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Antworten zum Thema „RSS einbinden - rechtliche Lage“

woffi

Universal-Dilettant

Moin zusammen,

ich möchte gerne auf eine Website mehrere RSS-Newsfeeds einbinden - also fremden Content auf der eigenen Website anzeigen. Wie sieht dass denn eigentlich rechtlich aus?
Darf man das? - Schließlich ist RSS ja ursprünglich genau für soetwas gedacht gewesen? Wäre es eine Urheberrechtsverletzung? Wenn ich per E-Mail den Anbieter anfrage und der nicht antwortet - kann ich das als Zustimmung werten?

Hat jemand Erfahrung?
 

HerrSamsa

Aktives Mitglied

AW: RSS einbinden - rechtliche Lage

"Wenn ich per E-Mail den Anbieter anfrage und der nicht antwortet - kann ich das als Zustimmung werten?"

Also Zustimmung via Stillschweigen greift hier denke ich mal nicht :)

Allerdings würde ich mich fragen, welcher Mensch einen RSS Feed generiert und dann was gegen die Veröffentlichung hat. Die Quellennennung ist aber nicht unerheblich wichtig. Ich denke mal, solange du den Content nicht als den deinen ausgibst sollte alles koscher sein - die Nachfrage beim Urheber direkt ist aber nicht die dümmste Idee.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: RSS einbinden - rechtliche Lage

Wenn der Anbieter nicht antwortet, bedeutet das keinesfalls Zustimmung.
Es gibt auch Anbieter, die die Verwendung z.B. auf kommerziellen Websites explizit untersagen.
Bindest Du fremden Content ohne Zustimmung des Rechteinhabers in Deiner Website ein, machst Du Dir diese Inhalte "zu eigen" und kannst ggfs. wegen Verletzung von Urheber- bzw. Nutzungsrechten belangt werden. Ich wäre da sehr vorsichtig.

RSS war übrigens mitnichten für die Einbindung von Content in anderen Websites gedacht, sondern für den Aufruf mit einem RSS-Reader.

Nachtrag:
solange du den Content nicht als den deinen ausgibst sollte alles koscher sein
Gefährlicher Leichtsinn und Quatsch.
Ich binde z.B. einen Song auf meiner Website ein, schreibe dazu, dass die Rechte bei SONY liegen und bekomme keinen Ärger mit denen?
Ich hoffe, Du hast viel Geld und einen guten Fachanwalt.

Es gilt prinzipiell: Fremde Inhalte nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers auf der eigenen Website.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ObiWan

Noch nicht viel geschrieben

AW: RSS einbinden - rechtliche Lage

Selbstverständlich kann ich das Schweigen des Anbieters nicht als Genehmigung werten. Eine eMail kann schließlich auch einmal im Nirvana landen, versehentlich gelöscht oder einfach übersehen werden.
Das Sicherste ist sicherlich, sich noch einmal mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Versuch es doch mal auf dem telefonischem Weg.
 

HerrSamsa

Aktives Mitglied

AW: RSS einbinden - rechtliche Lage

"Gefährlicher Leichtsinn und Quatsch.
Ich binde z.B. einen Song auf meiner Website ein, schreibe dazu, dass die Rechte bei SONY liegen und bekomme keinen Ärger mit denen?
Ich hoffe, Du hast viel Geld und einen guten Fachanwalt."

geb ich dir uneingeschränkt recht...

Ich sehe die Nutzung hier aber schon in Zusammenhang mit einem RSS Reader, der auf eine Website integriert ist. Wie sonst machen es z.B. Google mit iGoogle?
(ich geh mal nur von Text aus! ) -
Scheint aber wirklich rechtlich bedenklich zu sein....
 

ruf_fotoart

Noch nicht viel geschrieben

AW: RSS einbinden - rechtliche Lage

rechtliche Belange würd ich ehrlich gesagt abschliessend von einem Anwalt klären lassen. Denn nur dann bist du sicher. Alles andere ist doch eher leichtsinnig. Aber zu deiner Frage mit Erfahrung: Nachfrage beim Anbieter stellen, mit entsprechender schrftlicher Antwort passt es oder eben nicht. Bisher: mit der Angabe woher die Daten stammen, war es ok und der feed konnte eingebunden werden.
 
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