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Antworten zum Thema „Modelvertrag bezügl. Abizeitung“

S

SecondSight1989

Guest

Hallo,
mir steht dieses Jahr die Ehre zu, die Fotos für unsere Abizeitung zu schießen.

Ich wollte mich über einen Vertrag absichern.
Nur stellt sich mir folgende Frage:

Wie krieg ich knapp 100 Leute dazu, mir einen Vertrag zu unterschreiben. Über 100 extra Verträge? Das ist relativ zeitintensiv, diese alle einzusammeln.

Ist es möglich, einen Vertrag aufzustellen auf einer Seite und auf den nächsten per Exceltabelle die Unterschriften und Daten zu sammeln, die ich brauche?

Das ganze getackert, sodass jeder sich den Vertrag zuvor ansehen kann? Wäre eine Aufwandsentlastung.

Kann ich den Vertrag gemäß meinen Vorstellungen selbst schreiben?

Ich habe keine großen Erwartungen, das sollte er aber enthalten:
- Ich als alleiniger Urheber
- Fotografierte können sich bei Interesse die Fotos bei mir abholen, bearbeitet und unbearbeitet
- Veröffentlichung hauptsächlich in der Abizeitung

Mehr fällt mir grade nicht ein.

Ich wollte eventuell einen kleinen Unkostenbeitrag verlangen bezüglich Verschleiß der Kamera und Zeitaufwand, der drin steckt.
Ist das einmalig ohne angemeldetes Kleingewerbe hier möglich?

Danke für Antworten und Anregungen,
bei Fragen, bitte einfach posten!
 

Fotografie

Vendetta

Geilste Schnitte ever

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Du kannst den Vertrag selbst aufsetzen, allerdings muss er auch den Vorgaben des BGB entsprechen - andernfalls könnte er, bzw wird er ganz sicher, bei einer KLage als nichtig erklärt.

Aber ich hab ein gutes Angebot: ich hab mehrere Musterverträge hier für DEsigner, die kann man aber umschreiben, sodass es auf dich passt. Da übernimmste einfach alles und steckst noch ein paar Sachen mit rein, wie zum Beispiel das mit dem alleinigen Urheber.

Wie wärs? ;)

Edit: Geld verlangen ohne UNternehmen bzw FReiberufler ist nicht so einfach, geht eigentl. nich. Aber das könnt man bissl drehen...du darfst zB milde Gaben als Dank annehmen ;)

Das geht.
 
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Knipser2

Saarlänner

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Hallo,
mir steht dieses Jahr die Ehre zu, die Fotos für unsere Abizeitung zu schießen.

Ich wollte mich über einen Vertrag absichern.

Danke für Antworten und Anregungen,
bei Fragen, bitte einfach posten!


hallo

ist dies für Eure Abizeitung nicht etwas viel Aufwand ?

Also bei uns macht der "Bilderfotograf" folgendes:

Auf einem Tabellenblatt stimmt jeder einzeln Fotografierte der Veröffentlichung in der Abizeitung und nur dort per Unterschrift zu.
Werden Klassen-/Kursbilder zur extra Veröffentlichung in der Abizeitung gemacht, dann stimmt der Fotografierte automatisch zu, dass sein Bild als Teil der Gruppe publiziert wird. Öffentliche Bilder von der Abiveranstaltung sind ehe nicht geschützt.
 

Ancillius

Noch nicht viel geschrieben

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Hmm, also bei aller rechtsliebe. Bedenke erstmal folgende Punkte:
- Einige der Schüler könnten noch nicht voll geschäftsfähig sein (also unter 18 ). Von diesen müsstest du dann noch eine Einwilligung der Eltern einholen.
- Jeder Fotographierte muss genügend Zeit haben, den Vertrag zu lesen. Setzt du also einen sauberen Vertrag auf, so hat der eine Menge rechtliches Blahblah drin, zu dessen Verständnis man entweder lange, oder sogar eine juristische Ausbildung braucht.

