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Antworten zum Thema „Fotorecht“

soulja_lukin

Nicht mehr ganz neu hier

Mal ne Frage zum Fotorecht. Wie sieht das aus wenn ich Bilder verändern möchte die ich nicht selbst fotografiert habe, müsste mir ja der Fotograf seine Einverständniserklärung dazu geben. Wenn jetzt aber nur das Model mir sagt es wäre Ok das ich das mache. Darf ich das dann.
 

Photoshop

W

waschamine

Guest

AW: Fotorecht

Auch wenn das Model Dir ihr Einverständnis gibt, muß Dir der Fotograf ebenfalls sein OK dazu geben, am besten in beiden Fällen schriftlich.

Mal angenommen es kommt zu Streitigkeiten.........! und Du hast diese Genehmigung nicht schriftlich, hast Du ein großes Problem an der Backe............:nick:
 

soulja_lukin

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Aber wie ist das denn wenn ich zu einem Fotostudio gehe und nen Fotografen dafür bezahle das er Bilder von mir macht und e gibt mir danach ne CD wo meine Bilder drauf sind, darf ich sie dann verändern?
 

dieKatrin

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht

nein, auch nur mit Einverständnis des Fotografen. Ich hatte mal Portraitaufnahmen von mir machen lassen beim Fotografen und wollte die bearbeiten und auf meiner HP ausstellen. (Hatte sie mir auch auf CD machen lassen) Dazu hätte ich auch die Einverständniserklärung des Fotografen gebraucht. Es reicht auch nicht, wenn du mit unter die Bilder schreibst, dass sie von dem Fotografen gemacht sind..

Also immer, wenn du Bilder vom Fotografen machen lässt, hat er die Rechte an den Bildern und du musst ihn/sie immer erst um Erlaubnis fragen, wenn du mit den Bildern arbeiten möchtest.

Es sei denn, du bearbeitest die Bilder und zeigst sie nicht öffentlich.. das kannste natürlich machen..
 

xxsiv

Creative Director

AW: Fotorecht

Das glaube ich jetzt nicht, bezahl nicht ich den Fotografen dafür damit er für MICH Bilder macht - ergo sind´s auch meine ?

Beim Modelshooting bezahlt der Fotograf ja die Models ...
 

mart5944

Smiler

AW: Fotorecht

Das glaube ich jetzt nicht, bezahl nicht ich den Fotografen dafür damit er für MICH Bilder macht - ergo sind´s auch meine ?

Beim Modelshooting bezahlt der Fotograf ja die Models ...

Man erwirbt mit der Bezahlung nur das Nutzungsrecht des unveränderten Bildes. Zur Bearbeitung ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich.
Gruß
Hubert
 

docfloyd

lichtliebhaber

AW: Fotorecht

1.) bei sämtlichen belangen, die ein foto betreffen, z.b. nutzungsrechte o. verwendung ist stets der bildautor der dreh- & angelpunkt (meist besteht eine vertragliche abmachung mit dem model, in der u.a. bereits die verwendung geregelt ist).
2.) der fotograf ist dienstleister & fertigt die fotos im sinne des kunden an gemäß der vereinbarten nutzungsrechte.
3.) das urheberrecht liegt stets beim bildautor. die nutzungsrechte gelten für den kunden. selbst bei zeitlich & örtlich unbergrenzten nutzungsrechten, bleibt das urheberrecht beim fotografen (soweit mir bekannt ist dies auch unveräußerlich)
4.) änderungen sowohl am bild als auch bei der nennung des bildautors bedürfen meist der vorherigen absprache mit dem bildautor.
5.) - soweit mir bekannt unterliegen fotografien ohne vertragliche regelung trotzdem den agb der dt. berufsfotografen (vorausgesetzt es handelt sich um eine auftragsarbeit)

--> wenn möglich würde ich mit dem fotografen kommunizieren ;)

gruß
 

Exeria

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Ich habe ja ein eigenes Fotostudio, jedoch biete ich meine Fotos sowieso immer inklusive Bildbearbeitung an.

Wie schon meine Vorredener sagten, liegt das Urheberrecht beim Fotografen (wenn nicht anders Vertraglich geregelt).

Ich persönlich erlaube nicht das meine Bilder vom Kunden nachbearbeitet werden, denn ich kann im Voraus nicht "riechen" wie gut der jenige Bilder bearbeitet...

Wenn diese Bilder bearbeitet in den Umlauf gelangen würden und diese ziemlich "verhauen" wären, würde dies ein schlechtes Licht auf mein Unternehmen werfen. Aussenstehende wissen nicht ob meine Ausgangsbilder eine gute Qualität hatte, was zählt ist das was man sieht! Falls dieses Bilder z.B. schlecht bearbeitet wurden, könnte dies ziemlich Imageschädigend für mich sein.

In der Regel ist es ja so, das viele Leute eher weniger Ahnung von Bildbearbeitung haben, ein bissel an den Bildern rumspielen und gucken was dabei raus kommt... ich beziehe diese Aussage nicht auf Nutzer dieses Forums sondern normale Privatpersonen die ins Studio kommen um einfach ein paar schöne Fotos von sich zu bekommen.

