Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Antworten zum Thema „Urheberrecht bei Kompositionen?“

sanabel

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo alle miteinander!

Ich habe gerade das Problem, das ein Kunde meine geleistete Arbeit nicht bezahlt.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich ein Urheberrecht an meiner Arbeit habe, obwohl sämtliche Texte und Bilder eigentlich vom Kunden stammen. Ich habe "nur" aus diesen Bildern und Texten einem Flyer gestaltet dort entsprechend zusammengefügt.
Ich würde diesem Kunden jetzt natürlich gern die Nutzung meiner Gestaltungsarbeit untersagen. Kann ich das?

Weiß da jemand was zu oder hat einen Link-Tipp, wo ich mich schlau machen kann?

LG sanabel
 
AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

hallo,

du kannst nur versuchen, denen lohn mit hilfe eines rechtsanwaltes zu bekommen.
was natürlich auch eine rolle spielt;
hast du eine rechtsschutzversicherung
hast du ein gewerbe
besteht ein vertrag
zeugen

lohnt sich der aufwand und der ärger wiklich?

gruß sfischer
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

jup, sfischer hat das wichtigste angesprochen ich möchte auch nur eines von ihm gesagte ganz dick unterstreichen:

"lohnt sich der aufwand und der ärger wiklich?"

Lucky

natürlich darf der deine Komposition so nicht benutzen, aber nur mega markannte Kompositions und Texteffekte liessen sich überhaupt nachweisen das du sie gemacht hast....
mal eben 4 Bilder mit text vor einem Farbverlauf -> kannste vergessen
 
Zuletzt bearbeitet:

nerfone

..mediengestaltender..

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

also grundsätzlich hat der "denker" das urheberrecht.....um an zaster zu kommen brauchste wahrscheinlich wie sfischer schon gesagt hat nen anwalt der deine interressen vertritt...

..klick mich..

des weiteren:
viel glück!!
 

sanabel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Hallo sfischer,
als das Mahnverfahren läuft bereits. Die Kosten eines Rechtsanwalt scheue ich noch. Bin zwar Rechtsschutzversichert, habe aber 300,– Selbstbeteiligung. Da ist die Frage ob sich Aufwand und Ärger lohnt, natürlich berechtigt. Aber mir geht es hier ums Prinzip. Man darf so was einfach nicht mit sich machen lassen.
Ich bin selbständig - ja. Es besteht ein mündlicher Auftrag.
Das Mit dem Geld ist hier aber erst mal nicht relevant.

Grundsätzlich geht es mir jetzt um ein evtl. Urheberrecht auf gestalterische Komositionen von gelieferten Daten.

LG
sanabel
 

sanabel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Hallo Lucky,
es ist natürlich weit mehr als nur ein Farbverlauf hinter Text und Bildern.
ich möchte die Arbeit aber hier nicht hochladen, weil man den betr. Kunden daraus ableiten kann.
Es ist definitiv eine aufwändige Arbeit, in die ich viel Herzblut gelegt hab und dass ich sie gemacht habe, kann ich anhand meiner Arbeitsdaten nachweisen.

LG
Britta
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Okay das ist dann natürlich was anderes.
dann kannst du natürlich dadurch das du die Sachen von Ihm bekommen hast, praktisch den Auftrag nachweisen?

verstehe deinen Ärger,
frag deinen Anwalt was er davon hält das ist ja kostenlos bei Rschuvers.

Lucky

Interessant wäre ja für uns hier auch das "warum" er nicht zahlen möchte. (nicht seine Vorstellung, anbders überlegt,...)

weil grundsätzlich hast du 2 mal die Möglichkeit das nachzubessern nach seinen Wünschen, bevor ehr sagt: nein das ist nicht das was ich wollte ich ziehe meinen Auftrag zurück. (???)
 
