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Antworten zum Thema „Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?“

SistaX

hin und wieder mal da

Mein Hobby ist das Gestalten von Vektoren und ich biete auch seit einiger Zeit ein paar Grafiken zum Kauf an.Aber mir fällt immer wieder auf, dass sich bei den großen Bildagenturen wahnsinnig viele, teilweise ein wenig abgewandelte, Kopien tummeln. Als Anbieter störe ich mich ehrlichgesagt sehr daran, denn auch von mir wurden schon Werke "kopiert".
Daneben fällt mir auch selber beim Zeichnen auf, dass man manchmal Ideen umsetzt, die so oder so ähnlich bereits irgendwo existieren.
Da stelle ich mir natürlich die Frage, ab wann denn bei einer Illustration die nötige "Schöpfungshöhe" erreicht ist, damit ein Werk Urheberschutz genießt.
Angenommen, ich lasse mich von einem Bild, sagen wir mal von Walt Disney inspirieren, zeichne das dann "so ein etwa" nach, färbe es anders ein und verkaufe es dann als mein Werk. Das wäre doch strenggenommen ein Verstoß gegen das Urheberrecht, denke ich zumindest. Gerade solche Illustrationen gibt es zuhauf käuflich zu erwerben, warum bekommen die Anbieter da keinen Ärger?
Oder ich lasse mich im zweiten Fall von einem Foto inspirieren, zeichne es von Hand nach (sieht, wenn ich es zeichne warscheinlich nicht mehr so aus wie das Original ;-), vektorisiere es dann, und verkaufe es als mein Werk.
Dritter Fall: ich hab vielleicht mal irgendwo was gesehen, dass sich in meinem Hirn festgesetzt hat. Irgendwann komme ich auf die Idee, dieses Bild selber gestalterisch umzusetzen. Zufälligerweise sieht mein Werk dem Original sehr ähnlich, obwohl ich die Vorlage nicht zur Hand, sondern nur in meinem Gedächtnis habe. Wenn man beides nebeneinander betrachtet, könnte man aber dennoch glauben, ich hätte kopiert, oder habe ich das in so einem Fall?

So, nun meine Fragen: Wie definiert sich sich die nötige Schöpfungshöhe, damit ein Werk Urherrecht genießt, in welchem Fall könnte ein Künstler Probleme bekommen, wann könnte er seine eigenen Urherrechtsansprüche geltend machen?

Ich möchte hier keine Rechtsberatung (die juristische Definition des Urheberrechts ist mir bekannt und auch bewußt), sondern eigene Erfahrungen. Bin auf eure Meinungen gespannt!
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

So, nun meine Fragen: Wie definiert sich sich die nötige Schöpfungshöhe, damit ein Werk Urherrecht genießt, in welchem Fall könnte ein Künstler Probleme bekommen, wann könnte er seine eigenen Urherrechtsansprüche geltend machen?

Ich möchte hier keine Rechtsberatung (die juristische Definition des Urheberrechts ist mir bekannt und auch bewußt), sondern eigene Erfahrungen. Bin auf eure Meinungen gespannt!



Macht das dann wirklich einen Sinn diese Frage so zu stellen?


VG
Frank
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Eigentlich schon. Mit der Begriffsdefinition des Urheberrechts kann ich etwas anfangen, jedoch finde ich nirgendwo eine klare Definition der "Schöpfungshöhe". Ich weiß, dass das im Ernstfall der Richter entscheidet. Aber wo fängt denn der Ernstfall an?
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Aber wo fängt denn der Ernstfall an?


Da, wo ein Anwalt Dir eine Abmahnung zukommen läßt würde ich mal sagen. Das muß ansich ja noch nichts aussagen, aber in dem Moment, wo ich die rein rechtliche Schiene mal aussen vor lasse und das ganze unabhängig davon betrachte, wird es automatisch sehr spekulativ, da naturgemäß jeder da andere Grenzen zieht bzw. sieht. Deshalb finde ich das nur sehr schwierig zu beantworten...


