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Antworten zum Thema „Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?“

P

psdhardy

Guest

Hallo und guten Abend,

ich bin seit April in diesem Forum und habe viel gelernt und nützliches gelesen. Danke an alle "Mit-Teilenden" für die nützlichen Infos.

Meine Frage - nach entsprechender Forensuche :)- :
Wenn ich Fotos mit z.B. Malfiltern wie Kreuzschraffur, Kanten betonen etc. verfremde, muss ich dann immer noch mit rechtlichen Schritten gegen mich rechnen, oder ist das "Foto" dann kein Foto des Besitzers mehr? Ein Digimarc wäre damit ja nicht aus dem Bild heraus ;).

Viele Grüße

Hardy
 

Tattoomaus78

nemesis-artgroup.de

AW: Lizenzsierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

§ 23 UrhG

Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden...


das heisst, dass der Fotograf des Bildes durch Umgestaltung durch einen Dritten das Urheberrecht behält...Es gibt jedoch spezielle Stockseiten, wo Bilder zu weiteren Verarbeitung - manche auch mit best. Bedingungen wie Erwähnung des Urhebers - bereitgestellt werden. Im Zweifelsfall solltest du dir IMMER VORAB das Einverständnis des Urhebers einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Duddle

Posting-Frequenz: 14µHz

AW: Lizenzsierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

Es gibt jedoch spezielle Stockseiten, wo Bilder zu weiteren Verarbeitung - manche auch mit best. Bedingungen wie Erwähnung des Urhebers - bereitgestellt werden. Im Zweifelsfall solltest du dir IMMER VORAB das Einverständnis des Urhebers einholen.

Als Ergänzung hierzu: bei manchen Webservices kann direkt nach bestimmten Lizenzformen gesucht werden. Beispielsweise kannst du bei der erweiterten Suche von Flickr deine Suche auf Bilder mit Creative Commons-Lizenz beschränken (Haken bei "Only search within Creative Commons-licensed photos" und "Find content to modify, adapt, or build upon" - die kannst du verändern, solange du den Namen nennst).


Duddle
 
S

soundbreeze

Guest

AW: Lizenzsierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

Wie bereits richitg aus dem Gesetz zitiert. Eine Verfremdung setzt also die Rechte nicht frei... Allerdings halte ich dies nur für bedingt anwendbar in der Praxis, denn ich sehe beispielsweise keinerlei Problem darin ein Urheberrechtlich geschütztes Werk ( z.b. die Forografie eines Steines ), als Textur zu verwenden. Nur wo setzt man da die Grenzen ?
Man könnte ( gäbe es dieses Gesetz nicht ) ein Bild nehmen, einen Pixel verändern und sagen: "iss doch nicht mehr das gleiche".

Generell also: Nein
 
AW: Lizenzsierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

meines wissens nach- muss ein werk "deutliche" veränderungen aufzeigen und sich damit auch "deutlich" vom ursprungswerk abheben. dann darf man dieses bild verwenden. heisst im klartext, das du keinen bildausschnitt unverändert übernehmen darfst-solange das eigentliche werk noch zu erkennen ist.

wird dir nicht weiterhelfen, da du jedes bild gegenchecken lassen müsstest und da die leute auch wieder unterschiedlicher meinung sind.

auf sxc.hu zum beispiel habe ich gute erfahrungen gemacht, indem ich die urheber angeschrieben habe. in den allermeisten fällen habe ich eine zustimmung bekommen. sie wollten lediglich das vollendete werk sehen- ein probeexemplar bekommen und namentlich erwähnt sein.

ich denke-soetwas lässt sich realisieren.
 
P

psdhardy

Guest

AW: Lizenzsierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

Hallo und guten Tag,

geballtes Expertenwissen blitzeschnelle und ausführlich...

Danke
Hardy
 

pitTti

Geheimagent

AW: Lizenzsierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

meines wissens nach- muss ein werk "deutliche" veränderungen aufzeigen und sich damit auch "deutlich" vom ursprungswerk abheben. dann darf man dieses bild verwenden.

