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Antworten zum Thema „Foto-Bildrechte "verkaufen"“

Pixxelfresser

Noch nicht viel geschrieben

Hallo Leute,
die Frage ist evtl. etwas tricky: Ich habe für eine Gemeinde Ansichtskarten entworfen. Anstelle der teuren Fotos vom Profi wollen die nun meine Fotos kaufen, die sie (für diesen Zweck) viel besser finden. Eigentlich bin ich ja Grafikdesigner und nun habe ich mich schon dumm und dämlich gesucht, was man da so verlangen kann. Sie wollen alle Rechte an den Bildern.
Was sagt ihr? Hat jemand eine Hausnummer? Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Ich bin ja kein Fotograf ...

Vielen Dank für ein paar Infos!
pixxelfresser
 
Ich bin ja kein Fotograf ...
Ich weiß nicht, in welchem Land Du bist, doch vermutlich gibt es auch bei Dir gewerberechtliche Hürden. Wenn Du für die Fotos Geld bekommst, kann Dich jeder Fotograf, der einen Gewerbeschein hat, deswegen anzeigen, möglicherweise auch die zuständige Kammer oder wer auch immer die gesetzlich anerkannte Vertretung der Berufsgruppe ist. Nur wenn Du bestimmte Rechte an Deinen Fotos anderen überlässt, ohne dafür Leistungen zu bekommen, werden solche Anzeigen zwar nicht unbedingt ausbleiben, doch vermutlich nicht erfolgreich sein. Jedenfalls solltest Du entweder einen Gewerbeschein besitzen oder einen wasserdichten, schriftlichen Vertrag mit dem Empfänger der Bildrechte abschließen, eine Beratung durch einem Anwalt kann da nicht schaden.
 

Pixxelfresser

Noch nicht viel geschrieben

Uups - das wußte ich nicht. Ich dachte, wenn ich das Foto selbst gemacht habe, kann ich doch damit machen, was ich will?

Na bloß gut, dass ich gefragt habe. Danke! Dass die Rechte der Fotografen so weit gehen ... ?!
Ich werde meinen Kunden darauf hinweisen und die Fotos dann eben als "Liebesdienst" verbuchen.

Vielen Dank und Grüße,
pixxelfresser
 

DeBr

Aktives Mitglied

Also meines Wissens nach steht da keine große Hürde, Gewerbe sollte schon angemeldet sein, da du ja Einnahmen dadruch erhältst, aber da reicht wohl ein Kleingewerbe als "Fotodesigner" oder what ever, ist ja nun schon lange kein geschützter Beruf mehr der Fotograf, wenn ich da nicht arg was verschlafen habe ;)
 

mek68

epibriere gerne

Ein angemeldetes Gewerbe ist nicht zwingend erforderlich - solange Du nur hin und wieder etwas einnimmst.
In D kann man z.B., um sein Hobby (Fotoausrüstung) ein wenig zu finanzieren, hin und wieder etwas dazuverdienen. Es genügt eine ausgestellte Quittung, welche das Finanzamt auch akzeptiert. Natürlich ohne die MwSt. ausstellen, sollte klar sein.
Den genauen Betrag, bis zu wieviel € man pro Jahr dazuverdienen kann, weiss ich leider nicht mehr. Das war eine Prozentzahl vom gekauften Equipment. Aber hier hilft in jedem Land ein kurzer Anruf beim Finanzamt, die sind nämlich meist sehr hilfsbereit :)

Was den Preis betrifft: Alle Rechte sind natürlich teurer als z.B eingeschränkte Rechte bzw. Recht auf Verwendung für eine gewisse Zeit. Rechte für 10 Postkarten pro Bild sind günstiger als wenn sie eine Auflage von 10.000 Stück drucken lassen.
Frag Dich, was sie Dir wert sind, wieviel Zeit und Know-How du reingesteckt hast, dann rechnen mal Deinem Stundenlohn

Und achte darauf, daß sie Deinen Namen auf den Postkarten nennen - sofern Du das wünschst natürlich.

Viele Erfolg
 

Pixxelfresser

Noch nicht viel geschrieben

Aha, also doch nicht so'n heißes Pflaster, wie anfangs beschrieben. Natürlich unter Beachtung gewisser Regeln - schon klar!
Das waren echt sehr hilfreiche Antworten - vielen Dank dafür - ich seh' das jetzt klarer und hab erst mal 'ne Marschrichtung. Auch, wo ich mich noch weiter informieren werde.

Danke euch allen!
Grüße,
pixxelfresser
 
E

essdreipro

Guest

das kann zu einem " heißen Pflaster" werden, wenn Du finanzrechtlich Fehler machst...

meine - positive - Erfahrung... rufe doch einfach vorab bei deinem zuständigen FA an,
schildere den Sachverhalt und lass' dir PROFESSIONELLE Ratschläge geben...

kann nämlich durchaus sein, dass dein FA etwas anders sieht, oder handelt, als die
FA's der hier Beteiligten...
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

Und wenn du eine Quittung untschreibst oder eine Rechnung ausstellst, dann sollte dort der Vermerk stehen: "Betrag enthält keine USt gemäß §19 UStG" (UStG=Umsatzsteuergesetz). Dies bezieht sich auf die nicht notwendige Berechnung der sogenannten Mehrwertsteuer aufgrund von deinen zu geringen Jahresumsätzen. So einen Hinweis brauchen die Auftraggeber meistens für ihre Buchhaltung, damit sie die Nichtbuchung der Umsatzsteuer entsprechend belegen können. Für dich ist es dann auch ein Quäntchen sicherer gegenüber der Fiskalität.
 

apri

Chaos rockt..

meine - positive - Erfahrung... rufe doch einfach vorab bei deinem zuständigen FA an,
schildere den Sachverhalt und lass' dir PROFESSIONELLE Ratschläge geben...
Würde ich auch empfehlen.:daumenhoch
Die haben mich mal angerufen, weil die Steuerheinis einen Fehler gemacht hatten
und ich aufgrund dessen noch knapp 600 Euro mehr erstattet bekäme..
Noch schnell einen Wisch nachgereicht und das Geld kam prompt.:)
 

Pixxelfresser

Noch nicht viel geschrieben

Ja, Das mit dem "keine USt gemäß §19 UStG" kenne ich. Den Ratschlag mit dem FA werde ich befolgen - das scheint mir die beste Lösung. Dann sieht man mal weiter ...

