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Antworten zum Thema „Impressumpflicht für Schauspieler“

S

sunshinelight

Guest

Hallo PSD-User,
bin gerade dabei für einen Kunden der beruflich Schaupieler ist, eine Site (Portfolio) mit Filmen, Bildergalerie etc. zu erstellen.
Meine Frage an Euch: Reicht es aus, wenn ein Verweis auf §6 (TDG),
der Urheberrechtshinweis und der Haftungshinweis drinsteht, oder muss dort auch die UST-ID Nummer des Kunden stehen?
Für Eure Antwort wäre ich sehr dankbar.
sunshinelight ;)
 

Rata

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Wenn er eine hat, dann muß sie drin stehen.
Ein Schauspieler ist Freiberufler und für die gelten die selben Vorgaben, wie für Gewerbetreibende.


Lieber Gruß
Rata

8)
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Mal abgesehen, daß es hier keine verbindliche Rechtsberatung geben kann: Soweit überdiese Seite keine finanziellen Verbindlichkeiten vereinbart werden und gewerblche Ziele nicht verfolgt werden ist die UST-ID nicht erforderlich.
Wenn aber Filme und andre künstlerische Leistungen ganz oder teilweise vorgestellt werden sind die Rechte der Miturheber zu klären/berücksichtigen. (Einverständnis, Namensnennung etc. Verwertungsrecht). Das kann ´ne längere Liste sein.

mfKlick
 

rafoldi

Aktives Mitglied

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Mal abgesehen, daß es hier keine verbindliche Rechtsberatung geben kann: Soweit überdiese Seite keine finanziellen Verbindlichkeiten vereinbart werden und gewerblche Ziele nicht verfolgt werden ist die UST-ID nicht erforderlich.
Wenn aber Filme und andre künstlerische Leistungen ganz oder teilweise vorgestellt werden sind die Rechte der Miturheber zu klären/berücksichtigen. (Einverständnis, Namensnennung etc. Verwertungsrecht). Das kann ´ne längere Liste sein.

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Genau. Am besten und sicherlich rechtlich einwandfrei ist sicherlich die Auskunft eines Rechtsanwaltes. Das sollte auch nicht zuviel kosten. Ist auch noch steuerlich absetztbar :p
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Ich würde die Nummer, wenn vorhanden, immer reinschreiben.
Macht doch einen viel professionelleren Eindruck ;)
Unsinn.
Ist die Website ist werblich/kommerziell und der Betreiber hat eine Umsatzsteuer-ID, dann MUSS diese angeführt werden.
Der Besitz einer Umsatzsteuer-ID wiederum macht nur Sinn, wenn auch Geschäfte im EU-Raum getätigt werden (siehe auch Wikipedia) und sie kann beantragt werden.
Mit Professionalität hat das rein gar nichts zu tun.
 
S

sunshinelight

Guest

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Hallo Leute,
zuerst möchte ich mich ganz herzlich bei Euch und Eure Antworten bedanken, Superklasse !
Übrigens: Er hat eine Steuer-ID Nummer. Die Site, soll nur seine Vitadaten, Bildergalerie sowie Filme in denen er mitspielte enthalten, natürlich auch ein Kontaktformular etc. Also gehe ich davon aus, dass die ID-Nummer mitveröffentlicht werden muss.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Übrigens: Er hat eine Steuer-ID Nummer.
Die Steuer-ID Nummer hat jeder Steuerzahlen in Deutschland. ;) Diese wird unter anderem auch beim jährlichen Steuerjahresausgleich mit angeben bzw. benötigt.
Die Site, soll nur seine Vitadaten, Bildergalerie sowie Filme in denen er mitspielte enthalten, natürlich auch ein Kontaktformular etc.
Eine Website mit kommerziellen Interesse (Be-werbung). Also »Impressumpflicht«. Was bei fast allen Webseiten / Websites der Fall ist. Genaueres kann sonst nur ein auf dem Gebiet spezialisierter Anwalt nach sorgfältiger Prüfung der Inhalte beantworten.

