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Antworten zum Thema „Fotorecht - Foto vom Dach eines Parkhauses veröffentlichen?“

HDa liegt @gimbild gar nicht so falsch. Mehr dazu in den beliebten ""-Videos mit Wolfgang Rau auf Blende 8. In einem der Videos geht er darauf ein. Wenn ich richtig bin, in einer der Folgen 69, 72 oder 78.

Eigentlich ist mir egal, was @dagdavincy von meinen Beiträge hält. Ich musste nach meinem Studium schnell lernen, mich mit Vorschriften und Gesetzen auseinanderzusetzen, Schaden von der Firma und Kunden abzuwenden und Mitarbeiter umfangreich zu informieren. Ich finde es unverantwortlich zu leichtfertig mit Gesetzen, in denen es um Eigentum und Rechte geht, umzugehen. Das darf aber jeder für sich entscheiden.
 

Fotografie

dagdavincy

Aktives Mitglied

Bitte nochmals nachprüfen, ich glaube Du hast bei der Anmeldung bei Facebook die Nutzungs-/Verwertungsrechte an FB abgetreten, wenn die diese Fotos verwerten, kann schnell ein "kommerzielles" Problem entstehen. Vielleicht nochmal nachlesen!
................
Meine Ironie bezieht sich auf die vage Vermutung, die Du äußerst. Wie Du damit Kunden vor Schaden bewahren willst erschließt sich mir nicht.
Deshalb halte ich den Begriff "Bedenkenträger" für angebracht.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Eigentlich ist mir egal, was @dagdavincy von meinen Beiträge hält.


Kinder, streitet Euch nicht. Da wir alle keine Juristen sind, haben wir doch nur Halbwissen.

Halbwissen deshalb, weil dass, was wir wissen (und das bei dem einen oder anderen durchaus auch durch eine fundierte Ausbildung), jederzeit von einem Richter anders gesehen werden kann. Selbst Anwälte geben bei manchen Angelegenheiten nur noch eine persönliche Einschätzung mit Vorbehalt ab. Die Rechtsgeschichte ist voll von unerwarteten Urteilen.
 

puppe

Nicht mehr ganz neu hier

@Picturehunter

zum Beispiel 'Rote Ampel'...

ich kam vor vielen Jahren in Flensburg nachts, leicht
abschüssig und der Boden gefroren, nicht mehr rechtzeitig
vor einer roten Ampel zu stehen...

trotz Einspruch hat mich die Sache gekostet... nicht nur
Euros :D ....

Und das ist auch richtig so. Im übrigen ist hier nicht das Verbot, eine rote Ampel zu überfahren das Problem. Selbst wenn du das Verbot hättest beachten wollen, hättest du es nicht gekonnt, da du deine Geschwindigkeit nicht angepasst hattest. Und das zeigt, dass nicht nur Verbote sondern auch Gebote zu beachten sind. Hier das Gebot der defensiven Fahrweise, das in § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist.

Ich mag gar nicht daran denken, wenn nun doch jemand dort die Straße hätte überqueren wollen ...

Wenn nichts passiert ist immer alles nicht so schlimm - dann sind die schwersten Verstöße auf einmal Kavaliersdelikte.
 

berniecook

Photo-Fan

@DoctorG
....Und wenn in so einem Parkhaus irgendwo steht: Betreten nur für Betriebspersonal gestattet und man ignoriert diesen Hinweis und dokumentiert das quasi noch öffentlich fällt man unter Umständen schon in eine Grube

Hallo,
:ironie:
Somit ist das Befahren des Parkhauses zum Zweck des Parkens auch verboten......da nur Betriebspersonal das Parkhaus betreten darf, geschweige den so eine Spezies wie Fotografen mit einem Auto!

Grüße
 
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