichtig, damit man unter Umständen angeben kann, woher das Bild stammt.

Alles in allem geht es auch nicht in erster Linie um Bilder, die in Stockagenturen angeboten werden (sonst hätte man doch schon lange dramatische Artikel von Shutterstock, Getty & Co. überall gelesen), es geht um die grundsätzliche Datenerfassung von Personen z.B. direkt beim Fotografieren. Sobald diese Bilder in Agenturen angeboten werden, muss man als Nutzer davon ausgehen können, dass diese Bilder verwendbar sind, das war ja bisher auch so. Was nun kommen wird, ist mehr Aufklärung und Information, dass persönliche Daten erfasst werden und was mit diesen Daten passiert, auch beim Fotografieren, und die Dokumentation, dass das Informieren erfolgt ist.

Und die neue Verordnung gilt nicht rückwirkend, bei zu großer Unsicherheit verwendet man eben erstmal Bilder, die älter sind als Mai 2018 :)
 
M

Moin

Guest

übergangsfrist von eben diesen zwei jahren.
Angewendet werden muss sie ab dem 25. Mai 2018. Diese ganzen Sorgen klären sich bestimmt in den nächsten Wochen, denn auch die Bildagenturen müssen ja nachziehen mit weiteren Informationen und es wird sicher noch Anpassungen geben, die das Ganze wieder etwas entzerren :)
 
D

dreamie

Guest

naja
sorgen
mach ich mir wenige
außer das sich hier keiner der admins zu äußert

@Stefan @Matthias
wie schaut das in sachen DSGVO bei psd-tutorials aus?

anwendung sollte sie schon die letzten 2 jahre gefunden haben, jetzt muss sie zwingend umgesetzt werden.

ach ja … ich möchte jetzt nicht zwanghaft beruhigt werden :p
ich bin ganz ruhig, ich möchte nur antworten vom vorstand der seite
 

Rata

Weiß hier jemand, warum dreamies Account nun auf Gaststatus steht? Liegt es vielleicht daran, daß auf die mehrfachen Anfragen im Zusammenhang mit der EU-DSGVO bei der Forenadministration nicht eine Antwort einging?

Informationen gerne per PM.


Lieber Gruß
Rata
 
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