VG
Frank
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Hm. Ich seh schon:als Illustratorin hat man es nicht leicht. Also angenommen lieber Picturehunter, ich nehme eine Fotografie von dir als Vorlage, drucke sie mir aus, zeichne sie nach und verkaufe das dann als meins. In diesem Fall meine ich, man kann klar erkennen, dass ich bei meiner Zeichnung deine Fotografie als Vorlage verwendet habe, beispielsweise das Bild "beauty duck". Ist das dann eine Kopie, oder nicht? Ich habs ja selber gezeichnet, vektorisiert usw., was mich mit Sicherheit einige Stunden an Arbeit gekostet hat. Schöpfungshöhe erreicht, oder nicht? Wie kann man so etwas beweisen?
Gut, ich weiß schon. Mein Thema ist tatsächlich sehr spekulativ. Aber je tiefer ich in das Thema Illustrationen einsteige, desto mehr beschäftigt mich diese Frage. Ich möchte ja irgendwann einmal damit meine Brötchen verdienen.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Ich glaube, dass es bei diesen Dingen nicht nur um Schöpfungshöhe allein geht, da spielen noch einige andere Sachen mit rein....
Meines Wissens nach wäre das Nachmalen eines Fotos von jemand anderem bereits eine Verletzung des Urheberrechts, aber da ich kein Jurist bin...


VG
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

Aitschend

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Eigentlich schon. Mit der Begriffsdefinition des Urheberrechts kann ich etwas anfangen, jedoch finde ich nirgendwo eine klare Definition der "Schöpfungshöhe". Ich weiß, dass das im Ernstfall der Richter entscheidet. Aber wo fängt denn der Ernstfall an?

Diese Frage ist nicht direkt zu beantworten und lässt sich nur im Einzelfall genauer eingrenzen / abschätzen.
Habe selbst schon die Erfahrung einer Abmahnung gemacht, in der mir eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde (ging um die Website meiner Frau - Tipps zur Fußpflege). Hier war aber wohl ein eher erfolgloser Anwalt am Werk, der nur auf das schnelle Geld aus war. Auf Fakten gibt es kein Urheberrecht. Ein deutlicher Brief durch meinen Anwalt hat seinen Gedankenfurz dann auch schnell verpuffen lassen.

Einer Antwort wirst du wohl am nächsten kommen, indem du aktuelle Richterliche Entscheidungen liest, wobei selbst hier die Gerichte oft sehr unterschiedlich "Recht" sprechen.

Für mich persönlich aber ein sehr spannendes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Vielleicht fragst Du mal Jens ( ), der scheint sich damit auszukennen.

Bei Schriften gibt es eine Definition, dass ich glaube schon 8% Abweichung als neue Schriftart gilt, genau weiß ich das aber nicht, nur dass hier die Schöpfungshöhe sehr gering sein muss. Das ist prima für alle, die nicht viele Tausend Euro für eine Schriftenfamilie auf den Tisch legen können, und das ist natürlich der Markt von SoftMaker & Co, weshalb sie ein XXL Schriftenpaket günstig anbieten können, online gibt es Kataloge der "Synonyme" also was vermutlich Vorlage für die Schriftart XY gestanden hat... Sehr hilfreich :)
 

