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Antworten zum Thema „Nebenbei arbeiten“

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Nein, das mache ich ganz und gar nicht! Informiere dich bitte mal genau. Es gibt "Freigrenzen". Ist so ähnlich gelagert, wie wenn du was bei ebay verklingelst. Es kommt auf Art, Umfang und Regelmäßigkeit an.
Und wenn ich explizit darauf hinweise, daß man sich auch an das zuständige Finanzamt wenden kann, dann ist das ja ganz klar das Gegenteil von Anstiftung zur Schwarzarbeit.
Ok, Stichwort Freigrenze ist gefallen, dann bin ich beruhigt. Deinen letzten Satz konnte man auch GAAANZ anders verstehen ;-)

Das ist auch nicht nötig, da - wie bereits vorher dargelegt - im Grundgesetz verankert.
Sollte ein Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten, die Nebentätigkeit generell ausschließt, ist diese daher auch nichtig.

Klauseln, die eine Genehmigung des AG vorsehen haben Bestand, aber - wie ebenfalls schon vorher geschrieben - darf die Zustimmung nur aus bestimmten Gründen verweigert werden.
Du weißt schon, dass die freie Wahl der Arbeit grundlegend gilt. Wenn ich in einem Arbeits-/Ausbildungsvertrag gebunden bin, kann ich mir nicht mehr einfach aussuchen, was ich mache, ich unterliege verschiedenen Pflichten. Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass AG bei Azubis etwas empfindlich reagieren, wenn der Azubi nach einer Nebentätigkeit fragt. Wenn Du mit sowas kommst, fragt der AG Dich, was bei Deiner Ausbildung schief läuft, dass Du Dich nicht auslastet fühlst. Kann auch anders sein, wenn jemand der Überflieger ist, da bietet Dir aber der AG von sich aus an, ob Du nicht etwas außer der Reihe machen möchtest.
Ich will das Thema so stehen lassen, sind meine Erfahrungen, Du kannst andere haben. Rechtsberatung darf hier niemand geben, ich kenne verschiedene Vorkommnisse, wo solche "Kleinigkeiten" ziemlich dumm für den AN/Azubi geendet haben, weil ein paar EURO nebenbei verdient werden sollten.

Der TE wäre vielleicht besser geholfen, wenn Sie als Freelancer auf 450 EUR-Basis irgendwo ordentlich angemeldet arbeitet, da hat sie viele Stolpersteine gar nicht, auch haftungstechnisch. Und vorher mit dem AG reden ist am besten.
 

SigridBW

User

Ein Auszubildender (sofern Chancen auf Übernahme nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung) tut sich keinen Gefallen mit einem bezahlten Nebenjob. Damit werden völlig falsche Signale an den Arbeitgeber gesendet.
Aber das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist nämlich wann und in welchem Umfang diese für einen regulär in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer zulässig sind. Was für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber erlaubt ist, gilt nicht für Vollzeitbeschäftigte. Ein Arbeitgeber hat sehr wohl ein berechtigtes Interesse, daß sein Arbeitnehmer ausreichend Zeit für Erholung hat und daß ein Arbeitnehmer für Mehrarbeit (Überstunden) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung steht.
 

Dennis

aka denyo111

Du weißt schon, dass die freie Wahl der Arbeit grundlegend gilt.

Ja eben, daher ja auch Grundgesetz, und das ist nicht auf einen Job limitiert


Wenn ich in einem Arbeits-/Ausbildungsvertrag gebunden bin, kann ich mir nicht mehr einfach aussuchen, was ich mache, ich unterliege verschiedenen Pflichten.

Ja, den Pflichten des Dienstvertrags und da steht ganz oben, dass du die vereinbarte Arbeitskraft schuldest. Aber eben nur die und nicht die komplette.


Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass AG bei Azubis etwas empfindlich reagieren, wenn der Azubi nach einer Nebentätigkeit fragt.

Das darf er ja letztlich auch, er darf nur nicht die Zustimmung verweigern, solange seine Interessen durch eine Nebentätigkeit nicht verletzt werden.


