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Antworten zum Thema „Kleingewerbe und Umsatzsteuer“

viriv

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo @ll,

im Internet werde ich bezüglich meinen Fragen nicht wirklich fündig.
Es geht mir um Folgendes:
Ich melde ein KLEIN-Gewerbe an. MUSS also NICHT Umsatzsteuer zahlen solange ich sie nicht verlange....bzw darf Sie nicht auf ner Rechnung ausweisen und muss so nen schönen kleinen §Satz einfügen....soweit logisch

Aber Fallbeispiel:

Ich kaufe bei nem ElektronikHändler bei dem ich mich nur mit Kopie von der G-Anmeldung und perso anmelden kann eine

Ware XY
EK 100€

Die Rechnung die zu mir nach hause kommt wird dann lauten:
Betrag: 119€, weil die ja Umsatzsteuer drauf packen

mein offizieller EK ist dann also 119€....

Ich verkaufe das ganze jetzt für 200€, habe einen Gewinn von 81€...
So jetzt die Frage:

Ist das soweit richtig? In verschiedenen foren hab ich gelesen, dass ich weil ich Vorsteuer geleistet habe jetzt auch Umsatzsteuer vom VK abführen muss, zumindest die Differenz daraus....
Aber reicht doch eigentlich wenn der Staat einmal Kohle bekommt...oder?

Vorallem was passiert, wenn:

Ich kaufe

Ware XY
EK 100, bzw. 119€


Verkaufe die dann als Gebraucht(neuwertig) privat über Ebay zu 200€.
Dann hab ich ja keine Rücknahmeverpflichtung usw....
Dem Finanzamt muss ich ja die Eingangsrechnung nicht nachweisen oder sehe ich was falsch. Oder sehen die, dass ich bei Händler was gekauft habe und überprüfen irgendwann mal Stichprobenweise, dass ich das zeug immer nur eingekauft habe aber nie nen Gewinn gemeldet habe?

Bitte nichts Falsches denken. Ich will nur nicht Wegen Steuerhinterziehung oder sowas dran kommen:'(.

Hat da jemand Ahnung von?
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Hallo @ll,
im Internet werde ich bezüglich meinen Fragen nicht wirklich fündig.
Das zuständige Finanzamt hilft Dir generell weiter und ist zur Auskunft verpflichtet.

Ich melde ein KLEIN-Gewerbe an. MUSS also NICHT Umsatzsteuer zahlen solange ich sie nicht verlange..

Das stimmt so nicht. Deine Umsatzsteuerpflicht hängt davon ab, ob das Finanzamt Dich als umsatzsteuerpflichtig einstuft oder Du Dich freiwillig Ums.st.-pflichtig meldest.
Bist Du es nicht, DARFST Du keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen.
Generell gilt die Kleinunternehmerregelung (die beantragt werden muss), dass unterhalb eines Jahresumsatzes von 17.500,- Euro keine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Aber auch hier: vom örtlichen Finanzamt informieren/beraten lassen.

Die Rechnung die zu mir nach hause kommt wird dann lauten:
Betrag: 119€, weil die ja Umsatzsteuer drauf packen

Ich verkaufe das ganze jetzt für 200€, habe einen Gewinn von 81€...
So jetzt die Frage: Ist das soweit richtig?
Ja.

In verschiedenen foren hab ich gelesen, dass ich weil ich Vorsteuer geleistet habe jetzt auch Umsatzsteuer vom VK abführen muss, zumindest die Differenz daraus....
Unsinn. Wenn Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, musst Du keine zahlen, darfst aber auch bei Einkäufen keine (Vorsteuer) abziehen.

Aber nochmal: Finanzamt – die sind zur Auskunft diesbezüglich sogar verpflichtet, oder Beratungsgespräch beim Steuerberater
 

viriv

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Unsinn. Wenn Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, musst Du keine zahlen, darfst aber auch bei Einkäufen keine (Vorsteuer) abziehen.

Bei den Einkäufen kann ich die ja eh nicht abziehen...muss den Händler ja bezahlen oder was meinst du damit?

wenn ich keine Zahlen muss, würde ich also bei einem Gewinn von 81€ bleiben?
Wie schauts dann mit dem nachweis Jahresende aus? Hab ja keine Buchführungspflicht, muss denen ja quasie nichts zeigen?!
 

