Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Antworten zum Thema „Urheberecht??“

B

Blibbach

Guest

Hallo Leute,

Kennt sich jemand mit dem Urheberrecht aus? Ich habe für eine Person/ Firma einen Auftrag bekommen, Abstrakte Bilder und 3D Bilder für ein gewisses Endgeld zu entwerfen, die Person/ Firma möchte diese Bilder dann als Drucke (Leinwände) weiter verkaufen.

Wenn ich die Bilder der Person/ Firma nun übergebe, liegt dann das Urheberrecht dennoch bei mir, ich meine habe ich dann das Recht, da ich die Bilder ja erstellt habe, sie dann in meinem eigenen Shop als Drucke weiter zu verkaufen? Kann mir da bitte jemand weiter helfen:(? Lg BIL
 

K-Dawg

********

AW: Urheberecht??

Wenn du es mit dem Person/Firma Vertraglich ausmachst, dass du deine Rechte abgibst, dann hast du sie nicht. Ich denke nicht das die Firma das ohne Vertrag machen wird. Wenn dazu nichts steht, dann bleibt der Urheberrecht bei dir.

Vorausgesetzt du nimmst keine andere Lizenzrechtliche Werke um deine zu machen. Sprich wenn du zB Stocks verwendest die einen Urheberrecht haben, dann hast du nur eingeschränkte Rechte auf das Werk bzw. Verletzt diese und schießt dir damit selbst ins bein.

Greetz
 

JackDumphy

Nikonian

AW: Urheberecht??

Alles ist (wie bereits ein Posting weiter oben beschrieben) eine reine Vertragssache, aber... egal wie der Vertrag aussehen wird: Das Urheberrecht bleibt IMMER bei dir, lediglich die erteilte bzw. übertragene Form des Nutzungsrechts bestimmt, wieviel dein Urheberrecht anschließend noch "wert ist".
Wenn ich jemandem ein Bild mit unbegrenztem oder exclusivem Nutzungsrecht verkaufe, dann kann ich anschließend dieses Bild nicht an andere Personen verkaufen, weil ich das Nutzungsrecht zu 100% abgegeben habe. Nichts desto trotz habe ich für dieses Bild immer noch das Urheberrecht.
Das sind einfach zwei verschiedene Paar Schuhe, die immer wieder durcheinander geworfen werden.

Vielleicht mal anders: Ein Vater (Erzeuger) kann zu einer Adoption zustimmen und alle Rechte und Pflichten damit abgeben/abtreten.... der Vater wird er bleiben, bis er den Löffel abgibt und auf dem Papier auch noch danach...
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Urheberecht??

Das Urheberrecht liegt, auch wenn es niemand für möglich hält, beim Urheber und nicht beim Kunden oder beim Milchmann.

Das Urheberrecht ist weiterhin nicht veräußerbar, was in der Natur der Sache liegt. Selbst wenn ich bestimmen könnte, welche Hirnwindung die Idee hatte, würd ich mir die nicht aus dem Schädel säbeln und dem Auftraggeber im Einmachglas auf den Schreibtisch stellen.

Der Urheber vergibt Nutzungsrechte. Diese können (müssen aber nicht) räumlich und zeitlich eingeschränkt werden. Entsprechend kann (muss aber nicht) auch die Vergütung bestimmt werden. Diese ist frei verhandelbar.

Weiterhin ist es nicht zwingend erforderlich, dass einer Partei alleinige Nutzungsrechte zugesprochen werden, es muss definiert sein.

Es kann also durchaus sein, dass Nutzungsrechtkäufer A einen höheren Preis zahlt, weil er nur ein halbes Jahr das Motiv XY exklusiv nutzen darf, nach Ablauf dieser Frist aber auch andere mit vom Kuchen naschen dürfen.

Auch vorstellbar und praktiziert sind lokale Abgrenzungen. A kauft die Lizenz für Deutschland, B die Lizenz für Österreich usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Blibbach

Guest

AW: Urheberecht??

Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten....Die Bilder sind komplett selber erstellt und es befinden sich keine Teile die wo ander genommen wurden, ein Vertrag wurde nicht gemacht, nur eine normale Rechnung der Menge und Summe.Lg BIL
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Urheberecht??

Ein Nutzungsrecht und dessen Umfang muss definiert werden.Wenn Du nur schreibst "Logo, 50 Euro", dann darf der Auftraggeber sich freuen. DU bist die Fachkraft und DU bist der Verkäufer und DU musst dem Auftraggeber sagen, wenn Einschränkungen auftreten.

Wenn ich mir einen Dackel kaufe, der zuckerkrank ist, dann sollte mich der Verkäufer darüber aufklären, dass ich dem Insulin ins Chappi mischen muss.


naja dann bleibt das Urheberrecht bei dir...

Das Urheberrecht verlässt ihn niemals nie nicht. LIES!
 

ElectraEphedra

electronic Angel

AW: Urheberecht??

Passend (betrifft auch Persönlichkeitsrecht...Bildnisrecht)

....."Nach dem Tode bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern."


* Urheber eines Werkes ist laut dem Urheberrechtsgesetz in Deutschland und Österreich derjenige, der es geschaffen hat.
* Damit genießt er den vollen Schutz des Urheberrechts.
* Anders als in den angloamerikanischen Ländern, wo die Urheberschaft durch Eintragung in ein Copyright-Register dokumentiert werden muss, ist eine besondere Registrierung dazu in Deutschland und Österreich nicht nötig.
* Wenn Sie ein Werk veröffentlichen, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Copyright-Vermerk auf Ihre Rechte hinweisen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
175.189
Beiträge
2.582.077
Mitglieder
67.259
Neuestes Mitglied
SaschMasch1312
Oben