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Antworten zum Thema „Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder“

frizzi

Aktives Mitglied

Hallo, bin relativ neu hier und Anfänger im Photoshop, allein letzteres ist schon eine Katastrophe für sich. Ich hab ebenfalls das Problem mit der rechtlichen Seite der Nutzung von Bildern und meiner Unwissenheit. Bin dabei, einen Shop zu machen, in dem ich Tortenaufleger aus Fondantpapier (so etwa wie eine Marzipanschicht, die mit Lebensmittelfarbe bedruckt wird) anbiete, alles eigene Entwürfe aber mit Material von lizenzfreien Bildern.

Okay, ich kann die verwenden, soweit so gut, aber überall in den AGB steht, ich muss die Quelle und den Nutzer angeben, teilweise verwende ich aber in einem Bild mehrere Bildquellen, mache Hintergründe, Pinsel daraus etc., wenn ich aber bei jedem Shop-Artikel 2-5 Nutzer und Bildquellen angeben muss, kommt das echt doof und würde meine Kunden nur nerven. Außerdem heißt es da noch, man muss den Eigentümer des Bildes über die Veröffentlichung informieren. Das ist echt mühsam!
Gibt es denn nicht Datenbanken, wo man diese Vorgaben nicht hat? Oder reicht es evtl., wenn ich im Impressum auf die Webseiten verweise? Wie ist das hier bei psd-tutorials? Muss ich da auch den Eigentümer angeben, wenn ich z. B. dessen Pinsel etc. verwende? Ich hab gestern Nacht bis um 2 Uhr nur ABG von Bilddatenbanken gelesen und bin kaum einen Schritt weitergekommen. Hiiiilfe! :'(
 

koelner11111

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

hallo,

auf jeden fall solltest du vermeiden von einer ganz bestimmten website fotos zu verwenden!!!! die seite und die vorgehensweise dieser abmahnzocke wird dir in diesem video beschrieben:



gruesse aus köln
 

Belphegor

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

Hallo frizzi,

das Urheberrecht der Bilder ist halt ein Problem, solange die Macher nicht ausdrücklich auf all ihre Rechte an den Bildern verzichten. Es kommt darauf an, welche Datenbanken das wie mit den Leuten verabreden.

In der Regel würde ich mir lieber die Arbeit machen, als dann nachher eine Abmahnung ins Haus zu kriegen und auf Bilder verzichten, die nicht frei nutzbar sind.

Ansonsten: selber machen! Ich weiß nicht, welche Motive Du brauchst. Aber die Grundregeln kennst Du ja sicher. Ansonsten:

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Rechtsfragen rund ums Bild

Bei Bildrechten gibt zwei große Rechtsbereiche, die es zu unterscheiden gibt:
Das Urheberrecht, das die Rechte des Fotografen regelt und der Bildnisschutz, der sich um die Belange des Abgebildeten kümmert. Generell wird im folgenden immer von fotografischen Werken die Rede sein.

Um dieses Thema möglichst praxisnah abzuhandeln, werden wir hier die wichtigsten Fragen innerhalb von Fallbeispielen beantworten:

Bin ich als Fotograf immer der Urheber?
Der Urheber ist der geistige Schöpfer eines Werkes. Er genießt dadurch ein Urheberrecht auf sein Werk, dass ein nicht übertragbares Persönlichkeitsrecht darstellt. Wobei die Nutzungsrechte an einem Werk veräußerbar sind.

Muss ein Foto einen Urhebervermerk haben?
Ein Urhebervermerk (auch Fotonachweis, Fotovermerk oder Fotokredit genannt) ist nicht nötig, um ein Foto unter dieses Recht zustellen. Allerdings sollte möglichst jedes Foto mit einem solchen Hinweis versehen werden, da dadurch juristisch die Urheberschaft des Genannten bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird. Das heißt: Kann nicht bewiesen werden, wer der Urheber ist, ist automatisch der im Fotovermerk Genannte der Urheber. Der Urhebervermerk kann unterschiedliche Formen haben: Entweder wird dem Namen des Urhebers der Begriff »Copyright:« vorangestellt oder man verwendet das entsprechende Zeichen »©«. Zudem sollte die Jahreszahl der Erstveröffentlichung angehängt werden. In Amerika ist dies anders. Hier entsteht erst durch das Anbringen des Copyright-Zeichens das Urheberrecht entsteht.