Genau so etwas habe ich auch mal gehört, glaube sogar, dass mind. 50% des ursprünglichen Bildes verändert sein müssen damit man wegen den Lizenzrechten und so keinen Ärger kriegt. So sicher bin ich mir da allerdings nicht.
 

Tattoomaus78

nemesis-artgroup.de

AW: Lizenzsierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

nochmal etwas ausführlicher:

Wenn man Bilder anderer Fotografen als Grundlage eigener Arbeit verwenden möchte, muss man sich über eine wichtige Unterscheidung klar sein. Es kommt darauf an, ob es sich um eine „Bearbeitung“ (§ 23 UrhG) oder um eine „freie Benutzung“ (§ 24 UrhG) handelt.

Ein selbständiges Werk, das unter freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf auch ohne Zustimmung des anderen Urhebers veröffentlicht und verwertet werden. Eine freie Benutzung nimmt vor, wer sich von dem fremden Werk lediglich inspirieren lässt. Verblassen die eigentümlichen Züge des Vorbildes gegenüber den individuellen Merkmalen des neuen Werkes, gilt das als eine freie Benutzung. Das neue Werk darf dann ohne jegliche Einschränkung und ohne Einflussmöglichkeit des Original-Urhebers verwendet werden.

Liegt dagegen eine Bearbeitung vor, muss der Urheber des Ursprungswerks vor einer Verwertung derselben um Erlaubnis gefragt werden. Um eine Bearbeitung handelt es sich, wenn wesentliche Züge des Originalwerks übernommen und abgewandelt werden.

Die Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung ist häufig sehr schwierig zu beurteilen. Ein Fall, in dem häufig von freier Benutzung ausgegangen wird, ist die Parodie, also die antithematische Auseinandersetzung mit dem Werk eines anderen. Hier findet zwar eine (auch deutlich erkennbare) Anlehnung an das Vorbild statt. Die Darstellung des neuen Werkes weicht jedoch häufig weit von dessen eigentümlichen Merkmalen ab, so dass ein neuer Bedeutungszusammenhang mit – je nach Kreativität des Parodisten – hervorstechenden eigenen individuellen Maßnahmen entsteht.

Rein technische „Bearbeitungen“, etwa die Digitalisierung eines Fotos, sind im Übrigen keine Bearbeitungen, sondern Vervielfältigungen, für die man entsprechend nicht Bearbeitungs-, sondern Vervielfältigungsrechte benötigt.
 
AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

verstanden? ich nicht wirklich. solche gesetze und gesetzesentwürfe sollte man streichen, sagen sie doch nichts aus.

es war und bleibt ein schwieriges thema. also lieber immer fragen, denn sonst kann es teuer werden. für deine privaten vergnügen hingegen-kann man sich diesen schritt sparen.
 

pixelfun

Aktives Mitglied

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

verstanden? ich nicht wirklich. solche gesetze und gesetzesentwürfe sollte man streichen, sagen sie doch nichts aus.
wie wahr, wie wahr!!! :rolleyes:

z.b. die nutzungsbedingungen der galerie von psd-tutorials

"Das Nutzungsrecht umfasst jede kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung im Internet, das Recht auf Bearbeitung und Umgestaltung sowie eine Vervielfältigung in Printmedien. Ausgeschlossen ist eine Nutzung der Bilder/Fotos im Originalzustand in anderen Bilddatenbanken und die Bereitstellung von Bildern zum Download oder zum Verkauf."

was will mir der künstler damit sagen - was darf ich und was nicht ???
(ich meine das fett hervorgehobene - bezieht sich das nur auf das orginal oder auch auf das bearbeitete)
 

