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Antworten zum Thema „Recht auf Bild!“

Wolfmother

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Rechtsfragen

Als fotografierte Person habe ich natürlich ein Recht AM eigenen Bild.
Also habe alle Rechte für die Veröffentlichung des Bildes u.s.w.

Habe Ich aber auch ein Recht AUF das eigene Bild?

D.h. kann Ich es vom Fotograf anfordern in irgendeiner Form?

edit: Frage beantwortet!

meine nächste Frage:
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografie

E

essdreipro

Guest

AW: Recht auf Bild!

meine unbedeutende Meinung ... Recht am eigenen Bild ja ... das Urheberrecht liegt aber wohl immer beim Fotografen ... Du kannst 'dein' Bild wohl nur bekommen, wenn der Fotograf auf seine Rechte verzichtet ...
 

kellerwichtel

C4D/CS5 Junkie

AW: Recht auf Bild!

Als fotografierte Person habe ich natürlich ein Recht AM eigenen Bild.
Also habe alle Rechte für die Veröffentlichung des Bildes u.s.w.

Habe Ich aber auch ein Recht AUF das eigene Bild?

D.h. kann Ich es vom Fotograf anfordern in irgendeiner Form?
Du darfst der Verwertung widersprechen, wenn du auf dem Foto selbst zu sehen bist... dann erst recht. Knipsen kann der Fotograf was er will, wie HansaHansa schon sagt, um Löschung bitten!
 

msblacky

Helper

AW: Recht auf Bild!

Hy,

also das mit dem Recht am eigenen Bild ist immer so eine Sache, solange Du alleine oder höchstens zu zweit drauf bist kann man wenn man verschiedene Urteile gelesen hat ja dazu sagen, ab 3 Personen wird es schwieriger und Du müsstest der Mittelpunkt des Bildes sein. Urheberrecht hat grundsätzlich der Fotograf, in auffodern es Dir zu geben solltest Du nicht machen sondern eher darum bitten oder wie schon erwähnt bezahlen oder löschen. Und wegen der Veröffentlichung darf das auch der Fotograf evtl. hängt vom Bild ab. Aber wenn es dir wirklich unklar ist frag einen Anwalt.

msblacky
 
F

Fotojojo

Guest

AW: Recht auf Bild!

Recht haben und Rechthaberei sind immer zweierlei. Was würde gegen eine Veröffentlichung sprechen bei finanzieller Beteiligung? Was der Fotograf erschafft, kann er verkaufen. Wenn du dein Belegfoto verkaufen willst, musst du den Fotografen fragen - er hat das Urheberrecht und nur er darf das Bild (die Nutzung) verkaufen. Also immer besser arrangieren. Spart den Anwalt, denn nur der wird reich dadran.
 

Micha8583

Padawan

AW: Recht auf Bild!

Offen ist ja, in welchem Zusammenhang/ Rahmen das Bild entstand: war es in der Öffentlichkeit, war es eine Auftragsarbeit, wie stehst du zum Fotografen?
Falls es ein Zufallsfoto in der Öffentlichkeit war, kannst du imho bestenfalls auf Löschung bestehen, wenn man das Thema "Schöpfungshöhe" aussen vor lässt.
Eine vergütungsfreie Herrausgabe des Bildes halte ich jedoch für ussichtslos.

edit: du hasst nicht "alle Rechte für die Veröffentlichung" du hast "nur" Vetorecht. Soll heißen: du kannst nicht selbst veröffentlichen, sondern nur Veröffentlichungen widersprechen. Analog Verkäufe und Überlassungen von Rechten.
 
Zuletzt bearbeitet:

karsten1077

Bin wieder da

AW: Recht auf Bild!

gib doch mal etwas genauere infos. wie ist denn das foto zustande gekommen. hattest du ein shooting, bist du auf der straße geknipst worden? vielleicht im auto, mit nem roten blitz? die schicken dir das foto auf jedenfall ;-) bei genauerer info gibt es auch genauere antworten

gruß karsten
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Recht auf Bild!