Mach es also lieber so. Nimm eine Person mit zum Fotoshooting, deren Glaubwürdigkeit hoch ist. Also am besten einen Lehrer der eh Grad frei hat. Jeden Schüler fragst du nun also, ob er mit einem Bild einverstanden ist. Der Lehrer soll da zuhören. Dazu kannst du ja noch eine Liste machen, in die sich jeder mit Unterschrift einträgt und oben steht nur "Ich bin einverstanden, dass dieses Foto in der Abizeitung erscheint". Das ist dann zwar rechtlich widerruflich, aber mit dem Lehrer (am besten sogar Beamter) als Zeugen und der Unterschrift auf der Liste nicht folgenlos. Die Kosten für einen Widerruf dürften dann auf dem Querulanten liegen bleiben, sollte es wirklich so arg eskalieren, dass sowas vor Gericht landet.

Natürlich stellt mein Geschreibsel keine Rechtsberatung dar, aber man sollte immer Bedenken, dass beim morgentlichen Brötchenholen durchaus ein Kaufvertrag mit Leistung Zug um Zug nach anfänglich gegenseitig zugetragener und in den Empfängnisbereich der Vertragspartner gelangter Willenserklärung zugrunde liegt, diese aber nun wirklich nicht aufgeschrieben werden muß, damit ich was zu beißen für meine Euros bekomme.

Des weiteren ist nur noch zu erwähnen, dass du "vernünftig" mit den Bilder umzugehen hast. Also keine Verfremdungen, keine herabsetzende Darstellung und kein Verwendung der Bilder ausserhalb der Abi-Zeitung. Aber ich schätze das versteht sich von selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vendetta

Geilste Schnitte ever

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Tja, im Falle des Falles muss der Lehrer dann später vor Gericht bezeugen, dass JEDER zugestimmt hat, sonst gibts Probleme, bzw das Gericht orientiert sich am BGB.

Es ist viel Aufwand, aber ich selbst hab gemerkt wies ist, wenn man dieses nicht betreibt und dann ziemlich auffliegt..
 
S

SecondSight1989

Guest

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

hallo

ist dies für Eure Abizeitung nicht etwas viel Aufwand ?

Also bei uns macht der "Bilderfotograf" folgendes:

Auf einem Tabellenblatt stimmt jeder einzeln Fotografierte der Veröffentlichung in der Abizeitung und nur dort per Unterschrift zu.
Werden Klassen-/Kursbilder zur extra Veröffentlichung in der Abizeitung gemacht, dann stimmt der Fotografierte automatisch zu, dass sein Bild als Teil der Gruppe publiziert wird. Öffentliche Bilder von der Abiveranstaltung sind ehe nicht geschützt.

Deswegen frage ich ja, ob das per Tabelle einfacher geht, als jedem einzeln ein Blatt auszudrucken (bitte lesen!). Jedoch muss ich zwangsweise ja ein Vertragsblatt drucken, damit die Leute sich das durchlesen können.

Hmm, also bei aller rechtsliebe. Bedenke erstmal folgende Punkte:
- Einige der Schüler könnten noch nicht voll geschäftsfähig sein (also unter 18 ). Von diesen müsstest du dann noch eine Einwilligung der Eltern einholen.
- Jeder Fotographierte muss genügend Zeit haben, den Vertrag zu lesen. Setzt du also einen sauberen Vertrag auf, so hat der eine Menge rechtliches Blahblah drin, zu dessen Verständnis man entweder lange, oder sogar eine juristische Ausbildung braucht.

Es sind alle Schüler volljährig, normalerweise geht man mit ~19 und dem Abitur in der Hand aus der Schule.

Wie will ich den Vertrag anders übermitteln, als dass jeder das durchliest?

Natürlich stellt mein Geschreibsel keine Rechtsberatung dar, aber man sollte immer Bedenken, dass beim morgentlichen Brötchenholen durchaus ein Kaufvertrag mit Leistung Zug um Zug nach anfänglich gegenseitig zugetragener und in den Empfängnisbereich der Vertragspartner gelangter Willenserklärung zugrunde liegt, diese aber nun wirklich nicht aufgeschrieben werden muß, damit ich was zu beißen für meine Euros bekomme.