@apri: dann hast Du ja echt gute Erfahrungen - hätte ich denen gar nicht zugetraut!

Danke und Grüße,
pixxelfresser
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Ich werde meinen Kunden darauf hinweisen und die Fotos dann eben als "Liebesdienst" verbuchen.
Womit ich vorsichtig wäre. Je nach Kunde wird gerne die ganze Hand genommen und dann hast DU Schwierigkeiten, wenn Du zeitlich nicht liefern kannst, dass ein Profi beauftragt wird.

Also, Du kannst Verwertungsrechte verkaufen, wenn exklusiv, dann natürlich teuer. Was nicht veräußert wird, ist das Urheberrecht, also die Nennung Deines Namens. Da würde ich auch gleich die Kosten angeben, wenn das vergessen wird. Das erspart den Gang zu Gericht. Du solltest auch klar angeben, wozu die Bilder verwendet werden dürfen (i-net, Druck, usw) und evt. auch die Zeitdauer.

BTW: Jeder popelige Tourismus-Verein hat ein Budget, sonst könnten die ja keine Flyer drucken usw. Gleiches gilt für Gemeinden. Also verlange was, denn was nichts kostet, ist nichts wert.
 
E

essdreipro

Guest

der Hinweis von @tdorsch ist sehr wichtig und richtig...

sonst findest Du deine Werke auf Medien wieder, die vorab nicht besprochen wurden...

und nicht für 'umme'... so dramatisch, wie die 'Rechtslage' scheint, ist es gar nicht...

wenn Du in Zukunft öfters Aufträge bekommst, wäre über eine gewerbliche Tätigkeit
deinerseits nachzudenken...

mal abgesehen von der BG hast Du auch Möglichkeiten bei der FA deine Aufwendung
in vernünftigen Rahmen anzugeben.... aber dass wird die Beratungsstelle bei deinem
FA schon erklären...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

apri

Chaos rockt..

@apri: dann hast Du ja echt gute Erfahrungen - hätte ich denen gar nicht zugetraut!
Ich bis zu dem Zeitpunkt auch nicht...;)
Ich war dann auch sehr mißtrauisch, als der Anruf kam und bat die Dame das Gespräch zu beenden,
weil ich zurückrufen wollte.
Ich hab nämlich zuerst gedacht, dass da irgendwelche Betrüger an der Strippe sind.
Ich hab dann beim Finanzamt zurückgerufen und mich mit der Dame (deren Name ich mir ja gemerkt hatte)
verbinden lassen, um zu sehen, ob alles seine Ordnung hat.:D
Ich hab ihr dann auch mein Mißtrauen gebeichtet, was sie mit Humor genommen hat.
Sie sagte: " Wir melden uns, wenn wir Geld von Ihnen zu bekommen haben,
aber eben auch im umgekehrten Fall.." ;)
 

Pixxelfresser

Noch nicht viel geschrieben

@ apri: Das ist ja echt nett. Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

@ essdreipro und tdorsch: Ja richtig, sehr gute Hinweise!! Danke euch - ich werde sie befolgen!
Macht ja auch keinen Spaß, für Umme zu schaffen und das ist natürlich ein gutes Argument, dass die dann gleich die ganze Hand nehmen - kenne ich - leider.
Aber ich weiß immer noch nicht, WAS ich nun verlangen KANN? Außer die reine Zeit für die Aufwendung ...
 

fotofreak56

Noch nicht viel geschrieben

Solltest du als Grafik-Designer freiberuflich bzw. selbständig tätig sein, stellst du einfach eine Rechnung über die Erteilung von Nutzungsrechten an deinem Foto aus. Im Prinzip wie eine Rechnung über deine Grafik-Leistungen. In diesem falle brauchst du nichts weiter zu beachten. Als angestellter Grafik-Designer sieht die Sache etwas anders aus, siehe oben.
 

balkanese

Nicht mehr ganz neu hier

in Ösiland wird unterschieden ob du die Fotos extra auf Auftrag anfertigst, dazu brauchts Gewerbe, oder ob du die Fotos sowieso schon hast und dir jemand Nutzungsrechte abkauft, dazu brauchts kein Gewerbe.
 

Pixxelfresser

Noch nicht viel geschrieben

Ja, ich bin selbständig - in Deutschland.
Das scheint mir ein guter Weg über die Nutzungsrechte!

Danke euch!
Viele Grüße,
pixxelfresser
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Schau mal hier:


Da würde ich mich nicht zu weit wegbewegen, denn versaute Preise kriegst Du nicht mehr hoch. Wenn die Bilder so genial sind und dem Kunden gefallen, dann kauft er die auch.
Und lass Dich nicht mit dem Gewäsch "ist kostenlose Werbung für Dich" einseifen, mir haben diese Aktionen nie etwas gebracht, was sich im Geldbeutel niedergeschlagen hätte. Caritative Dinge mal ausgenommen.
Du kannst ja drauf Antworten, "Oje, jeden Monat kostet mich das Programm-Abo 50 EUR, egal ob ich etwas arbeite oder nicht." ...
Wenigstens dafür ist das Abomodell gut.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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