Mir ist durchaus klar, dass die Erfahrungen da häufig in andere Richtungen gehen, deswegen muss das aber ja nicht richtig sein.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

... und arbeite am besten, auch in deiner Freizeit (brrrr) für deinen Boss - kostenlos natürlich. Mensch _engel, was fürn schlechter Rat. Quatsch könnt ich auch sagen.
Anna, da sage ich jetzt "was für ein Quatsch!". Ich sagte, lass Dir Musteraufgaben geben, wenn Du zu viel Zeit hast und in der Freizeit was machen willst.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade Du der Meinung bist eine Ausbildung geht 5 Tage die Woche von 8 bis 16 Uhr - und danach ist Freizeit. Ausbildung heißt lernen. Und ja, auch außerhalb des Lehrbetriebes. Die Auszubildenden lernen nicht für den Betrieb sondern für sich selber.
Arbeiten soll niemand kostenlos. Aber wenn jemand auch zuhause mit Photoshop oder InDesign oder was was ich arbeiten und lernen will macht das mehr Sinn an realitätsnahen Aufgaben, wie "mache mal einen Flyer für eine Caffee-Bar". Und toll ist es, wenn der Ausbilder die Arbeit später kommentiert und Tipps zu Verbesserungen gibt. Nur *so* kann jemand lernen und nicht anhand von wirklichen Kundenaufträgen die dann in die Hose gehen.
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Bei einem normalen Arbeitsverhältnis stimmt es mit dem Arbeitgeber.
Doch bei einer Selbstständigkeit <15h/Woche? Dann hätte sich in den letzten Jahren einiges juristisch ändern müssen, was durchaus sein kann.

An jeder Ecke findest Du dann Leute die glauben weil sie einen Computer besitzen, Word öffnen können und auf Ihrem Ausbildungsvertrag Mediengestalter steht, dass sie sich Selbstständig machen können.
Ja, da spricht dann alles dafür, dass man es machen kann.
Angst vor Konkurrenz?
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Je früher selbständig, desto besser.

Das ist Quatsch. Aber sowas von.

Um sich erfolgreich selbständig machen zu können, braucht man schon ein Netzwerk an Leuten, mit denen man zuverlässig kooperieren kann (nein, ein spontaner Aufruf in irgendeinem Forum ist nicht dasselbe). Man braucht Beziehungen und hat am besten schon ein paar Arbeiten für nicht ganz kleine Kunden gemacht, damit man sich über Wasser halten kann (nein, das kann man nicht mit Pizzaflyern und Geburtstagseinladungen für die Familie). Man braucht Erfahrung in der Abwicklung von Aufträgen vom Angebot bis zur Lieferung, mit dem Klären von Reklamationen usw. (nein, ein Hilfeschrei bei PSD-Tutorials bringt einen nicht weiter, wenn der Kunde schon am Telefon ist).

Und sowas lernt man eben am besten, wenn man nicht bereits selbständig ist.

Den Vorgesetzten um Übungsaufgaben zu bitten ist im übrigen nicht dasselbe wie in der Freizeit für ihn zu arbeiten. Deswegen sind es ja Übungsaufgaben, weil sie eben nicht für den Echtbetrieb sind. Nur durch solche Aufgaben lernt man dann auch mal Bereiche kennen, die in der Ausbildung vielleicht nicht abgedeckt werden, weil der Betrieb in dem Bereich nicht tätig ist.

Die Freizeit würde ich im Übrigen für kreative Experimente nutzen. Oder zum Durcharbeiten der Fachbücher des Arbeitsgebers bzw. der Berufsschule. Beim nebenberuflichen Gestalten von Pizzaflyern wird man dazu keine Gelegenheit haben. In der Ausbildung hat man die auch nicht und irgendwann später schon gleich gar nicht mehr. Jetzt ist noch Zeit dafür, sich weiterzuentwickeln.
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Iwo.

Jeder fängt klein an.
Und das Vernetzen ist sehr wichtig, stimmt.
Doch das kann auch mit der Zeit kommen.

Kommt kein Geld rein, kostet die Selbstständigkeit nichts.
Ansonsten kann man sich ergebende Aufträge annehmen.

So dürften sich nur die Selbstständig machen, die schon Erfolge hätten.
Absurd.

Die meisten Unternehmen haben sehr sehr klein angefangen.
Man denke z. B. an die Firma Steiff - eine meiner liebsten Beispiele dafür, wie es gehen kann.
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Arbeitszeitgesetz ist hier irrelevant.
Ein selbstständiger kann auch gerne 80h/Woche arbeiten.
Nur nicht wenn er einen Job hat.

Damals gab mir der Anwalt die Auskunft ich müsse es nicht melden, wenn ich unter 15h/Woche bleibe.
Und so hatte ich es auch gemacht.
 