Hier geht es um Bilder, die veröffentlicht werden, nicht um Brötchen^^
Die sicherste Methode ist aber dennoch ein unterschriebener Vertrag?!

Des weiteren ist nur noch zu erwähnen, dass du "vernünftig" mit den Bilder umzugehen hast. Also keine Verfremdungen, keine herabsetzende Darstellung und kein Verwendung der Bilder ausserhalb der Abi-Zeitung. Aber ich schätze das versteht sich von selbst.

Das müsste ich doch dann alles in den Vertrag schreiben, nicht wahr?
 

macher

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Hallo,
- Veröffentlichung hauptsächlich in der Abizeitung

Was soll dieses Klauses bringen? Entweder vereinbart man eine Veröffentlichung z.B. nur in der Abizeitung oder man vereinbart allgemine Veröffentlichungsrecht oder man schließt bestimmte Veröffentlichungen aus. Eine Vereinbarung über hauptsächliche Veröffentlichung ist IMHO Unfug.
 

Ancillius

Noch nicht viel geschrieben

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Deswegen frage ich ja, ob das per Tabelle einfacher geht, als jedem einzeln ein Blatt auszudrucken (bitte lesen!).
Also nochmal ganz genau und allgemeinverständlich, was unser Rechtssystem zum Thema Vertrag sagt.

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft (also etwas, das unser BGB betrifft), welches aus zwei entgegengesetzten Willenserklärungen besteht, dem Angebot und der Annahme. Das Angebot muß alles enthalten, was die Annahme des Angebotes beeinflussen kann. Die Messlatte dafür ist der sogenannte "objektive Dritte". Anders formuliert, wenn 9 von 10 Leuten meinen, dass etwas dazu gehören muss, dann gehört das auch dazu. Wird das Angebot dem Empfänger übermittelt und empfängt auch der Anbieter die Annahme des Angebots, so kommt der Vertrag rechtsgültig zustande.

Fazit: Im Gesetzt steht generell nirgends (es gibt bestimmte Ausnahmen bei speziellen Vertragsarten, die nur in Schriftform, oder sogar nur notariell aufgesetzt werden dürfen) das es irgendein Dokument für einen Vertrag geben muß, um die Rechtsgültigkeit des Vertrages zu ermöglichen. Ein Vertrag der mündlich geschlossen wird, ist rechtlich genauso gut, wie einer der mit 2000 Seiten Text in Druckform kommt. Zumindest in deinem Fall.

Die Zettel dafür sind lediglich dazu da, dass der Anbieter (z.B. der Lackierer, der dein Auto lackiert hat) nicht später als der Dumme da steht, weil du ihm sagst, du hättest ihn nie gebeten den Wagen grün zu machen. Nun kommt es zum rechtsstreit und der Lackierer hätte ohne den Auftrag (da steht auch nicht "Dienstleistungsvertrag") keinen Beweis, dass er dein Auto doch grün färben sollte.

In deinem Fall, wenn du meinem Rat folgst, hast du einen Zeugen (den Lehrer wg. dem Beamtenstatus... rechtlich ist die Mama genauso gut, aber der Beamtenstatus zählt halt doch ab und zu noch etwas) der dabei war und die Liste mit Unterschrift, die zudem sagt: Ich wollte das Foto!
Das zusammen ersetzt zwar nicht zu 100% einen Vertrag, dürfte dich aber vor unserem Gesetz soweit schützen, dass DU keine Strafe bekommst, solange du nicht irgendwas mit dem Bild angestellt hast, das über das simple Abizeitungsfoto hinausgeht.

Es sind alle Schüler volljährig, normalerweise geht man mit ~19 und dem Abitur in der Hand aus der Schule.

Wie will ich den Vertrag anders übermitteln, als dass jeder das durchliest?