PSD4sabine

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Ich bin Textildesignerin, und bei unserer Branche soll es 30 % anders sein, um als eigenständiges Design zu gelten. Aber diese Prozentangaben helfen auch nicht wirklich weiter . Ich frage mich auch oft, ob etwas zu ähnlich ist.
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Ich bin Textildesignerin, und bei unserer Branche soll es 30 % anders sein, um als eigenständiges Design zu gelten. Aber diese Prozentangaben helfen auch nicht wirklich weiter . Ich frage mich auch oft, ob etwas zu ähnlich ist.
Ja, da muss ich sagen, ich komme auch aus der Textilbranche, geanuergesagt habe ich Texilmustergestalterin gelernt. Bei uns wurde alles nach Kundenvorgabe gezeichnet, kein Mensch hat da jemals nach einem Urheberrecht gefragt. Allerdings muss ich dazu dagen, das war noch in Zeiten bevor jeder im Internet unterwegs war. Doch die Zeiten haben sich geändert, heutzutage versucht doch jeder erfolglose Anwalt, sich über Abmahnungen sein Brot zu verdienen.
Tatsächlich kann man mit einer Prozent-Angabe wenig anfangen, denn wo legt man da den Maßstab? Mathematische Abweichungen kann man doch reel in einem Bild nicht messen? Zumindest dann nicht, wenn es nicht mit einem anderen mehr oder weniger deckungsgleich aufeinander zu legen ist.
Gibts denn keinen Jurist hier im Forum?
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Ich möchte hier keine Rechtsberatung (die juristische Definition des Urheberrechts ist mir bekannt und auch bewußt), sondern eigene Erfahrungen.

Gibts denn keinen Jurist hier im Forum?


Mhhh....was denn nun? :uhm:


Ob es hier im Forum einen Juristen gibt weiß ich nicht, aber ohne konkretes Beispiel wird es da nur einen sehr allgemein gehaltene Antwort geben. Und wenn der Fall spezifiziert würde, dann wäre es die Antwort ebenfalls. Wenig hilfreich...

Ich habe erst vor kurzem Kontakt zu diesen Kollegen hier bekommen, vielleicht kann man Dir dort weiter helfen:

RechtamBild

(


Etwas Lektüre, vielleicht hilft das weiter:






VG
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Vielleicht kann man daraus was ableiten:

Quelle: Contentklau und Website-Plagiate kostenlos suchen, finden und verhindern

Zitat:

"reine handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigekeiten ebenso zustande brächte" (Terhaag, Herrmann: Onlinerecht - Ratgeber für Selbstständige, Data Becker, 2006) nicht geschützt. Dies gilt sinngemäß für längere Nachrichtentexte, wie das Landesgreicht Düsseldorf im Urteil vom 25.04.2007 - Az: 12 O 194/06 feststellte.

Ebenfalls keine notwendige Schöpfungshöhe erreichen im Normalfall


  • einfache Beschreibungstexte ("Die Speicherkarte verfügt über eine Kapazität von 4GB"),
  • Nachrichten und Kurzmeldungen ("Hightech-Olympiade beginnt: Die IFA startet mit Ausstellerrekord"),
  • Zahlen und Fakten,
  • Werbeslogans (aber: Schutz als registrierte Marke möglich!) sowie
  • einfache Gestaltungselemente.

Dagegen dürften ausführlichere Beschreibungstexte, persönliche Erfahrungsberichte (wie z.B. in Blogs/Weblogs) und ähnliches im Regelfall schützenswerte Werke im Sinne des Urheberrechts sein. Fotos und Lichtbilder

Fotos und Lichtbilder sind in jedem Fall "Werke" im Sinne des Urheberrechts und damit unmittelbar schützenswert. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Bilder in keinem Maße als künstlerisch - oder in anderer Hinsicht - wertvoll erscheinen mögen, wie z.B. Schnappschüsse. Fotos genießen damit urheberrechtlichen Schutz, unabhängig von einer etwaigen Schöpfungshöhe.
Dies gilt im Übrigen auch für stark verkleinerte Darstellungen, wie z.B. so genannte "Thumbnails" oder "Vorschaubilder" auf Webseiten, wie das Landesgericht Bielefeld im Urteil vom 08.11.2005 20 S 49/05 (Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails) darlegte.