SigridBW

User

Arbeitszeitgesetz ist hier irrelevant.
Ein selbstständiger kann auch gerne 80h/Woche arbeiten.
Nur nicht wenn er einen Job hat.

Damals gab mir der Anwalt die Auskunft ich müsse es nicht melden, wenn ich unter 15h/Woche bleibe.
Und so hatte ich es auch gemacht.
Ach, du meinst man kann als Angestellter nebenher noch selbstständig sein ? Geht es hier nicht mehr um eine Auszubildende?
Dann muß ich mich natürlich entschuldigen.

Und oh, die Margarete Steiff, wie toll daß du sie erwähnst. Könnte man selbstverständlich völlig übertragen, wenn da nicht 150 Jahre plus dazwischen lägen und lt Wiki die Eltern einen Kleinbetrieb führten (Schneiderei). Wenn die TO auch beim Papa arbeitet sieht die Sache natürlich ganz anders auch.

Vorhin im Radio gehört daß in der EU-Zone über 25 % Jugendliche arbeitslos sind. Solche Zahlen bedeuten in meiner Einschätzung daß auch hier in D ein Ausbildungsplatz was wert ist und in den relativ wenigen Ausbildungsjahren der Grundstock fürs Geldverdienen nach der Ausbildungszeit gelegt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Warum so zickig?

Leben wir nicht in einen freien Land, wo jeder seinen Weg gehen und ausprobieren darf?
Wenn das alles so schwierig ist, werden keine Aufträge kommen und es wird alles irrelevant sein, was wir hier schreiben.

Wenn der Erfolg kommt, dann wird es dem Fragenden auch wurscht sein, was wir denken.
Warum immer nur schwarz und weiß?

Ich persönlich würde mit dem Arbeitgeber darüber sprechen; viele haben heutzutage ein offenes Ohr.
Und gerade heutzutage wäre mir eine Ausbildung auch wichtiger!

Doch immer nur NEIN! brüllen bringt niemanden weiter.
Dann gäbe es so manche Unternehmen nicht.

Ich gehe davon aus, dass es Aufträge sein werden, die eher geringfügig sind.
Wenn ja, sehe ich kein Problem. Kommt mehr rein, muss man schauen.
 

SigridBW

User

@stefux

Warum so zickig?

Leben wir nicht in einen freien Land, wo jeder seinen Weg gehen und ausprobieren darf?
.

Wir leben meines Wissens in einem Land wo man nicht tun und lassen kann wie es beliebt.
Im konkreten Fall gilt der Ausbildungsvertrag.

Jeder soll und darf seinen Weg gehen, aber nach der 3. Pleite auch nicht heulen wie ungerecht die Welt doch ist.
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Ich gehe davon aus, dass es Aufträge sein werden, die eher geringfügig sind.
Wenn ja, sehe ich kein Problem. Kommt mehr rein, muss man schauen.

Im Dienstleistungsbereich "kommt" nichts von selbst rein, sondern muss umworben werden. Dafür reichen InDesign-Kenntnisse nicht aus.

Und "geringfügige" Aufträge - was haben die denn für eine Zukunft? Mal eine Einladungskarte, mal ein Flyer, mal eine Speisekarte. Das sind keine großartigen Referenzen, das ist nichts, an dem man sich weiterentwickeln kann. Im schlechtesten aller Fälle hat man unglaublich viel Aufwand mit Änderungswünschen für unglaublich wenig Geld und verballert nur seine Zeit, die man anders sinnvoller einsetzen könnte, selbst wenn es dann vielleicht kein Geld gibt.

In einem besseren Fall hätte man einen experimentierfreudigen Kunden an der Hand, der mit einer interessanten Geschäftsidee wachsen will und kann und mit dem man zusammen eine Identität entwickelt. Das wäre ein Fall, bei dem ich es wirklich überlegenswert fände, so einen Nebenerwerb zu starten, weil man sich dabei selbst entwickelt und über seine Grenzen hinausgeht. Danach hört sich das hier aber nicht an.
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

"Im Dienstleistungsbereich "kommt" nichts von selbst rein, sondern muss umworben werden. Dafür reichen InDesign-Kenntnisse nicht aus."

Na prima.
Dann wird es sowieso nichts und alles Gerede war umsonst.
Was regt ihr euch also auf, wenn ihr doch wisst, dass es nicht zu Aufträgen kommen wird?
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Das einzige "Argument" wäre, dass man es, wenn man meint es machen zu wollen, auch machen soll.