§22KunstUrhG

darin ist klar geregelt was Sache ist. ACHTUNG TFP ist auch eine Entlohnung!

für den Ersteller gilt

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000401377

und NEIN Du hast kein Recht zur Veröffentlichung das liegt beim Urheber
und NEIN Du hast kein Recht AUF das Bild man kann sich allerdings das als Entlohnung ausbedingen, allerdings kannst du die Veröffentlichung untersagen weil Du dein Recht AM eigenen Bild hast.

bitte genau lesen. auf und am sind in der juristischen Kleinklauberei himmelweite Unterschiede.

insbesondere §1 ff, 2,7, 12 UrhG

ab §31 Nutzungsrechte §32 Entgelt

Wo Du keinen Einfluss hast, wenn Du im Rahmen einer Landschaftsaufnahme (Panoramaklausel).
Im Rahmen eines Zeitgeschehens, mit einer berühmten Person fotografiert wirst oder bei der Verübung einer Straftat. Dann hast Du KEIN Recht am eignen Bild, weil das öffentliche Interesse vorrangig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

berniecook

Photo-Fan

AW: Recht auf Bild!

Was der Fotograf erschafft, kann er verkaufen.

Stimmt nicht ganz! Macht er ohne Zustimmung von mir eine Portrait von mir, ist er zwar der Urheber des Fotos, es nützt ihm aber nichts. Denn ich habe das Recht an meinem eigenen Bild und ohne meine Zustimmung kann er es eben nicht an jeden x-Beliebigen verkaufen! Machmal geht das sogar nicht bei sogenannten Personen der Öffentlichkeit. Ich errinnere an das Gerichsturteil im Prozeß Bunte ./. Prinzessin Caroline, das die Prinzessin gewonnen hat.
Sobald der Fotrograf zu sehr in die Privatsphäre eines Menschen durch seine Photografien ohne dessen Zustimmung eingreift, nutzt dem Fotografen sein Urheberrecht nichts.
Das Urheberrecht ist KEIN Freibrief für unrechtmäßig geschossene Photos!

Grüße
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Recht auf Bild!

Stimmt nicht ganz! Macht er ohne Zustimmung von mir eine Portrait von mir, ist er zwar der Urheber des Fotos, es nützt ihm aber nichts. Denn ich habe das Recht an meinem eigenen Bild und ohne meine Zustimmung kann er es eben nicht an jeden x-Beliebigen verkaufen! Machmal geht das sogar nicht bei sogenannten Personen der Öffentlichkeit. Ich errinnere an das Gerichsturteil im Prozeß Bunte ./. Prinzessin Caroline, das die Prinzessin gewonnen hat.
Sobald der Fotrograf zu sehr in die Privatsphäre eines Menschen durch seine Photografien ohne dessen Zustimmung eingreift, nutzt dem Fotografen sein Urheberrecht nichts.
Das Urheberrecht ist KEIN Freibrief für unrechtmäßig geschossene Photos!

Grüße

das sehe ich ähnlich und wenn ich an die ganzen Handys von Schülern denke und Facebook wo mir das Hochladen noch einfacher gemacht wird (manche Telefone können es ja direkt hochladen) dann wird mir kotzübel. Ebenso eine Zeitung, die sogar noch Leute dazu anstiftet Unfälle, andere Leute zu fotografieren und zur Veröffentlichung zu schicken, da wird mir noch übler.

als Feature wird mir dann noch die Gesichtserkennung angepriesen die gerade beim beliebtesten ICH KENN DICH Portal im Hintergrund läuft so dass (ich weiss übertrieben) JEDER Schwachmat das auch noch mitbekommt, daß von mir ein Bild hochgeladen wurde.

Nehme ich man folgende Situation.

Ein junger Mensch schlägt bei einer Party über die Stränge, wird dabei fotografiert und es wird sofort hochgeladen. Da der betroffene auf Lehrstellensuche ist, stolpert ein Personaler über das kompromitierende Foto.. wieviel chancen wird er wohl für ein Gespräch bekommen??

ich denke einige Leute haben gar keine Vorstellung was sie mit ihrem Dokumentationszwang, sorry bloggen anstellen und in welcher bedenklich rechtlichen Grauzone sie sich bewegen.

