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Antworten zum Thema „inwiefern Bildrecht?“

poxo

Noch nicht viel geschrieben

Hoi Leute,

ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Bildrecht (heisst das so?^^)

Undzwar, wenn ich irgend ein Logo/Schriftzug nehme, z.B. Das THX-Logo von THX-Sounds (ich hoffe kennt jeder).

Wenn man da z.B. ein Buchstabe wechselt oder das Logo verändert, kann man das in der Öffentlichkeit präsentieren ohne irgendwelche Bedenekn zu habe?

Also allgemein, möchte ich "einfach" wissen, bis wann eine Firma z.B ein Bildrecht auf sein Logo hat.

Ich hoffe ihr versteht mich und könnt helfen.

Danke

lg
poxo
 

UPeuker

Nicht mehr ganz neu hier

AW: inwiefern Bildrecht?

Das lässt sich so pauschal sicher nicht sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt.
Wenn es eine eingetragene Bildmarke ist, gilt das sicher solange das Bild als solches erkennbar bleibt. Was das konkret bedeutet, hängt in der Praxis immer von der Einzelfallentscheidung des einen möglichen Rechtsstreit behandelnden Gerichts ab.

Andersherum gesagt, wenn du ein bekanntes LOGO für deine Zwecke veränderst und öffentlich verwenden willst, begibst du dich in eine Grauzone, und die Folgen gehen von: es passiert gar nichts bis zu: du kriegst eine teure Klage oder zumindest Unterlassungsklärung an den Hals.

Die Entscheidung, welches Risiko du siehst und eingehst, liegt bei dir ;)
 

tina_22

Desperate Housewive

AW: inwiefern Bildrecht?

also ich sehe das so:
alles was du nicht selber gewerkelt hast sondern aus den netz hast
ist geschützt ©

denn auch zum verändern eines Bildes heisst es Erlaubnis einholen
 

icede

Aktives Mitglied

AW: inwiefern Bildrecht?

Wenn man da z.B. ein Buchstabe wechselt oder das Logo verändert
...nein auch das teilweise ändern ist nicht erlaubt!

Kannst es ja mal mit dem THX versuchen... und gib dann bescheid, auf wie viele Mio. $ man dich verklagt hat :D
 

poxo

Noch nicht viel geschrieben

AW: inwiefern Bildrecht?

xD .. alles klar, danke^^

Ich hatte mich halt nur bei so manchen Dingen die gesehen habe gewundert.

Zum Beispiel diese DubWay Aufkleber für Autos
Dubway image by tornadotrek on Photobucket

ob man halt einfach nen "D" anstatt dem "S" packen kann und sich das dann problemlos aufs Auto pecken kann.

Als ich das gesehen habe, kam mir die Frage auf^^
 

tina_22

Desperate Housewive

AW: inwiefern Bildrecht?

du müsstest abklären ob das firmenlogo geschützt ist oder aber auch sogar die schriftart
 

Misteraus

Nicht mehr ganz neu hier

AW: inwiefern Bildrecht?

also ich sehe das so:
alles was du nicht selber gewerkelt hast sondern aus den netz hast
ist geschützt ©

denn auch zum verändern eines Bildes heisst es Erlaubnis einholen


so viel ich weis, darfst du auch ein urheberrecht geschütztes bild benutzen gerade wenn du es veränderst. wenn die metadaten unkenntlich gemacht werden und das bild nicht mehr dem original gleicht, darfst du es verwenden
 

Misteraus

Nicht mehr ganz neu hier

AW: inwiefern Bildrecht?

oder du fragst ganz einfach den urheber desbildes, ob du es benutzen darfst (schlüsselwort: nicht kommerziell)
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: inwiefern Bildrecht?

so viel ich weis, darfst du auch ein urheberrecht geschütztes bild benutzen gerade wenn du es veränderst. wenn die metadaten unkenntlich gemacht werden und das bild nicht mehr dem original gleicht, darfst du es verwenden
Wenn es nicht mehr dem Original gleicht, warum willst du es dann nehmen? Dann brauchst du es doch nicht. Außerdem erlöschen die Urheberechte am Original nicht.

Das ist sicher schon sehr grenzwertig. Aber solange es keinen Kläger gibt ...
Vielleicht ist es ja auch lanciert, ist ja in gewissser Weise auch Werbung :?:
Manche Firmen sehen ihr Logo als Heiligtum, andere haben wenig bis garnichts dagegen, wenn es verfremdet oder gar durch den Kakao gezogen wird und betrachten das als zusätzliche und zudem kostenfreie Promotion.

Wenn man mal an die vielen Jokes denke, die mit Absolut gemacht werden, z.B.:
Absolut Knut oder Absolut corruption.

Satire wäre in vielen Fällen ohne die Verwendung und "Verwurstung" der Markenzeichen oft nicht möglich. Ob das legal ist, steht auf einem anderen Blatt.

