Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Antworten zum Thema „Impressum für Fotobuch“

P

Pixelverwender

Guest

Es mag ja banal erscheinen angesichts all der tiefschürfenden Gedanken und Recherchen zu dem Thema, aber wäre Folgendes nicht naheliegend:
In den nächsten Buchladen gehen und sich von einigen Fotobüchern/Bildbänden mal das Impressum ansehen.
Fertsch.
Denn wenn DIE nicht stimmen, welche denn sonst?
 
A

anitahartner

Guest

Ui ...


bin wieder da :)

das Buch wird öffentlich und Verkauft. Ich danke euch sehr für eure Antworten. Konnte schon viel rauslesen!
Was ich nicht weiß ist, ob es reicht die Firmendaten anzugeben, wenn es eine richtige Eigenproduktion ist (Layout, Text, einige Fotos) und eben den Fotografennamen der restlichen Bilder.
 
E

essdreipro

Guest

der Tipp von @Pixelverwender ist doch schon richtig pragmatisch...

und eine Nennung - ähnlich eines Quellennachweises - sollte aus meiner Sicht reichen...

vielleicht noch mal nachhaken, was die externen Fotografen gerne genannt haben
möchten ;) ...
 

Rata

Moin moin :)

1. Die Pflichten des Impressums werden nach Landesrecht geregelt, es kommt also darauf an, wo der Herausgeber seinen „Sitz“ hat.
2. In manchen Staaten muß man zwingend eine Genehmigung einholen, das Werk überhaupt veröffentlichen zu dürfen ;) In einem solchen wirst Du oder der Herausgeber sich aber wahrscheinlich nicht rumlümmeln :p
3. In ein Impressum muß ich
  • den Autoren- oder Herausgebernamen eintragen,
  • den Buchtitel angeben, der Originaltitel ist ein wünschenswerter Zusatz,
  • der Übersetzer verdient einen Eintrag,
  • Erscheinungsort und Erscheinungsjahr vermerken,
  • Rechte Dritter, z. B. Bildrechte, sollten aufgelistet sein,
  • als letzte Zeile trägt man ganz unten auf der Impressumseite die Auflagennummer und die ISBN ein.

Dann noch bedenken:

Damit Bibliotheken und Buchhändler damit umgehen können, dem VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) melden und die Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek anleiern.
Letztere gibt Dir Auskunft ;)


Es mag weltweit auch Ausnahmen geben, aber ja, es besteht in der Regel eine Impressumpflicht mit den von mir oben genannten Angaben. Mit „privat“ oder „gewerblich“ hat das nix zu tun, ein Buch ist ein haptisches „Ding“, kein virtueller Scheiß :D


Lieber Gruß
Rata

PS, erklärend, weil von mir undeutlich formuliert: „Landesrecht“ – siehe 1. – ist in Deutschland föderal geregelt, ähnlich dem Presserecht. NRW hat anderes Recht als z. B. Niedersachsen...
 

Rata

Buch ist Buch.
Ein Buch ohne Titel und Pflichtangaben ist kein „Buch“ :D


Wenn ein „Buch“ verkauft wird, ...

Ui ...
das Buch wird öffentlich und verkauft

...gibt es viele Regeln, die man/frau beachten muß. Wenn nicht hat man schnell einen Verkaufsstop oder eine Abmahnung an der hinteren Backe.

Die meisten Regeln habe ich beschrieben, es kommen noch fiskale hinzu, Sonderfall USt. und die in Deutschland geltende Preisbindung zum Beispiel...


Lieber Gruß
Rata
 
E

essdreipro

Guest

@Rata ... danke, für deine Tipps...

da haben wir scheinbar in der Vergangenheit viel 'falsch' gemacht, wenn wir unseren Kunden
ein Fotobuch zusammengestellt und veräußert haben...
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Statistik des Forums

Themen
175.158
Beiträge
2.581.872
Mitglieder
67.225
Neuestes Mitglied
Petra
Oben