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Antworten zum Thema „Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung“

sovereignty

Noch nicht viel geschrieben

Hallo Zusammen,

ein Kunde von mir hat sich selbst als Pixelgrafik ein Logo erstellt. Nun möchte er es auch für große Bannerwerbungen auf Fußballplätzen verwenden und braucht es daher als Vektorgrafik. Diesen Auftrag möchte ich übernehmen.
Nun folgende Frage: Er hat mir die Schriftarten, die er verwendet hat geschickt. Nachdem ich die Fonts aber selber nicht für meinen Rechner lizensiert habe darf ich sie ja eigentlich auch nicht für kommerzielle Zwecke (also in diesem Fall für das Erstellen der Vektorgrafik zum Logo) nutzen oder?

Ist es rechtlich zumindest in Ordnung diese Schriften im Bereits vorhandenen Logo einfach als Vektoren nachzuzeichnen oder ist auch das illegal?

Wäre Euch für jede Hilfe sehr dankbar, solche rechtlichen Geschichten sind ja immer sehr heikel.

Danke und beste Grüße,
SOV
 

Vektorprogramme

Robert24

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Nein, weil Nachzeichnen ist ja nichts anderes als Diebstahl des Designs. Sonst könntest du das Sparkassenlogo auch nachzeichnen und für dich benutzen. Wenn es kein Freeware-Font ist, musst du die Schrift kaufen.

Gruss
Robert
 

fcharon

Hat es drauf

AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Dein Auftraggeber hat die Schrift sicher auch gekauft. Dann kennt er ja den Preis, den Du dafür weiterberechnen kannst - imho.

LG
 

liselotte

Bärliner Jung

AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Nein, weil Nachzeichnen ist ja nichts anderes als Diebstahl des Designs. Sonst könntest du das Sparkassenlogo auch nachzeichnen und für dich benutzen. Wenn es kein Freeware-Font ist, musst du die Schrift kaufen. Gruss
Robert
:schmoll:

Na so ein Quatsch!
Wenn ich als Dienstleister vom Kunden einen Font gestellt bekomme kann ich diesen im Rahmen des Projekts verwenden bin aber auch verpflichtet diesen nach dem Projekt wieder zu entfernen.
Oder glaubst Du jede Druckerei kauft sich immer die Fonts für irgend einen Hirni?
Einige Firmen haben ihre eigene Schrift entwickelt die gibt es gar nicht zu kaufen.
MfG
Seit wann hafte ich denn für den Auftraggeber?
 
Zuletzt bearbeitet:

Robert24

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AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

@liselotte
Ich habe leider nicht richtig gelesen, dass er den Font vom Kunden bekommen hatte.
Mein Fehler.

@sovereignty
Ich habe dir leider eine falsche Antwort gegeben.
Sorry.
 

hoefi76

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AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Lass dir die schrift von ihm geben oder sag ihm er solle dir das ganze als PDF senden mit eingebetteten Schriftarten. Somit hast du ja alles was du brauchst.

Wenn du die schrift nur für seinen auftrag verwendest und sie selber nicht weiter kommerziell nutzt, sollte es eigentlich keine probleme geben.
 

sovereignty

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Ok, ich habe die Schriften wie gesagt von dem Kunden bekommen. War mir jetzt eben einfach nur unsicher, ob das legal ist.
Vielen Dank für alle Antworten. Dann weiß ich jetzt bescheid und kann guten Gewissens loslegen.

Viele Grüße,
SOV
 

Nova_Flow

Aktives Mitglied

AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Trotzdem solltest du aus Sicherheitsgründen Den Kunden Fragen ob er sie käuflich erworben hat.
Es würde zwar niemend hinterfragen ob sie gekauft wurde oder nicht, aber bevor es vom Kunden her heißt er habe es nicht gewusst und wurde nicht von dir aufgeklärt lieber fragen. Selbst wenn nicht, so eine Schrift Kostet auch nicht die Welt.
Viel Erfolg :)
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Na so ein Quatsch!
Wenn ich als Dienstleister vom Kunden einen Font gestellt bekomme kann ich diesen im Rahmen des Projekts verwenden bin aber auch verpflichtet diesen nach dem Projekt wieder zu entfernen.

Ganz so einfach ist das nicht. Ob eine Weitergabe erlaubt ist oder nicht und wenn, mit welchen Einschränkungen, das steht in den Lizenzbedingungen der Schrift mit drin. Dafür gibt es keine allgemeingültige Aussage.

Linotype beispielsweise gestattet die Weitergabe der Schriften in offenen Dateien zu gewissen Zwecken der Ausgabe, aber keine Textmodifikationen.


Also im Grunde so, wie PDF arbeitet. Da kannst du auch nur editieren, wenn die Schrift installiert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

folientechniker

Guest

AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Ich persönlich wäre da vorsichtig was das Verletzen der Rechte dritter betrifft. Rede doch einfach mal mit dem Auftraggeber wie es sich mit den Schriften verhält. Vielleicht gehören Ihm die Rechte durch einen Softwarkauf oder ähnliches.
 

sovereignty

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Ich persönlich wäre da vorsichtig was das Verletzen der Rechte dritter betrifft. Rede doch einfach mal mit dem Auftraggeber wie es sich mit den Schriften verhält. Vielleicht gehören Ihm die Rechte durch einen Softwarkauf oder ähnliches.

Hallo,

ja ich habe den Kunden jetzt einfach mal angeschrieben, ihn auf die Problematik hingewiesen und ihm empfohlen die Schrift - sollte er sie nicht mit einem Programm oder einfach vorinstalliert erworben haben - zu kaufen.

Aber generell war ja die Frage ob man die Schrift - selbst wenn der Kunde sie rechtmäßig erworben hat - einfach vom Kunden geschickt bekommen darf, installieren darf und kommerziell nutzen darf.

Mal schauen, was der Kunde nun schreibt.

Danke nochmal Euch allen,
SOV
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Rechtliche Frage zur Schriftartennutzung

Ich persönlich wäre da vorsichtig was das Verletzen der Rechte dritter betrifft. Rede doch einfach mal mit dem Auftraggeber wie es sich mit den Schriften verhält. Vielleicht gehören Ihm die Rechte durch einen Softwarkauf oder ähnliches.

Das ist nur vollkommen unerheblich. Grundsätzlich braucht der, der tippen will auch die Schriftlizenz, vollkommen egal von welchem Konto die bezahlt wird. Maßgeblich ist wer Lizenzpartner ist.


Aber generell war ja die Frage ob man die Schrift - selbst wenn der Kunde sie rechtmäßig erworben hat - einfach vom Kunden geschickt bekommen darf, installieren darf und kommerziell nutzen darf.

Und diese Frage ist recht einfach zu beantworten: Nein.
 
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