Muss ich Bildmontagen als solche kennzeichnen?
Eine zusätzliche – aber rechtlich nicht zwingende – Kennzeichnung stellt das in Klammern gesetzte »M« dar. Es weist auf eine Bildmanipulation hin und hat keine urheberrechtliche Relevanz. Allerdings hat es presserechtliche Bedeutung.
Beispiel: Der Fotograf Peter Pixel bietet über eine Online-Bildagentur ein manipuliertes Foto an. Leider ist diese nicht als solches gekennzeichnet. Auf dem Foto ist ein Hai zu sehen in dessen Maul vier Beine samt Taucherflossen zu sehen sind. Allerdings sind die appetitlichen Neoprenhaxen einmontiert. Das Foto wird von einer großen deutschen Tageszeitung gekauft und einen Tag später erscheint das Foto auf Seite 1 mit folgender Zeile: "Killer-Haie im Fressrausch: Ein Taucher ist zu wenig!". Folgender Vermerk wäre sinnvoll gewesen: Copyright (M): Peter Pixel 2007.

Ich hab’ aus drei fremden Bildern eine Bildmontage geschaffen. Bin ich jetzt der Urheber und kann die Montage vermarkten?
Klares Jein! Ein neues Bild ist entstanden. Eine sogenannte abhängige Nachschöpfung, die aber eventuell kein eigenständiges Werk darstellt. Für den heimischen Privatgebrauch ist dies absolut zulässig. Für eine Veröffentlichung allerdings nicht. Hier wird der Urheber der Vorlagen geschützt, da die Veränderungen wahrscheinlich nicht stark genug sind. Der Anteil der persönlichen geistigen Schöpfung wird zu gering sein. Aber wo ist die Grenze? Leider kann der Verlauf diese Grenze per Gesetz nicht grundsätzlich festgelegt werden. Meist ist eine vergleichende Bildanalyse per Gericht vonnöten, um hier Klarheit zu schaffen. Aber generell sollte man hier auf Nummer sicher gehen. Also besser Finger weg von fremden Pixeln!

Ich möchte meine Fotos verkaufen. Was regeln die Nutzungsrechten?
Die Nutzungsrechte regeln die Art und Weise wie der »Erwerber« des Fotos dieses verwenden kann. Wobei selten das Foto selbst verkauft wird, deswegen ist der Begriff Erwerber eher falsch – Nutzungsrechte-Erwerber trifft es besser. Nutzungsrechte können in unterschiedlichem Umfang vergeben werden:

• ausschließliches Nutzungsrecht
Auch als royalty free, unlimited oder lizenfrei bezeichnet. Der Käufer kann das erworbene Foto jederzeit und unbegrenzt verwenden. Egal ob journalistisch oder werblich. Eingeschränkt wird er nur dadurch, dass er das Bild (oder dessen Nutzungsrechte) nicht weiter veräußern darf. Zudem ist keine Exklusivität der Bilder gegeben, da diese jederzeit an mehrere Käufer gegeben werden kann.

• rights managed oder lizensierte Nutzung
Hier wird klar die Art der Veröffentlichung im Vorfeld geklärt. Welche Form des Mediums (Publikumsmagazin, Tageszeitung, Online, Werbung etc.), die Abbildungsgröße und die Auflagenhöhe. Zudem kann eine Alleinnutzung über einen vorgegeben Zeitraum festgelegt werden. All diese Faktoren sind entscheidend für Höhe des zu erzielenden Bildhonorars.

Ich habe ein Foto verkauft, aber die Nutzungsrechte nicht im Vorfeld geklärt. Kann der Käufer das Bild jetzt immer wieder verwenden?
Die Gerichte gehen meist davon aus, dass im Regelfall nur einfache Nutzungsrechte zur einmaligen Verwendung vergeben werden. Somit kann der Käufer das Bild auch nur einmal verwenden. Ist zudem kein Honorar vereinbart worden, richten sich die meisten Gerichte nach der MFM-Tabelle. Die MFM ist die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, ein Arbeitskreis des BVPA (Bundesverband der Pressebild-Agenturen). In dieser Tabelle werden Richtwerte angegeben nach denen Bildveröffentlichungen honoriert werden.