Tattoomaus78

nemesis-artgroup.de

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

Kati, das bedeutet, dass du die Bilder aus der Galerie frei zur weiteren Bearbeitung nutzen darfst - kommerziell und nichtkommerziell - jedoch die Bilder im Urzustand nicht verkaufen oder in andere Bilddatenbanken einstellen darfst
 

pixelfun

Aktives Mitglied

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

ok, ich danke dir ;)

das ist so ein gebiet, was ich einfach nicht verstehe und verstehen werde (genauso wie versicherungen). da lerne ich schneller ein auto zusammen zu bauen, als so einen text zu interpretieren. :uhm: :D
 

Tattoomaus78

nemesis-artgroup.de

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

*gg...ich muss das ja verstehen...ich hab den Kram ja geschrieben :lol:

im Zweifelsfall immer nachfragen :)

dafür kann ich keine Autos zusammen bauen *gg
 

pixelfun

Aktives Mitglied

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

*gg...ich muss das ja verstehen...ich hab den Kram ja geschrieben :lol:
mein herzliches beileid :D
so hat halt jeder seine schwächen und stärken ;)

um noch mal auf die frage von @ psdhardy zurück zukommen

"Wenn ich Fotos mit z.B. Malfiltern wie Kreuzschraffur, Kanten betonen etc. verfremde, muss ich dann immer noch mit rechtlichen Schritten gegen mich rechnen ..."

ist es in dem fall dann ein bearbeitetes bild oder doch noch das ursprunsbild, da ja das orginal noch ziemlich erkennbar ist ?
 

knispel

Mediendesigner

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

Nun ist ja die Gesetztgebung auch din diesem Bereich nicht so sehr präzise. Um so mehr gibt es richtungsweisende Gerichtsurteile. Ein spezieller Fall wird im Netzt immer wieder heran gezogen.

Habe eine sehr interessante Seite dazu gefunden (von Rechtsanwalt Willi Marnet). Da heißt es zu einem Gerichtsurteil:
"Derjenige, der Computergrafiken nachahmt und in der Oberzeile seiner Website verwendet, kann nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies gilt zumindest für Webgrafiken, bei denen es sich im Ausgangspunkt um Fotografien handelt, die am Computer lediglich verfremdet wurden. Ein Urheberrechtsschutz nach § 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG kommt nicht in Betracht, da durch den Verfremdungseffekt keine spezielle Ausgestaltung der Grafik vorliegt, die die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG erreicht."

Um es im Zusammenhang zu verstehen, möchte ich auch den setzen.
Auf der Seite gibt es übrigens sehr viele Urteile und auch Tipps zum Thema Onlinerecht.
 

Tattoomaus78

nemesis-artgroup.de

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

um noch mal auf die frage von @ psdhardy zurück zukommen

"Wenn ich Fotos mit z.B. Malfiltern wie Kreuzschraffur, Kanten betonen etc. verfremde, muss ich dann immer noch mit rechtlichen Schritten gegen mich rechnen ..."

ist es in dem fall dann ein bearbeitetes bild oder doch noch das ursprunsbild, da ja das orginal noch ziemlich erkennbar ist ?

dann handelt es sich um ein bearbeitetes Bild, da die ursprünglichen Züge des Ausgangsbildes nach wie vor erkennbar sind...in so einem Fall benötigt man die Zustimmung zur Veröffentlichung

stell dir mal vor, du stellst ein Foto von dir irgendwo rein...ein andere verändert das mit Kreuzschraffur und lässt es sich auf ein T-shirt drucken...dein Konterfei wär auch durch die Filterüberlagerung nach wie vor zu erkennen...fändest du das toll...wenn er dich ungefragt auf seiner Brust rumträgt?
 

pixelfun

Aktives Mitglied

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

das war ein beispiel, was ich verstehe. ich glaub ich hab es geschnaggelt
 

Tattoomaus78

nemesis-artgroup.de

AW: Lizenzierte Fotos verfremden - Lizenz erloschen?

*freu....ist gar nicht so schwer, nü? :)

am besten immer dieses Beispiel nehmen...dann klärt sich das meiste von alleine...solange das Ursprungsbild noch als solches zu erkennen ist -> Urheber fragen
 
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