Moin moin
1. Die Pflichten des Impressums werden nach Landesrecht geregelt, es kommt also darauf an, wo der Herausgeber seinen „Sitz“ hat.
2. In manchen Staaten muß man zwingend eine Genehmigung einholen, das Werk überhaupt veröffentlichen zu dürfen
In einem solchen wirst Du oder der Herausgeber sich aber wahrscheinlich nicht rumlümmeln
3. In ein Impressum muß ich
- den Autoren- oder Herausgebernamen eintragen,
- den Buchtitel angeben, der Originaltitel ist ein wünschenswerter Zusatz,
- der Übersetzer verdient einen Eintrag,
- Erscheinungsort und Erscheinungsjahr vermerken,
- Rechte Dritter, z. B. Bildrechte, sollten aufgelistet sein,
- als letzte Zeile trägt man ganz unten auf der Impressumseite die Auflagennummer und die ISBN ein.
Dann noch bedenken:
Damit Bibliotheken und Buchhändler damit umgehen können, dem VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) melden und die Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek anleiern.
Letztere gibt Dir Auskunft
Es mag weltweit auch Ausnahmen geben, aber ja,
es besteht in der Regel eine Impressumpflicht mit den von mir oben genannten Angaben. Mit „privat“ oder „gewerblich“ hat das nix zu tun, ein Buch ist ein haptisches „Ding“, kein virtueller Scheiß
Lieber Gruß
Rata
PS, erklärend, weil von mir undeutlich formuliert: „Landesrecht“ – siehe 1. – ist in Deutschland föderal geregelt, ähnlich dem Presserecht. NRW hat anderes Recht als z. B. Niedersachsen...