VG
 

Scea

Light in the Dark

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Ich hab mir das auch bisher eher oberflächlich angelesen, aber wenn ich das richtig verstanden hab, dann kann das durchaus für dich durchaus durchgehen, wenn du ein Bild als Vorlage verwendest, aber zB durch die Zeichnung soviel eigene Elemente einbringst, dass es ein neues Bild ergibt, das mit dem alten Bild nichts mehr gemein hat. (Eben die Schöpfungshöhe, die du meinst)

Das ist allerdings kein Freibrief dafür, nach Belieben Bilder zu klauen und zu verändern, weil der Urheber des Bildes sich lediglich nen Richter suchen muss, der das etwas enger sieht und schon haste nicht zu vernachlässigende Geldforderungen am Hals. :eek::rolleyes:
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Fotos und Lichtbilder sind in jedem Fall "Werke" im Sinne des Urheberrechts und damit unmittelbar schützenswert. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Bilder in keinem Maße als künstlerisch - oder in anderer Hinsicht - wertvoll erscheinen mögen, wie z.B. Schnappschüsse. Fotos genießen damit urheberrechtlichen Schutz, unabhängig von einer etwaigen Schöpfungshöhe.
Dies gilt im Übrigen auch für stark verkleinerte Darstellungen, wie z.B. so genannte "Thumbnails" oder "Vorschaubilder" auf Webseiten, wie das Landesgericht Bielefeld im Urteil vom 08.11.2005 20 S 49/05 (Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails) darlegte.


Zusatz in diesem Zusammenhang:

§72 UrhG...
>> Text <<


VG
Frank
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Wie jemand schon geschrieben hat: in der Praxis legt ein Richter die Schöpfungshöhe fest. Das ist zudem in jeder Domäne anders. Ein besonders willkürliches Beispiel:
Einem ganzen Betriebssystem wurde gegen Ende der 80er Jahre die Schöpfungshöhe aberkannt. Das Betriebssystem sei ja nur eine Ansammlung technischer Anweisungen. Im Sinne des für Künstler entworfenen Gesetzes: Null Kreativität, alles Engineering. Grob aus dem seitenlangen Urteil.
Einige Jahre später wurde das UrhG um eine Regelung zum Raubkopieren ergänzt. Dann galt: Selbst eine triviale Anfänger-Funktion zum Addieren - sagen wir mal hier: int addiere (int a, int b) {addiere = a + b} - genießt jetzt vollen Schutz. Nähme ich statt der Variablennamen a + b z.B. Tom + Jerry und das lächerliche Beispiel taucht so irgendwann bei Microsoft in einem Demo-Programm auf, könnte man womöglich die Auslieferung des ganzen Pakets untersagen oder Lizenzanteile einfordern.
Das ist die Bandbreite: einmal wird ein Werk mit klarer und nicht geleugneter jahrelanger Eigenarbeit komplett negiert. Ein anderes Mal wird jede Schuppe für heilig erklärt.

Wer - egal von welcher Seite - immer sein Geld kriegt: der Anwalt.

