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Texter
Guest
So, ich habe mal eine Frage, die vielleicht bescheuert sein mag, aber mich irgendwie nicht los lässt - und zu der mit das Internet keine Antwort geben kann, weil ich eventuell nicht auf die richtigen Begriffe komme. Daher mal im Off-Topic (und damit auch keine Punkte! :lol.
Ich möchte gern ein paar LineArts machen und Prominente so als PopArt nachbilden, halt auch sehr groß (je nach Quellbild).
Wenn ich nun beispielsweise Angelina Jolie so nach"ziehen", schattieren und colorieren kann, dass es wie ein Gemälde aussieht (stellt euch das ruhig mal sehr professionell vor, es geht nicht um mein Können) und eine unverkennbare (um nicht zu sagen sofort zu erkennende, nein besser 1:1,01-Ähnlichkeit [mache halt jetzt mal einen Extremfall daraus^^]) damit vollbringe, unterliegt meine "Nachmache" dann einem Gesetz, das meine Möglichkeiten einschränkt, das Bild zu verwenden (für alles Mögliche)?
Vielleicht ein bisschen (total) unbeholfen formuliert, aber genau das meine ich.
Muss ich zunächst eine offizielle Einwilligung einholen, wenn ich das nachmachen will? Ich meine: Wenn man ein Bild sieht und es mit dem Bleistift auf einem Blatt Papier nachzeichnet und es zufälligerweise eine 1:1,01-ähnliche Abbildung wird, die ich danach auch noch zufällig so coloriere, dass auch die Farben (und auch Schatten, Lichtverhältnisse, etc.) nehzu absolut gleich sind/übereinstimmen, gab's doch auch keine Probleme damit - zumindest soweit ich weiß.
So, Spaß beiseite: Ich arbeite mit UPI an einem LineArt von Angelina Jolie, und ob ihr's glaubt oder nicht, das Bild sieht - umso progressiver ich daran arbeite - dem Original immer ähnlicher (ist mein Erstes und sollte eigentlich nur ein Test werden, aber das ist irgendwie besser geworden, als ich dachte). Aber es ist doch zu 100% meins, wenn es fertig ist, oder? Ich kann damit machen, was ich will, ohne mich strafbar zu machen, oder? Erstmal: JA?
Wenn ja: Auch nicht, wenn ich es riesengroß drucken lasse und als Poster vermarkte? (Habe ich nicht vor, aber das ist auch so eine Frage, zu der ich mir eine Antwort erhoffe^^).
Unterliege ich bei einer solchen Angelegenheit überhaupt einer rechtlichen Einschränkung?
Bitte um ernste Antworten, das sollte kein Off-Topic-Joke sein.^^ Danke schonmal vorab.
Ich möchte gern ein paar LineArts machen und Prominente so als PopArt nachbilden, halt auch sehr groß (je nach Quellbild).
Wenn ich nun beispielsweise Angelina Jolie so nach"ziehen", schattieren und colorieren kann, dass es wie ein Gemälde aussieht (stellt euch das ruhig mal sehr professionell vor, es geht nicht um mein Können) und eine unverkennbare (um nicht zu sagen sofort zu erkennende, nein besser 1:1,01-Ähnlichkeit [mache halt jetzt mal einen Extremfall daraus^^]) damit vollbringe, unterliegt meine "Nachmache" dann einem Gesetz, das meine Möglichkeiten einschränkt, das Bild zu verwenden (für alles Mögliche)?
Vielleicht ein bisschen (total) unbeholfen formuliert, aber genau das meine ich.
Muss ich zunächst eine offizielle Einwilligung einholen, wenn ich das nachmachen will? Ich meine: Wenn man ein Bild sieht und es mit dem Bleistift auf einem Blatt Papier nachzeichnet und es zufälligerweise eine 1:1,01-ähnliche Abbildung wird, die ich danach auch noch zufällig so coloriere, dass auch die Farben (und auch Schatten, Lichtverhältnisse, etc.) nehzu absolut gleich sind/übereinstimmen, gab's doch auch keine Probleme damit - zumindest soweit ich weiß.
So, Spaß beiseite: Ich arbeite mit UPI an einem LineArt von Angelina Jolie, und ob ihr's glaubt oder nicht, das Bild sieht - umso progressiver ich daran arbeite - dem Original immer ähnlicher (ist mein Erstes und sollte eigentlich nur ein Test werden, aber das ist irgendwie besser geworden, als ich dachte). Aber es ist doch zu 100% meins, wenn es fertig ist, oder? Ich kann damit machen, was ich will, ohne mich strafbar zu machen, oder? Erstmal: JA?
Wenn ja: Auch nicht, wenn ich es riesengroß drucken lasse und als Poster vermarkte? (Habe ich nicht vor, aber das ist auch so eine Frage, zu der ich mir eine Antwort erhoffe^^).
Unterliege ich bei einer solchen Angelegenheit überhaupt einer rechtlichen Einschränkung?
Bitte um ernste Antworten, das sollte kein Off-Topic-Joke sein.^^ Danke schonmal vorab.