Zuletzt bearbeitet:

sanabel

Nicht mehr ganz neu hier

Hi Lucky,

wie gesagt, gibt es einen mündlichen Auftrag - und das reicht, denke ich, rein rechtlich auch aus.

Warum der Kunde nicht zahlt: Der Kunde hat die Druckdaten letztendlich selbst an eine Druckerei seiner Wahl geliefert. Dabei muss mit dem Druckauftrag oder der Kommunikation zwischen dem Kunden und der Druckerei was nicht gestimmt habe: der Flyer wurde falsch zusammengedruckt.
Obwohl der Flyer mit den gleichen Druckdaten letztlich dann doch noch richtig gedruckt werden konnte, behauptet der Kunde, dass ich den Fehler verursacht hätte und zog die Kosten für den Falschdruck von meinem Honorar ab (sprich: zahlt einfach nicht).
Ich erstelle seit fast 20 Jahren Druckdaten und ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass meine Druckdaten korrekt waren.

LG
sanabel

Letztlich interessiert mich eigentlich hier nur die Sache mit dem Urheberrecht.

Lucky, wer oder was ist "Rschuvers". Ich find dazu nix im Netz...

LG
sanabel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

masta-d

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Blöd gelaufen, die wesentlichen Sachen wurden bereits angesprochen.

Im möchte nur kleinlaut drauf hinweisen, dass man seine Beiträge editieren kann, Trippelposts erfreuen die Moderatoren sehr...
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Ich kann dir nur wie vielen Anderen die ich kenne und denen das teils auch passiert ist nur den Tipp geben:
NIEMALS einen Auftrag mündlich annehmen, es sei den er ist von einem guten Freund oder bekannten! Sonst hat man nämlich eine hohe Chance sich genau mit dem abzuärgern, was bei dir nun der Fall geworden ist. Und vor Auftragsannahme genauestens in schriftlicher Form die Konditionen, Rechte etc festhalten.
IMMER alles schriftlich abklären, das gilt grundsätzlich der Auftraggeber kann sonst behaupten was er will, dann steht meist Aussage gegen Aussage. Ich hoffe du hast daraus etwas gelernt. :uhm:
 
Zuletzt bearbeitet:

sanabel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Danke, danke für Eure Anteilnahme!
ich werde ganz gewiss meine Lehren daraus ziehen und evtl. auch bei Neukunden nur noch gegen Vorauszahlung arbeitne.
So wie es also aussieht wird mir der Weg zu einem Rechtsanwalt nicht erspart bleiben.
Meine Frage zum Urheberrecht bei gestalteten Kompositionen wusste ja auch hier keiner so recht zu beantworten.

Ich werde evtl. vom Fortgang dieser Sache berichten.

LG
sanabel
 

sanabel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Danke, Dein Link hat mir schon mal ein gutes Stück weiter geholfen!
...Und der Malermeister-Pitch... einfach köstlich! :)))

LG
sanabel
 

wsdbln

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Was deine Frage zum Urheberrecht betrifft, folgendes:
grundsätzliches ist hierzu im "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)" geregelt. (hier der Link - UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis und ergänzend: Urheberrechtsreform 2008 - )

Wie du schreibst, bist du selbständig und machst das seit 20 Jahren - dann verstehe ich aber nicht, dass du nicht auf der Grundlage von AGBs arbeitest.

Der Normalfall im bereich der Gestaltung von Printerzeugnissen ist das Zustandekommen eines Urheberwerkvertrages zwischen dir und deinem kunden. Dabei ist die Form - ob mündlich oder schriftlich - erst einmal unerheblich.
Mit den AGB kannst du dies gegenüber deinem Kunden eindeutig regeln.
In meinen AGB (und denen meiner Kollegen) ist u. a. folgendes festgeschrieben:

"1.1 Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.4 Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
.....
2.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
....."

Wenn du noch konkrete Fragen haben solltes, kannst du mich gern direkt kontaktieren.

Das Thema in aller Ausführlichkeit zu erläutern, würde hier sicherlich den Rahmen sprengen.

