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Antworten zum Thema „Frage zum Arbeitsrecht“

Earlyhaver

Aktives Mitglied

AW: Frage zum Arbeitsrecht

Ich kann, um euch vielleicht einen besseren Überblick zu verschaffen, euch mal den Brief zeigen, den Sie an Herrn Escher geschrieben hat (Eine Verbrauchersendung im mdr Fernsehen)

"Sehr geehrter Herr Escher,

ich kann mich leider nur noch an Sie wenden, denn ich sehe keinen anderen Ausweg mehr als dass ich, wenn auch Sie mir nicht einmal die Gelegenheit geben mich anzuhören keinen Sinn mehr sehe in irgendeiner Weise weiterhin vor mich hinzuvegetieren. Ich wurde nun schon so oft und in so einer Art und Weise von Behörden und Arbeitgebern betrogen und in meiner Lebenssituation beeinträchtigt, dass ich wirklich keine Kraft mehr besitze mich weiterhin standhaft zur Wehr zu setzen. Ich bin eine starke Frau..eigentlich, ich musste mich mein Leben lang durchkämpfen, doch als Friseurin arbeitende und ohne Vater aufwachsende Person ist das wahrscheinlich sowieso Grundvorraussetzung um in dieser heutigen ungerechten Zeit zu überleben.

Ich bin eine 25 jährige Frau und schon so dermaßen gekennzeichnet, dass es mir die Luft zum Atmen raubt und ich nichts mer zu verlieren habe. Um Ihnen einen kurzen Überblick über die Situation zu verschaffen, gebe ich Ihnen einen Grundriss dessen, was mich dazu bewegt Ihnen zu schreiben und um Gehör zu bitten.

Ende letzten Jahres entschied mein Arbeitgeber, der im Arbeitsvertrag festgelegt hat mich nur bar auszuzahlen, gar nicht mehr zu zahlen. Er entschied mich hinzuhalten, sicher kennen Sie diese Situationen, wo der Arbeitgeber immer nur Teile bezahlt, mal 50 Euro diese Woche, dann mal wieder 100 Euro in der nächsten Woche.

Seinen Arbeitsplatz will man ja nicht verlieren, also lässt man sich darauf ein in der Hoffnung dass es besser wird. Man macht Überstunden und ist gezwungen, schwarz sich irgendwie über Wasser zu halten...etwas anderes bleibt einem nicht übrig als Friseurin, Sie haben auch Kenntnis darüber was man als Friseurin im Osten verdient. Ich habe mich mit der Situation auch an das Arbeitsamt gewandt, doch da wurde mir allen ernstes gesagt, solange der Arbeitgeber gewillt ist, wenigstens Teile zu zu zahlen, solange sind dem Arbeitsamt die Hände gebunden.

So steht man nun da, der erste Ansatz der Verzweiflung ist einem ins Gesicht geschrieben. Zu allem Unglück, bekam ich auch noch ein Hautekzem, was bei dem Handwerk nicht selten ist. Glücklicherweise, schloss ich bei Zeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dadurch bekam ich die Gelegenheit eine Kur zu besuchen, wo allerdings die Unfähigkeit der Ärzte und die eher "geduldete Athmosphäre" unübersehbar war. Es war eine Massenabfertigung, es wurde gesagt, Sie haben dies und das und Sie nehmen diese Salbe, doch nichts half.

Selbst ein unabhängiger Gutachter hatte im Vorfeld schon gesagt, dass ich genau mit dieser Salbe nicht in Berührung kommen sollte, denn man wisse überhaupt noch nicht, um welche Art der Krankheit es sich genau handele, es gibt davon nämlich unzählige Arten. Es war sowieso eine ewige Odysse, eh ich die entscheidenen Gutachten von den Ärzten erhielt um die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Doch das kann ich Ihnen irgendwann einmal im Detail erläutern wenn Sie es für wichtig halten sollten.
Wie gesagt, mein Arbeitgeber zahlte 5 Monate nicht mehr, ich beschloss einen Anwalt einzuschalten. Dieser riet mir, mich auf das Arbeitsverweigerungsrecht aufgrund von außenstehenden Löhnen zu berufen. Diese setzte ich dann auch in die Tat um. Die Anwältin leitete daraufhin gerichtliche Schritte ein um die offenen Lohnzahlungen von wie gesagt 5 Monaten einzuklagen.
Ins Detail darf ich jetzt nicht gehen, Fakt ist, dass die Arbeitgeber bis jetzt 900 Euro gezahlt haben, es aber weitere Forderungen bis zu 3.000 Euro brutto gibt, die noch zu zahlen sind von deren Seite. Dafür habe ich erst am 19. November einen Gerichtstermin. Bis zu diesem zeitpunkt bekomme ich vom Arbeitsamt nur 100 Euro, weil meine Ex-Chefin den Bescheid zur Berechnung des mir zustehenden Geldes nicht ausfüllt.
Von diesen hundert Euro muss ich meine Nebenkosten, sowie Telefon und Essen finanzieren, doch das funktioniert natürlich nicht. Wenn ich einen kleinen Job annehme, so wurde mir nmitgeteilt, dass dies auf Harz4 mit angerechnet wird, womit mir unterm Strich plus minus 0 bleiben würde.