Muss ich immer die Person um Erlaubnis fragen, die ich fotografieren möchte?
Generell ist es verboten Personen gegen deren Willen zu fotografieren und vor allem diese Bilder zu veröffentlichen. Allerdings gibt es Ausnahmen:
• Personen der Zeitgeschichte. Hierzu zählen Prominente, bekannte Sportler, Adelige etc.
• Personen, die auf der Aufnahme nur als Beiwerk abgebildet sind. Ein Landschaftspanorama auf dem auch ein Wanderer zu sehen ist, zeigt diesen klar nur als Beiwerk.
• Personen, die im Rahmen einer Versammlung oder innerhalb einer anderen Menschenmenge abgebildet werden. Wobei die Anzahl der abgebildeten Personen, die diese zur »Gruppe« werden lassen nicht explizit festgelegt ist. Meist wird diese Zahl mit mindestens drei angegeben.
• Personen dürfen ungefragt abgebildet werden, wenn es im höherem Interesse der Kunst geschieht. Das Foto muss diesem Anspruch allerdings strikt erfüllen und sollte dann auch nur in diesem Sinne veröffentlicht werden. Also nicht als Anzeigenmotiv erscheinen, sondern besser nur in Ausstellungen hängen.

Sollte abweichend der vier Ausnahmen eine Veröffentlichung stattfinden, kann die abgebildete Person Honoraransprüche geltend machen. Bei einer negativen Darstellung sogar Schmerzensgeldforderungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Um diese Probleme schon im Vorfeld auszuschließen sollte von der fotografierten Person immer ein sogenanntes Modelrelease – eine Veröffentlichungs- und Verwertungsgenehmigung – eingeholt werden. Leider ist dies eine eher praxisfremde Anforderung. Die Frage inwieweit die abgebildete Person als diese zu erkennen ist, ist hier auch nicht entscheidend. Diesem Umstand wird bei einem Rechtsstreit um Schmerzensgeld und Schadensersatz nachgegangen. Allerdings kann auch ein Einverständis auch aus der Situation selbst abgeleitet werden. Beispiel: Wirft sich jemand vor einem Fotografen in Pose und der Fotograf ist klar als Berufsfotograf erkennbar, kann dies als Einverständis gewertet werden. Wobei sich die Grenzen natürlich nicht klar ziehen lassen!

Gibt es andere Bereich, wo ich um eine Genehmigung anfragen sollte?
Neben Personen werden auch Gebäuden und Grundstücken ein besonderer Schutz gewährt. Generell ist es hier so, dass alle Abbildungen genehmigungsfrei sind, wenn sich der Fotograf während der Aufnahme auf öffentlichem Grund und Boden befindet. Diese Aufnahmen dürfen sogar für Werbezwecke verwendet werden. Allerdings sollte man sich der Besitzverhältnisse sicher sein. Beispiel: Bahnhöfe und Bahnstrecken, die fest in »Bahn-Hand« sind. Taucher werden sich da aber eher selten fotografierend aufhalten …

Wo kann ich mehr zu diesem Thema erfahren?
Der ultimative Buchtipp ist da sicherlich »Handbuch zum Fotorecht« von Alexander Koch herausgegeben von der Presse Informations AG, www.piag.de, ISBN-10: 392186447X,
ISBN-13: 978-392186447, 32 Euro
Informationen über Honoraregeln gibt es bei der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) über
www.bvpa.org. Hier kann man für 33 Euro die beiden Publikationen »Der Bildermarkt« und »Bildhonorare« erwerben. Die Bücher sind leider nur im Kombi-Paket erhältlich.

geklaut bei: scubanova


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;-)

Gruß
Bel
 

stb_87

Web-Sheriff - ohne Bild

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

Am sichersten für dich wäre, wenn du die Bilder selbst machst ;)

I. d. R. steht in jeder Datenbank, inwieweit du das dort zur Verfügung gestellte Material verwenden darfst - ob nun kommerziell, für redaktionelle Zwecke oder privat bzw. ob du das Material bearbeiten darfst oder es unverändert bleiben muss.

Das ist an sich schon Auskunft darüber genug. Um auf der sicheren Seite zu bleiben empfiehlt es sich, die "Schöpfer" der Bilder direkt zu kontaktieren und nach deren Erlaubnis zu fragen.
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

eine weiter Möglichkeit ist es die Bilder zu KAUFEN, es gibt auch günstige Bildatenbanken mit guten Bilden für wenige Euros.

Du verdienst ja damit auch Geld, dann ist das nur fair.

Lucky
 

frizzi

Aktives Mitglied

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

1000 Dank für die vielen Hinweise und Kommentare, besonders auch an Belphegor für die ausführliche Erklärung, hat mir alles schon sehr viel weiter geholfen. Ja, selber machen ist immer die beste Lösung, ist klar, kostet aber im Moment zuviel Zeit, die bei mir eh schon knapp ist und manche Motive sind einfach nicht verfügbar.