LG
der armin
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

aber irgentwie scheint es das der "Knackpunkt" doch gar nicht ums Urheberrecht zu gehen wie du es beschreibst...

du beschreibst , dass er dir von deinem Geld die erneuten Druckkosten abgezogen hat.

Jetzt kommts zur Haarespalterei (vom Anwalt) ist das SO, oder ist das noch immer dein geistiges Eigentum weil er ja noch "nichts" dafür bezahlt hat.

na Prost Mahlzeit.
Aber du musst doch nachweisen können das deine Druckdaten okay waren...

es geht hier eihgentlich "nur noch ums Geld" wegnehmen kannst du Ihm dieses design nicht mehr und damit auf das Urheberrecht pochen...

du gewinnst: er zahlt / du verlierst - er zahlt nix.

du kannst nicht mehr sagen: na jetzt mog i nimma, jetzt hast du mich geärgert... gib her das design!
 

wsdbln

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

.....wegnehmen kannst du Ihm dieses design nicht mehr und damit auf das Urheberrecht pochen...

Er brauch es ihm auch nicht weg nehmen, denn er hat es ja noch gar nicht erworben.
Das Urheberrecht ist ein originäres, also nicht übertragbares - Urheber bleibt immer Urheber.
Was der Kunde erwirbt, sind Verwertungsrechte. Und diese erwirbt er erst mit der Zahlung des Nutzungshonorars.

Die Vergütung für Gestaltungsleistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar - (für den Layoutentwurf u.ä.)
b) dem Nutzungshonorar - (d.h. für die umfängliche, zeitliche und räumliche Nutzung des Entwurfes)
c) dem Werkzeichnungshonorar - (in diesem Fall für den Feinsatz und die Erstellung der Druckdaten)

sanabel hat es hier im konkreten fall offensichtlich verseumt das Werk vom Kunden abnehmen zu lassen. Hierzu währe es ratsam gewesen, dem Kunden einen Softproof vorzulegen und sich darauf die Imprimatur bestätigen zu lassen.

Also sanabel, du kannst hier nur eines machen: den Nachweis zu erbringen, dass die Daten in korrekter, druckbarer Form an den Kunden übergeben wurden. Das kannst du mittels eines Softproofs tun.

Da die Druckdaten vom Kunden selbst an die Druckerei übergeben wurden, hätte die Druckerei eine Druckfreigabe von Kunden einholen müssen. Es sei denn, der Kunde hat darauf explizit verzichtet. Aber auch dies hätte die Druckerei sich bestätigen lassen müssen.

Wie gesagt, an deiner Stelle würde ich mit den Druckdaten zu einem Belichtungsstudio gehen, die Daten prüfen und einen Softproof fertigen lassen. Dann hättest du einen Nachweis über die Korrektheit deiner an den Kunden übergebenen Daten.
Das ist zwar auch nicht für lau zu bekommen, aber immer noch billiger als der Rechtsanwalt (der bleibt dir ja immer noch) und der komplette Honorarausfall.

Gruss
der armin
 

pixelfun

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

ich war auch einmal in so einer situation.
zum schluß hatte ich mit einem inkasso-verfahren gedroht und innerhalb von 4 tagen hatte ich dann mein geld, auf das ich fast 2 monate gewartet habe
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Kompositionen?

Er brauch es ihm auch nicht weg nehmen, denn er hat es ja noch gar nicht erworben.
Das Urheberrecht ist ein originäres, also nicht übertragbares - Urheber bleibt immer Urheber.
Was der Kunde erwirbt, sind Verwertungsrechte. Und diese erwirbt er erst mit der Zahlung des Nutzungshonorars.

cool, das ist doch mal ne INFO!

Lucky
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Statistik des Forums

Themen
175.155
Beiträge
2.581.854
Mitglieder
67.221
Neuestes Mitglied
opaklaus
Oben