Marken- und Urheberrecht sind mittlerweile für viele nicht mehr nachvollziehbar. Und wenn es vor Gericht landet ist der Ausgang alles andere als gewiss. Was hat M$ und insbesondere Windows seit 3.0 bildlich nicht schon alles über sich ergehen lassen müssen.

Die Rechtslage ist mittlerweile in vielen Lebensbereichen so, dass 50% der Deutschen Juristen sein müssten, damit von den anderen 50% jeder einen eigenen hat für die Geschäfte des täglichen Lebens.

Hat irgend jemand schon mal bei einer Softwareinstallation das Licence Agreement komplett durchgelesen und außerdem auch noch alles verstanden? Dagegen sind die 8-16 Seiten Kleingedrucktes bei Versicherungsverträgen wahre Unterhaltungslektüre.

Der Bürokratismus erklimmt immer neue Höhen und das, was eigentlich erfolgen sollte, nämlich berechtigte Interessen schützen und das Leben einfacher gestalten wird dank unterschiedlicher Rechtsprechung immer undurchsichtiger.

Um absolut (liegen auf dem Ausdruck "absolut" Rechte?) sicher zu gehen bleibt einem nichts anderes übrig als alles selbst zu machen. Aber auch dann kann es passieren, dass man aus Unwissenheit etwas erstellt hat, was einem geschützen Logo sehr ähnlich ist.

Ich denke, das Urheberrecht braucht dringend eine Reform. Statt dessen beschäftigt sich das EU Parlament aber lieber mit dem Krümmungsgrad von Bananen.
 

UPeuker

Nicht mehr ganz neu hier

AW: inwiefern Bildrecht?

so viel ich weis, darfst du auch ein urheberrecht geschütztes bild benutzen gerade wenn du es veränderst. wenn die metadaten unkenntlich gemacht werden und das bild nicht mehr dem original gleicht, darfst du es verwenden

Mit Sicherheit nicht. Ein Auto was ich umlackiert habe und bei dem ich die Fahrgestellnummer (Metadaten) weggefeilt habe, ist immer noch geklaut, mal etwas vereinfacht dargestellt :)
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: inwiefern Bildrecht?

a.) Das Thema gibt es mannigfaltig
b.) Das Thema ist mannigfaltig
c.) Es gibt kein "ja" oder "nein"
d.) Kommt immer drauf an.
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: inwiefern Bildrecht?

Hier steht ja viel Mist, außer von Herrn Peuker.

Bildrecht ist schon mal das falsche Stichwort. Stichworte, unter denen du fündig wirst, sind beispielsweise: Marke, Markenrecht, Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke. Fündig wirst du auch beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Der Schriftzug von "Subway" beispielsweise wäre eine Wort-Bild-Marke (ob sie eingetragen ist, habe ich jetzt nicht geprüft). "Dubway" oder "Dübway" reichen in ihrer Veränderung nicht aus, um eigenständig eine neue bzw. andere Marke zu bilden, die Verwechslungsgefahr ist zu hoch.

Bloße Veränderungen einen Logos (einer Marke) sind fatale Fehler, die Unbedachte schon viel Geld gekostet haben. Dein Beispiel mit dem Umstellen der Buchstaben ist ebenfalls nicht ratsam, willst du vor unliebsamen Überraschungen gefeit sein.

Bilder, Marken und ähnliche urhebergeschützte Werke dürfen als Basis für andere Werke genutzt werden, wenn das ursprüngliche Werk nicht mehr ausreichend zu erkennen ist. Allerdings liegt es letztlich bei den Gerichten, die das beurteilen müssen, sollte es zum Streit kommen. Daher ist grundsätzlich davon abzuraten schon vorhandene Werke zu verändern. Ein Stichwort hierzu ist "Schöpfungshöhe". Man spricht dann davon, dass eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden muss, ehe ein Werk als eigenständig gelten kann.

Ein Beispiel wäre hier eine Bildgruppe aus mehreren Figuren eines Künstlers A, die einen Künstler B zur Schaffung ebenfalls eine Bildgruppe animiert hat. Die Vorlage stammt dann zwar von A, sofern B aber die Idee ausreichend anders umgesetzt hat, kann sein Werk Eigenständigkeit erlangen.

Insgesamt ist Marken- und Patentrecht ein Angelegenheit die Gerichten und Anwälten reichlich Broterwerb sicher, auch wegen der vorausgehenden Recherche vor der Anmeldung.
 

baffi30

Noch nicht viel geschrieben

AW: inwiefern Bildrecht?

Allerdings spielt das Markenrecht und insbesondere dort die Verwechslungsgefahr wohl erst eine Rolle, wenn man zur Firma auch in Konkurrenz treten möchte, bzw. andere kommerzielle Zwecke verfolgt.

Bei einer privaten Verwendung/ Veränderung dürfte schon der Titel Bildrechte passen. Wie gesagt s. Wiki.
 

virra

lazy lizzard

AW: inwiefern Bildrecht?

