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Antworten zum Thema „Rechte Klauseln und Paragraphen“

GELBGRUEN

Grafik Designer

Es geht um folgendes:
Ein Arbeitgeber stellt ein Arbeitnehmer für eine Beschäftigung ein, diese ist im Arbeitsvertrag nicht genau definiert.
Der Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich darauf das der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Monaten eine Homepage für die Firma erstellt da er dafür besser geeignet scheint als im Verkauf zu Arbeiten.
Alles funktioniert relativ gut, die Homepage steht, der Arbeitnehmer wird bezahlt (normales Monatsgehalt) und nach zwei Monaten endet das Arbeitsverhältniss.

Der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit auch ein paar Bilder fotographiert, freigestellt und auf die Homepage gestellt. Dies ist in seiner Arbeitszeit geschehen aber er hat seine eigene Kamera benutzt.


Nach den zwei Monaten geschieht folgendes:
Der Ex-Arbeitsnehmer verklagt seinen Ex-Arbeitsgeber das er die Bilder vom Netz nehmen soll da er die Rechte an Ihnen hat.


Wer hat recht?
Der Arbeitgeber der für zwei volle Monatsgehälter eigentlich garnichts bekommen hat wenn er die Homepage wieder vom Netz nimmt.
Oder,
der Arbeitsnehmer der zwei x kassieren will.


Hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Sobald es nämlich um Grauzonen bei Paragraphen geht seh ich schwarz:'(
 

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Rechte Klauseln und Paragraphen

Tut mir leid, ich hatte eher oberflächlich im Forum gesucht, deshalb nicht das wiederholt unbeliebte Thema "Rechtsberatung" eher überhört.

Dein Post hört sich sogar sehr gut und plausibel an. Das mit den rechten die man an den AG abtritt stimmt, aber muss nicht DAS im Arbeitsvertrag festgehalten werden? Ich hatte inzwischen das vergnügen einen Arbeitsvertrag eines Grafik-Designers in der Hand zu halten und in diesem war dies der Fall (also Abschnitte in denen es darum ging Rechte an eigenen Werken, kreativen Ideen usw. an den AG abzutreten).
Das mit der Kamera war die Argumentation des AN. Und du hast Recht, ich bin zwar nicht pers. der AG aber ich "vertrete" ihn.
 

knaeges

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechte Klauseln und Paragraphen

Ich würde auch sagen Pech für den Arbeitnehmer.
Aber wieder einmal ein schönes Beispiel dafür, dass man lieber alles schriftlich fixieren sollte um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden.
 

passcor

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechte Klauseln und Paragraphen

nur weil es bei einem grafik designer drinsteht, muss es nicht überall drinstehen.
wenn du als AN eine schöne excel-tabelle erstellst, liegt das urheberrecht dafür auch nicht beim AN, sondern beim AG, weil er dich dafür entlohnt.

ansonsten wären alle (kino)filme urheberrechtlich für die kameraleute geschützt.

wenn ein AG für kreativität zahlt, gehört das ergebnis ihm.

aber wie schon vorher erklärt: rechtsberatung kann es hier nicht geben. vielmehr sollten die beiträge mut machen, sich bei der IHK oder beim arbeitgeberverband beistand für diesen fall zu holen.
;)
 

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Rechte Klauseln und Paragraphen

Vielen Dank für die größtenteils ermutigenden Beiträge.

Das ganze geht erstmal vor das Arbeitsgericht wegen anderen Problemen, wenn es gleich dort gelöst wird - perfekt. Wenn es noch vor eine andere Instanz gehen muss wird - eher schei**.

Ich berichte wie es ausgegangen ist. Nochmals vielen Dank ;)
 
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