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Antworten zum Thema „Rechte am Bild & Weitergeben“

LGobln

Noch nicht viel geschrieben

Hi,

Ich habe ein paar ein wenig rechtlichere Fragen an euch.
(Ich weiß ich kann hier keine Rechtlich Bindende Hilfe bekommen ...)

Und zwar wollte ich zunächst mal Fragen, wer die Rechte an einem Bild hält?

Situationen:
  • Ich mache mit einem Freund Fotos, er drückt ab, aber ich geben ihm Anweisungen, was wie drauf sein soll?
  • Wir machen die Fotos für einen Verein, dass der sie Verwenden kann.
  • Ein Angestellter macht die Fotos in seiner Arbeitszeit (aber das ist nicht zwingend in seiner Arbeitsbeschreibung enthalten (aber auch nicht ausgeschlossen)
(Ich weiß Urheberrecht ist unveräußerlich, aber Nutzungsrechte, ...?)

Da eine Schriftliche Vereinbarung besser ist - wie sieht so was am besten aus?
  • Dabei Sollten die (uneingeschränkten/unwiderruflichen Nutzungs-)Rechte an den Verein abgegeben/geteilt werden. Dabei soll natürlich der Dachverband des Vereins oder so natürlich nicht ausgenommen werden - bzw jemanden an den wir (der Verein) es weitergeben wollen.
  • Jemand eine Idee wie so was aussieht?
  • In der Formulierung der Rechte?
  • Und wie beschrieben wird was Fotografiert wurde? (kann ja an einen Vertrag nicht 1000 Fotos dran heften)

PS: Es geht hier nicht um so Sachen wie Recht am eigenen Bild oder so
 

Fotografie

Protec

Pixel-Schubser

AW: Rechte am Bild & Weitergeben

Lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten.
Die Grundberatung ist nicht teuer: € 140-190 circa.
Damit sind dann aber auch alle Fragen abgedeckt.
 
AW: Rechte am Bild & Weitergeben

Du sollst mit allen Beteiligten einen Vertrag machen. Alles was ihr euch wünscht für jetzt und die Zukunft soll geklärt sein, jedes Detail. Dann könnt ihr gern den Vertrag vom Anwalt überprüfen lassen. Bloß nicht vorher arbeiten!
 
P

PsychoZ1

Guest

AW: Rechte am Bild & Weitergeben

Bei derartigen Überlegungen braucht es niemanden mehr verwundern, dass man heute kaum noch unbehelligt (juristisch) fotografieren kann
 

cebylon

IBM5120-Oldie

AW: Rechte am Bild & Weitergeben

ich habe sogar erleben dürfen, dass man die Erlaubnis der Grundstückeigentümers braucht, wenn man z.B. die Allianz-Arena von der Zugangsallee aus fotografiert und dieses Foto veräußern bzw. kommerziell nutzen möchte - nur stellt sich die Frage, wen man in diesem Fall fragen muss.
 

LGobln

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechte am Bild & Weitergeben

Dachte hald hier haben vl doch ein paar bischen echte Erfahrung,
und ggf irgend sowas schon mal als Formulierung vor sich gehabt.

ich habe sogar erleben dürfen, dass man die Erlaubnis der Grundstückeigentümers braucht, wenn man z.B. die Allianz-Arena von der Zugangsallee aus fotografiert und dieses Foto veräußern bzw. kommerziell nutzen möchte - nur stellt sich die Frage, wen man in diesem Fall fragen muss.
Das wäre mir jetzt neu, wenn es von der Straße aus sichtbar ist fällt es unter die Panorama Freiheit.
(Hald keine Menschen drauf (Recht am eigenen Bild, du musst nirgends Rein (Privatraum)/Hausrecht,...)
Eine Obskure Ausnahme stellt da soweit ich weiß (in D) das Urteil mit dem Eingehüllten Reichstag dar (weils keine Dauerinstalation war).

Du sollst mit allen Beteiligten einen Vertrag machen. Alles was ihr euch wünscht für jetzt und die Zukunft soll geklärt sein, jedes Detail.
Klar, aber wie sieht das den aus wäre ja die Frage.

Bloß nicht vorher arbeiten!
Wie referenziere ich die Arbeit?
Ich kann mir keine Formulierung vorstellen die da wirklich was greifbares hergeben würde ...
 

tt

Kamera-Sklave

AW: Rechte am Bild & Weitergeben

Verstehe ich das richtig das du körperlich nicht in der Lage bist die Kamera selber auszulösen und ein Freund oder Betreuer für dich nach deinen Anweisungen die Kamera bedient. Wenn das so ist denke ich ist das ein Fall bei dem du dich beraten lassen solltest. Vielleicht kann ein Anwalt oder eine Rechtsberatung dir in diesem besonderen Fall helfen. Ich hatte selber einen erwachsenen Sohn im Rollstuhl kann dir aber leider diesbezüglich auch keine Tips geben. Eigentlich hat der, der die Bilder macht das Urheberrecht und kann die Nutzungsrechte weitergeben egal ob ihm die Kamera gehört oder nicht. Man kann Kameras ja auch gegen Gebühr ausleihen. Vielleicht gibt es ja eine Sonderregelung wenn man körperlich selber nicht im Stande ist die Kamera auszulösen. Man könnte dann das Fotografieren vielleicht als unendgeldliche Dienstleistung ansehen.

LG Thomas
 
E

essdreipro

Guest

AW: Rechte am Bild & Weitergeben

ich meine gelesen zu haben, dass das Urheberrecht im Rahmen von Foto-Worshops
u.U. durchaus beim Seminarleiter liegen kann, da sie/er die Vorgaben für die Einstellungen,
bzw. Aufnahmen vorgibt... wäre in deinem Fall möglicher Weise ähnlich...
 
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