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Antworten zum Thema „Rechte an Bildern“

philip-h

Hat es drauf

Hallo zusammen,
und zwar habe ich mal wieder eine Rechtliche Frage, vielleicht ist jemand hier, der mir da weiterhelfen kann.
Und zwar steht bald eine Veranstaltung an auf der ich Sportfotos machen möchte. Jedoch nicht Privat für mich, sondern für einen öffentlichen Sport-Verband. Nun habe ich eine E-Mail an den Veranstalter gesendet ob dies in Ordnung ist und ob es möglich wäre, wärend der Veranstaltung Plakate aufzuhängen, mit dem Hinweis wo die Bilder zu finden sind.

Nun kam folgende E-Mail vom Veranstalter zurück:

...... Es ist jedoch folgender Weg zu beachten:
1. Die Bilder kommen am Veranstaltungstag in unsere Webseite.
2. Nach der Deutschen Meisterschaft können sie auf der Website des Verbandes veröffentlicht werden.
3. Die Vermarktungsrechte bleiben beim uns.
4. Der Plakataushang ist möglich.


Nun meine Meinung dazu, als Fotograf kann ich entscheiden wo die Bilder veröffentlicht werden.



Die Vermarklungsrechte liegen bei mir, sofern ich sie an niemanden übertrage.

Würde eure Meinung gerne mal dazu hören und wenn es jemand weiß auch wie es nach unserem Rechtssystem aussieht.

Gruß Philip
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Rechte an Bildern

Scheint mir doch eine sehr merkwürdige Regelung zu sein. So möchte man die Bilder, die Vermarktungsrechte und dir bleibt nur die Arbeit. Fair wäre es, wenn dir die üblichen Rechte bleiben und du ihnen die Bilder als Gegenleistung zur kostenlosen Mitnutzung zur Verfügung stellst.

Rechtlich ist es aber m.E. nicht zu beanstanden, denn der Veranstalter hat das Hausrecht und kann dir generell untersagen, dort zu fotografieren.

Rufe doch mal an und versuche es zu klären. Oft bringen persönliche Gespräche mehr als Mails.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Rechte an Bildern

1. Die Bilder kommen am Veranstaltungstag in unsere Webseite.

Das heisst, du bist verpflichtet irgendeine technische wasauchimmer am Start zu haben, die ebenjenes ermöglicht? Auch wenn es keine Sau mehr weiß, aber es gab mal eine Zeit ohne Digitalkameras. Was wenn Du eine Kamera mit herkömmlichen Film einsetzt? Musst Du dann die Vor-Ort-Entwicklung garantieren oder haben die so was am Start? Mal davon abgesehen, daß man die Bilder wieder scannen müsste. ;)

Das Hausrecht ist sicherlich auch ein interessanter Punkt.

Grundsätzlich aber sollte man rechtliche Fragen rechtlich kompetenten Personen stellen. Anwälte fielen mir da spontan ein.

Ich glaub nicht, dass Du einen Richter mit einem Ausdruck einer Antwort aus einem Internetforum beeindruckst.
 

krofta

Aktives Mitglied

AW: Rechte an Bildern

Er kann dir das fotografieren auf dem Gelände verbieten und auch das aufhängen der Plakate.
Wenn du die Fotos machst, hast du auch die Rechte. Du darfst sie aber wenn einzelne Personen drauf sind nicht veröffentlichen.
Hier habe ich mal einen Link für dich.

Du kannst dir ja mal die Fotorechtsfragen auf Google suchen.
LG
Susi
 

volli69

Panoramamann

AW: Rechte an Bildern

1. Öffentliche Veranstaltung. Du darfst Bilder machen, solange es Dir niemand verbietet.
2. Die Bilder darfst Du auch verwenden, solange (wie bereits oben erwähnt) keine einzelnen Personen drauf sind. Z.B. darfst du das Bild eines 100 M Lauf (mit mehreren Personen) immer öffentlich verwenden (solange die jeweiligen Personen sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben).
 

Niobe

Aktives Mitglied

AW: Rechte an Bildern

Hallo zusammen,
und zwar habe ich mal wieder eine Rechtliche Frage, vielleicht ist jemand hier, der mir da weiterhelfen kann.
Und zwar steht bald eine Veranstaltung an auf der ich Sportfotos machen möchte. Jedoch nicht Privat für mich, sondern für einen öffentlichen Sport-Verband. Nun habe ich eine E-Mail an den Veranstalter gesendet ob dies in Ordnung ist und ob es möglich wäre, wärend der Veranstaltung Plakate aufzuhängen, mit dem Hinweis wo die Bilder zu finden sind.

Nun kam folgende E-Mail vom Veranstalter zurück:

...... Es ist jedoch folgender Weg zu beachten:
1. Die Bilder kommen am Veranstaltungstag in unsere Webseite.
2. Nach der Deutschen Meisterschaft können sie auf der Website des Verbandes veröffentlicht werden.
3. Die Vermarktungsrechte bleiben beim uns.
4. Der Plakataushang ist möglich.


Nun meine Meinung dazu, als Fotograf kann ich entscheiden wo die Bilder veröffentlicht werden.



Die Vermarklungsrechte liegen bei mir, sofern ich sie an niemanden übertrage.

Würde eure Meinung gerne mal dazu hören und wenn es jemand weiß auch wie es nach unserem Rechtssystem aussieht.

Gruß Philip

Hier im Forum gibt es eine Rubrik -> -> (insg. 1 Tutorials) --->>> evtl. ist da mehr Information zu finden - Gruss Niobe
 
R

RA_Hoesmann

Guest

AW: Rechte an Bildern

Hier laufen gerade verschiedene Probleme nebeneinander und tragen so nicht wirklich zur Lösung bei.

1. Rechte der Personen bei Sportveranstaltungen
Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, die Sportler wissen dies und haben stillschweigend eingewilligt, auch fotografiert zu werden. Daher sehe ich hier keine Probleme. Falls jemand außdrücklich widerspricht, ist diese Frage im Einzelfall zu klären.

2. Verwendung der Bilder und Plakat
Der Veranstalter darf natürlich regeln, welche Plakate und Werbung im Stadion aufgehängt wird.
Hinsichtlich der Verwendung der Bilder durch den Fotografen ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Fotografen entscheidend. Hat der Veranstalter die exlusiven Rechte an den Bildern erworben, darf der Fotograf diese nicht verwenden. Er gibt alle Rechte ab und darf die Bilder auch selber nicht mehr verwenden.

Aus dem von dir geschilderten Sachverhalt geht leider nicht zweifelsfrei hervor, was genau vereinbart wurde, daher kann ich auch leider nicht mehr zur Klärung beitragen.

Beste Grüße
Tim M. Hoesmann
 
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