Bauer_Lindemann

Hat es drauf

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Hallo,

dem Pixelverwender gebe ich recht, geh zum Finanzamt und erkundige Dich da, oder Du hast einen Steuerberater den Du fragen kannst.
Oder nimm Dir einen Unternehmensberater der unterstützt Dich in allen fragen und macht alles bis zum Finanzamt hin. Somit läufst Du keine Gefahr fehler zu machen.

Gruß Bauer_Lindemann
 

dlogic

Allrounder

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Bei den Einkäufen kann ich die ja eh nicht abziehen...muss den Händler ja bezahlen oder was meinst du damit?

wenn ich keine Zahlen muss, würde ich also bei einem Gewinn von 81€ bleiben?
Wie schauts dann mit dem nachweis Jahresende aus? Hab ja keine Buchführungspflicht, muss denen ja quasie nichts zeigen?!


Die auf der vom Einkauf (z.B. Saturn) ausgewiesene MwSt. kann bei Umsatzsteuerpflichtigen als bereits gezahlte Vorsteuer gegen eingenommene, auf den eigenen Rechnungen erstellte MwSt. gegengerechnet werden. Daraus ergibt sich dann der Betrag den man entweder vom Amt gutgeschrieben bekommt oder auch nachzahlen muss.

Das alles betriftt dich jedoch nicht. Solltest du je UmSt. pflichtig werden empfehle ich dir den §20 UStG – Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten. (SOLL/IST Versteuerung) Aber im Moment brauchst du dem keine Beachtung zu schenken.

Als Kleingewerbetreibender musst du am Ende eines Geschäftsjahres eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und diese dem Finanzamt vorlegen. Hierbei rechnest du alle eingekauften und verkauften Wirtschaftsgüter ab.

Link: http://www.foerderland.de/2256.0.html
 

dlogic

Allrounder

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

@Bauer_Lindemann
Für ein Gewerbe unter Kleinunternehmerregelung ist ein Steuerberater bzw. Unternehmensberater meist mit Kanonen auf Spatzen schießen. Der Steuerberater an sich liegt schon meist mit 400 € p.a. einem auf der Tasche und super sind die auch nicht immer angelegt.

Copy: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist kein Hexenwerk. Schon aus reinem Eigeninteresse ist es sinnvoll, mit dieser Methode einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu gewinnen. Denn eine solide Buchhaltung - auch mit einfachen Mitteln - ist eine unabdingbare Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Wer seine Zahlen im Griff hat, vermeidet nicht nur Ärger mit dem Finanzamt. Vielmehr schafft er die Basis, um langfristig am Markt bestehen zu können.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

wenn ich keine Zahlen muss, würde ich also bei einem Gewinn von 81€ bleiben?
Ja.

Wie schauts dann mit dem nachweis Jahresende aus? Hab ja keine Buchführungspflicht, muss denen ja quasie nichts zeigen?!

Das ist falsch. Du musst am Ende des Jahres eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Dafür ist bereits notwendig, dass Du „Buch führst“, und zwar über Deine Ausgaben ebenso wie Deine Einnahmen; natürlich inkl. entsprechender Belege.
Es ist schnell recherchiert, wenn Du etwas einkaufst, aber (angeblich) nicht weiter verkaufst.
Und die Belege (Rechnungen und Quittungen) will das Finanzamt gerade zu Beginn Deiner Tätigkeit mit Sicherheit sehen.
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

ich denke schon das ein steuerberater, dir das leben sehr vereinfachen kann. gerade als jungunternehmer, fehlt einem in diesen sachen die erfahrung. und dein steuerberater berechnet ja auch nach deinem umsatz.

gruß karsten
 

Bauer_Lindemann

Hat es drauf

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Hallo dlogic,

@Bauer_Lindemann
Für ein Gewerbe unter Kleinunternehmerregelung ist ein Steuerberater bzw.
Unternehmensberater meist mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Der Steuerberater an sich liegt schon meist mit 400 € p.a. einem auf der Tasche
und super sind die auch nicht immer angelegt.
Ich schieße nicht mit Kanonen auf Spatzen. Geh bitte von der allgemeinheit von Kleinunternehmer und ichbinalleinbetriebe, denn die haben es meistens am Anfang schwer sich zu beweisen.
In seinem Fall würde ich ihn schon zu einem Berater schicken bzw. empfehlen.
Ja klaro kosten auch die Geld, aber man ist zu mindest für den Anfang gewapnet.