Klar kannst du einen simplen Modellvertrag aufsetzen. Vorlagen liefert "eine Internetsuchmaschine, auf dessen Verweis im A****Spam steht, dass ich sie besser nicht nenne :D". Nur kannst du ziemlich sicher sein, dass (jedenfalls erinnere ich mich so an meine Schulzeit) die "besonderen" Schüler das Ding 3x verlieren, 2x nicht unterschreiben und 10x vergessen abzugeben... das Letzte mal ist dann schon NACH dem Verkauf der Abizeitung. Und wie ich nun schon geschrieben habe... solange der helfende Lehrer seine Aufgabe als Zeuge verstanden hat, und du jedem Schüler erklärst was du mit dem Bild machen möchtest, und ob er damit einverstanden ist (dazu reichen 20 Sekunden) UND deine unterschriebene Liste mit "ich war mit dem Foto für die Abizeitung einverstanden" im Titel vorlegen kannst genügt das.


Hier geht es um Bilder, die veröffentlicht werden, nicht um Brötchen^^
Die sicherste Methode ist aber dennoch ein unterschriebener Vertrag?!

Das müsste ich doch dann alles in den Vertrag schreiben, nicht wahr?

Natürlich ist ein schriftlicher Vertrag die einfachste Methode, um später nachzuweisen, dass alles bereits so abgesprochen war. Bedenke aber, dass man juristisch einen Vertrag, der "vor Ort" unterschrieben wird, als "Haustürgeschäft" gewertet werden würde. Das bedeutet, dass der Fotografierte 14 Tage Zeit hat, seine Willenserklärung zu widerrufen. Das gilt natürlich genauso für einen mündlichen Vertrag, der auch mündlich widerrufen werden kann (genauso wie der schriftliche!).
Also machst du einfach das Shooting 4 Wochen VOR dem Drucktermin. Wer dann sein Bild vorher noch sehen möchte oder sein Einverständnis widerruft
wird halt mit einem leeren weissen Platzhalter gedruckt. Der Druckerei ist das 100%ig recht, denn Weiss kostet weniger. Der einzige Aufwand ist, dass ihr die Bilderseite eben schnell nochmal neu zur Druckerei senden müsst. Obwohl i.d.R. eigentlich 14 Tage vor Druck locker reichen...

In diesem Fall hägen keine nenneswerten Werte hinter den Bildern, so ist der Brötchenvergleich sogar durchaus besser, als es mir beim Schreiben bewusst war. Selbst der Verkauf einer Abizeitung geht in der Regel an den Schulen "einfach so" durch, da man Voraussetzt, dass der Verkauf Abizeitung als Teil der Abiturfeierlichkeiten nur als Ausgleich für die angefallenen Kosten dient, und nicht zur Gewinnerzielung.
Streng rechtlich müsste den Verkauf jemand beim Amt anmelden, ein Gewerbe einrichten, Gewerbesteuern entrichten, u.U. sogar Bücher führen, eine GuV vorlegen.... etc. Ich behaupte jetzt einfach mal ohne Beleg, dass wohl keine "normale" Abiturklasse diesen Aufwand betreibt.

Und bei allem Rechts-Blah-Blah... vergiss bitte eine Kleinigkeit nicht.
Es ist sehr selten, dass jemand dich als Fotografen direkt vor Gericht zerren will. Viel eher wird dann jemand zu dir kommen, und dich bitten, das Foto neu zu machen, zu löschen oder was auch immer. Dann redet ihr drüber, und findet eine Lösung.... und im Übrigen... sowas ist dann auch wieder ein Vertrag :)
Und nun stell dir in deiner Situation mal den Richter vor, der diesen Fall lesen soll. Dein Anwalt hat alles geschildert, dein Lehrer hat schriftlich vor dem Anwalt bezeugt, dass alles ok war, eine Kopie der Unterschrieben Liste liegt bei und der Kläger behauptet, du hättest ihn zufälligerweise vor einem Fotohintergrund ohne sein/ihr Einverständnis geknipst.
Was glaubst du wohl, käme da heraus?

Und auch hier wieder der Zusatz... das sind alles mit besten Wissen und Gewissen aufgeschriebene Tipps und keine Rechtsberatung.
 

Vendetta

Geilste Schnitte ever

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Ich hab ihm gesagt, dass ich einen rüberschicke. An dieser Stelle ein großes Sorry, habs gestern abend verpeilt, gleich schick ich ihn rüber.