Und wenn ich dann so Aussagen lese, derjenige der ein Foto macht hat ALLE Rechte incl. Veröffentlichung..

dann habe ich das Gefühl, daß die Gerichtsverblödungsshows ihre Arbeit zu 250% schon erledigt haben.

Gute Nacht Deutschland
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Recht auf Bild!

noch immer ist die fragestellung das recht AUF ein bild, nicht das recht AM bild. die letzten kommentare behandeln wieder überwiegend letzteres ;)

es wurde eigentlich schon genug geschrieben drüber das man lediglich am Bild die Rechte hat und nicht AUF etwas..

ich finde der Threadersteller könnte mal langsam wieder was von sich geben oder den Thread einfach schliessen..
 
H

HaKo140257

Guest

AW: Recht auf Bild!

Als fotografierte Person habe ich natürlich ein Recht AM eigenen Bild.
Also habe alle Rechte für die Veröffentlichung des Bildes u.s.w.

Habe Ich aber auch ein Recht AUF das eigene Bild?

D.h. kann Ich es vom Fotograf anfordern in irgendeiner Form?


Wenn bei dem Bild ein "Property Release Vertrag" notwendig ist, mußt du für die Veröffentlichung zustimmen. Kannst auch was dafür verlangen zB Das Bild.

Ist der Property Release Vertrag nicht eindeutig notwendig, oder gar nicht, würde ich auf jeden Fall mal anfragen. Er kann es ja per Mail senden.
Das Urheberrecht liegt aber beim Fotografen, du darfst das Bild nur mit Erlaubnis des Fotografen weiterverkaufen. Die Verwendung auf eigener Homepage zB nur mit Urheberangabe ( Foto: name des fotografen)

mfg HaKo
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Recht auf Bild!

Wenn bei dem Bild ein "Property Release Vertrag" notwendig ist, mußt du für die Veröffentlichung zustimmen. Kannst auch was dafür verlangen zB Das Bild.

Ist der Property Release Vertrag nicht eindeutig notwendig, oder gar nicht, würde ich auf jeden Fall mal anfragen. Er kann es ja per Mail senden.
Das Urheberrecht liegt aber beim Fotografen, du darfst das Bild nur mit Erlaubnis des Fotografen weiterverkaufen. Die Verwendung auf eigener Homepage zB nur mit Urheberangabe ( Foto: name des fotografen)

mfg HaKo

ein Property Release Vertrag bezieht sich meist auf nicht öffentliche Plätze wie z.B. Bahngelände...

http://www.fotocommunity.de/info/Property_Release

mache ich einen Vertrag mit einer Person mache ich einen Model Release

http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/

so langsam rutscht das Thema in reine Spekulation ab
 

Wolfmother

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Recht auf Bild!

noch immer ist die fragestellung das recht AUF ein bild, nicht das recht AM bild. die letzten kommentare behandeln wieder überwiegend letzteres ;)
Allerdings war meine Frage ausschließlich auf das Recht "AUF" ein Bild.
Da Ich mich schon selbst mit dem Thema befasst hatte war mir das Recht "AM" Bild schon ziemlich klar.

Trotzdem habe Ich aus einigen Posts meine Frage beantworten können.
So möchte Ich doch mal "starbacks" zitieren:
und NEIN Du hast kein Recht zur Veröffentlichung das liegt beim Urheber
und NEIN Du hast kein Recht AUF das Bild man kann sich allerdings das als Entlohnung ausbedingen.
Frage damit -für mich- beantwortet

---------------------------------------------------

Wobei mir dennoch eine weitere Sache unklar ist:
Wie weit kann Ich jemandem verbieten mich zu fotografieren??
Und auch hier wieder sind mir Dinge, wie "auf privatgelände, oder in geschlossenen Gebäuden" schon bekannt. -> verboten!
Ich gebe ein Beispiel:
Ich laufe zum einkaufen und muss ca. 30 min. zum Aldi dackeln.
Während diesen 30 min. kommt ein Typ vorbei ....neee Moment lieber eine hübsche attraktive Dame! :D :p
Und diese junge Dame macht ständig Bilder von mir. Von meiner Haustür, bis zum Edeka-eingang.
Und nach dem Einkauf verfolgt sie mich nochmals vom Netto bis zu meinem Haus!