"Wird schon werden" schrieb ich nicht ;)
 

virra

lazy lizzard

Zustimmung des AG ist nur dann nötig, wenn es im Vertrag so geregelt ist und die Zustimmung kann auch nur dann verweigert werden, wenn du mit deinem Nebengewerbe deinem AG Konkurrenz machst oder deine Arbeit darunter leiden würde.
Also erstens dürfte das bei den allermeisten Ausbildungsbetrieben so sein, dass es auf unerlaubte Konkurrenz drauf rausläuft. Und zweitens sollte ein Anfänger mal nicht zu blauäugig an die Sache rangehen, denn du bist gewiss noch nicht so sicher, dass du das finanzielle Risiko von Fehlern abschätzen kannst. Und eine Versicherung dagegen gibts zwar, aber die dürfte für dich zu teuer sein und ich weiß auch nicht, ob die Azubis nehmen.
Schon ein kleiner Fehler kann die gesamte Druckproduktion zu Schott machen. DAS Risiko trägt der Ersteller der Dateien.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Warum so zickig?

Leben wir nicht in einen freien Land, wo jeder seinen Weg gehen und ausprobieren darf?
Wenn das alles so schwierig ist, werden keine Aufträge kommen und es wird alles irrelevant sein, was wir hier schreiben.

Wenn der Erfolg kommt, dann wird es dem Fragenden auch wurscht sein, was wir denken.
Warum immer nur schwarz und weiß?

Ich persönlich würde mit dem Arbeitgeber darüber sprechen; viele haben heutzutage ein offenes Ohr.
Und gerade heutzutage wäre mir eine Ausbildung auch wichtiger!

Doch immer nur NEIN! brüllen bringt niemanden weiter.
Dann gäbe es so manche Unternehmen nicht.

Ich gehe davon aus, dass es Aufträge sein werden, die eher geringfügig sind.
Wenn ja, sehe ich kein Problem. Kommt mehr rein, muss man schauen.

Jetzt muss ich noch mal mich melden, denn soviel Schmarrn zu dem Thema gab es noch nicht. Es geht eben nicht nur, ob ein Erfolg eintritt oder nicht. Und es hat auch nichts mit "selbstständiges Unternehmertum" oder " Wer etwas macht, sollte nicht gebremst werden. Es geht hier um eine Auszubildende!

Nochmal in klaren Worten:
1. Fehlerhafte Druckproduktion wegen fehlerhafter Daten = Voller Regressanspruch des Kunden. Vom Ausbildungsgehalt nicht zu bezahlen. Außer eine Haftpflichtversicherung (mit eingeschlossenem Zusatz) kommt dafür auf. Hat keiner, weil zu teuer. Möhhb!

2. Arbeitszeiten gelten für alle Beschäftigungen. Ich darf als AN eben nicht einfach nebenher arbeiten, egal, ob beim Mitbewerber oder nicht. Du darfst auch nicht während deinem Urlaub einfach einer anderen Beschäftigung nachgehen, denn Urlaub ist Erholungszeit. Selbiges gilt für Ruhephasen. Kommt es z.B. wegen Übermüdung auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, stehst Du ganz schnell in Unterhosen da, weil dann kein Versicherungsschutz mehr greift. Da rede ich noch nicht von einem sicherheitsrelevanten Job. Wettbewerbsrechtlichen Aspekt habe ich mal ausgelassen, kommt auch dazu.
Bei Auszubildenden unter 18 kommt noch die Einschränkung der Arbeitszeiten hinzu, die den Jugendlichen schützen sollen. und und und und.... Möhhb!

3. Es gibt, wenn nicht vertraglich geschlossen, keine Pflicht, ein anderes freiberufliches/selbstständiges Arbeitsverhältnis dem AG anzuzeigen. Es gibt aber die Pflicht, ein weiteres Einkommen zu melden, weil sonst evt jemand falscherweise pauschal versteuert wird. Kann böse Nachforderungen nach sich ziehen und die paar Euro sind schnell wieder los ...
Abgesehen davon, kann eine nicht gemeldet nebenberufliche Tätigkeit ein ernsthafter Vertrauensbruch sein, was sofortige Entlassung mit sich zieht. Mindestens aber einen Eintrag in der Personalakte. Und da greift kein "die anderen haben das auch gemacht" oder "hat nichts mit der Arbeit zu tun." Da stehst Du schnell nackig da. Und das wegen 30 EUR für nen Pizzaflyer?
Möhhb! Möhhb! Möhhb!
 
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