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Antworten zum Thema „rechtliche Frage - Freelancer“

Esja

Gesperrt

Hallo :)

vielleicht kann mir hier jemand die Frage eines Freundes beantworten. Meine Googelergebnisse zu dem Thema befriedigen mich noch nicht wirklich.
Also...
Hab ich urheberrechtlich ne Möglichkeit , meinem Auftraggeber im Falle einer Trennung den Betrieb der von mir erstellten Internetseiten zu verbieten?
Er ist für den als Freelancer tätig.

Also meine spontane Meinung war "nein, wie denn auch, es sei denn natürlich steht so im Vertrag, aber das wird der ja sicher nicht unterschreiben."

Aber richtig sicher bin ich mir da nicht.
Ist einer von euch schlauer :?:

Danke
Dewa (...die mal wieder den Staub von ihrem Photoshop pusten sollte........ :roll: )
 

K-Dawg

********

Wie du schon sagtest, wenn es nicht vertraglich festgelegt ist hat ein keine chance. Er hat ja für einen Kunden sein Kunst hergegeben bzw. seine arbeit und hat (solange es vertraglich nicht anders geregelt ist) keinen anspruch mehr auf seine leistungen. Deswegen wurde er ja bezahlt. Er hat somit das Urheberrecht verkauft und hat daran keinen anspruch mehr. Er könnte vieleicht vor gericht einen anspruch auf einen Hinweis darauf, das er ers erstellt hatte und nicht diese firma, aber ich das könnte auch nach hinten losgehen. Am besten er beratet sich mit einem Anwalt der auf Urheberechte spezialisiert ist. Er sollte aufjedenfall seinen vertrag mit nehmen. Aber ich bezweifele das er noch chance hat.
 

snowpixel

Nicht mehr ganz neu hier

Esja schrieb:
Hallo :)

vielleicht kann mir hier jemand die Frage eines Freundes beantworten. Meine Googelergebnisse zu dem Thema befriedigen mich noch nicht wirklich.
Also...
Hab ich urheberrechtlich ne Möglichkeit , meinem Auftraggeber im Falle einer Trennung den Betrieb der von mir erstellten Internetseiten zu verbieten?
Er ist für den als Freelancer tätig.

Also meine spontane Meinung war "nein, wie denn auch, es sei denn natürlich steht so im Vertrag, aber das wird der ja sicher nicht unterschreiben."

Aber richtig sicher bin ich mir da nicht.
Ist einer von euch schlauer :?:

Danke
Dewa (...die mal wieder den Staub von ihrem Photoshop pusten sollte........ :roll: )

Hallo Dewa,

da schließ ich mich K-Dawg an. Die Internetseite wurde ja wahrscheinlich unter "normalen" Auftragbedingungen erstellt, sprich Seitenerstellung gegen Honorar. Soweit nicht explizit Weiteres schriftliches vorliegt, was die Urheberrechte der produzierten Arbeiten im Einzelnen regelt, vor allem NACH einem Beschäftigungsverhältnis, sehe ich auch keine Chance, den Betrieb der Seite einzustellen. Wär´s keine Internetseite, sondern eine gedruckte Zeitschrift, könnte man ja auch nicht im Nachhinein sämtlichen Käufern das Heft wieder wegnehmen? ( der Vergleich hinkt zwar ein wenig, aber zeigt was ich meine).
Ein Urheberrecht liegt nach meiner Auffassung auch gar nicht vor. Bei Fotografien und Illustrationen ist das anders geregelt, aber auch nicht gerade ohne Anwalt wirklich verständlich.

Ich hoffe ich konnte helfen?

Grüße von

Snow
 
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