Lg
Exeria
 

soulja_lukin

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Das ja echt mal ne kompliezierte geschichte mit Bildern. Naja werd mal sehen was sich machen lässt.
Aber schonmal danke an alle die geantwortet haben.
 

callmeagent

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotorecht

also ich hab es auch so gelernt, dass der abgelichtete nicht im besitz der rechte ist - soweit er natürlich die fotos auch wollte (keine heimlichen fotos oder sowas)... d.h. dadurch, dass ich das bild "komponiere" ist es mein bild und damit mein recht zu entscheiden, was mit den fotos geschieht... (soweit ich der fotograf bin *G*).

Die Rechte des Fotografierten treten erst dann in Kraft, wenn das Foto ohne seine Genehmigung von ihm/ihr geschossen wurde. Das aber auch nur, wenn der Fotografierte nicht gerade in einem Raum ist in dem das Fotografieren gestattet ist (z.B. Disco) und auf dem Foto mind. eine Gruppe an Menschen zu sehen ist. (d.h. nicht nur der Fotografierte)....

so ist jedenfalls mein kenntnissstand :D
 

enigma1973

CS5+Nikon D5100 +Creo Elements

AW: Fotorecht

ich habe jetzt dazu auch eine frage, wie ist es denn wenn ich zb. ein Motorrad, das aber nicht mir gehört fotografiere, darf ich denn das Foto bearbeiten und als mein Bild anerkennen ?

oder muß man selbst beim fotografieren darauf achten was man fotografiert ?

ich selbst würde es nicht wollen das einer mein Motorrad fotografiert und es zur schau stellt als sei es seins, aber wenn man sagen würde, " dieses Bild habe ich gefunden und bearbeitet" dann fände ich es nicht so schlimm
 

_FirstLady_

FirstLady

AW: Fotorecht

Wenn das Motorad in der Öffentlichkeit stehet dann darfst du es fotografieren (so wei bei Gebäuden) und bearbeiten, wenn es aber jemandem gehört musst du vorher fragen, kann ja sein das die Person das motorad auf irgendwelche art und weise verändert hat, dann kann es sein das es als kunstobjekt gilt und dafür brauchst dann die nutzungsrechte.
Zumindest hab ich das so in erinnerung
 

enigma1973

CS5+Nikon D5100 +Creo Elements

AW: Fotorecht

ok ich verstehe, Motorräder aus einer Ausstellung oder die so auf Messen stehen, darf ich nicht Fotografieren, oder auch wenn es verändert auf der Strasse steht dann auch nicht, aber ist es ein ganz normal Fahrzeug dann schon


dh.da mein Motorrad normal ist, dürfen andere es fotografieren ohne mich zu fragen
 

dieKatrin

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht

Dazu gab es vor wenigen Monaten ein Gerichtsurteil, in dem der Fotograf die Rechte bestätigt bekam, nicht der Auftraggeber.
Leider habe ich den entsprechenden Link nicht gespeichert.

ja, das schrieb ich ja.. er darf die Bilder nur verwenden, wenn er die Einverständnis des Fotografen hat, der die Bilder gemacht hat, denn bei ihm liegen die Rechte.. ;)
 
C

carlo_muenchen

Guest

AW: Fotorecht

also ich hab es auch so gelernt, dass der abgelichtete nicht im besitz der rechte ist -
So in etwas habe ich es auch in Erinnerung. :D
Ein interessanter Artikel steht beim
Ein hilfreicher Link dürfte auch fotorecht sein
Da ich kein Rechtsanwalt bin, kann/darf ich keine verbindliche Aussage machen. Im Zweifel frage ich aber meinen Anwalt.

Mein NAchbar hat manchmal ein Auto einer italienischen Marke vor dem Haus stehen. Wenn ich das Auto allein ablichte, könnte es durchaus sein, dass ich den Hersteller um Erlaubnis fragen müsste :nick:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

virra

lazy lizzard

AW: Fotorecht

Dass der Fotograf seine Bilddaten auf CD rausgibt, ist noch längst nicht selbstverständlich. Früher hat er ja auch nur die Abzüge verkauft und das Negativ selber behalten. Wenn jemand dann noch weitere Abzüge wollte, konnte er sie beim Fotografen kaufen. Wenn also die Bilddaten mit rausgegeben werden, gibt es dazu i.d.R. eine Erklärung über die genehmigte Nutzung.

Und zum Thema Motorrad: Man hat in Deutschland (! das ist wichtig, den woanders ist das anders geregelt !) zwar das Recht auf eigene Bild, nicht jedoch das Recht aufs Bild vom eigenen Gegenstand. Ist der Gegenstand ein Kunstwerk, kann es sich dabei anders verhalten. Allerdings gilt in Deutschland die Panoramafreiheit, das bedeutet, dass auch Kunst, soweit sie im öffentlichen Raum steht frei fotografiert werden darf.

Die Nutzung der selbsterstellten Bilder ist dabei von der Erlaubnis sie zu schießen getrennt zu sehen: Will beispielsweise der Eigentümer eines Motorrades sein selbstgemachtes Bild kommerziell verwenden, kann er gegen geltendes Recht verstoßen ? hier greift das Recht des Herstellers (meistens das Gebrauchsmusterrecht), der erlauben oder verbieten kann, ob sein Produkt verwendet werden darf. Im privaten Bereich dagegen ist die Verwendung der Fotos problemlos.

Soweit ich weiß, sieht das in den USA ganz anders aus: hier kann man als Eigentümer dem Fotografen das Fotoverbot erteilen. und z.B. in Italien gibt es die Panoramafreiheit nicht ?
Ist also noch viel viel komplizierter, als auf den ersten Anblick!
 
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