Ich weiss aufgrund dessen nicht mehr, wie ich alles noch bezahlen soll, da sich für meine Situation niemand verantwortlich fühlt und ich Sie damit um Hilfe bitte. Aufgrund dieser schwierigen Situation, wurde mein Konto gepfändet und ich habe sogar jetzt einen Haftbefehl aufgrund von nicht gezahlten Rechungen in meinem Briefkasten. Alles nur auf Grund dessen, weil ich mein Geld was mir zusteht nicht bekomme. "



Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Infos und Hilfestellungen, ich werde das heute mal mit ihr besprechen, Sie kann vielleicht da auch nich detailliertere Informationen zum Thema beisteuern, aber das hilft schonmal sehr, wirklich Leute, auch wenn es nur ein Post ist oder so, das macht Mut. Danke also nochmals.
 

wex_stallion

Motzerator

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PSD Beta Team
AW: Frage zum Arbeitsrecht

hat sich ausnutzen lassen für einen Lohn der netto hier im Osten als Friseurin bei 460 Euro lag.

Damit ist die Zuständigkeit doch schon klar. Aus 460 Euro netto werden ca. 300 Euro ALG1-Anspruch. Das liegt unter dem ALG2-Regelsatz, also Anspruch auf ergänzendes ALG2 und damit ist automatisch die ARGE zuständig.

Wenn ich einen kleinen Job annehme, so wurde mir nmitgeteilt, dass dies auf Harz4 mit angerechnet wird, womit mir unterm Strich plus minus 0 bleiben würde.

Ist so auch nicht richtig. Beim ALG1 darfst du bis zu 160 Euro zusätzlich einnehmen, wird es mehr, reduziert sich entsprechend der ALG1-Anspruch. Beim ALG2 darfst du auch was nebenbei verdienen, ich weiß nur gerade nicht, ob das auch 160 sind oder etwas weniger. Im Gegensatz zum ALG1 gibt es beim ALG2 aber eine Staffelung, bei der du soundsoviel behalten darfst. Bei einem 400-Euro-Job blieben dir jedenfalls davon 160 Euro übrig, die 240 würden aufs ALG2 verrechnet.




Haftbefehl?
 
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Earlyhaver

Aktives Mitglied

AW: Frage zum Arbeitsrecht

Sie bekommt doch normalerweise Arbsitlosengeld, mit Hartz4 hat das doch gar nixh zu tun wexi. UNd das Arbeitslosengeld wird anhand des Lohnes berechnet den man verdient hat, diesen Bescheid uss aber die Cheffin ausfüllen, das macht Sie aber nicht, deswegen kann das Arbeitslosengeld nicht berechnet werden und Sie bekommt deswegen auch nur die Pauschale von 100 Euro. Ihr steht kein hartz 4 zu.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Frage zum Arbeitsrecht

Sie bekommt doch normalerweise Arbsitlosengeld, mit Hartz4 hat das doch gar nixh zu tun wexi.

In dem Falle aber schon!

Hartz4 (also ALG2) ist, einfach gesagt, das Existenzminimum in Deutschland. Liegt dein Einkommen unter "deinem" Hartz4-Anspruch, dann hast du potentiell Anspruch auf ergänzendes ALG2. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dein Einkommen aus einem beschissen bezahlten Angestelltenverhältnis herrührt oder ein ALG1-Anspruch ist. Gleichzeitiger Anspruch auf ALG1 und ALG2 ist durchaus möglich.

Weiterhin ist es durchaus möglich, von der AfA Geld zu kriegen, wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sind, hab ich selber im Mai gemacht. Ich musste zwar drei Stunden da warten und fünfmal unterschreiben dass das alles nur vorläufig ist, aber ich bin mit Geld aus dem Gebäude gegangen.

Und wenn es im November einen Gerichtstermin gibt, dann liegen auch irgendwelche Unterlagen vor, die einen Gerichtstermin möglich machen. Um dich vor Gericht zu ziehen reicht es nicht, bei der Polizei anzurufen und zu sagen "Ich krieg vom Venom noch 5000 Euro.", also wird wohl entsprechendes an Dokumenten, Schriftverkehr usw. vorliegen.

Sie hat keine Arbeitgeberbescheinigung, okay. Aber sie wird doch Lohnabrechnungen haben, oder nicht? Sie wird Kontoauszüge haben usw.

Wenn sie sich damals entsprechend in Time bei der AfA gemeldet hat, dann kann sie die AfA auch bitten tätig zu werden. Ich hab das selber dieses Jahr erlebt, das mich auf einmal die Chefin von der Ex-Firma angerufen hat, ob ich meine Arbeitgeberbescheinigung nicht im Briefkasten gefunden hätte, sie hätte einen bitterbösen Brief von der AfA bekommen, sie solle das Ding binnen einer Woche an Land bringen.

Soviel zum Thema AfA, die können sich nicht so leicht aus der Verantwortung rausziehen.

