AW: Juristische Frage zu Lizenzen
Das ist nicht so einfach, da gibt es selten »schwarz und weiß«.
Zunächst bedeutet »lizenzfrei« nicht zwangsläufig einen Freibrief, auch bei »lizenzfrei« kann es zusätzliche Nutzungsvereinbarungen geben.
Beispielsweise ist sehr oft Bestandteil, dass Nutzung im Zusammenhang mit pornografischen oder verfassungswidrigen Veröffentlichungen untersagt sind.
Um Deine Frage halbwegs brauchbar beantworten zu können, müsste man zunächst mal die genauen Lizenzbedingungen des Adlers kennen. Dann müsste man das Motiv mal sehen, denn es gibt auch noch die Schöpfungshöhe, die wiederum Ermessenssache ist, der eine sagt so, der andere so.
Wobei ich gerade nicht sicher bin, ob das schon in die unerlaubte Rechtsberatung fallen würde.
Im Endeffekt kann da nicht mal ein Anwalt was 100%ig verbindliches zu sagen, denn es gibt auch noch den Richter.
Zur Problematik mit der Schöpfungshöhe sei auf das Urteil zur 1:1 übernommenen Website verwiesen.
»Landschaftsbild« alleine sagt nichts aus, das kann alles sein; sowohl ein relativ einmalig eingefangenes Motiv wie auch ein langweiliges Stück Wiese neben der Autobahn.