Stimmt. Hier steht viel Unwahres und eine Menge gefährliches Halbwissen.
so viel ich weis, darfst du auch ein urheberrecht geschütztes bild benutzen gerade wenn du es veränderst. wenn die metadaten unkenntlich gemacht werden und das bild nicht mehr dem original gleicht, darfst du es verwenden
DAS stimmt auf GAR KEINEN FALL!! Man kann zwar argumentieren: "Was solls, wenn der Urheber sein Werk nicht mehr identifizieren kann, gibt es keinen Kläger." Soweit nicht verkehrt, aber schon das Downloaden, einscannen o.Ä. eines entsprechenden Bildes ist ohne Genehmigung strafbar. Das ist auch kein Kavaliersdelikt mehr, denn heutztage ist das UhG wesentlich schärfer abgefasst als früher einmal, gerade WEGEN solch einer Selbstbedienungsmentalität, wie man sie täglich im Netz findet.

…Bei einer privaten Verwendung/ Veränderung dürfte schon der Titel Bildrechte passen. Wie gesagt s. Wiki.
Verwechselt hier nicht Urheberrecht, Bildrechte, Markenrechte und Patentrechte. Das sind verschiedene Dinge. Selbst wenn ein Logo keine eingetragene Marke ist kann der Urheber einen verklagen. Außerdem kann ein Wort ohne Gestaltung eine eingetragene Marke sein und einen entsprechenden Schutz genießen (Beispiel: Klimahaus®). BILDRECHTE kann man durch Lizenzen erwerben (http://www.bildrechte.com/), nicht zu verwechseln mit dem Urheberrecht, welches unverkäuflich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: inwiefern Bildrecht?

Nicht zu vergessen auch der Bezug.

Man wird einen Apfel als Marke für eine Apfelplantage, zumindest in Deutschland, kaum eingetragen bekommen. Einen (angebissenen) Apfel für einen Computerhersteller hingegen schon. Weiter gibt es (noch?) einen grünen Granny-Smith-Apfel für zahnärztliche Dienstleistungen, wobei der diverse Löschungsanträge generiert hat. Wie das ausgegangen ist, wenn es ausgegangen ist, weiß ich allerdings nicht.

Gerade die Zahnarzt-Apfel-Geschichte könnte einen auf die Idee kommen lassen, dass das DPMA mehr oder weniger nur prüft ob die zur Anmeldung gebrachte Marke schon da ist oder nicht.
Ganz so einfach ist es aber auch nicht, wie oben geschildert kann man nicht einfach beschreibendes als Marke sichern. Das gilt für den Bagger im Logo einer Baufirma, für den LKW im Logo einer Transportfirma usw.

Konkurrenz oder Nichtkonkurrenz kann auch ein Thema sein. Als Beispiel sei "Asus" genannt, was viele sicher mit dem Computerzubehörhersteller in Verbindung bringen. Es gibt aber auch "Asus Immobilien". Die werden sich so leicht nicht ins Gehege kommen.

Markenreintragung kann aber was bewirken im Bezug auf Domains. Man nehme nur den Fall "Shell", bei dem ein Mensch Nachnamens "Shell" sich die Domain shell.de registriert hat, diese aber an die starke Marke "Shell" abgetreten werden musste.
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: inwiefern Bildrecht?

Allerdings spielt das Markenrecht und insbesondere dort die Verwechslungsgefahr wohl erst eine Rolle, wenn man zur Firma auch in Konkurrenz treten möchte, bzw. andere kommerzielle Zwecke verfolgt.

Bei einer privaten Verwendung/ Veränderung dürfte schon der Titel Bildrechte passen. Wie gesagt s. Wiki.
Mach's dir doch nicht so schwer. Bildrechte finden Anwendung auf Fotografien, gelten also immer dann, wenn ein Foto gemacht wird. Wird beispielsweise ein Logo fotografiert, kann es sein, dass es Personen oder Körpferschaften gibt, die Rechte am Logo haben und deren Rechte durch die Fotografie (immer vorausgesetzt sie wird veröffentlicht; machen und nie zeigen, darf man jede Fotografie - wenn man sich nicht gerade in einem militärischen Sperrgebiet befindet;-) berührt werden. Diese können dann das "Recht am eigenen Bild" geltend machen und somit ggf. die Veröffentlichung unterbinden.

Das, was fotografiert wurde (das Logo), fällt unters Markenrecht - sofern es eine Marke ist. Marken sind besonders geschützt und aus diesem Schutz lassen sich dann ggf. Bildrechte ableiten, wenn die Marke fotografiert und das Foto veröffentlicht wird.

Allerdings ist das hier alles sehr theoretischer Natur, denn es spielen viele Kleinigkeiten eine Rolle. Das geht schon damit los, was genau am Logo verändert wurde, wie die Schöpfungshöhe ist, ob das Logo überhaupt geschützt ist, usw.

Für die Fotografie gelten dann wieder so Punkte wie: Wo stand der Forograf, was war überhaupt auf dem Bild (Logo nur Beiwerk?), in welchem Land wurde die Aufnahme gemacht usw.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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