Gleiches gilt bei der ARGE. Wenn du bei der ARGE vorstellig wirst und die Dinger einsackst, dann unterschreibst du auch gleichzeitig eine Vereinbarung, dass du die Anträge vollständig bis zum xx.xx. einreichst. Meistens vier Wochen. Und wenn du nach drei Wochen die Arbeitgeberbescheinigung nicht hast, dann gehst du zur ARGE und sagst denen: Ich möchte, aber ich kann nicht, weil Altchefin rückt die Infos nicht raus. Dann hast du deinen guten Willen gezeigt und gleichzeitig die ARGE mit in die Pflicht genommen.

Die ARGE hat von einer Verschleppung nix, wenn du Anspruch hast, dann wird der auch bezahlt ab dem Tag, an dem du die Anträge mitgenommen hast.

Und nochmal: Sobald du bei der ARGE die Anträge mitnimmst, geht der ARGE-Mensch an den Blechmann und ist dann für dich verantwortlich. Dann hast du mit deinem AfA-Mensch nix mehr zu tun, dann läuft alles über die ARGE.
 

Earlyhaver

Aktives Mitglied

AW: Frage zum Arbeitsrecht

hallo ich bin jetzt mal persönlich dran, ich danke dir wirklich aufrichtig für deine hilfe.Nur leider ist es so das ich erst alg2 ansprüche stellen kann wenn das arbeitslosengeld berechnet wurde und dies ist zur zeit nicht möglich da meine ehemalige chefin mir die U nterlagen für.s aamt nicht ausfühlt so komm die 100 euro pauschale zu stande

PS: Was ist die AFA? Davon habe ich noch nie gehört.
 
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wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Frage zum Arbeitsrecht

Nochmal in Kurzform: Klar können die ALG2 nur bewilligen, wenn ein Anspruch begründet ist, vollkommen logisch.

Aber: Grundsätzlich musst du nicht wissen, ob du Anspruch hast oder nicht. Es ist aber dein gutes Recht diesen zu beantragen. Also gehtst du zur ARGE und sagst: "Guten Tag, ich möchte ALG2 beantragen."

In dem Moment ist die ARGE verpflichtet, sich mit dir zu beschäftigen. Und du hast eine weitere Partei, die dir hilft. die ARGE, die andauernd verflucht wird, ist in einem solchen Falle aber auch nützlich, weil die zusätzlich Druck ausüben kann, in dem Falle eben auf deine Ex-Chefin.

Die AfA (Agentur für Arbeit) ist ganz anders strukturiert und hat andere Aufgaben als die ARGE.

Was die ARGE allerdings nicht mehr macht, sind Barvorschüsse bei offenem Anspruch. Unter gewissen Umständen gibt es aber Lebensmittelgutscheine von denen, wär doch immerhin schonmal etwas, oder?

Also: Heut früh ins Bettchen, morgen früh direkt zur ARGE. Kann sein, dass die die erst nur einen Termin geben, aber dann bist du bei denen registriert.
 
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Earlyhaver

Aktives Mitglied

AW: Frage zum Arbeitsrecht

Das alles hab ich schon getan. Die ARGE hatte ich schon längst kontaktiert, sogar des Öfteren. Meine Cheffin wurde also auch von der ARGE angeschrieben die Untelagen auszufüllen, doch das alles wurde ignoriert, auch als ich meine Anwältin einschaltete wurde das ignoriert. Mehr kann ich nicht tun. Die AfA ist ja nur die Agentur für Arbeit (dachte jetzt das ist was andres) und da habe ich sogar schon bei deren Chefs vorgesprochen, und selbst er sagte, solange Sie nicht gewillt ist zu zahlen, können Sie nichts machen. Siewird zwar irgendwann die Strafe dafür bekommen, doch bis dahin is nix drin. Warum die es niocht einach anhand meiner Lohnzettel berechnen die ich hier vorliegen habe versteh ich einfach nicht...
 

Mosh

Nemesis-ARTgroup.de

AW: Frage zum Arbeitsrecht

mal was anderes: Liegt denn eine Kündigung von dem Friseurgeschäft vor ?


Ok, was Friseusen verdienen ist ja allgemein bekannt und sucht in Deutschland seinesgleichen.
Im Prinzip ist das Einzigste, was Du jetzt in der Hand hast, der Gerichtsbeschluss, ja ?
Dann geh' damit zur ARGE ( nicht zum Arbeitsamt ), bis Du Deinen Regelsatz bekommst, oder zumindest den Antrag auf Hartz IV.
Der Regelsatz übertrifft bei Dir eh die 63% Grenze, von dem, was Du von der Arbeitsagentur bekommen würdest.
 
AW: Frage zum Arbeitsrecht

so tut mir leid- kein verständniss für eine solche jammersuse.

ich hatte auch meine kindheit und jugend und die war ebenfalls geprägt. und trotzdem schafft man es mit einem starken willen.

deine starke frau muss aufpassen, das man sie bezüglich solcher suizid briefe (keine lust- länger dahin zu vegetieren) nicht mit nem weißen kittel abholt.

sorry, aber die frau hat noch nicht verstanden, was eigenverantwortung und härte ist.

sie war dazu in der lage- jederzeit einen anderen job anzunehmen!
 
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