Zur Frage der Veredelung:
Jemand hat oben geschrieben, dass bestimmte Daten gemeinfrei sind. Unklar war lange, ob dazu die Telefonnummern-Informationen zählen. Als die Telekom für eine Telefonnummern-CD noch über 1000,-- DM genommen hat, war das aus Sicht der Telekom schon so. Die hat die Daten auch nicht hergegeben und zudem mit Marker-Einträgen geschützt. Jedes Telefonbuch enthält also nicht existierende Datensätze, an denen die Telekom bei Übernahme der Daten erkennt, dass es deren Daten sind.
Das wurde wichtig, als nämlich ab Mitte der 90er andere Anbieter von Telefonbuch-CDs kamen. Die US-Gerichte haben festgelegt, das solche Daten Arbeit machen und die Übernahme daher so ohne Weiteres nicht in Ordnung. Achtung - die Arbeit! ist der Hammer dabei. Das Urteil hieß deswegen "Sweat of the brow"-Urteil ("Schweiß auf der Augenbraue"). Das war die Antwort, was das höchste US-Gericht also wollte. Ist deswegen wichtig, weil bei solchen neuen Sachen, unsere Gerichte sich oft nach den US-Gerichten richten. Ich löse auf: die Telefonbuch-Anbieter sind mit Telefonbüchern nach China gefahren (NICHT mit eine Telefonbuch-CD) und haben in mühseliger Handarbeit billige chinesische Schreibkräfte die Telefonbuch-Einträge abschreiben lassen, denn es soll ja Schweiß auf der Braue fließen. Diesen Aufwand hat man für den Fall der Klage gefilmt und das als mögliche Verhandlungsstrategie kommuniziert.
Die Klage der Telekom hat diesen Aspekt tatsächlich nicht mehr aufgegriffen. Es ging nur noch um Datenschutz, weil die anderen Anbieter zu einer Nummer auch einen Namen ausgeben konnten.
Aber man halte fest: Selbst aus körperlicher Fleißarbeit kann bei klarem, sogar filmerisch festgehaltenem Abschreiben von Daten eine neue schützenswerte Datenbank entstehen!

Mach Dir bei Deinen Bildern keinen Kopf um Jura oder studiere es.
Disney wird sicher oft überlegen, ob man Klage einreicht. Man wird es aber auch oft nicht tun, weil das Publikum diese Aggression gegen kleinere Gegner nicht mag.

Beispiel: Der Konzern Jack Wolfskin ist vor einiger Zeit ohne Vorwarnung gegen jemanden vorgegangen, weil er für irgendwas eine Wolfstatze benutzt hat. Das Fall war tatsächlich recht trivial, wenig kommerziell und es hätte wahrscheinlich auch eine höfliche Mail ("Sie wissen vielleicht nicht ... bitte unterlassen Sie bis spätestens ...") gereicht. Es kam aber gleich zu Kosten. Damit kam Publizität in die Sache und einige hundert Empörungsschreiben zu Wolfskin a la "Laßt gefälligst den Schüler in Ruhe, Ihr Verbrecher". Am Ende hat Wolfskin die Kosten selbst getragen und den Verstoßer ziehen lassen. Will sagen: Formal waren die im Recht. Wenn die aber dann 1000 Euro einziehen und dafür 400 Jacken weniger verkaufen, haben sie nichts gewonnen. Ich habe den Fall z.B. aus dem Spiegel. Bis dahin hat es dieser Vorgang aufgrund der Empörungswelle gegen Wolfskin - nicht wegen des Verstoßes! - geschafft.
Ein solches Hai-Fisch-Image kann nicht jeder Konzern vertragen. Da sehe ich bei Disney und den ganzen Niedlich-Harmlos-Sachen eher das Problem. Man sehe sich übrigens den Ruf von Sony an. Nachdem man CDs verstümmelt und Rootkits auf User losgelassen hat, ist Sony von jedweder Hacker-Vereinigung als Ziel immer besonders gerne genommen. Gut - sprengt das Urhberrecht jetzt. Aber als Konzern kann sollte man ja wirklich im Blick haben, was eine Handlung insgesamt bringt und da gehört die Auswirkung auf das Markenimage schon klar dazu.
 

PSD4sabine

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Diese RechtamBild - Seite ist echt ganz interessant und hilfreich. Eigentlich wünsche ich mir so ein paar optische Beispiele , wo die Richter für und wo gegen einen Plagiatsvorwurf entschieden haben. Das wird Sistax so ähnlich gehen , oder ?
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Das wird Sistax so ähnlich gehen , oder ?