Gruß bauer_Lindemann
 

viriv

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

danke für alle Antworten.....damit hab ich fast schon das das was ich wissen wollte.....

Buchführungspflicht besteht nicht, Belege sind aber auf Abruf bereit zu halten.

was ist jetzt aber mit der umsatzsteuer die ich angebluch von meinem vk abziehen muss, bzw die differenz aus dieser und der vorsteuer .....muss ich das machen, wenn ich keine verlange(§satz)....?
 

Panobilder

Fotograf

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Hi viriv,

Aus Deinen Antworten und weiteren Fragen ist klar ersichtlich, dass Du keine Ahnung vom Thema:
Unternehmertun, Steuern und Kleinunternehmerregelung hast.

Sorry, aber es ist so.

Deshalb rate ich dringend eine entsprechende Schulung zu machen, egal wie und wo...
Kauf Dir ein Buch, frage einen der sich auskennt und geziehlt Deine Fragen so beantwortet dass Du es auch verstehst, VHS, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, oder oder...

Wenn Du Dich nur quer durch die Foren liest, ist es viel schwieriger, da es offensichtlich (oder scheinbar?) schon an etlichen Grundlagen fehlt.

Ist wirklich nicht böse gemeint, aber das ist mein ungeschminkter Eindruck...

Ganz kurz um auch konstruktiv zu sein:
Vorsteuerabzug kannst nur dann anwenden, wenn Du auch Umsatzsteuerpflichtig bist.
Ansonsten ist das Wort erstmal egal.
Du fragst schon wieder nach der Umsatzsteuer... hallo, ich dachte Du willst die Kleinunternehmerregelung beanspruchen?

Die (Mw) Steuern, die du als Kleinunternehmer beim Einkauf von Geräten oder Ware bezahlst, verteuert einfach nur Deinen EK.
Du rechnest als Kleinunternehmer immer mit dem EK, den Du bezahlt hast ( also inkl. der Steuern).

Buchführungspflicht besteht im gewissen Sinne immer, verwechle das nicht mit Bilanzierungspflicht oder doppelter Buchhaltung/Buchführung.

Als Freiberufler bzw auch als Kleinunternehmer, musst Du alleUnterlagen genauso "präzise verwalten und berechnen", nur eben keine doppelte Buchführung und keine Bilanz erstellen, sondern eine EÜR und alle Daten dafür sind alle Deine Unterlagen, Rechnungen, Reiskostenbelege, etc et.

Die Grenze von 17500.- darf auch mal in einem Jahr überschritten werden, es sollte halt nicht gerade das erste Jahr mit der Kleinunternehmerregelung sein!
 

Panobilder

Fotograf

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

...................

wenn ich keine Zahlen muss, würde ich also bei einem Gewinn von 81€ bleiben?
Wie schauts dann mit dem nachweis Jahresende aus? Hab ja keine Buchführungspflicht, muss denen ja quasie nichts zeigen?!

Wenn Du den EK nicht nachweisen kannst, dann hast Du schlimmstenfalls den vollen VK als Gewinn zu versteuern, so einfach ist das mit der "Buchführungspflicht."

Mal nur als Beispiel das zum Nachdenken anregen soll ;-)
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Buchführungspflicht besteht nicht

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Du nach wie vor darauf bestehst.
Selbstverständlich besteht Buchführungspflicht.
Auch als Kleinunternehmer bist Du zum lückenlosen Nachweis Deiner Einnahmen und Ausgaben verpflichtet.
Und glaube bitte nicht, dass sich das Finanzamt bei der Anfrage Deiner Belege damit einverstanden erklärt, diese im Ordner „Schuhkarton“ zu erhalten.
Es gibt auch hier ganz klare Vorgaben.
Zum wiederholten Male: Glaubst Du den Beiträgen verschiedener hier im Forum nicht, genügt ein einfacher Anruf beim Finanzamt, der Dir dann hoffentlich endgültige Klärung gibt.
Ich bin raus aus dem Thema :mad:
 

viriv

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

okok ^^ :D:D

werde das wohl nochmal überdenken..............
aber danke schonmal für die infos......
 
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