Egal, wie es im Endeffekt aussieht, mit einem Vertrag hat man immer die besseren Karten. Hab 2 Mal den Fehler gemacht, keinen aufzusetzen und bis heute kein Geld gesehn. Ich würde nie mehr irgendwas ohne Vertrag machen.

Ich kanns verstehen, dass er bei 200 Leuten kein Risiko eingehen möchte. Wenn sich einer beschwert, gibts schon Beef.

Es gibt nur ein Problem, dass ich hier sehe und das ist das mit der Bezahlung, da darf er nicht einfach so was nehmen. Das muss er ausführlich klären.
 

Ancillius

Noch nicht viel geschrieben

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Hier gehts doch um Bilder für die Abizeitung, nicht um Geld, oder bin ich jetzt total fehlinformiert?
 
S

SecondSight1989

Guest

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Was soll dieses Klauses bringen? Entweder vereinbart man eine Veröffentlichung z.B. nur in der Abizeitung oder man vereinbart allgemine Veröffentlichungsrecht oder man schließt bestimmte Veröffentlichungen aus. Eine Vereinbarung über hauptsächliche Veröffentlichung ist IMHO Unfug.

Das "hauptsächlich" ist auch keine ausgeführte Formalität, die ich so in einen Vertrag tippen möchte. Ich bin lediglich unschlüssig, ob ich eine Veröffentlichung haben will oder nicht. Aber gehen wir einfach mal davon aus, dass die Bilder in der Zeitung bleiben und nicht anderweitig veröffentlicht werden.

Fazit: Im Gesetzt steht generell nirgends (es gibt bestimmte Ausnahmen bei speziellen Vertragsarten, die nur in Schriftform, oder sogar nur notariell aufgesetzt werden dürfen) das es irgendein Dokument für einen Vertrag geben muß, um die Rechtsgültigkeit des Vertrages zu ermöglichen. Ein Vertrag der mündlich geschlossen wird, ist rechtlich genauso gut, wie einer der mit 2000 Seiten Text in Druckform kommt. Zumindest in deinem Fall.

Schön und gut, aber ich möchte jetzt einfach eine Antwort darauf wissen, ob es reicht, 1 Seite (können auch 2 oder mehr sein, is ja jetzt egal) Vertragsbestimmungen mit einer Unterschriftenliste den Leuten zu geben, damit die einerseits, wenn sie sich das durchlesen wollen, es tun können, andererseits auch dann unterschreiben können.

In deinem Fall, wenn du meinem Rat folgst, hast du einen Zeugen (den Lehrer wg. dem Beamtenstatus... rechtlich ist die Mama genauso gut, aber der Beamtenstatus zählt halt doch ab und zu noch etwas) der dabei war und die Liste mit Unterschrift, die zudem sagt: Ich wollte das Foto!
Das zusammen ersetzt zwar nicht zu 100% einen Vertrag, dürfte dich aber vor unserem Gesetz soweit schützen, dass DU keine Strafe bekommst, solange du nicht irgendwas mit dem Bild angestellt hast, das über das simple Abizeitungsfoto hinausgeht.

Da kommt mir eine Unterschriftenliste+Vertrag einfacher, wenn ich die bei einer Vollversammlung rumgeben lasse.

(...) Nur kannst du ziemlich sicher sein, dass (jedenfalls erinnere ich mich so an meine Schulzeit) die "besonderen" Schüler das Ding 3x verlieren, 2x nicht unterschreiben und 10x vergessen abzugeben... das Letzte mal ist dann schon NACH dem Verkauf der Abizeitung. Und wie ich nun schon geschrieben habe... solange der helfende Lehrer seine Aufgabe als Zeuge verstanden hat, und du jedem Schüler erklärst was du mit dem Bild machen möchtest, und ob er damit einverstanden ist (dazu reichen 20 Sekunden) UND deine unterschriebene Liste mit "ich war mit dem Foto für die Abizeitung einverstanden" im Titel vorlegen kannst genügt das.