Kann Ich Ihr das untersagen?
 

Julez_Hektor

Kommunikations Designer

AW: Recht auf Bild!

Noch einmal kurz und Bündig:

Recht am Bild: Ja, bei mehr als drei Personen (Gruppe): Nein / Recht auf das Bild: Nein
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Recht auf Bild!

Ich gebe ein Beispiel:
Ich laufe zum einkaufen und muss ca. 30 min. zum Aldi dackeln.
Während diesen 30 min. kommt ein Typ vorbei ....neee Moment lieber eine hübsche attraktive Dame! :D :p
Und diese junge Dame macht ständig Bilder von mir. Von meiner Haustür, bis zum Edeka-eingang.
Und nach dem Einkauf verfolgt sie mich nochmals vom Netto bis zu meinem Haus!

Kann Ich Ihr das untersagen?

Ja, kannst Du. Denn so wie Du das beschrieben hast in Deinem Beispiel ist das schon Stalking. Und das ist strafbar! Sie greift durch dieses Verhalten in Deinen persönlichen privaten Lebensbereich ein!

Grüße
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Recht auf Bild!

Allerdings war meine Frage ausschließlich auf das Recht "AUF" ein Bild.
Da Ich mich schon selbst mit dem Thema befasst hatte war mir das Recht "AM" Bild schon ziemlich klar.

Trotzdem habe Ich aus einigen Posts meine Frage beantworten können.
So möchte Ich doch mal "starbacks" zitieren:

Frage damit -für mich- beantwortet

---------------------------------------------------

Wobei mir dennoch eine weitere Sache unklar ist:
Wie weit kann Ich jemandem verbieten mich zu fotografieren??
Und auch hier wieder sind mir Dinge, wie "auf privatgelände, oder in geschlossenen Gebäuden" schon bekannt. -> verboten!
Ich gebe ein Beispiel:
Ich laufe zum einkaufen und muss ca. 30 min. zum Aldi dackeln.
Während diesen 30 min. kommt ein Typ vorbei ....neee Moment lieber eine hübsche attraktive Dame! :D :p
Und diese junge Dame macht ständig Bilder von mir. Von meiner Haustür, bis zum Edeka-eingang.
Und nach dem Einkauf verfolgt sie mich nochmals vom Netto bis zu meinem Haus!

Kann Ich Ihr das untersagen?


Ja kannst du mit Hinweis auf das Recht AM eigenen Bild und auf Wahrung der Privatsphäre. sollte dies hartnäckig über Tage und Wochen geschehen kannst du einen Strafantrag wegen Nachstellung stellen §238StGB.

Sollte der Fotografierende sogar ein Privatermittler sein gilt.
wobei die letzten §§ auch für alle Privatpersonen gelten.

Auszug:

Zitat:"
Besondere Bedeutung kommt dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. zum
allgemeinen Persönlichkeitsrecht Vahle, NV,7B E 19 S. 2355 ff .) der Personen zu, über die
Ermittlungen angestellt werden (sog. Zielpersonen). Geschützt werden vor allem die
persönliche Ehre, die Privat- und Intimsphäre, das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung und die Rechte am eigenen Bild sowie am gesprochenen Wort. Für
Eingriffe in diese Schutzbereiche durch Detektive bedarf es aufgrund des privatrechtlichen
Charakters der Detektivtätigkeit - zwar keiner formell - gesetzlichen
Ermächtigungsgrundlage. Insbesondere die Grundrechte binden wegen ihrer "Stoßrichtung"
gegen die öffentliche Gewalt (die ein Detektiv nicht ausübt) die Aktivitäten privater Ermittler
unmittelbar nicht. Jedoch sind speziell die Grundrechte als wertsetzende Normen
(insbesondere Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) mittelbar auch für den
Privatrechtsverkehr maßgebend. Vor allem beeinflussen sie den Wertgehalt privater
Schutzrechte (insbesondere i. S. des § 823 Abs. 1 BGB: allgemeines Persönlichkeitsrecht als
sonstiges Recht)."

Quelle:
 
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