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Antworten zum Thema „Nebenverdienst im Grafik/Webbereich“

mariogrfx

Noch nicht viel geschrieben

Meine erste Frage die ich hier stelle und ich habe auch schon ähnliches im Archiv gefunden, hat mir aber noch nicht so gerreicht.
Also, ich bin NUR Hobby- Grafiker, und muss noch sehr viel lernen,
da kann mich sehr gut selber einschätzen.
Ich habe einen Beruf der nix mit Medien zu tun hat und auch ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) welches nix mit Medien zu tun hat.
Meine Frage: Es kommen immer mal wieder Leute zu mir (Schützenverein, Feuerwehr etc) und wollen Flyer für Veranstaltungen, Webseite etc.
Da mache ich dann immer, habe aber bisher nie etwas daran verdient.
Wenn ich jetzt dafür aber auch ein kleines Taschengeld verlange...

1) muss ich dann ein 2. Kleingewerbe anmelden? Wir reden hier von 3-4 Aufträgen im Jahr mit denen ich vielleicht 300€ Gewinn erziele.

2) oder wird das einfach zu dem anderen Nebengewerbe dazu geschrieben

3)Für den Fall, das mein jährlicher Gewinn so gering ist, das ich gar kein Gewerbe benötige, darf ich dann eine Referenz-Internetseite führen?

Vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig helfen bei meinen Fragen.
 

elchupacabre

Aktives Mitglied

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

Brauchst nix anmelden.

Warum solltest du keine Internetseite führen dürfen, wenn du zuwenig verdienst um es als Kleingewerbe anmelden zu müssen.
 

Rata

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

Erst einmal ein herzliches Willkommen! :) Und im Weiteren:

Führ' es einfach als „sonstige Einkünfte“ über Dein Nebengewerbe, ... der Steuerehrlichkeit ;) halber.



Lieber Gruß
Rata

8)
 

Dennis

aka denyo111

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

1) muss ich dann ein 2. Kleingewerbe anmelden?

Nein

2) oder wird das einfach zu dem anderen Nebengewerbe dazu geschrieben

genau so

Allerdings:

ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) welches nix mit Medien zu tun hat.

Das muss dann beim Amt geändert werden, sprich deine Gewerbeanmeldung muss darauf ausgeweitet werden

3)Für den Fall, das mein jährlicher Gewinn so gering ist, das ich gar kein Gewerbe benötige, darf ich dann eine Referenz-Internetseite führen?

Das darfst du so oder so...
 

Rata

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

@ denyo111: Das muß nicht geändert werden, denn diese Tätigkeit kann er als Freiberufler ausüben.
Freiberufler werden seit 2004 – AFAIR auch schon vormals – ausschließlich vom Finanzamt erfasst, nicht vom Gewerbeamt der Kommune.


Lieber Gruß
Rata

8)
 

Dennis

aka denyo111

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

@ denyo111: Das muß nicht geändert werden, denn diese Tätigkeit kann er als Freiberufler ausüben.

Das ist die Theorie.

Die Praxis sieht leider anders aus, heute noch einen freien Beruf im kreativen / grafischen Bereich durchzubringen ist mehr als schwer, wenn nicht gar unmöglich.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

@ denyo111: Das muß nicht geändert werden, denn diese Tätigkeit kann er als Freiberufler ausüben.
Freiberufler werden seit 2004 – AFAIR auch schon vormals – ausschließlich vom Finanzamt erfasst, nicht vom Gewerbeamt der Kommune.


Lieber Gruß
Rata

8)

Hallo Rata,
Um Freiberufler sein zu können sind aber meines Wissens bestimmte Ausbildungstände von Nöten, damit Dich das Finanzamt als solchen auch anerkennt, da damit gewisse Dinge (z.B. einfache Buchführung) vom Finanzamt akzeptiert werden. Somit kann sich der TE eben nicht als Freiberufler "anmelden". Das was der TE machen muss ist diese Einkünfte als "Nebeneinkünfte" bei seiner Steuererklärung angeben.
Grüße

Ergänzung und Berichtigung: Natürlich kann er sich als solcher anmelden nur anerkannt als Freiberufler wird er eben vom Finanzamt nicht!
 

Rata

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

Uiii, uiii, ui,

das interessiert mich aber sehr.
Habt Ihr da mal ein wenig „Futter“ für mich?