Deswegen möchte ich nur 1 Formular+Unterschriftenliste in z.B. einer Vollversammlung durchgeben lassen, die auch nachher wieder zu mir wandert ;)
Diejenigen, die nicht unterschreiben bzw. sich dessen weigern, haben Pecht gehabt, auf ihrer Seite in der Zeitung wird dann einfach ein Smilie stehen und kein Foto :-D

(...)Bedenke aber, dass man juristisch einen Vertrag, der "vor Ort" unterschrieben wird, als "Haustürgeschäft" gewertet werden würde. Das bedeutet, dass der Fotografierte 14 Tage Zeit hat, seine Willenserklärung zu widerrufen. Das gilt natürlich genauso für einen mündlichen Vertrag, der auch mündlich widerrufen werden kann (genauso wie der schriftliche!).
Also machst du einfach das Shooting 4 Wochen VOR dem Drucktermin. Wer dann sein Bild vorher noch sehen möchte oder sein Einverständnis widerruft
wird halt mit einem leeren weissen Platzhalter gedruckt. Der Druckerei ist das 100%ig recht, denn Weiss kostet weniger. Der einzige Aufwand ist, dass ihr die Bilderseite eben schnell nochmal neu zur Druckerei senden müsst. Obwohl i.d.R. eigentlich 14 Tage vor Druck locker reichen...

Die Fotos wollte ich sowieso rechtzeitig machen und den Schülern auch die Möglichkeit geben, die Fotos vor Ort zu betrachten, damit jeder zufrieden ist ;)

Hier gehts doch um Bilder für die Abizeitung, nicht um Geld, oder bin ich jetzt total fehlinformiert?

Habe ich zwar oben geschrieben, aber das ist jetzt erstmal nebensächlich. Auf das Geld kann ich gut verzichten ;)
 

Ancillius

Noch nicht viel geschrieben

AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung

Schön und gut, aber ich möchte jetzt einfach eine Antwort darauf wissen, ob es reicht, 1 Seite (können auch 2 oder mehr sein, is ja jetzt egal) Vertragsbestimmungen mit einer Unterschriftenliste den Leuten zu geben, damit die einerseits, wenn sie sich das durchlesen wollen, es tun können, andererseits auch dann unterschreiben können.

Also wenn du den Leuten einen Vertrag zumuten magst, dann sollte dieser Unterschrieben werden. Eine Liste zu einem Vertrag bringt leider nichts besseres als die Zeuge+Liste Geschichte.
Also brauchst du deine 200 Blätter. Die passen gerade noch so in einen Ordner.
Diejenigen, die nicht unterschreiben bzw. sich dessen weigern, haben Pecht gehabt, auf ihrer Seite in der Zeitung wird dann einfach ein Smilie stehen und kein Foto :-D

Die Fotos wollte ich sowieso rechtzeitig machen und den Schülern auch die Möglichkeit geben, die Fotos vor Ort zu betrachten, damit jeder zufrieden ist ;)
Das ist richtig. Und letzteres ist auch wichtig. Am besten hast du dann beim "zeigen" auch noch ein paar Verträge bei der Hand, die dann dort noch unterschrieben werden können.

Aber nochmals... bedenke, dass dies alles 14 Tage VOR Druck durch sein muss, da innerhalb der 14 Tage noch nichts "rechtswirksam" ist (ok... die Formulierung stimmt nicht... aber in deinem Fall reicht's).

Habe ich zwar oben geschrieben, aber das ist jetzt erstmal nebensächlich. Auf das Geld kann ich gut verzichten ;)

Also mit Geld wäre ich sehr vorsichtig. Wie ich schon geschrieben habe... du könntest einen Selbstkostenbeitrag wählen, der nur die Materialkosten deckt, aber nicht mit Gewinnerzielung verbunden ist. Trotzdem ist sobald Geld im Spiel ist, ist ganz schnell Neid dabei. Und Vater Staat kann zwar mit Schlägern und anderen Verbrechern milde sein, aber sobalds um Geld/Steuern geht, kennt er keine Gnade. Da kanns schon damit losgehen, dass ein ortsansässiger Fotograph Wind davon bekommt und meint, das er eine viel bessere Wahl gewesen wäre als du und gleich vor Gericht zieht.
 
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