Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Antworten zum Thema „Nebenbei arbeiten“

MPchelle

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,

ich mache momentan eine Ausbildung zur Mediengestalterin und wollte fragen,
ob es Sinn macht sich nebenbei ein wenig Selbstständig zu machen. Da ich schon sehr gute Kenntnisse habe was z.B. InDesign angeht, kann ich schon selbst Flyer, Plakate, ect. gestalten. Und auch in Photoshop komm ich schon sehr gut zurecht.
Wie findet ihr die Idee?
 

Gegenstrom

Aktives Mitglied

Mit dem Arbeitgeber abklären, dies kann ein Kündigungsgrund sein!
Ansonsten rate ich dir nach Genehmigung deines Arbeitgebers, ja mach es und entwickel dich weiter, mach Erfahrungen und nimm alles was dir zeitlich reinpasst.
 

cjs

VariousDesign

Dafür musst du (wie schon erwähnt) 1. mit deinem Arbeitgeber sprechen und 2. einen Nebenerwerb bei der Stadt anmelden. Das kostet je nach Gebiet zwischen 10 und 30 Euro.

Ansonsten: klar - mach das das. So etwas hilft um mal über den "Tellerrand" zu schauen :)
 

Dennis

aka denyo111

Zustimmung des AG ist nur dann nötig, wenn es im Vertrag so geregelt ist und die Zustimmung kann auch nur dann verweigert werden, wenn du mit deinem Nebengewerbe deinem AG Konkurrenz machst oder deine Arbeit darunter leiden würde.

Nichtsdestotrotz ist ein Gespräch natürlich immer angebracht.

Angemeldet bei der Stadt wird kein Nebenerwerb, sondern ein Gewerbe, ob dies nötig ist, hängt davon ab, was du anbieten willst.

Solange es nur rein um Layouts geht und du zB keine Druckabwicklung etc mit anbietest, kann das ganze als freiberufliche Tätigkeit laufen und wird über das FA abgewickelt.

Steuerfreibetrag hin oder her - sobald du eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst, musst das bei einer der zuständigen Stellen gemeldet werden, ob dafür hinterher Steuern abzuführen sind, steht auf einem anderen Blatt.
 

Dennis

aka denyo111

Abhängig von deinem zu erwartenden Kundenkreis solltest du dir dann auch überlegen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst oder nicht.

Sofern ja, musst (darfst) du in deinen Rechnungen keine UmSt. ausweisen und auf der anderen Seite bei Eingangsrechnungen auch keine Vorsteuer ziehen.

Wenn deine Kunden überwiegend private Kunden sind, ist die einfachste Möglichkeit, wenn deine Kunden überwiegend Unternehmer sind oder solltest du häufig Eingangsrechnungen aus deiner Nebenberuflichen Tätigkeit haben, solltest du auf die Kleinunternehmerregelung lieber verzichten.

Der zusätzliche Aufwand mit Steuervoranmeldung und Steuererklärung hält sich sehr in Grenzen.
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Eine Selbstständigkeit <15 Std./Woche ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund.
Die darfst Du gesetzlich auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers aufbringen für eine private Selbstständigkeit.
Du solltest jedoch Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen (gleiches Sujet, gleiches Metier, ...), das wäre einer.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Mach einfach erstmal los mit kleinen Brötchen. Erst wenn "regelmäßiges Einkommen" damit verbunden ist, musst du deinen AG oder sonstwen fragen. Sehe es im Moment als einmalige Einnahmemöglichkeit an. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo keine Rechnung, da keine Geldfluß.
Wenn du dann merkst, daß du damit regelmäßig Einkünfte erzielen kannst, geh auf die Seite des Bundesministeriums für Finanzen und gib in das Suchfeld "geringfügige Beschäftigung" und/oder "Nebenverdienst" ein. Da findest du genug Infos und auch die wirklich richtigen.

Übrigens, man kann solche Fragen auch direkt mit dem Finanzamt vor Ort klären. Die Mitarbeiter sind durchaus hilfsbereit - und zur Auskunft verpflichtet.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

Genau solche "Nebenjobber" werden Dir später Dein Leben als ausgebildete Mediengestalterin das Leben unnötig schwer(er) machen. An jeder Ecke findest Du dann Leute die glauben weil sie einen Computer besitzen, Word öffnen können und auf Ihrem Ausbildungsvertrag Mediengestalter steht, dass sie sich Selbstständig machen können.
Neben Kundenaquise, Aufträge abarbeiten falllen dann auch für Dich - wie für jeden Freiberufler oder Gewerbetreibenden - administrative Aufgaben an. Darunter Rechnungslegung, GuV-Rechnung, Steuererklärung, Abschreibungen, etc. .
Dann wirst Du schnell merken, dass Du am Ende nur ein paar Euro für Deine Arbeit bekommst - denn die Zeit, die Du investierst (für das gesamte Geschäft) ist unüberschaubar und mindern Deinen Lohn.