Gekauft habe ich auch schon zwei Bilder-Pakete, da war aber wieder der gleiche Mist: nur verwendbar unter Angabe der Quellen! Das stand aber nicht auf der Packung drauf (außerdem waren das gleich zwei Katzen in Säcken, ziemlich langweilige Bilder, kaum zu brauchen). Ich werde es mal im Netz versuchen und vorher anfragen, wie die Bedingungen sind.

Der Tipp von stb_87 ist echt gut: Nachfrage beim Schöpfer. Auf diese einfache Idee bin ich noch gar nicht gekommen! Ich habe kein Problem damit, im Impressum die Quellen anzugeben oder jemand zu fragen, das ist es nicht. Nur explizit zu jedem Artikel alles dazuzuschrieben ist in meinem Fall total störend.

Ein Frage noch: sind die Downloads von psd-tutorials frei und kommerziell verwendbar, oder muss ich da den Uploader auf meiner Seite angeben? Ich hab hier auf der Seite in den AGB nichts gefunden, oder habe ich da etwas übersehen?
Liebe Grüße, frizzi
 

sanabel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

Hi,
ich habe auch gerade mal durch das Impressum hier gestöbert, aber nicht wirklich ein Antwort auf die Frage mit den Nutzungsrechten von psd-tutorials-Downloads gefunden.
Mich würde zum Beispiel auch interessieren, ob ich, Kacheln, Stile und Pinsel nur privat oder auch kommerziell nutzen darf.
Vielleicht sollte man diese Frage mal als neuen Beitrag formulieren?

sanabel
 

stb_87

Web-Sheriff - ohne Bild

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

eine weiter Möglichkeit ist es die Bilder zu KAUFEN, es gibt auch günstige Bildatenbanken mit guten Bilden für wenige Euros.

Aber auch bei dieser Möglichkeit ist es immer abhängig davon, welche Rechte du vom Schöpfer kaufst!

Du kannst das Bild beispielsweise für 3 € kaufen, darfst es dann aber nur unverändert privat verwenden.
 

Gold

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

Wie wäre es denn mit folgendem:

Jedes Bild bekommt den Hinweis "Bildquelle" und ein oder mehrere Ziffern. Zusätzlich wird diese Angabe ins Impressum verlinkt.
Dort erstellst du einen eigenen Abschnitt (mit der Überschrift) Bildquelle und kannst dann wunderbar hinter den Ziffern die Namen und Daten der Herkunft auflisten. Ähnlich wie die Referzenlisten in wissenschaftl. Büchern.
 

f-i-l-p

PDA Collector and PS Fan

AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

Hallo frizzi,

ich kann Dir nur raten, die Bilder entweder selbst anzufertigen oder bei Anbietern für geringes Entgeld zu kaufen. Da hast Du einen Kaufnachweis, denn es soll ja auch schon Fälle gegeben haben (ich glaube es ging da um Kochbücher oder -foren), als aus einer freien Bilddatenbank über Nacht durch AGB-Änderung etwas anderes entstand.

Bei der Nutzung von Bildern aus den Bilderdatenbanken für kommerzielle Zwecke hört meistens der Spaß auf und es wird im Problemfall teuer.

Gehe da lieber kein Risiko ein.


Viel Erfolg mit Deinem Shop !

psd_fff
 

frizzi

Aktives Mitglied

Nochmals vielen Dank für die rege Anteilnahme und wertvolle Hilfe! Ich denke, da bin ich schon ein gutes Stück schlauer geworden. Werde mal auf eine vernüftige Kamera sparen, meine ist mir geklaut worden, daher diese Notstand. Guter Tipp übrigens von "Gold" mit der Numerierung, irgendsowas werde ich machen, und dann noch eine genaue Dokumentation, vorher wann welches Bild runtergeladen wurde.

Hallo Sanabel, ich habe gerade noch einen neuen Beitrag gestartet: "Frage zu Nutzungsrecht von Tutorials...", steht unter >Sonstiges > Fragen/Fehler/Kritik..., vielleicht kommt ja da eine Antwort, die uns weiterhilft.
Gruß, frizzi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Rechtliches - mal wieder lizenzfreie Bilder

Und Du hast keine Freunde oder Bekannte, die mal mit einer Digicam aushelfen können?

Ansonsten kann ich auch nur empfehlen einfach mal nachzufragen. Ich hatte da oftmals Glück.
 
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