Plane selber, mich wieder in Deutschland anzumelden, war so an die 15 Jahre nicht mehr da. Nach dem Buchstaben des Gesetzes – und meinem bisherigen Kenntnisstand – geht es das Finanzamt einen Sch@≠$ an, womit ich mein Geld erwirtschafte.
Wenn, dann wäre es höchstens eine mit dem Gewerbeamt abzuklärende Frage, ob ich ein Gewerbe anmelden müsse.

Und eines kann ich schon jetzt versprechen: Ein Gewerbe werde ich in der BRD auf gar keinen Fall anmelden ;)
Ich hab' was anderes zu tun, als meine Kreativität durch Bürokratismus deckeln zu lassen.


Übrigens hat ein Vorgespräch mit dem Finanzamt keinerlei Befürchtungen in der von Euch angesprochenen Art in mir aufkeimen lassen 8)


Lieber Gruß
Rata

8)
 

mariogrfx

Noch nicht viel geschrieben

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

Danke euch schon mal. Weiss jemand wo die Obergrenze ist, wieviel man ohne Gewerbe dazu verdienen darf?
 

Dennis

aka denyo111

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

Habt Ihr da mal ein wenig „Futter“ für mich?

Mit google sollte sich da einiges finden lassen....

Letztenendes ist es so, dass du von der Laune deines Sachbearbeiters beim FA abhängig bist, ob er das durchwinkt oder nicht.

Aber s.o. es ist extrem schwer geworden.
Du musst glaubhaft klar machen, dass du ausschließlich künstlerisch arbeitest und deine arbeiten diesen künstlerischen Anspruch erfüllen.
Fällt dabei Grafik- oder Webdesign hast du dich schnell selbst ins Aus geschossen, weil diese Begriffe kommerziell und nicht künstlerisch belegt sind.
Ebenso verhält es sich du zB angibst auch Druckjobs für deine Kunden abwickeln zu wollen.

Du solltest dich im Zweifel gut auf ein Vorsprechen beim FA vorbereiten.

Weiss jemand wo die Obergrenze ist, wieviel man ohne Gewerbe dazu verdienen darf?

Wo ist das Problem?
Du hast doch ein Gewerbe.

Eine echte Grenze gibt es nicht, entscheidend ist, ob dir eine Gewinnabsicht nachgewiesen werden kann oder nicht. Kann es, musst du auch bei einem Zuverdienst von 0,50 Euro anmelden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Miauzi

Aktives Mitglied

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

"Für den Fall, das mein jährlicher Gewinn so gering ist, das ich gar kein Gewerbe benötige"

Das ist mir neu. Wie viel darf ich denn "verdienen", wenn ich kein Nebengewerbe angemeldet habe? Bzw. wie stelle ich denn dann Rechnungen? Oder unterschreib ich dann einfach nur Rechnungen?

"Eine echte Grenze gibt es nicht, entscheidend ist, ob dir eine Gewinnabsicht nachgewieser werden kann oder nicht. Kann es, musst du auch bei einem Zuverdienst von 0,50 Euro anmelden."

warum sollte man denn geld einnehmen, wenn man nichts verdienen will? das versteh ich nich
 
Zuletzt bearbeitet:

pwfoto

Moin!

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

Ich finde eine solche Anmeldung für diesen Zweck übertrieben. Wenn du tatsächlich nur 3-4 Flyer erstellst, würde ich kein Honorar (welches du versteuern musst) "verlangen", sondern eine Erstattung von Aufwendungen, z.B. Druckerpapier und Tintenpatrone. Wichtig ist, dass dir die Vereine dies nicht pauschal (gilt als Vergütung) sondern gegen Beleg erstatten. Und die Aufwendungen müssen natürlich zum Auftrag passen.
 

zaara

Noch nicht viel geschrieben

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

Hallo,
meine Vorschlag wäre, direkt beim Finanzamt nachzufragen.
Zudem kommt es darauf an, ob Du MwSt. in Rechnung stellen möchtest.
Ich bin seit 11 Freiberuflerin (Grafikdesign u.a.), kein Gewerbe, Umsatz-St. abzugsberechtigt. Einnahme-Überschussrechnung usw.
 

owieortho

Aktives Mitglied

AW: Nebenverdienst im Grafik/Webbereich

... unterschreib ich dann einfach nur Rechnungen?...

Ein wenig OT, aber wenn man das macht, schafft man die Möglichkeit, dass ein windiger Rechnungsempfänger ein "Betrag dankend erhalten" o. ä. drüber setzt und damit ist die Rechnung bezahlt ohne dass je Geld beim Rechnungssteller einginge. Ob sich dann juristisch etwas belegen läßt ist fraglich.
 
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