Das wird sicher sehr vielen Leuten so gehen, aber das Thema ist eben schwer zu fassen. Selbst wenn man ein paar Fälle durchkaut und sich anschaut, wie da entschieden wurde, so sagt das noch nicht wirklich viel aus. Ich bezweifle einfach, dass man sich mit einzelnen Fallbeispielen ein Bild davon machen kann, was erlaubt ist und was nicht. Wie schon gesagt, da spielen weitaus mehr Faktoren mit rein, als das Urheberrecht, Schöpfungshöhe usw., das Thema ist echt schwierig. Selbst ein Jurist dürfte sich kaum zu einer Pauschalaussage bewegen lassen, da von Fall zu Fall oft sehr unterschiedlich geurteilt wird. Das liegt oft nur an "Kleinigkeiten", die rein rechtlich gesehen eine ausreichend große Relevanz erzielen, um das zu erklären...


VG
Frank
 
R

rechtambild

Guest

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Hallo allerseits, wir wurden freundlicherweise auf das Thema hier hingewiesen. Unsere Seite ist ja bereits vermerkt worden.
Hier wurde auch schon viel richtiges gesagt aber auch ein wenig durcheinander geworfen.
Das Problem bei der Schöpfungshöhe (=Gestaltungshöhe) ist einfach, dass sie nicht zu erfassen ist und Einzelfallabhängig ist. Zudem muss man mehrere Dinge auseinanderhalten.
Schöpfungshöhe bei einer"Kopie": da kommt es darauf an, wie weit sich das neue Bild vom alten Bild entfernt. Hier spricht man von "verblassen". Zu diesem Thema haben wir einen kleinen Aufsatz verfasst, der in einer der nächsten DOCMA veröffentlicht wird. Wer Interesse daran hat, kann sich ja mal demnächst nach einem Exemplar umschauen.
Interessant hierbei sind insbesondere die Alcolix-Entscheidungen. Da gibt es auch ein paar Bildchen im Internet zu.

Das andere ist die Schöpfungshöhe, wenn man etwas neues erschafft. Da gibt es dann die Anforderung, dass der geistige Gehalt des Werkes herausragen muss. in dem Artikel über StreetArt (Der Schutz von „Street-Art“ – und die Verwertungsmöglichkeiten von Fotos – Recht am Bild) haben wir kurz darüber geschrieben.

Gerne nehmen wir zudem den Einwand von PSD4sabine zum Anlass, demnächst ein wenig mehr über die Schöpfungshöhe zu schreiben und versuchen, ein paar Beispiele einzubringen. Bitte hierfür um etwas Geduld. Gerne kann man uns auch immer über unsere Website anschreiben. Wir freuen uns über Anregungen zu neuen Artikeln.
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?

Hm. Vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich sehe, ich habe ein sehr schwammiges Thema aufgegriffen. Ich hätte mir zwar erhofft, ein paar richtig konkrete Beispiel zu bekommen, was Illustrationen anbelangt, aber alles in allem ist das wohl ein eher schwieriges Terrain. Ich darf mal kurz meine Sichtweise der Dinge zusammenfassen: generell gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo ein Kläger, liegt die Entscheidung immer im Ermessen des Richters. Der Kläger wird genau dann klagen, wenn er sich einen Prozess finanziell leisten kann, der jeweilige Richter, wenn es denn auf einen Prozess ankommt, entscheidet aus dem Bauch heraus, denn klare Richtlinien gibt es wohl nicht.
Bei Fotos ist das Urheberrecht etwas genauer definiert. Ich habe mal etwas in der Art gelesen, dass Werke, die digital entstanden sind, keinem genauen Urheberrechtsbestimmungen unterlegen sind. Sprich Zeichnungen oder Illustrationen, die rein am Rechner entstanden sind. Kann da jemand was dazu sagen? Wenn ich mit meinem GT oder mit meiner Maus zeichne, ist das doch immer noch eine Zeichnung, die ich selbst per Hand entworfen habe, oder nicht? Kann sein, dass unsere Gesetze in dieser Hinsicht etwas angestaubt sind und in diesem Fall von automatischen Berechnungen eines PCs ausgehen. Weiß wer was?
 
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