Daher mein ehrlich gemeinter Rat: Nutze die überschüssige Zeit zu 100% und lerne Deinen Beruf. Mache ihn zur Berufung und Du merkst, Du lernst nie aus. Und das alles ohne Kundendruck, der durch Unerfahrenheit bei der Arbeit erhöht wird. Denn dann kannst Du nicht zum Chef gehen und sagen "ich kann das nicht" und er bügelt alles aus. Nein, dann stehst Du mit all Deiner Zeit und Deinem Geld für Fehler gerade, die Du machst (weil Du es eben noch nicht gelernt hast).

DIe Ausbildung mach Sinn. Denn dabei lernst Du erst wie das Geschäft funktioneirt - und Du lernst Medien zu gestalten. Und glaube nicht, dass Du danach fertig bist, mit Lernen ;-)
Genieße die Zeit in der Du Dich ausprobieren kannst. Frage Deinen Arbeitegeber nach Muster-Aufgaben die Du in Deiner Freizeit machen kannst. Und entwickle Dich - so lange Du noch in der Ausbildung bist. Und belaste DIch nicht mit dem riiiieeeessssen Schwanz den eine Selbstständigkeit mit sich bringt (und Du noch nicht überblicken kannst).
 

dmtaucher

Aktives Mitglied

Zustimmung des AG ist nur dann nötig, wenn es im Vertrag so geregelt ist und die Zustimmung kann auch nur dann verweigert werden, wenn du mit deinem Nebengewerbe deinem AG Konkurrenz machst oder deine Arbeit darunter leiden würde.


Ich weiß nicht, woher Du das hast, ist aber nicht richtig. Eine Zweitbeschäftigung ist grundsätzlich dem Arbeitgeber anzuzeigen.. Er ist dann auch berechtigt dies zu untersagen.
Also: 1. Arbeitgeber informieren und dann loslegen. Dann solltest Du auf der sicheren Seite stehen

Ich hab mal dein Zitat korrigiert - Dobi78
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Mach einfach erstmal los mit kleinen Brötchen. Erst wenn "regelmäßiges Einkommen" damit verbunden ist, musst du deinen AG oder sonstwen fragen. Sehe es im Moment als einmalige Einnahmemöglichkeit an. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo keine Rechnung, da keine Geldfluß..

Könnte es sein, dass Du zur Schwarzarbeit anstiftest?
Wenn Geld eingenommen wird, sollte das ordentlich angemeldet werden, sonst geht das schnell nach hinten los.
 
A

annabellkiara

Guest

Solange es nur rein um Layouts geht und du zB keine Druckabwicklung etc mit anbietest, kann das ganze als freiberufliche Tätigkeit laufen und wird über das FA abgewickelt.
Nee, ehrlich - layouten geht, Drucküberwachung nicht?
Genieße die Zeit in der Du Dich ausprobieren kannst. Frage Deinen Arbeitegeber nach Muster-Aufgaben die Du in Deiner Freizeit machen kannst.
... und arbeite am besten, auch in deiner Freizeit (brrrr) für deinen Boss - kostenlos natürlich. Mensch _engel, was fürn schlechter Rat. Quatsch könnt ich auch sagen.
Werde es mir aufjedenfall noch durch den Kopf gehen lassen
Je früher selbständig, desto besser. Daß man sich informieren sollte wo immer es geht, ist ja klar. Den ersten Schritt hast Du hier ja schon getan.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Also viele gehen hier von einem Arbeitsvertrag aus. Die Dame ist in Ausbildung und ich kenne keinen Ausbildungsvertrag, der Nebentätigkeiten jeglicher Art zulässt.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Könnte es sein, dass Du zur Schwarzarbeit anstiftest?
Wenn Geld eingenommen wird, sollte das ordentlich angemeldet werden, sonst geht das schnell nach hinten los.

Nein, das mache ich ganz und gar nicht! Informiere dich bitte mal genau. Es gibt "Freigrenzen". Ist so ähnlich gelagert, wie wenn du was bei ebay verklingelst. Es kommt auf Art, Umfang und Regelmäßigkeit an.
Und wenn ich explizit darauf hinweise, daß man sich auch an das zuständige Finanzamt wenden kann, dann ist das ja ganz klar das Gegenteil von Anstiftung zur Schwarzarbeit.
 

Dennis

aka denyo111

Nee, ehrlich - layouten geht, Drucküberwachung nicht?

Was geht und was nicht, entscheidet letztlich das Finanzamt und das in der Regel sehr eng ausgelegt.

Bei Druckabwicklung etc bekommt das ganze schnell gewerblichen Charakter und ist daher nicht mehr freiberuflich.

und ich kenne keinen Ausbildungsvertrag, der Nebentätigkeiten jeglicher Art zulässt.

Das ist auch nicht nötig, da - wie bereits vorher dargelegt - im Grundgesetz verankert.
Sollte ein Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten, die Nebentätigkeit generell ausschließt, ist diese daher auch nichtig.

Klauseln, die eine Genehmigung des AG vorsehen haben Bestand, aber - wie ebenfalls schon vorher geschrieben - darf die Zustimmung nur aus bestimmten Gründen verweigert werden.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Statistik des Forums

Themen
175.158
Beiträge
2.581.872
Mitglieder
67.225
Neuestes Mitglied
Petra
Oben