AW: Google veröffentlicht den Chrome Webbrowser
Web-Gemeinde zwingt Google zu Chrome-Korrekturen
Noch nie hat sich ein Browser so rasant verbreitet, doch nach der ersten Euphorie mehrt sich die Kritik an Chrome. IT-Experten spüren Sicherheitslücken auf, die Nutzungsbedingungen und Googles unersättlicher Datenhunger irritieren die Nutzer. Der Suchkonzern muss nachbessern.
Googles Chrome ist aus dem Nichts in die Top drei der meistverbreiteten Browser hochgeschossen. Doch am neuen Browser scheiden sich die Geister. Manche beklagen den Mangel an Features, andere loben ihn. Vor allem aber rückt nun wieder in den Mittelpunkt, was Google schon seit Jahren vorgeworfen wird: der unersättliche Datenhunger.
Ein Auszug aus den Datenschutzbestimmungen zu Chrome: "Ihre Kopie von Google Chrome enthält mindestens eine eindeutige Anwendungsnummer. Diese Nummern ... (werden) bei der erstmaligen Installation und Verwendung der Anwendung und bei der automatischen Update-Prüfung von Google Chrome an Google gesendet." Und weiter: "Falls Sie Nutzungsstatistiken und Ausfallberichte an Google senden, werden uns diese Informationen sowie eine eindeutige Anwendungsnummer vom Browser übermittelt."
Im Klartext: Wer nicht widerspricht, gibt Google komplette Verfügungsgewalt über seine persönlichen Surf-Daten. Wer nicht möchte, dass Google Informationen über die eigene Nutzung zugeschickt werden, sollte also bei der Installation von Chrome tunlichst auf "nein" klicken, wenn danach gefragt wird.
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Einen regelrechten Aufschrei der Empörung gab es auch, als der elfte Punkt in den Nutzungsbedingungen von Chrome auffiel: Das sogenannte Eula (End User License Agreement) forderte ursprünglich vom Nutzer die Abtretung aller Verwertungsrechte an allen von ihm über Chrome erarbeiteten und veröffentlichten Werke ein.
Der Fehler, sagt Google, sei dadurch entstanden, dass Google diese Passagen des Eula einfach aus den Nutzungsbedingungen eines anderen Produktes übernommen habe. Google entschuldigte sich öffentlich, änderte die Nutzungsbestimmungen - und entließ angeblich die Kanzlei, die das Eula erarbeitet hatte, aus ihrem Vertrag.
Die neue Version des beanstandeten Paragraphen lautet nun: "Sie behalten die Verwertungsrechte und alle anderen Rechte, über die sie bereits verfügen, an allen Inhalten, die sie an den Dienst weitergeben, senden oder über den Dienst zeigen." (Übersetzung der Redaktion)
Doch damit ist das Thema Datenschutz und Verwertungsrechte noch lange nicht erschöpft. Kritischer ist, dass Chromes "Omnibox" getaufte Adress- und Suchzeile munter Daten an Google verschickt, während man sie benutzt. Das ist notwendig, um ihre Funktion zu gewährleisten - nur wenn die Box an Google rückmeldet, was der Nutzer gerade in sie eintippt, kann sie auch Vorschläge unterbreiten, was der Nutzer womöglich gerade sucht oder sehen will.
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Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation schlägt deshalb bereits Alarm: "Wir machen uns Sorgen, dass Chrome ein weiteres riesiges Förderband sein wird, das private Informationen über unsere Web-Nutzung in Googles Datenspeicher befördert", sagte Peter Eckersley von der EFF dem IT-Dienst Cnet News. Google wisse bereits jetzt "viel zu viel darüber, was jedermann zu einem bestimmten Zeitpunkt gerade denkt".
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