Liebe Grüße, Patrick
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

@patrick
Also ehrlich! Nachvollzeihen kann ich das nicht. Wenn ich in der Zeitung inseriere gebe ich auch keine Steuer-Id an obwohl ich eindeutig gewerbliche Ziele verfolge indem ich "Kontakt"daten wie Tel. oder anderes zum Anbahnen eines möglichen Geschäftes veröffentliche.
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GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

...
Der Besitz einer Umsatzsteuer-ID wiederum macht nur Sinn, wenn auch Geschäfte im EU-Raum getätigt werden (siehe auch Wikipedia) und sie kann beantragt werden.
Mit Professionalität hat das rein gar nichts zu tun.

Das sehe ich nicht so. Einige meiner innerdeutsche
Lieferanten verlangen auch die UST-ID als Nachweis
für meine unternehmerische Tätigkeit - Gewerbeschein
habe ich als Freiberufler ja nicht.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

@patrick
Also ehrlich! Nachvollzeihen kann ich das nicht. Wenn ich in der Zeitung inseriere gebe ich auch keine Steuer-Id an [...]
Ich habe ja nicht gesagt, das die Steuer-ID angeben werden muss oder sollte. Nur erwähnt das jeder Steuerzahler solche eine ID bekommt. Diese wird meist auf dem Postweg zu geschickt, sobald man ins Berufsleben einsteigt bzw. selber Steuern zahlen muss.
obwohl ich eindeutig gewerbliche Ziele verfolge indem ich "Kontakt"daten wie Tel. oder anderes zum Anbahnen eines möglichen Geschäftes veröffentliche
Ein Zeitungsinserat kann man nicht mit einer Website gleichsetzen. Davon abgesehen wird ein »gewerbliches« Inserat auch vom jeweiligen Verlag anders abgerechnet. Private Anzeigen (Egal ob Verkäufe oder sonstiges) sind in manchen Zeitungen zudem meist kostenlos. Wenn man so will einfache Lückenfüller in den Anzeigen.

Zurück zur Website und dem Impressum. Mit dem Bereitstellen von Medien zur Eigenwerbung (in diesem Fall sicher zum Akquirieren neuer Aufträge) verfolgt die Website ein kommerzielles Ziel. Demnach laut des TMG Impressums-pflichtig. Davon abgesehen sollte meiner Meinung eh jede Website ein Impressum haben.

Liebe Grüße, Patrick
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Impressum klar doch - alleine wegen der Verantwortlichkeit der Inhalte. Jetzt muss ich doch das TMG nochmal studieren. Als ob´s da nicht schönere Sachen zum Lesen gibt.

Beste Grüsse
 
S

sunshinelight

Guest

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Nicht verrückt machen, ich glaube Leute, eins ist klar, ohne UST-ID Nummer geht´s einfach nicht, ist ja auch ok. Ihr wisst ja wie schnell das mit den Abmahnungen heutzutage ist, deshalb lieber informieren als das gute Geld irgendjemand in den ehrenwerten Rachen zu schieben, das kann man sich ja auch für andere Sachen aufheben, oder?
Jedenfalls, super vielen Dank für Euer Feedback. Euch allen noch ein schönes Wochenende.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Der Hintergrund der Angabe der USt-ID ist die Verfolgbarkeit der Steuer, besonders bei Geschäften in der EU, wobei dann i.d. R die USt gleich unter Angabe der USt-ID abgezogen wird. Innerhalb D ist die USt-ID steuerlich ohne Belang. Rechtlich nach TMG aber schon.
Bitte beachten: Laut TMG wird die UmsatzSteuer-ID verlangt, nicht die Steuer-ID. Gibt es keine USt-ID, kann ich auch keine angeben. Wird gerne falsch gemacht.
 

bulli56

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

Wie machen es die Profi-Webdesigner? Raten die ihren Kunden in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Angaben im Impressum, Standesangaben, Preisauszeichnungen in Shops...... überprüfen zu lassen?
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Impressumpflicht für Schauspieler

@bulli56
In der Werbebranche kommst Du mit den unterschiedlichsten Branchen in Berührung. Deren rechtliche Besonderheiten kann ich nicht überschauen. Ich mache in der Regel den Kunden auf die möglichen Folgen eines undurchdachten Impressums aufmerksam und biete einen Standardtext an. Für den übernehme ich ausdrücklich keine Haftung.
Meist bringt der Auftraggeber wärend der Entstehung eines Projektes einen eigenen, geprüften/überarbeiteten Text.

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